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Jura (Rechtswissenschaften) (Subject) / Völkerrecht Füm 1 und anderes (Lesson)

Skript 2017/2018

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  • Supranationale Organisationen Verbindliche Mehrheitsbeschlüsse Beschlüsse auch unmittelbar anwendbar Gerichtshof mit obligatorischer Zuständigkeit Überstaatliches Parlament selbstständige Finanzierung
  • Internationale Organisationen - Allgemein Von Staaten (oder IOs)  durch völkerrechtlichen Vertrag gegründet Gründungsvertrag / Satzung auf Dauer angelegt Aufgaben, die selbstständig wahrgenommen werden eigene Organe zur Willensbildung und Durchführung Sitz -> Amtssitzabkommen 
  • Personal von Internationalen Organisationen Keine StaatenvertreterInnen Qualifikation + geografische Verteilung für Anstellung relevant Die meisten IOs besitzen eigenes Dienstrecht ->eigene Verwaltungsgerichte (UNAT) Immunität nur bei dienstlichen Handlungen, dafür gegenüber allen Staaten. Diplomaten Immunität auch bei privatem Handeln, aber nur gegenüber Empfängerstaat
  • Rechtliche Bedeutung von Beschlüssen internationaler Organisationen Beschlüsse können einerseits a) internes Organisationsrecht, andererseits b) Beschlüsse die an MS gerichtet sind, sein. -> Beschlüsse haben Charakter unverbindlicher Empfehlungen nicht formell gebunden, aber müssen zumindest gutgläubig in Erwägung gezogen werden im Zweifel Vermutung der Legalität Bildung von Gewohnheitsrecht (opinio iuris) Ausgangspunkt für völkerrechtliche Verträge wichtige Argumentationshilfe vor internationalen Gerichten Sicherheitsrat kann auch verbindliche Beschlüsse im Rahmen des Systems der kollektien Sicherheit beschließen.
  • Wie lassen sich NGOs definieren? Sind Organisationen deren Mitglieder natürliche oder juristische Personen sind, welche bestimmte idelle Ziele verfolgen, nach nationalem Recht gegründet wurden, ein Minimum an institutionellen Strukturen aufweisen  und über einen eigenen SItz verfügen.
  • Welche Funktionen erfüllen NGOs in völkerrechtlicher Hinsicht? öffentliche Meinung beeinflussen ("mobilization of shame", Menschenrechte, Umweltschutz) teilweise Konsultativ- oder Beobachterstatus bei Internationalen Organisationen. (Bsp. UN- Wirtschafts u. Sozialrat) Involviert bei Kodifikation von Völkergewohnheitsrecht Überwachung der Einhaltung völkerrechtlicher Verträge
  • 5 Grundregeln internationaler Beziehungen Gewaltverbot Interventionsverbot Gebot der friedlichen Streitbeilegung Selbstbestimmungsrecht der Völker Achtung der Menschenrechte
  • Gewaltverbot - im Allgemeinen Abrüstung und Rüstungskontrolle Begrenzung der im Krieg erlaubten Mittel und Methoden Beschränkung der Tatbestände rechtmäßiger Gewaltanwendung 1928 Briand-Kellogg-Pakt -> Verzicht auf Krieg als Werkzeug staatlicher Politik
  • Gewaltverbot im modernen Völkerrecht Art 2 Abs. 4 Nicht nur Krieg sondern auch bewaffnete Gewalt untersagt Auch Androhung von Gewalt untersagt Durchsetzung im System der kollektiven Sicherheit der Vereinten Nationen Nur 2 Ausnahmen: Selbstverteidigung Maßnahme des Sicherheitsrats im Rahmen des Systems der kollektiven Sicherheit
  • Selbstverteidigungsrecht Art 51 SVN individuell oder kollektiv (andere um Hilfe beten) Grundlage für Verteidigungsbündnisse (Bsp: Nato) Grundsätze der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit müssen eingehalten werden Präventivnotwehr umstritten
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  • System der kollektiven Sicherheit Verpflichtet Mitglieder der VN zum gemeinsamen Vorgehen gegen Friedensstörer in den eigenen Reihen Kapitel VII SVN Sicherheitsrat ermächtigt dabei zur Gewaltanwendung, bzw verhängt nichtmilitärische Sanktionen SR kann auch zur Gewaltanwendung ermächtigen, wenn ein Staat seiner Schutzverantwortung gegenüber der eigenen Bevölkerung "R2P" nicht nachkommt. Diese geht dabei auf die Staatengemeinschaft über. (umstritten) SR außerdem dazu ermächtigt "peacekeeping operations" zu initiieren. diese sind allerdings keine militärischen Maßnahmen, auf freiwilliger Grundlage und benötigen ein Mandat des SR. 
  • Interventionsverbot Untersagt Einmischung in innere Angelegenheiten anderer Staaten. Schützt Wahl des eigenen politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Status. (Nicaragua Fall)
  • Unterschied Schiedsgerichte / ständige Gerichte ad hoc für konkreten Streitfall Schiedsgerichte: Streitparteien haben größeren Einfluss auf Gericht und Verfahren Nominierungen der Schiedsrichter durch Parteien Verfahrensordnung kann beeinflusst werden
  • Die friedliche Streitbeilegung Verhandlungen: bleiben unter sich. Gefahr eines Machtungleichgewichts. Gute Dienste: Angebot eines Verhandlungsortes durch Dritte Untersuchung: strittige Tatsachenfragen werden geklärt. Vermittlung: Unterbreitung von Vorschlägen Vergleich / Ausgleich / Schlichtung: Verbindet Klärung von Fakten (Untersuchung) mit Vermittlung. gewisser Grad an Institutionalisierung. Gerichts- u Schiedsgerichtsverfahren: treffen verbindliche Entscheidungen. Entscheidungsgrundlage ist das Völkerrecht.
  • Unterwerfung unter Schiedsgericht / internationales Gericht compromis bzw. Schiedsvertrag-> nur hinsichtlich konkretem Streitfall unterworfen Kompromissarische Klausel-> nur hinsichtlich Streitigkeiten u. Auslegung aus/von konkretem Vertrag unterworfen Streitbeilegungsvertrag / Fakultativklausel-> Blankocheck -> bei allen zukünftigen Streitfällen Unterwerfung unter internationale Gerichte immer freiwillig nicht nur verbindliche Urteile, sondern auch unverbindliche Rechtsgutachten 
  • Internationale Gerichte - Welche gibt es und welche Aufgaben haben sie? Internationaler Gerichtshof (IGH) Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Internationaler Seegerichtshof Internationaler Strafgerichtshof (IStGH) Unterwerfung unter internationale Gerichte immer freiwillig nicht nur verbindliche Urteile, sondern auch unverbindliche Rechtsgutachten
  • Voraussetzungen für funktionierendes Völkerrecht Mehrzahl souveräner Staaten Keiner besitzt zu großes Machtübergewicht Völkerrecht dient Regelung konkreter Sachfragen (nicht-juristischer Unterbau) Gemeinsame Werte -> klassisches VR
  • Entwicklung des Völkerrechts Verständnis Klassisches Völkerrecht 1648-1914/1918  Westen gemeinsame Werte, Dritte Welt ignoriert Sozialistische Staaten anderes Fundament -> Universelle klassenlose Gesellschaft sollte souvärene Staaten ablösen Aber trotzdem "friedliche Koexistenz" mit westlichen Staaten. Dritte Welt als Souveräne Staaten -> lehnten einzelne Bestimmungen ab. Zusammenbruch der kommunistischen Regime -> Stärkung der gemeinsamen Werteplattform
  • Warum wird Völkerrecht als Nichtrecht bezeichnet Durch Dezentralisierung: Fehlen eines zentralen Gesetzgebers (Legislative) keine obligatorische Zuständigkeit eines internationalen Gerichts (Judikative) keine übergeordneten Rechtsdurchsetzungsorgane (Exekutive) Aber trotzdem Effektivität durch Reziprozität ("compliance pull") und Grundkonsens über Geltungsgrund.
  • Gegenmaßnahmen Sind grundsätzlich völkerrechtswidrige Handlungen, die die Beendigung einer Völkerrechtsverletzung eines anderen Staates bezwecken. Müssen dabei proportional (verhältnismäßig) zur vorangegangenen Verletzung sein Dürfen dabei aber nicht: gegen das Gewaltverbot verstoßen in grundlegende Menschenrechte ... ius cogens ... oder Normen des Diplomatenrechts oder der Streitbelegung eingreifen Gegenmaßnahmen sind dem verletzenden Staat mitzuteilen und zu beenden, sobald der betroffene Staat sich konform verhält.
  • Eintritt der Staatenverantwortlichkeit Es muss: Ein Unrechtsakt vorliegen, dieser kann in einem Tun oder Unterlassen bestehen der einem Staat zurechenbar ist. zurechenbar, wenn von staatlichem Organ (Verw, Gesetzgeb, Gerichtsb) gesetzt oder unterlassen. Handlung von Privatperson wird Staat zugerechnet, wenn: mit hoheitlichen Aufgaben betraut auf Anweisung v. Staatsorganen (Nicaragua Fall, Völkermord Fall) nachträgliche Anerkennung oder Billigung (Teheraner-Geisel Fall) Verhalten von Aufständischen, die neuen Staat bilden wird neuer Regierung zugerechnet.
  • Ausschluss der Völkerrechtswidrigkeit Wenn Rechtfertigungsgrund vorliegt: Zustimmung Selbstverteidigung Gegenmaßnahmen Höhere Gewalt Notlage Notstand Keine Rechtfertigung bei Verstoß gegen ius cogens.
  • Folgen der Völkerrechtswidrigkeit Staats ist verpflichtet:  Das Unrecht zu beenden Garantie auf Nichtwiederholung Wiedergutmachung: 1) Wiederherstellung des früheren Zustands.  2) Leistung von Schadenersatz 3) Leistung von Genugtuung (wenn kein materieller Schaden) Schadenersatz nur soweit "restitutio in integrum" nicht möglich oder nicht gesamter Schaden beseitigt. (positiver Schaden + entgangener Gewinn)                             
  • Welche Völkerrechtsquellen gibt es? Art 38 IGH Statut: Völkerrechtliche Verträge Völkergewohnheitsrecht Allgemeine Rechtsgrundsätze nicht genannt in Art 38: Beschlüsse internationaler Organisationen einseitige Rechtsgeschäfte Daneben auch gerichtliche Entscheidungen (Judikatur) und Doktrin (Lehre) genannt. Diese dienen aber nur als Rechtserkenntnisquellen, nicht als Rechtsentstehungsquellen. Urteile des IGH "de facto" auch Recht. Hohe Präzedenzwirkung.
  • Wie werden Normenkonflikte im Völkerrecht gelöst? keine Normenhierarchie aber gegen ius cogens darf nicht verstoßen werden Normenkonflikte werden entweder nach spezifischen Regelungen (Satzung d. VN) gelöst oder lex specialis derogat legi generali, lex posterior derogat legi priori
  • Was sind Völkerrechtliche Verträge? Nennen Sie die Beispiele! Von Völkerrechtssubjekten beschlossene dem Völkerrecht unterliegende schriftliche Bestimmung Regeln Zustandekommen, Geltung, Anwendung, Änderung, Außerkrafttreten von Völkerrechtlichen Verträgen. Parallel zu Völkergewohnheitsrecht. Wiener Konvention über das Recht der Verträge 1969 (in Kraft 1980) WVK 1 Wiener Konvention über das Recht der Verträge zwischen Staaten und IOs, bzw zwischen IOs 1986 - nicht in Kraft, WVK 2 Wiener Konvention über die Staatennachfolge in Verträge 1972 Wiener Konvention über die Staatennachfolge in Staatsvermögen, -schulden, und -archive
  • Zustandekommen von Völkerrechtlichen Verträgen Allgemein jeder Staat berechtigt Nach B-VG Abschluss Bundessache (BP) In ihrem ausschließlichen Wirkungsbereich auch Bundesländer berechtigt IOs nur Abschlusskompetenz im Bereich ihrer Kompetenz (implied powers)
  • 3 Generationen der Menschenrechte Generation: bürgerliche u. politische Rechte als Teil der Verfassungen (18/19 Jhdt.) (Recht auf Leben, Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit) ->Abwehrrechte gegen Staat Generation: im Laufe der industriellen Revolution (Recht auf Arbeit, Bildung, Gesundheit) Generation: Kollektive Rechte (Recht auf Frieden, Entwicklung, intakte Umwelt) Heute: universell, unteilbar, interdependent (Abhängigkeit der bürgerlichen u. politischen von den wirtschaftlich, sozialen)
  • Menschenrechte: politische Organe und ihre Überprüfungsformen UN-Menschenrechtsrat (SVN) Ständiger Rat der OSZE Ministerkomitee des Europarates a) Staatenberichte:  Bericht über Umsetzung der Menschenrechtsverpflichtungen in regelmäßigen Abständen in öffentlicher Sitzung diskutiert b) Individual- und Staatenbeschwerde: werden in gerichtsähnlichen Verfahren geprüft keine unmittelbare Wirkung aber völkerrechtliche Bindung / moralischer Druck c) Untersuchungen Lokalaugenscheine, zb. Besuch in Gefängnissen
  • Menschengerichtshöfe Zur Durchsetzung von Regionalkonventionen: EGMR, Interamerikanischer MGH, Afrikanischer MGH -> agieren aufgrund von Individual- u. Staatenbeschwerden. Hier auch bindende Verurteilung von Staaten Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR Straßburg je ein Richter der 47 MS d. Europarates Nach Erschöpfung innerstaatlichen Instanzenzuges -> Individualbeschwerde Bei Verurteilung -> Staat Entschädigung / Wiedergutmachung Durchsetzung: politischer Druck
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  • Sonstige Organe / Institutionen d. Durchsetzung der Menschenrechte UN-Sonderberichterstatter u. unabhängige ExpertInnen: Untersuchung d. rechtlichen und faktischen Situation in einzelnen Staaten Internationaler Strafgerichtshof / Ad-hoc-Strafgerichte: Den Haag, Einzelpersonen Verurteilung bzgl. Völkermord, Kriegsverbrechen Internationaler Gerichtshof. Im Rahmen der Staatenverantwortlichkeit Sicherheitsrat: Im Rahmen des Systems der kollektiven Sicherheit der VN. Bei MR-Verletzung nicht militärische Aktionen + Mandat zur militärischen Maßnahmen (R2P)
  • Was bedeutet Staatsgewalt? Recht zur höchsten, völkerrechtsunmittelbaren Gewalt über Menschen und Sachverhalte Manifestiert sich durch Gebiets- bzw. Personalhoheit. Notwendigkeit von bzw. begrenzt durch völkerrechtliche Nahebeziehung (genuine link) Geregelt in Kollisionsrecht: IPR, internat. Strafrecht Prinzipien der Staatsgewalt: Territorialitätsprinzip (auf eigenem Staatsgebiet) Aktives Personalitätsprinzip (von Staatsbürgern im Ausland) Passives Personalitätsprinzip (gegen ...) Auswirkungsprinzip (wo auswirkt) Universalitätsprinzip  Schutzprinzip (jene die besonders schutzbedürftig)
  • [EU] Eigenschaft als Gericht Richter unabhängig weisungsfrei Zuständigkeit gesetzlich vorgeschrieben auf ständiger Basis (nicht adhoc) Entscheidung nach Rechtsnormen, nicht Billigkeit Rs Nordsee
  • [EU] Justiziabilität Gericht eindeutig absprechen (Norm ist) klar und präzise kein weiterer Akt notwendig EuGH Auslegungsmonopol
  • [EU] Wann hat eine Richtlinie Direktwirkung? Umsetzungsfehler (nicht oder falsch umgesetzt) Umsetzungsfrist abgelaufen Justiziabilität Nur zugunsten Einzelner im vertikalen Verhältnis
  • [EU] Staatshaftung Norm muss Einzelnem konkrete Rechte verleihen klar bestimmbar Verstoß hinreichend qualifiziert Verstoß kausal für Schaden kein Verschulden notwendig Rs Francovich
  • Strukturmerkmale des Völkerrechts horizontales Rechtssystem statt einem vertikalen (Staat) souveräne Gleichheit der Staaten Koordinationsrechtsordnung, keine Subordinationsrechtsordnung
  • Wie lässt sich Völkerrecht definieren? Sind Normen, die Beziehungen zwischen Völkerrechtssubjekten regeln nicht ausschließlich Teil des internen Rechts eines Staates sind
  • Retorsion völkerrechtskonformer Akt muss nicht verhältnismäßig sein Bsp: Abbruch der diplomatischen Beziehungen Kann wirksamer als Gegenmaßnahme sein
  • soft law Bsp: nicht bindende Resolutionen von Internationalen Organisationen wirksam durch Publizität und Reziprozität
  • Grundsatz des Konsensualismus Staaten gleichzeitig Normsetzer und Normadressaten. Schaffen Recht selber an das sie gebunden sind.