Politikwissenschaft (Fach) / POL System BRD (Lektion)
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Klausurvorbereitung
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- Strukturen des Bundestages Als einziges Verfassungsorgan direkt vom Volk gewählt -> hohe LegitimitätParlamentsmehrheit -> Hauptaugenmerk auf Wahl- und GesetzgebungsfunktionOpposition -> Kontrolle und ArtikulationDualismus von Parlamentsmehrheit (+Regierung) und Parlamentarischer Opposition Wahlfunktion: 1. Bundeskanzler --> Mehrheit der Mitglieder = absolute Mehrheit 2. Bundespräsident --> Bundesversammlung 3. Bundesverfassungsrichter--> 50/50 mit Bundesrat 4.Richter der obersten Gerichte...etc....
- Funktionen und Machtverteilung Bundestag Fusion von Parlamentsmehrheit (Koalitionsregierung) und Regierung (Kanzler+Kabinett) Vertrauen als Modus des parlament. RS -->gegenseitige Abberufbarkeit Gesetzgebungsfunktion: Dualismus von Mehrheits- und Minderheitsfraktionen Initiativmacht: (Agenda Setting) mit Regierung und Bundesrat Vetomacht Ausschüsse (Veränderungs-/ Ergänzungsmacht) Kommunikationsfunktion
- Fraktionsparlament Def: Der Teil einer Partei der im Parlament sitzt neuer Dualismus--> zwischen Regierungsmehrheit und Opposition ist strukturbildend Fraktionsdisziplin im Spannungsverhältnis zw. Art 38 und Art 21 GG aber kein Fraktionszwang, dennoch im Konflikfall hohes Druckpotenzial Ziel: Komplexiditätsreduktion in der Sachpolitik Effizienz und Effektivitätsgewinn
- MdB Arbeit im Parlament <-> außerparlamentarische Tätigkeiten in der Öffentlichkeit• Grundsatz des freien Mandats (Art. 38 GG): Abgeordneter nicht an Aufträge oder Weisungen gebunden -->Indemnität (Art. 46 GG) -> Darf nicht auf Grund seines Abstimmungsverhaltens gerichtlich oder dienstlich verfolgt werden-->Immunität (Art. 46 GG.) -> Schutz vor gerichtlicher oder polizeilicher Verfolgung; Aufhebung nur durch Parlament, Endet mit Mandatsende-->Art. 48 GG -> Recht auf Diäten Verfahrensrechte:• Stimm-/Rederecht• Informations- und Fragerecht• Abgabe von Erklärungen• Teilnahme an Ausschusssitzungen• Gesetzesänderungsanträge• Organklage vor dem BVerfG -->Mandatsausübung -> Kündigungsschutz für bisherigen Arbeitsplatz
- Opposition Parlamentarische Kontrolle in der Hand der Oppositionsfraktionen im BTag Im Bundestag:1. Große Anfrage -> Opposition bittet Regierung um Stellungnahme zu einem großen komplexen Thema Öffentliche Debatte2. Kleine Anfrage -> Opposition bittet Regierung um Stellungnahme zu einem bestimmten Bereich Nur schriftliche Beantwortung durch federführende Ministerien3. Fragestunden und schriftliche Einzelfragen, Aktuelle Stunde4. Untersuchungsausschuss (Art. 44 GG) -> 25% Abgeordnete Einsetzen von Ausschüssen zur Überprüfung sämtlicher Vorgänge, die in die Verantwortung der Bundesregierung und Bundestages fallen o Untersuchungsausschüsseo Ständige Ausschüsse Problem: Zeitstruktur -> ex ante vs. ex post Effektivität – Effizienzkontrolle - Rechtskontrolle Außerhalb des Bundestages:• Präsidentenklage• Anruf/ Klage des Bundesverfassungsgerichtes -> Gang nach Karlsruhe -> bedingte Vetomacht da er nicht von sich selbst heraus handeln kann -> muss angerufen werden• Genuine Vetomacht durch gegenläufige Mehrheit im Bundesrat Kritik - Kontrolle- Alternative Konfrontation: Austragung öff. Kontroverse / Verhinderung von Gesetzesentwürfen Kooperation: Mitarbeit / Beeinflussung der Regierungsarbeit Herausforderung: Begrenzte Auskunftspflicht der Regierung
- Regierung - Verfassungsrechtliche Grundlagen Bundesregierung ist ein Verfassungsorgan des Grundgesetzes, dass sich aus Bundeskanzler und Bundesministern zusammensetzt. Art. 62 GG
- Funktionen Bundesregierung Kanzlerprinzip: Bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt die Verantwortung, hat eine herausragende Stellung in der Regierung, ist allein dem Parlament gegenüber Verantwortlich, ferner hat er die Organisationsgewalt über die BReg, er schlägt Ernennung und Entlassung von Ministern vor (Art. 64) und keine Vertrauensfrage gegen einzelne Minister möglich Ressortprinzip: Minister leiten innerhalb des Kanzlerprinzips selbstständig die Geschäftsbereiche ihrer Ministerien Kabinettsprinzip: Handlungsfähigkeit der Regierung stärken, Kabinettssitzungen
- Kanzlerprinzip Kanzlerwahl (Art. 63 GG) 1. Wahlen zum Bundestag -> Koalitionsbildungen -> inoffizielle Benennung des Kanzlerkandidaten durch Regierungskoalition gegenüber Bundespräsident2. Bundespräsident schlägt amtierendem Kanzler einen Kandidaten vor3. 1. Wahlgang -> geheim und ohne Aussprache4. Absolute Mehrheit -> Ernennung des neuen BK durch BPR5. Keine Absolute Mehrheit -> Wiederholungen der Wahl6. Keine Mehrheit innerhalb 14 Tagen -> Entscheidung des Bundespräsidentena. Ernennung Kandidat mit meisten Stimmen oder Minderheitenkanzlerb. Auflösung des Bundestages (Art. 63 GG) -> Reservemacht des BundespräsidentenMaßgebliche Basis ist Wahl des Bundeskanzlers mit absoluter MehrheitKanzlermehrheit nur durch Fusion von Regierung und Mehrheitsfraktion im BTag
- Vertrauensfrage Art. 68 -->Bundeskanzler fühlt sich seiner Mehrheit im BTag nicht mehr sicher 1. richtet Vertrauensfrage an BTag 2. Ergebnis positiv Btag spricht Vertrauen aus--> Ziel der echten VF (Erpressung) 3. Btag entscheidet negativ--> Btag wird aufgelöst Ziel der unechten VF 4. BK schlägt BP Auflösung des BTags vor (BTag hat 21 Tage Zeit einen neuen Kanzler zu wählen) 1972 Willi Brandt (unechte) verloren --> gewinnt Neuwahlen 1982 Helmut Schmidt (echte) gewonnen--> NATO Doppelbeschluss 1982 Helmut Kohl (unechte) verloren --> gewinnt Neuwahlen 2001 Gerhard Schröder (echte) gewonnen --> Bundeswehreinsatz Afghanistan 2005 Gerhard Schröder (unechte) verloren --> verliert Neuwahlen
- Konstruktives Misstrauensvotum Art 67 GG: BTag stellt amtierenden BK infrage 1. Stellt Antrag auf Entlassung beim BP 2. Wählt gleichzeitig mit absoluter Mehrheit einen neuen BK 3. BP entässt alten BK und ernennt Neuen 1972 Rainer Barzel vs. Willi Brandt (Verloren) Ostpolitik 1982 Helmut Kohl vs. Helmut Schidt (Gewonnen) NATO Doppelbeschluss
- Kabinettsprinzip Soll die Handlungsfähigkeit der Regierung stärken. 1. Eintracht drinnen, Friede draußen 2. Organisation als ein Board of managers --> Regelmäßige Teilnahme der Sitzungen des BKA und BPA --> Entlastung durch System von Kabinettsausschüssen --> Abstimmung durch parlamentarische Staatssekretäre 3. Faktoren der Ministerwahl --> Politisches Gewicht des Kandidaten --> Parteipolitische Stellung -->innerparteile Richtung
- Ressortprinzip Politische Führung im Zuständigkeitsbereich. Innerhalb der Richtlinien des Bundeskanzler leitet jeder Minister seinen Ressortbereich selbstständig und in eigener Verantwortung (Art. 65 GG). --> Minister besitzen eigene Ressortverantwortung --> Geschäftsbereiche (Ministerien) reflektieren Staatsaufgaben --> Politische Erwägungen für die Zuschnitte der Ministerien --> Bedeutung Koalitionspartern --> Bedeutung für Partei die das Amt besetzt --> politisches Gewicht des Kandidaten
- Ministerialbürokratie Regierungsapparat in bürokratischer Gestalt in Organisationseinheiten unterteilt Gliederung nach sachlicher Zuständigkeit und Hierarchie Organisation --> Abteilungen --> Unterabteilungen --> Referate Politische Beamte (Abteilungsleiter, Staatssekretäre) --> unkündbar Ministerialbeamte --> kündbar Dienstweg: Nicht zwischen sondern über Übergeordnete Instanz, die die Koordination übernimmt --> wachsende Zahl an Referaten --> Steigender Koordinationsbedarf --> Bearbeitungsdauer und Ineffizienz steigt Referatsleiter keine Berufspolitiker (nicht sanktionierbar) --> ausgestattet mit Expertise und Personal --> Kompetent im ggSatz zur Führungsebene
- Kanzlerdemokratie 5 Kriterien nach Niclauß: 1. Dominanz des Kanzlerprinzips ggüber Kabinettsp. und Ressortp. in der Praxis 2. Persönliches Prestige durch Personalisierung in pol. Auseinandersetzung und Medienpräsenz 3. Enge Verbindung zwischen Amt und Parteiführung Kanzler nimmt führende Position in der Regierungspartei ein 4. Polarisierung zwischen Regierung und Opposition (Links-Rechts-Skala) 5. Starkes Engagement in der Außenpolitik
- Bundeskanzleramt --> Ausdruck der Organisationsgewalt des BK --> Leitung durch BKA- Chef --> Koordination der Politik zwischen Ministerien wegen Durchsetzung der pol. Richtlinien --> Spiegel- / Querschnittsreferate --> Verbindungsstelle zum Parlament, Parteien, Interessengruppen -->Koordination der Geheimdienste
- Koalitionsregierungen Office seeking - Koalitionen versuchen Parteien mit Ämtern zu versorgen --> minimal winning coalations: kleinstmögliche Koalition, so wenig wie möglich teilen --> minimum winning: Koalitionen die knapp über 50% liegen --> minimal size coalation: Verhandlungskosten so gering wie möglich halten Policy seeking - Koalitionen versuchen ihre politischen Programme durchzusetzen --> minimal connected coalations: Ideologische Distanz zw. Parteien möglichst gering halten --> im Mehrdimensionalen Raum: keine eindeutig stabilen Koalitionen möglich Portfolio-allocation: Koalitionen versuchen Minister in den für die eigene Partei wichtige Bereiche zu installieren -->Autonomie der Regierungspartei in Politikfeldern --> Minister als Funktion der Parteipolitik
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- Föderalismus = horizontal oder vertikal gegliederte Ordnung Merkmale: --> Verfassungsstaatlichkeit: strenge Verfassung und Verfassungsgerichtsbarkeit --> Mehrebenenmodell: Dezentralisierung politischer Macht --> Mitwirkung territorialer Subeinheiten an der Willensbildung des Bundes durch vertikale Gewaltenteilung --> Konsenszwänge und zahlreiche Vetospieler
- Föderalismus - Trennmodell - Verbundmodell USA (Trenn) 1. Kompetenzverteilung zwischen den Ebenen (Bestimmte Politikfelder ausschließlich von der einen oder der anderen Ebene bearbeitet) 2. Eigene Gesetzgebung, eigenes Parlament, eigene Gerichte, eigener Verwaltungsapparat --> Bundesebene muss keine Rücksicht auf Landesebene nehmen BRD (Verbund) 1.Kompetenzverteilung funktional, d.h. entlang von Exekutive und Legislative --> Bundesebene - Gesetzgebung --> Landesebene - Gesetzesvollzug 2. Bundesebene muss auf Landesebene Rücksicht nehmen, da diese die Gesetze vollzieht
- Trennmodel / Verbundmodel Vergleich a) Intergouvermentaler Föderalismus - Trennmodel (dualer Föderalismus) b) Intragouvermentaler Föderalismus - Verbundmodel Gewaltenteilung: a) Gewaltentrennung b) Gewaltenverschränkung Zusammenarbeit: a) Konkurrenz b) Kooperation Kompetenzverteilung: a) nach Politikfeldern b) nach Kompetenzarten Ziel: a) Vielfalt d Lebensbedingungen b) Einheit d Lebensbedingungen Entwicklungstendenz: a) zentrifugal b) zentripetal
- Verfassungsrechtliche Grundlagen Föderalismus Föderalismus festgeschrieben in Ewigkeitsklausel und Bundesstaatlichkeit Bundesstaatlichkeit: (Art. 20 GG) "Die BRD ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat" Ewigkeitsklausel (Art. 79 GG) --> BRD aus Bund und Ländern --> Länder besitzen Staatsqualität --> Finanzielle Selbstständigkeit der Länder --> Mitwirkung der Länder an Gesetzgebung
- Charakteristika Föderalismus Kooperativer Föderalismus: ->Länder geben mehr Kompetenzen an Bund für mehr Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren ->Länder wollen mehr Beteiligung an der Bundespolitik - Bundesrat -->Unitarisierung Ziel: Unterschiede zw. Gliedstaaten klein halten und gleiche Lebensbedingungen schaffen Exekutivföderalismus: --> Arbeitsteilung Bund und Länder -->Gesetzgebung und Verwaltung -->Landtage rel. Machtlos -->Ziel: Politikverflechtung wird befördert Politikverflechtung: Institutionalisierte Mitwirkung nachgeordneter Gebietskörperschaften (Landesregierungen) an der Willensbildung (Gesetze) auf übergeordneter Ebene (Bund).
- Kompetenzverteilung Bund Länder Bund Länder Gesetzgebung Fast alle Kompetenzen Wenig eigene Kompetenzen Verwaltung Kaum eigene Kompetenzen Fast alle Kompetenzen Rechtsprechung Oberste Bundesgerichte Landgerichte
- Gesetzgebung Bund Länder Ausschließende Gesetzgebung: Bund: Außen- Verteidigungspolitik, Zoll und Grenzschutz, Luftverkehr, Terrorismusabwehr Länder: Bildung und Kultur, Kommunalrecht, Rundfunk, Strafvollzug Konkurrierende Gesetzgebung: --> Vorrang des Bundes bei Kompetenzüberschneidung (Art. 72 GG) (Länder zuständig wenn Bund nicht handelt) --> Erforderlichkeitsklausel (Art. 72 Abs 2 GG) Herstellung gleicher Lebensverhältnisse --> Abweichung der Länder seit Föderalismusreform 2006 dürfen Gesetze hinzufügen --> Rückholrecht (1994) Landtage können Bundesrecht ersetzen wenn einheitliche Regelung nicht mehr notwendig ist
- Bundesrat - Zusammensetzung Bundesrat besteht aus Vertreter der Landesregierungen (Art. 50 GG.)Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Regierungen der Länder, die sie bestellen und abberufen (Art. 51 GG Abs. 1)69 Mitglieder insgesamtKein Senatsmodell -> Vertreter direkt vom Volk gewählt!!! (Bundesratsprinzip)Informelle Kompetenz -> antizipierende Wirkung beim Gesetzesentwurf
- Bundesrat - Funktionen Repräsentationsfunktion - Interessenvertretung der Länder Gesetzgebungsfunktion - Zustimmung, Einspruch, Veto, Gesetzesinitiative Administrativfunktion - Verwaltungsvorschriften erlassen Wahl der 1/2 der Bundesrichter Kontrollfunktion - Teilnahme an Sitzungen des BTags Imperatives Mandat (an Landesregierungen weisungsgebunden), Einheitliche Stimmenabgabe, Präsident je auf 1 Jahr (Rotationsprinzip), Beschlüsse benötigen absolute Mehrheit, Änderung der Sitzverteilung durch Änderung in Landesparlamenten--> ewiges Organ, 16 ständige Ausschüsse
- Bundesrat - Gesetzgebung -->Stellungnahme zu Gesetzesentwürfen -->Inititive --> Beschluss Bundesgesetz: Zustimmungsgesetz --> absolutes Veto Einspruchsgesetz --> supensives Veto Zustimmungsgesetze: Gesetze die das GG ändern benötigen eine 2/3 Mehrheit des BR, Gesetze die die Finanzen der Länder betreffen, Übertragung von Hoheitsrechten
- Politikverflechtungsthese Scharpf: Politische Entscheinungen können nicht nur von einer Ebene beschlossen werden, sondern durch Einbeziehung. Verflechtungsfalle: --> Konsenszwang da mehrere Ebenen beteiligt --> Entscheidungen nur durch Erhalt von Status quo möglich Verbindung von 3 Strukturen: --> Fragmentierung, horizontal und vertikal stark differenzierte Entscheidungsstruktur --> Zwangsverhandlungssystem: Bedingungen wechselseitiger Abhängigkeit --> Dezentralisierung Nicht Übereinstimmen von Entscheidungs- und Problemstruktur Problemlösungsdefizite: --> Abhängigkeit der Entscheidungen auf höherer Ebene von der Zustimmung der Regierung der unteren Ebene --> Mehrheitserfordernis für Zustimmung --> Eigeninteresse der unteren Entscheidungsebene am Erhalt und Erweiterung ihrer Kompetenzen
- Strukturbruch- These Lehmbruch: Bipolarer Parteienwettbewerb bricht mit föderalistischer Verhandlungsstruktur Arena des Parteienwettbewerbs gegen föderalistisches Verhandlungssystem Parteiendemokratie BundestaatRegel Mehrheitsprinzip KonsensHandlungslogik Konflikt KompromissPolitikstil Opposition Kooperation
- Föderalismusreform 2006 Ziele: Stärkung vonTransparenz und Verantwortlichkeit im Kontext demokratischerEntscheidungsprozesse Ergebnisse: Weniger Zustimmungsgesetze, Policy Änderungen Kritik: keine Regelung des Finanzsektors, weniger Vermittlung
- Politische Akteure im Gesetzgebungsprozess Initiativrecht bei:• Bundesregierung -> Agenda Setting• Bundestag -> mindestens 5% der Abgeordneten (meistens Regierungsfraktionen) • Bundesrat -> mit absoluter Mehrheit Bundesregierung besitzt Initiativmacht (Agenda Setting); meiste Gesetzesentwürfe -> höchste Erfolgschancen da Regierungsfraktionen auch Parlamentsmehrheit besitzen Bundestag: Mehrheitsmacht der Regierungsfraktionen Gesetze zu beschließeno Ausschüsse verfügen über Änderungs- und Ergänzungsmacht an Gesetzestexten Bundesrat: Verhandlungsmacht der Landesregierungen; sehr wenige Gesetzesentwürfe; o bei Zustimmungsgesetzen absolute Vetomachto bei Nicht-Zustimmungspflichtigen suspensive Vetomachto Vermittlungsausschuss (nicht öffentlich) sucht Kompromiss Bundespräsident schließt Gesetzgebungsprozess ab -> formales/materielles Prüfungsrecht Opposition kann vor BVerfG klagen -> politische Niederlage zu juristischem Sieg
- Gesetz - Definition Jeder Akt des Gesetzgebers, der im verfassungsmäßig vorgegebenen Gesetzgebungsverfahren in der Form des Gesetzes zustande gekommen ist. (Ismayr)
- Zustimmungsgesetz Alle Gesetze die, die Finanzen der Länder betreffen. Wenn sie die Verwaltung oder Organisation der Länder betreffen. Verfassungsänderungen benötigen eine 2/3 Mehrheit im Bundesrat. Bundesrat besitzt die absolute Vetomacht
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- Einspruchsgesetz Alle Gesetze, die keine Zustimmungsgesetze sind oder der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes obliegen. Bundesrat hält die supensive Vetomacht
- Vermittlungsausschuss Ziel: Gesetzgeberischer Kompromiss im Falle von Uneinigkeit zwischen BTag und BR. Je 16 Vertreter Bundestag und Bundesrat. Stehender Ausschuss, feste Mitglieder, weisungsfrei, muss keine Änderung beschließen! Sitzungen nicht öffentlich --> nicht transparent Tritt nur auf Anrufung zusammen -->Bei Einspruchs- und Zustimmungsgesetze BR -->Bei Zustimmungsgesetzen BReg/BTag
- Regelsysteme Eigene Logik von Entscheidungsprozessen 1. Wettbewerb --> Bundestag, Parlament 2. Hierachie --> Bundesrecht schlägt Landesrecht 3. Verhandlung --> föderatives Verhandlungssystem
- Arenen Funktionale Räume politischer Entscheidung, die das Handeln der Akteure ermöglichen und begrenzen. 1. Föderative Ordnung --> Joint-Decision Making (Zwangsverhandlungssystem) - Bundesrat 2. Parteienwettbewerb --> in der parlamentarischen Arena - Bundestag, Regierung 3. Korporatistische Arena --> Verbände/ Interessengruppen vs. Parteien versuchen staatlichen Einfluss zu erlangen (Gesellschaft)
- Kopplung zweier Regelsysteme a) Wettbewerbsdemokratie (Parteien) und b) Verhandlungssystem (Bund, Länder) a) --> Parlamentarisches RS mit Dualismus zwischen Regierung und Opposition --> Dualistische Struktur des Parteiensystems --> Verhältniswahlen und Koalitionsregierungen b) --> Joint-Decision-Making bei Zustimmungsgesetzen --> Funktionale Kompetenzverteilung (Verwaltungsföderalsimus) Zustimmungsgesetze BR --> Finanz- und Sozialpolitik verlangen nach Koordination zwischen Bund und Länder --> Unitaristischen Bundesstaat mit Unitaristischem Parteiensystem
- Arena - Verflechtung Politikerverflechtung durch Zwangsverhandlungssystem (Zustimmungsgesetz) Kompromiss mit doppelter Mehrheit ( BTag und BR) Verhandlung zwischen Bundesregierung und Landesregierung Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung Typischerweise Bundesgesetze IdR keine Exitoption für Landesregierung nach Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens
- Gesetzgebungsprozess Vor- und Rückwirkungen Machtverteilung zwischen Regierung (Gestaltungsmacht) und Parlament (Kontrollmacht) Kontrollmacht Parlamente steigt da Sie externe Vetospieler sindGestaltungsspielraum der Regierung sinkt, da sie durch Kopplung der Arenen an ihre jeweilige Parlamentsmehrheit gebunden sindKompromisse statt Blockaden, Status quo Dominanz Bedeutung des Vermittlungsausschusses: o Nicht öffentliche Verhandlungen relativieren die Arenen Kopplung den Einfluss des Parteienwettbewerbs Hohe Definitionsmacht des Vermittlungsausschuss -> Bundesrat und Bundestag können Vorschlag nur annehmen oder ablehnen!
- Bundespräsident - Bundesversammlung Wahl durch die Bundesversammlung --> tritt nur für dieses Ereignis zusammen 50% Mitglieder des BTags 50% Delegierte der Landesregierungen --> 1.+2. Wahlgang absolute Mehrheit -->3. Wahlgang relative Mehrheit Wahl ohne Aussprache und Geheim! Vorschlagsrecht: Jedes Mitglied der BVersammlung Mehrheit der Bevölkerung aber: Rekrutierungsfunktion der Parteien und Abgrenzung zum Reichspräsidenten in Weimar
- Vorausetzungen Bundespräsident Wahl auf 5 Jahre (maximal 2 Legislaturperioden) Mindestens 40 Jahre Muss keiner Partei angehören Kein Mitglied der Regierung Keinen Beruf und kein Amt
- Amtsverständnis Bundespräsident --> Soll über den Parteien stehen und keine Partei ergreifen --> Zurückhaltung und Neutralität --> Die BRD und ihr Werte nach außen hin vertreten --> Zurückhaltung bei der Einmischung in das politische Tagesgeschäft --> Unterstützung durch das Bundespräsidialamt --> Repräsentationsfunktion nach außen, Integrationsfunktion nach innen --> Moralische Maßstäbe vorgeben, Würde ausstrahlen, gemeinsamen staatlichen Willen ausstrahlen
- Bundespräsident Funktionen --> BK und BReg, Offiziere, Richter ernennen --> Gesetze unterzeichnen (materielles und formales Prüfungsrecht) --> Völkerrechtliche Vertretung, BRD repräsentieren --> Neuwahlen herbeiführen wenn kein Kanzler gewählt wird, BTag auflösen auf Antrag Kanzler Verfassungsrechtliche Legalitätsreserve: Kontrollfunktion durch Prüfungsrecht vor Abschluss des Gesetzgebungsprozesses - BP als Hüter der Verfassung Politische Legitimitätsreserve: Reservemacht - Ernennung Minderheitenkanzler - Verlorene Vertrauensfrage - Erklärung Gesetzgebungsnotstand Politische Funktion des Verfassungsorgan Bundespräsident: Über den Parteien stehend - Macht des Wortes - Auctoritas statt potestas Weitere Möglichkeit: Gesetz unterzeichnen und Verfassungsrechtliche Bedenken Äußern + Anregung zur Überprüfung durch BVerfG
- Bundespräsident Hüter der Verfassung? Prüfungsrecht: materiell: --> Gesetz ist Verfassungskonform formal: --> Gesetz ist nach dem Vorschriften des GG formal i.O und die Verfahrensrechtliche Korrektheit des Gesetzgebungsverfahrens ist gegeben Kontroverse: Ausfertigungsverweigerungsrecht oder Ausfertigungspflicht?Evidenzkontrolle oder materielle verfassungsrechtliche Prüfung?
- Bundespräsident - Funktionen 2 Reservemacht: Gescheiterte Kanzlerwahl: Ernennung Minderheitskanzler oder Auflösung BTag Gescheiterte Vertrauensfrage: BTag auflösen falls BTag keinen neuen Kanzler wählt Gesetzgebungsnotstand: Bei Minderheitskanzler --> Gesetze ohne Parlament aber mit BRat für 6 Monate Spielräume: Außenpolitische Vertretung und Ministerwahl + informelle Macht des Wortes
- Bundespräsident - bisherige Vertreter 1. Theodor Heuss 2. Heinrich Lübke 3. Gustav Heinemann 4. Walter Scheel 5. Carl Carstens 6.Richard von Weizsäcker 7. Roman Herzog 8. Johannes Rau 9. Horst Köhler 10. Christian Wulff 11. Joachim Gauck 12. Frank-Walter Steinmeier
- Leitidee des Konstitutionalismus Einhegung politischer Souveränität durch Verrechtlichung --> Sovereignty under law --> Differenzierung zwischen einfach gesetzlichem und höheren Verfassungsrecht
- 3 Varianten politischer Souveränität Parlamentssouveränität -> englische VerfassungsgeschichteVolkssouveränität -> franz. RevolutionVerfassungssouveränität -> amerik. Revolution
- Verfassung 1. ungeschrieben Verfassung (UK) oder geschriebene Verfassung (USA,BRD) 2. rechtliches Dokument (BRD) oder Politisches Zeugnis (UK) 3. Verfassung (vorgeschrieben) und Interpretation (Verfassungswirklichkeit in BRD sehr nah 4. Bagehot-English Constitution -->Efficient Parts - Machthabende Akteure --> Dignified Parts - Symbolische Akteure 5. Rigide oder Flexible Verfassung (Änderbarkeit) --> BRD - Mischform 6. Rahmenordnung: (Spielregeln der Politik) Geschriebene Verfassung Grundordnung: Werte,Normative Prinzipien
- Durch Verfassung geregelt Inklusion und Integration: Volk, Bürger, Minderheiten, Rechtsverhältnisse Staat - Bürger Organisation der Staatsgewalt: Regierungssystem und Staatsorgane Kompetenzverteilung und Konfliktregulierung: Aufteilung von (Kontroll)kompetenzen Identität und Gemeinschaft: Selbstverständnis und Staatsziele Verbindlichkeit der Verfassung: Bindung Politik an Verfassung / Überprüfung der Verfassungskonformität
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