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Management Basics (Subject) / Angebot & Nachfrage (Lesson)

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  • Ökonomisches Prinzip: Definiere Minimal- und Maximalprinzip Ökonomisches Prinzip = Unternehmen/Menschen handeln wirtschaftlich optimal; Ziel = Gewinnmaximierung  Minimalprinzip = ein festgelegtes Ziel/Ergebnis mit möglichst wenig Einsatz erreichen (z.B. ein Autofahrer legt eine Strecke von 100 km mit möglichst wenig Tankfüllung zurück) Maximalprinzip = mit festglegtem Einsatz ein möglichst gutes Ziel/Ergebnis erreichen (z.B. Autofahrer legt eine möglichst weite Strecke mit einer Tankfüllung von 50 Litern zurück)
  • Wirtschaften und Trade-offs. Was bedeutet das? Wenn die Mittel zur Bedürfnisbefriedigung knapp sind, bedeutet die Auswahl einer bestimmten Bedürfnisbefriedigung mit den knappen Gütern stets den Verzicht auf eine Alternative, d.h. die Befriedigung eines anderen Bedürfnisses. Für die Befriedigung eines Bedürfnisses muss die Befriedigung eines anderen Bedürfnisses aufgegeben werden. Individuen müssen beim Wirtschaften also mit Zielkonflikten, sogenannten „Trade-offs“, umgehen.  Um eine bestimmte Bedürfnisbefriedigung zu erhalten, muss eine andere Bedürfnisbefriedigung aufgegeben werden: Konsumentenentscheidung: Lebensmittel vs. Kleidung Arbeitnehmerentscheidung: Freizeit vs. Arbeitszeit Konsumentenentscheidung: Neues Auto vs. neues Bad Unternehmerentscheidung: Bau eines neuen Werks vs. Verbesserung des alten Werkes Dozentenentscheidung: Vorbereitete Vorlesung vs. Forschung Gesellschaftsentscheidung: Effizienz vs. Gleichheit Entscheidungen zu treffen bedeutet, die Erreichung eines Ziels gegen die Erreichung eines anderen Ziels abzuwägen.
  • Erkläre Istkaufmann, Kannkaufmann und Kaufmann kraft Eintragung 1) Istkaufmann a) Gewerbe selbständige Tätigkeit nach Außen erkennbar auf Dauer angelegt in erlaubter Weise  mit Gewinnerzielungsabsicht (große Schwierigkeiten à Limited) nicht als freier Beruf betrieben (Kapitalgesellschaften nie Freiberufler) b) Handelsgewerbe Jedes Gewerbe, es sei denn, das Unternehmen erfordert nach Art und Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb (Beweislast – Vermutung für Handelsgewerbe). c) Betreiben des Handelsgewerbes derjenige, in dessen Namen es ausgeübt wird und der berechtigt und verpflichtet wird. 2) Kannkaufmann § 2 HGB a) Betrieb eines Gewerbes b) Kein Handelsgewerbe nach § 1 II HGB: kein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich c) Eintragung im Handelsregister (konstitutiv) Beachte: Löschung der Eintragung auf Antrag möglich-> Ende der Kaufmannseigenschaft 3) Kaufmann kraft Eintragung Voraussetzung: a) Eintragung im Handelsregister b) Ausübung eines Gewerbes Wirkung zu Lasten und zu Gunsten des Eingetragenen