Strafrecht (Fach) / § 303 Sachbeschädigung (Lektion)
In dieser Lektion befinden sich 7 Karteikarten
Sachbeschädigung
Diese Lektion wurde von Jagonak erstellt.
- § 303 Sachbeschädigung 1.Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft Sache Fremd Beschädigen Zerstören 2.Ebenso wird bestraft, ...
- Sache jeder körperliche Gegenstand, § 90 BGB Masse, Körper, räumlich abgrenzbar
- Fremd ist eine Sache, wenn sie zumindest auch im Eigentum eines anderen steht
- Beschädigen jede körperliche Einwirkung auf eine Sache, durch die entweder ihre Substanz nicht unerheblich verletzt (Substanzverletzung) oder ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit nicht nur unerheblich beeinträchtigt ...
- Zerstören wenn Sache aufgrund einer körperlichen Einwirkung vernichtet wird oder ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit verliert
- Brauchbarkeitsminderung wenn die bestimmungsgemäßge Brauchbarkeit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird und die Beseitigung der Beeinträchtigung einen nicht nur unerheblichen Aufwand verursacht
- nicht unerheblich solche EInwirkungen, die nicht ohne nennenswerten Aufwand an Mühe, Zeit oder Kosten beseitigt werden können