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Kowi (Subject) / Mediensystem (Lesson)

Fragenkatalog

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  • Inhalt des 12. RfäStV 2009? Präsenz der öffentlich-rechtlichen ANbieter im INternet; Gegner wollen Ausweitung des Angebots der ÖR verhindern, um nicht auch online Werbeeinnahmen zu verlieren; Sendungen nur noch eine WOche abrufbar, keine Werbung 
  • Anderes Wort für Konzessionieren? Phase der Nachkriegspresse? Lizenz; Lizenzzeit während deutscher Bsatzungszeit 1945-49
  • Wer ist Zensurursula? damalige Familienministerin Ursula von der Leyen, Sperrung von INternetseiten 2009
  • was sind Fixkosten? Satzkoste, Druckkosten, Redaktionskosten
  • Was sind variable Kosten Papier, Farbe, Vertrieb
  • Fünf Aufgaben der LMAs Lizenzierung privater RUndfunkanbieter, Zuweisung von Frequenzen und Kabelkapazitäten, Überwachung der PR, Sicherung der Meinungsvielfalt (Außenpluralismus), FÖrderung der Medienkompetenz
  • welche 2 Arten von Verträgen regeln PR? Landesmediengesetze und Rundfunkstaatsverträge
  • Was definiert eine publizistische Einheit? Zeitung mit demselben Mantell, eine Zeitung mit Vollredaktion
  • welche 2rechtl. Grundlagen wurden speziell zum Schutz der Presse erlassen? Das Zeugnisverweigerungsrecht und der SChutz der Durchsuchung der Redaktionsräume
  • Welcher Verlag ist Marktführer bei Boulevardzeitungen bzw. regionalen Abonnements? Boulevard: Axel Springer VErlag reg.Abo: SWMH (südwestdeutsche Medienholding)
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  • nach welchen RfStV sind Anbietergemeinschaften überflüssig geworden? 3. Rundfunkänderungsstaatsvertrag 1997
  • durch welche Instanz werden Lizenzen vergeben und seit wann gibt es sie? ZAK 2008
  • Funktion des INtentandten einer Rundfunkanstalt? Repräsentationsfunktion: Vertretung nach außen, Adressat für BEschwerden/ Gegendarstellungen  Exekutivfunktion: Leitung der Geschäftsführung, Delegation von AUfgaben an jeweilige Direktoren
  • welche 3 Charakteristika zeichnen die ÖFR in Deutschland aus? Binnenpluralismus, Gebührenfinanzierung, und der damit verbundene Auftrag der Grundversorgung, staatsferne ORganisation 
  • Prinzipien des privaten Rundfunks? Außenpluralismus (Meinungsvielfalt), Akzessoritätsprinzip, Lizenzprinzip, Verhinderung der Konzentration, Überwachung durch die Landesmedienanstalten
  • die 3 selbstgeschaffenen Kooperationsformen der Landesmedienanstalten? Gesamtkonferenz,  Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK), DIrektorenkonferenz der LMA (DLM)
  • Aus welchen Mitgliedsgruppen bestehen die 3 selbstgeschaffenen Kooperationsformen? gesetzl. Vertreter der LMA, VOrsitzende der BEschlussgremien, Geschäftsführende Anstalt
  • 4 Mitgliedsgruppen der KEF? Landesrechnungshöfe, Medienwissenschaft und Medienwirtschaft, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung, Betriebswirtschaft 
  • die beiden Kooperationsformen der LMA auf Bundesebene? KEK: prüft EInhaltungen der Bestimmungen zur Sicherung der MEinungsvielfalt, schafft Transparenz über ENtwiklungen des bundesweiten Privatfernsehens, erarbeitet PRogrammlisten und Berichte zur KOnzentration ZAK: Zulassung und Kontrolle bundesweiter VEranstalter, Plattformregulierung, Entwicklung des digitalen Rundfunks
  • was ist ALM Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten
  • aus welchen Mitgliedern setzt sich KEK zusammen? 6 Sachverständige des RUndfunk- und Wirtschaftsrechts, 6 Vertreter der LMA
  • Welche Werberegelungen gelten laut §45 RfStV für private Rundfunkanbieter? Der Anteil an WErbung und Teleshopping-Spots darf 20% innerhalb einer Stunde nicht überschreite, Eigenwerbung, gesetzl. Pflichthinweise oder unentgeltliche Beiträge im Dienst der ÖFfentlichkeit gelten nicht als Werbung
  • Verordnung der Meinungsmacht von Unternehmen im 3. RfStV §26? Marktanteilsmodell 30%Grenze, Programmzurechnung nach Kartellrecht, Vielfaltssichernde Maßnahmen (Drittsendezeit), Überprüfung durch KEK
  • welche 3 privaten Vollprogramme haben die größten Marktanteile? RTL, SAT1, ProSieben
  • Zwei-Säulen-Modell des Lokalrundfunks in NRW? 1.Säule: Veranstaltergemeinschaft: gesetzl. relevante Kräfte kontrollieren, Programm und AUswahl der Mitarbeiter; nicht-komerzieller Verein; erhält Zulassun fpr lokalen Hörfunk von der LFM 2.Säule: Bebtriebsgemeinschaft: örtliche Zeitungsverleger und Kommune; privatwirtschaftlich organisiert; stellt finanzielle Mittel (Kapitaleinalgen, Werbeeinnahmen) zur Verfügung (Verleger max. 75%, Kommune max 25% Kapital und Stimmen)
  • Merkmale offener Kanäle in D.? Vorbild sind Public Acess Channels in USA offene Kanäle in 10 Bundesländern, EInführung mit PR als dessen Gegenpart; Prinzip der Schlange; organisiert als EInrichtung der LMA; FInanzierung= ANteil an RUndfunkgebühren, Spenden und eigene Mittel 
  • drei ertragreichsten Quellen im privaten TV? Werbung, Teleshopping und Abonnementgebühren, Pay-TV
  • gelten Rundfunkurteile nur für jeweiliges Bundesland oder für ganz D.? RUndfunkurteile des BVG gelten dank einheitlicher Verfassung gür ganz D.
  • ist es egal von welcher LMA man Lizenz bekommt? Kann man LMA aussuchen? grundsätzlich egal, aber man muss vin diesem BUndesland aus und auch für dieses Bundesland senden
  • wer braucht eine Lizenz? private Rundfunkveranstalter brauchen Lizenz von LMA
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  • Träger und Zweck des Zeugnisverweigerungsrechts? Zweck: Informantenschutz und Informantenfreieheit Träger: alle Mitarbeiter von Medienunternehmen geschützt sind: Informanten, Verfasser, Informationsinhalt, HIntergrundmaterial nicht geschützt: Chiffregeheimnis, selbstrecherchiertes, das nicht zur veröffentlichung gedacht ist 
  • Skizze des Beschwerdeverfahrens im Presserat? Beschwerde(Jedermanns recht)-Vorprüfung-Behandlung durh eine der drei INstanzen- Anhörung der Beteiligten-Beschlussfassung (Ablehnung, Vermittlung, Rüge)
  • wann ist eine Durchsuchung zulässig und wann nicht? zulässig: Beweismittel, Material an Dritte gegangen, Material an Journalisten verschickt nicht zulässig: unter Schutz des $53 StPO(Zeugnisverweigerungsrecht), bei Bagatelldelikten, wenn Beweismittel anders zu besorgen sind 
  • gesetzliche Grundlagen und Zielrichtung des Europäischen Rechts? gesetzl. Grundlage: europ. Menschenrechtskonvention Art.10 Entwurf der Charta der Grundrechte der EU, sonstiges EU-Recht Zielrichtung: Harmonisierung, Deregulierung, Liberalisierung, Privatisierung, Schutz von Kulturgütern
  • GG Art.5 in Bezug auf Medien? Presse- und Rundfunkfreiheit, SChranken: Jugendschutz und persönliche Ehre Freiheit von Kunst/Wissenschaft/Lehre/FOrschung
  • Wann ist Werbung in Medien zulässig/ unzulässig? zulässig: allg. Themenseiten, Kritik von Unternehmen, begl. Themenartikel (wenn räuml. getrennt) unzulässig: spez. Sonderseiten, positive Herausstellung, Produktvorstellung, beglt. Themenartikel (nicht räuml. getrennt)
  • Funktion von Medienverbänden? Partizipation, Selektion, Integration
  • Welche Arten von Medienverbänden gibt es? Verbände mit tarifpolt. Mandat, sonst. Fach und Berufsverbände, Verwertungsgesellschaften, wissenschaftliche Fachgesellschaften
  • Medienverbände in D.? DJV IG Medien BDVZ VDZ VPRT