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Management Basics (Subject) / Steuern (Lesson)
- Was ist die Einkommenssteuer (Anwendungsbereich, vs Lohnsteuer)? Bei der Einkommensteuer handelt es sich um eine Gemeinschaftsteuer. Rechtsgrundlage ist das Einkommensteuergesetz (EStG). Anwendungsbereich: Die Einkommensteuer betrifft das Einkommen von natürlichen Personen. Durch die Abgrenzung der Bemessungsgrundlage und aufgrund progressiver Steuertarife folgt die Einkommensteuer dem sogenannten Leistungs-fähigkeitsprinzip. (Das Leistungsfähigkeitsprinzip besagt, dass einkommensteuerpflichtige Personen nur nach ihrer individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit belastet werden dürfen.) Die Einkommensteuer trägt den größten Teil der Steuereinnahmen des Staats und ist somit seine bedeutendste Steuerart. Sie trägt ca. 38% am Gesamtsteueraufkommen. Einkommenssteuer vs. Lohnsteuer: Die Lohnsteuer ist die Steuer, die ein Arbeitnehmer auf seinen Arbeitslohn zahlt. Sie zählt somit zur Einkommensteuer. Die Einkommensteuer umfasst zusätzlich aber auch die Besteuerung aller anderen Arten von Einkünften. Dazu gehören zum Beispiel Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen oder Renten.
- Körperschaftsteuer (Anwendungsbereich) Rechtsgrundlage ist das Körperschaftsteuergesetz (KStG). Die Körperschaftsteuer wird durch die Länder erhoben. Anwendungsbereich: Der Körperschaftsteuer unterliegt das Einkommen insbesondere von juristischen Personen. Die Besteuerung der juristischen Person hebt dabei nicht die Besteuerung der Anteilseigner (EK-Geber) auf. Vielmehr handelt es sich um zwei voneinander getrennte Steuerrechtssubjekte. Zwischen der Gesellschafts- (juristische Person) und der Gesellschafterebene (natürliche Person) herrscht das Trennungsprinzip. Die Körperschaftsteuer wird oft auch als die Einkommensteuer von juristischen Personen bezeichnet.
- Wer ist Körperschaftsteuerpflichtig ? Kapitalgesellschaften Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (z. B. Volksbanken) Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (= VVaG, z. B. ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit) Sonstige juristische Personen des privaten Rechts (z. B. rechtsfähige Vereine nach §§ 55 ff. BGB) Nichtrechtsfähige Vereine Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Hamburger Verkehrsbetriebe) Für Gesellschaftsformen wie die OHG und KG wird keine Körperschaftsteuer erhoben. Die erzielten Gewinne werden bei diesen Gesellschaften den Gesellschaftern steuerlich zugeordnet und bei diesen versteuert.
- Gewerbesteuer (Anwendungsbereich) Gewerbesteuer wird durch die Gemeinde erhoben. Die Rechtsgrundlage ist das Gewerbesteuergesetz (GeWStG). Anwendungsbereich Real-/ Objektsteuern Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eigentümer (EK-Geber) werden nicht berücksichtigt Äquivalenztheorie: Gemeinden geleichen die Belastungen der Gewerbebetrieben mit Hilfe der Gewerbesteuer aus Gewerbesteuer ist somit eine Gegenleistung für staatliche und/oder kommunale Leistungen Die Gemeinden können die Höhe der Gewerbesteuer beeinflussen, in dem sie den entsprechenden Gewerbesteuerhebesatz verändern. -> aus dem Gewinn -minus- des Steuerfreibetrages ergibt sich der zu versteuernde Gewinn. Der wird -mal- 3,5% also dem Gewerbesteuersatz genommen (Steuermessbetrag). Der wird im ersten Moment nicht gezahlt (nur zur info für Gemeinde und Betrieb mit was für einem Betrag weitergerechnet wird). Der Betrag was rauskommt wird dann mit dem Gewerbesteuerhebesatz (Stadt zu Stadt anders) -multipliziert- -> darüber stellt die Gemeinde den Gewerbesteuerbescheid aus.
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