Strafrecht (Fach) / Entschuldigungsgründe (Lektion)
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Strafrecht
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- Der entschuldigende Notstand, § 35 StGB Spezifische Notstandslage Notstandshandlung Fehlende Zumutbarkeit der Gefahrenhinnahme nach § 35 1 2 StGB Handeln in Kenntnis und zur Abwendung der Gefahr
- Notstandshandlung Handeln zur Abwendung der Gefahr bei fehlender anderer Abwendbarkeit
- Spezifische Notstandslage gegenwärtige Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit des Täters, eines Angehörigen oder einer ihm nahestehenden Person
- Überschreitung der Notwehr / Notwehrexzess § 33 Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft