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Oberseminar Rechnungslegung (Subject) / Allgemeine Theorie (Lesson)
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- Ist ein Jahresabschluss nach HGB durch einen IFRS Abschluss ersetzbar? Ein Kaufmann ist dazu verpflichten einen JA/Einzelabschluss nach HGB zu erstellen, somit ist ein IFRS Abschluss kein Ersatz für ein JA möglich: indirekte Steuerbemessungsgrundlage (maßgeblichkeits Prinzip) Ausschüttungsbemessung: Gesellschaftsrechtliche Regelungen: Kapitalerhaltung und weitere Regelungen, weil die Systeme aufeinander abgestimmt sind, Steuerrecht, Handelsrecht und JA Allerdings darf man zusätzlich zum HGB JA einen IFRS Abschluss erstellen und dementsprechend beim Bundesanzeiger veröffentlichen
- Welche Veröffentlichungspflichten haben börsennotierte Unternehmen? §§37 f. WpHG: Börsennotierte Unternehmen sind verpflichtet unterjährige Berichte zu veröffentlichen: Quartals- & Halbjahresfinanzberichte Die gesetzliche Grundlage der Zwischenberichte richten sich nach dem Jahresbericht
- Was sind die Aufstellungsgrundsätze nach HGB? •Der Jahresabschluss ist in deutscher Sprache und in Euro aufzustellen (§ 244 HGB, zur Währungsumrechnung § 256a HGB) •Alle Kaufleute § 243 HGB Der Jahresabschluss ist klar und übersichtlich und nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen •Kapitalgesellschaften § 264 Abs. 2 HGB (Generalnorm!) Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage („true and fair view“) zu vermitteln
- Wo sind die Größenklassen für die Qualifizierung der KapG hinterlegt? §267 HGB
- Was sind die zentralen Fragen der Rechnungslegung? Bilanz Was muss oder darf als Vermögen, Schulden und Eigenkapital bilanziert werden (Ansatz)? Wie sind die Bilanzposten zu bewerten (Bewertung)? Wie sind Vermögen, Schulden und Eigenkapital in der Bilanz darzustellen (Ausweis Bilanz)? GuV: Wann sind Erfolge aus Rechnungslegungssicht entstanden und damit zu erfassen? Wie sind Erfolge in der GuV darzustellen (Ausweis GuV)? Allgemein Welche zusätzlichen Informationen sollten den Adressaten zur Verfügung gestellt werden?
- Was besagt das Periodisierungsprinzip und wo ist es geregelt? „Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprecheneden Zahlungen im Jahresabschluss zu berücksichtigen.“ §252 (1) Nr.5 HGBGrundsatz der sachlichen Abgrenzung:Leistungsbezogene Aufwendungen werden mit den zugehörigen Erträgen in den Perioden der Leistungserbringung erfasst! z.B. Umsatzerlöse und Wareneinsatz bei Lieferung, Abschreibungen in Nutzungsperioden Grundsatz der zeitlichen AbgrenzungZeitraumbezogene Aufwendungen werden pro rata temporis (zeitproportional) erfasst, z.B. Mieten, Zinsen-->Erträge/Aufwendungen ohne Leistungs- oder Zeitbezug werden in der Periode des Anfalls erfasst, z.B. Verschmelzungserfolge, Schenkungen, außerplanmäßige Wertminderungen
- Was besagt das Realisationsprinzip und wo ist es geregelt? Wann erfolgt die Realisation bzw. wann liegt ein 'realisierter' Gewinn vor? „Gewinne sind nur zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.“ §252 (1) Nr.4 HGB •Realisation sobald das Leistungserfüllungsrisiko des Sachleistungsverpflichteten abgebaut ist (quasisicherer Anspruch auf Gegenleistung) • „Realisierter Gewinn“ entspricht dem Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung (Dauerhafter Übergang der Risiken: insb. Risiko der zufälligen Verschlechterung) = Übergang von Preisrisiko und Wertänderungsrisiko) Kunde muss noch nicht gezahlt haben Ausnahmen: Bilanzierung unrealisierter Wertsteigerungen durch–Bewertung von Finanzinstrumenten im Handelsbestand mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Risikoabschlag bei Kreditinstituten (§ 340e Abs. 3 HGB)–Umrechnung kurzfristiger Fremdwährungsposten mit dem Stichtagskurs (§ 256a HGB)–Bewertung von Zweckvermögen mit dem beizulegenden Zeitwert mit Ausschüttungssperre (§§ 246 Abs. 2, 253 Abs. 1 Satz 4, 268 Abs. 8 Satz 3 HGB)
- Was besagt das Prinzip der wirtschaftlichen Betrachtungsweise und wo ist es geregelt? Nicht im Gesetz kodifiziert: Ergibt sich aus den Abschlusszwecken Regelung zur wirtschaftlichen Betrachtungsweise in § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB, § 268 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 Satz 3 HGB Zivilrechtliches Eigentum im Rechtssinne nicht maßgeblich für die bilanzielle Erfassung von Vermögensgegenständen, sondern das wirtschaftliche Eigentum (§ 246 Abs. 1 Satz 2 HGB), z.B. bei: –Eigentumsvorbehalt–Sicherungsübereignung–Treuhandvermögen–zu Kriterien für die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums Bsp.: Leasingfirma = zivilr. EigentümerLeasingnehmer = wirtschaftl. Eigentumer
- Was besagt das Saldierungsverbot und wo ist es geregelt? Warum ist eine Saldierungverboten, gibt es Ausnahmen? „Posten der Aktivseite dürfen nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen … verrechnet werden.“ §246 (2) HGB Zweck: Sicherung der Klarheit, Übersichtlichkeit und Vollständigkeit des Abschlusses Ausnahmen insb.:-Altersversorgungsverpflichtungen, soweit sie durch dem Gläubigerzugriff entzogene Vermögensgegenstände gedeckt sind, die zur Erfüllung dieser Verpflichtungen dienen („Zweckvermögen“) sowie zugehörige Aufwendungen und Erträge-Aufrechnungslage (§ 387 BGB)-Bewertungseinheiten, insb. bei Einfrierungsmethode
- Was besagt das Stichtags-/ Werterhellungsprinzip und wo ist es geregelt? §252 (1) Nr.3,4 HGB:„Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlußstichtag … zu bewerten“ :-Geschäftsvorfälle/Erkenntnisse während des Geschäftsjahres--> Abbildung/Berücksichtigung im Jahresabschluss (Bilanz und GuV) Nach dem Abschlussstichtag bis zur Aufstellung:· Werterhellende Ereignisse RÜCKWIRKENDE Berücksichtigung in Bilanz/GuVBsp.: Kunde stellt nach längerer schlechter Entwicklung vor Aufstellung der Bilanz im Folgejahr Insolvenzantrag.Folge: Abwertung der Kundenforderung=>Veränderung der Wertverhältnisse im alten Geschäftsjahr und man erfährt es im neuen Jahr bsp. nachträgliches Gerichtsurteil · Wertbegründende Ereignisse --> Keine Berücksichtigung in Bilanz/GuVBsp.: Lagerhalle brennt zu Beginn des Folgejahres abFolge: Berichterstattung im Lagebericht (Ereignis von besonderer Bedeutung)Wertverhältnisse im neuen Geschäftsjahr verändert (singulares Ereignis)
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- Was besagt das Verlustantizipationsprinzip und die Folgegrundsätze? Verlustantizipationsprinzip/ Imparitätsprinzip (§ 252 (1) Nr. 4 HGB)„… namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind …“ Ungleichbehandlung von unrealisierten Gewinnen und Verlusten (= Imparitätsprinzip) Antizipation von vorhersehbaren Risiken und entstandenen Verlusten Bewertungskonsequenzen –Niederstwertprinzip bei Vermögensgegenständen –Höchstwertprinzip bei Schulden Ansatzkonsequenzen: Bildung von Rückstellungen insb. für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB; steuerlich nicht mehr zulässig, § 5 Abs. 4a EStG) -Es dürfen nur realisierte Gewinne berücksichtigt werden, während entstandene, aber noch nicht realisierte Verluste müssen berücksichtigt werden (früher berücksichtigt werden)-Bewertung oberhalb der Anschaffungs- /Herstellungskosten ist grds. nicht erlaubt. -->Aktivseite = NiederwertprinzipBsp.: Ware Kaufpreis 100€ im Bestand, Verkaufspreis am Stichtag nur 90€-->Abwertung der Ware um 10€--> Passivseite = Höchstwertprinzip; Droh-Verlust-RückstellungBsp.: Ware zum Preis von 100€ bestellt, aber noch nicht geliefert, Verkaufspreis am Stichtag nur 90 (schwebendes Geschäft)-->Droh-Verlust-Rückstellung von 10€ Sofern möglich sind außerplanm. Abschreibungen einer Droh-Verlust-Rückstellung vorzuziehen:Anlagevermögen (gemilderte Niederswertpinzip) --> Abschreibung nur bei dauerhafte WertmindungUmlaufvermögen (strenges Niederswertprinzip) --> Abschreibung bei jeder Wertminderung
- Was besagt der Fortführungsprämisse bzw. Going-Concern-Prämisse wo ist sie geregelt, was sind die Ausnahmen? „Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.“ §252 (1) Nr.2 HGB Bedeutung der Fortführungsprämisse:–Gegenstände des Anlagevermögens können planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden (= keine Bewertung zu Einzelveräußerungswerten)–Schulden, die bei Liquidation entstehen (z.B. Sozialplanverpflichtungen), dürfen nicht bilanziert werden Beispiele für Gegebenheiten: Insolvenz, Aufgabe der Geschäftstätigkeit, Wegfall wichtiger Abnehmer, Kündigung von Kreditlinien Ausnahmen: angehende Insolvenz --> keine Fortführung-->Bilanzierung: Zerschlagungswerte ohne Fortführung Infos im Anhang des Lageberichts wenn Fortführungsannahme nicht aufrecht erhalten werden kann
- Was besagt der Grundsatz der Einzelbewertung und wo ist er geregelt? Gibt es Ausnahmen? „Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten“ §252 (1) Nr.3 HGBWertminderungen bei einzelnen Posten dürfen nicht durch Wertsteigerungen bei anderen Posten kompensiert werden.Beispiele für Ausnahmen: Fest- und Gruppenbewertung (§ 240 Abs. 3 und 4 HGB*), Verbrauchsfolgeverfahren/Bewertungsvereinfachungsverfahren (FiFo und LiFo; § 256 HGB) Bewertungseinheiten insb. bei gemeinsam genutzten Vermögensgegenständen wegen Unwirtschaftlichkeit der Einzelbewertung oder Verstoß gegen Generalnorm aufgrund Einzelbewertung, z.B. technische Großanlagen? Bewertungseinheiten bei Sicherungsgeschäfte (§ 254 HGB) *Bsp.: Porzellan im Restaurant:Bei Bruch à Anschaffungs BS: Aufwand an Bank/KasseBestand anfangs erfassen und einen Festwert für 3 Jahre festlegen ¹ Einzelbewertung Gruppenbewertung nach §240 (4) HGBDurchschnittsbewertung: Gleitender Durchschnitt:- Alles zusammenfassen + Durchschnitt errechnen und fiktiven Preis zuordnen- Auch bei Schulden (bsp. Gewährleistungen) richtet sich nach Erfahrungswerten- Pensionszusagen à richten sich nach Sterbetafeln
- Was ist Zweckvermögen und wie sind die Voraussetzungen/Auswirkungen? Zweckvermögen sind bspw. Pensionszusagen gegenüber ANVoraussetzungen:- Widmung zur Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen (Aktive Gestaltung: schriftlich)- Insolvenzsicherheit vor den sonstigen Gläubigern des Unternehmens (kein Zugriff) Merke: Durchbrechung des Saldierungsverbot + Realisationsprinzip --> explizite Anordnung nach §246 (2) HGB!
- Was sind die Anforderung bei der Buchführung und der Handelsbücher? § 238 Abs. 1 HGB (Buchführungsanforderungen für alle Kaufleute) Sachverständiger Dritter muss sich innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über Geschäftsvorfälle und Lage des Unternehmens verschaffen können Entstehung und Abwicklung der Geschäftsvorfälle müssen sich verfolgen lassen keine Buchung ohne Beleg § 239 HGB (Handelsbücher )–Eintragungen müssen in einer lebenden Sprache erfolgen–Geschäftsvorfälle müssen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet erfasst werden–Buchungen/Eintragungen dürfen nicht nachträglich so verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist Zwar keine Währung festgelegt, aber Jahresabschluss (Bilanz) muss in € erfolgen--> Bei nicht Einhaltung bsp. veränderbare Buchungen wird die Steuer verworfen und geschätzt!
- Was sind die Voraussetzungen der Aufrechnungslage und wo ist das geregelt? §387 BGBVoraussetzungen:- Gleichartige Ansprüche- Personenidentität A«B- Fälligkeit der eigenen Forderung- Erfüllbarkeit der eigenen Schuldverpflichtungen
- Was sind die Zwecke des Jahresabschlusses? Informationen (i.w.S.):-Dokumentation- Informationen (i.e.S.):· Entscheidungshilfen bei Investionsentscheidungen-->Information von außen- stehenden Dritten-->Selbstinformation des Kaufmanns· Rechenschaft-Zahlungsbemessung:· Begrenzung von Entnahmen (Kapitalerhaltung) § 57 III AktG: „Vor Auflösung der Gesellschaft darf unter die Aktionäre nur der Bilanzgewinn verteilt werden.“ § 30 I GmbHG: „Das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen der Gesellschaft darf an die Gesellschafter nicht ausgezahlt werden.“· Sicherung von Ausschüttungsansprüchen (§ 58 Abs. 4 AktG; § 29 Abs. 1 GmbHG)· Indirekt: Steuerbemessungsgrundlage
- Welche Arten von Stetigkeitsprinzipien gibt es und wo ist es geregelt? Beschreiben Sie kurz das Stetigkeitsprinzip und die Auswirkungen! Ansatzstetigkeit (§ 246 Abs. 3 HGB) „Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden sind beizubehalten.“ Ansatzmethoden sind bestimmte Vorgehensweisen bei Festlegung der Bilanzierung dem Grunde nach ; dies betrifft• gesetzliche Ansatzwahlrechte• Ausübung von Ermessensspielräumen beim Ansatz Ziel: Sicherung der Vergleichbarkeit im Zeitablauf Beispiele:• Wahlweise Aktivierung eines Disagios• Wahlweise Aktivierung von selbsterstelltem immateriellen Anlagevermögen à §248 (2) HGB Wahlrecht muss beibehalten werden Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB)„Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beizubehalten.“ Bewertungsmethoden sind bestimmte, in ihrem Ablauf definierte Verfahren der Wertfindung Ziel: Sicherung der Vergleichbarkeit im Zeitablauf Beispiele:–Verfahren zur Ermittlung der Herstellungskosten–Methoden der Nutzungsdauerschätzungen Bei Abweichungen von Ansatz- und Bewertungsstetigkeit–Angabepflichten-->Begründungen für und Auswirkungen von Abweichungen müssen im Anhang angegeben werden (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB) und gerechtfertigt sein (§ 252 Abs. 2 HGB) –Beispiele Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen Aufgabe der Fortführungsprämisse Änderung der Konzernzugehörigkeit Anpassung an die Ergebnisse einer steuerlichen Außenprüfung Methodeneinheitlichkeit (sachliche Stetigkeit) Aus der Ansatz- und Bewertungsstetigkeit folgt, dass art- und funktionsgleiche Vermögensgegenstände und Schulden nach gleichen Methoden anzusetzen und zu bewerten sind Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB)„Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung der aufeinanderfolgenden Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen, ist beizubehalten, soweit nicht in Ausnahmefällen wegen besonderer Umstände Abweichungen erforderlich sind. Die Abweichungen sind im Anhang anzugeben und zu begründen.“
- Welche Methoden der Ableitungen von den GOB gibt es? Wo kommen die GOB her? Induktive Methode (traditionelle Auffassung) – aus der Übung/Praxis sog. („königlicher“ bzw.) ehrenwerter KaufleuteProblematik: Erhebliche Probleme bei der Abgrenzung, wer nun ein ehrenwerte Kaufleute oder kein ehrenwerter Kaufmann ist. Unabhängig davon, sind die Interessen nicht zwangsläufig mit den von der Rechnungslegung verfolgten Ziele konform. Unter Anwendung dieser Methode führt es zu nicht geeigneten GOBs, weil die Gefahr der schlechte Durchführung zur allgemeinen Regel wird (Unsinnig) -in der heutigen Zeit ungebräuchlich Deduktive Methode – aus den Zwecken der RechnungslegungLeitet die GoB aus den Zwecken die der Rechnungslegung verfolgt werden, im Hinblick auf das HGB problematisch:- unterschiedliche Zwecke die verfolgt werden, dementsprechende gegensätzliche GoB durch Anwendung dieser MethodeInvestion vs. Vorsichtsprinzip schwierig bei der Anwendung umstrittene Methode für die Anwendung ist die Festlegung eines dominierenden Zweck erforderlich (Grundlage für die Anwendung) momentan vorherrschende Meinung Hermeneutische Methode – aus allen Einflusselementen der Rechnungslegung-Wortlaut und Wortsinn, Bedeutungszusammenhang, Entstehungsgeschichte und Zwecke gesetzlicher Regelungen-Mit der Rechnungslegung verfolgte Zwecke IFRS für die GoB-Gewinnung:rechtskonformität erfoderlich, nicht völlig ausschließbar, möglich
- Was besagt das Vollständigkeitsgebot und wo ist es geregelt? „Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten …. zu enthalten.“ §246 (1) HGB • Vermögensgegenstände • Schulden • Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) ---------------------------------------------------------------- • Aktive latente Steuern • Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung („Überhang Zweckvermögen“) • Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
- Was besagt das Vollständigkeitsgebot und wo ist es geregelt? „Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten …. zu enthalten.“ §246 (1) HGB • Vermögensgegenstände• Schulden• Rechnungsabgrenzungsposten (RAP)----------------------------------------------------------------• Aktive latente Steuern• Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung („Überhang Zweckvermögen“)• Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
- Was ist ein Vermögensgegenstand? Abstrakte Aktivierbarkeit:-->Handelsrecht (herschende Meinung): Vermögensgegenstand = wirtschaftlicher Vorteil, der einzelverwertbar durch:· Veräußerung· Nutzungsüberlassung· Verarbeitung, Verbrauch oder (Einzelvollstreckbarkeit)
- Welche Ansatzregelungen gibt es für Schulden im HGB? Welche müssen, dürfen oder dürfen gar nicht angesetzt werden? ·Passvierungspflicht -Verbindlichkeiten-Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten-Drohverlustrückstellungen-Kulanzrückstellungen-Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung mit Nachholung in den kommenden 3 Monaten-Rückstellung für unterlassene Abraumbeseitigung mit einem Jahr Nachholfrist·Passivierungswahlrecht –Rückstellungen für unmittelbare Pensionsaltzusagen (Erstzusage vor 1987)- Rückstellungen für mittelbare Pensionszusagen Passivierungsverbot -Rückstellungen für andere als die in §249 (1) HGB genannten Zweckefaktisch: Alterversorgungsverpflichtungen, soweit sie durch dem Gläubigerzugriff entzogene Vgg gedeckt sind, die zur Erfüllung dieser Verpflichtungen dienen („Zweckvermögen)
- Wie entstehen Schulden? Was sind die 4 TB? •Vorliegen einer rechtlichen oder faktischen Verpflichtung (oder hinreichend wahrscheinliches Entstehen)•Rechtliche oder wirtschaftliche Verursachung•Mit der Inanspruchnahme ist zu rechnen•Quantifizierbarkeit Merke: Bei der gutachterlichen Überprüfung: alle Punkte überprüfen!
- Wie/wem werden Vermögensgegenstände zugerechnnet? ·Persönliche Zuordnung von Vermögensgegenständen knüpft grds. an das (zivil-)rechtliche Eigentum an·Ggf. ist das wirtschaftliche Eigentum maßgeblich: - Innehaben von Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten während der gewöhnlichen Nutzungsdauer des Vermögensgegenstands, insb. Innehaben der Chancen (Nutzungsmöglichkeiten, Wertsteigerungen) sowie der Risiken (Nutzungseinschränkungen, Wertminderungen)-Ausübung der tatsächlichen Sachherrschaft über einen Vermögensgegenstand, der Gestalt dass der rechtliche Eigentümer wirtschaftlich auf Dauer von der Einwirkung ausgeschlossen wird-Fallen rechtliches und wirtschaftliches Eigentum auseinander, ist der Vgg vom wirtschaftlichen Eigentümer zu bilanzieren
- Welche Kosten gehören zu den Herstellungskosten? Was sind Herstellungskosten und wo sind diese geregelt? § 255 Abs. 2 HGB: Aufwendungen, die entstehen durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes, seine Erweiterung oder* eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung-->„Nachträgliche HK“( bessere Nutzbarkeit, Bsp.Immobilien: Energische Maßnahmen, weitergehende Sanierungsmaßnahmen) •Einzelkosten: Kosten, die dem Bezugsobjekt (z.B. Produkt) direkt zurechenbar sind•Gemeinkosten: Kosten, die für mehrere Bezugsobjekte gemeinsam anfallen und nur mit Hilfe von Verteilungsschlüsseln zugeordnet werden oder „angemessene Teile“ der Gemeinkosten keine Einbeziehung von Leerkosten oder übermäßigen Kosten in die Herstellungskosten•Fremdkapitalzinsen (Soweit auf Zeitraum bezogen, bei langfristigen Anfertigungsprozesse–Sofern ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Fremdfinanzierungsmaßnahme (Kreditaufnahme) und dem Herstellungsvorgang besteht–Bsp. Großanlagenbau, Käseherstellung, Whiskyherstellung•Materialkosten–Aufwendungen für RHB–Warenumschließung bei Nahrungs- und Genussmitteln (Dose, Flasche, Tube)-->Verpackungen = dienen zur Verkehrserforderlichkeit--> Tube von Zahnpasta (+) = HK Materialkosten--> Karton für Zahnpasta (-) = HK Vertriebskosten MarketingVersandkarton ≠ Warenumschließung•Fertigungskosten–Insb. Fertigungslöhne für die in der Produktion tätigen Arbeitnehmer einschließlich der Werkmeister–Hierzu gehören auch die Überstunden- und Feiertagszuschläge, die Entgelte für (normale) Ausfallzeiten und die gesetzlichen sowie tariflichen Sozialaufwendungen Akkord- oder Zeitlohn?•Sonderkosten der Fertigung-->Insb. Kosten für Modelle, Spezialwerkzeuge und Vorrichtungen, Lizenzen etc.Bsp.: Formen bei Modellautos/Spielzeug •Ziele: Erfolgsneutralität des Herstellungsvorgangs •Herstellungskosten = Bewertungsobergrenze
- Dürfen Finanzierungskosten aktiviert werden? HGB: Wahlrecht IFRS: Pflicht, sofern es sich um qualifizierte Vermögenswerte handelt und die Kosten direkt zurechenbar sind
- Was sind die Ansatzkriterien für Vermögenswerte & Schulden nach IFRS? Ein Vermögenswert bzw. eine Schuld gem. der jeweiligen Definition ist nur dann auch tatsächlich in der Bilanz ansetzbar, wenn zusätzlich die Ansatzkriterien erfüllt sind Vermögenswerte (F.4.44):Es ist wahrscheinlich, dass dem Unternehmen der künftige wirtschaftliche Nutzen aus dem Vermögenswert zufließen wird, und der Wertansatz, die betragsmäßige Höhe verlässlich ermittelbar ist. Schulden (F.4.46):Es ist wahrscheinlich, dass dem Unternehmen durch die Erfüllung der Verpflichtung künftig wirtschaftlicher Nutzen abfließen wird, und der Erfüllungsbetrag ist verlässlich ermittelbar. Zusätzlich sind zu beachten: Wesentlichkeit, wirtschaftliche Betrachtung, Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen
- Was sind die wesentlichen Unterschiede zwischen HGB & IFRS? •Strenge Trennung von handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Bilanzierung•Untergeordnete Bedeutung des Vorsichtsprinzips•Zum Teil ausweis unrealisierter Gewinne• Aktivierungspflicht für bestimmte selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte•Ertragserfassung bei langfristigen Fertigungsaufträgen•Zeitwertbewertung bestimmter Finanzinstrumente•Keine planmäßige Abschreibung beim Geschäfts- oder Firmenwert
- Welche Bestandteile hat ein IFRS- oder ein HGB Abschluss? IFRS: Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalspiegel, Anhang, Kapitalflussrechnung und ggf. ein Segmentbericht sowie einen nach deutschen Rechnungslegungsgrundsätzen aufzustellenden Lagebericht (§ 315a HGB) HGB:Einzelabschluss: Bilanz, GuV, Anhang und größenabhängig - bzw. ob am Kapitalmarkt gehandelt - ein Lagebericht Konzernabschluss zusätzlich:Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel und (Wahlrecht) Segmentbericht
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- Welche Rechnungslegungsziele/-zwecke hat IFRS bzw. HGB? HGB:-Informationsfunktion,Zahlungsbemessungsfunktion sowie Ausschüttungsbemessung (Begrenzung von Entnahmen; Kapitalerhaltung)-Gläubigerschutz-indirekte Steuerbemessungsfunktion IFRS:Vermittlung von Informationen für Investoren (decision usefulness) • Entscheidungshilfe bei Investitionsentscheidungen - Information von außen- stehenden Dritten, insb. Kapitalgeber
- Wie erfolgt der Ansatz und Bewerung von Rückstellungen nach IFRS? Ansatz: Mindestwahrscheinlichkeit für die Inanspruchnahme i.H.v. 51% muss gegeben seinBewertung: wahrscheinlichster Wert der Inanspruchnahme und Abzinsung auf Grundlage eines Marktzinses zum Stichtag, sofern ZinseffektwesentlichAufwandsrückstellungen: VerbotPensionsrückstellungen: versicherungsmathematische Gewinne und Verluste entweder:-ergebniswirksam (teilweise verzögert oder sofort gänzlich)-ergebnisneutral (sofort gänzlich) erfasst werden (bald nur noch ergebnisneutral)
- kapitalmarktorientiert VS. börsennotiert § 264d HGB:Eine Kapitalgesellschaft ist kapitalmarktorientiert, wenn sie einen organisierten Markt im Sinn des § 2 Abs. 5 WpHG durch von ihr ausgegebene Wertpapiere im Sinn des § 2 Abs. 1 Satz 1 WpHG in Anspruch nimmt oder die Zulassung solcher Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt beantragt hat. § 3 Abs. 2 AktG:Im Gegensatz dazu bedeutet „börsennotiert“ den Handel mit Aktien an einem geregelten Markt --> In beiden Fällen handelt es sich um Unternehmen, die am regulierten Markt notiert sind mit Aktien (-> börsennotiert) oder mit anderen Wertpapieren oder die Zulassung ggf. erst beantragt haben (-> kapitalmarktorientiert).
- Welche Aufstellungsgrundsätze der Rechnungslegung nach HGB gibt es? •Der Jahresabschluss ist in deutscher Sprache und in Euro aufzustellen (§ 244 HGB, zur Währungsumrechnung § 256a HGB) •Alle Kaufleute § 243 HGB Der Jahresabschluss ist klar und übersichtlich und nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen •Kapitalgesellschaften § 264 Abs. 2 HGB (Generalnorm!) Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der GoB* ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage („true and fair view“) zu vermitteln *lex specialis, geht der Generalnorm vor!
- Welche Aufstellungsgrundsätze der Rechnungslegung nach HGB gibt es? •Der Jahresabschluss ist in deutscher Sprache und in Euro aufzustellen (§ 244 HGB, zur Währungsumrechnung § 256a HGB) •Alle Kaufleute § 243 HGB Der Jahresabschluss ist klar und übersichtlich und nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen •Kapitalgesellschaften § 264 Abs. 2 HGB (Generalnorm!) Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der GoB* ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage („true and fair view“) zu vermitteln *lex specialis, geht der Generalnorm vor, kein overiding principle!
- Welche Aufstellungsgrundsätze der Rechnungslegung nach HGB gibt es? •Der Jahresabschluss ist in deutscher Sprache und in Euro aufzustellen (§ 244 HGB, zur Währungsumrechnung § 256a HGB) •Alle Kaufleute § 243 HGB Der Jahresabschluss ist klar und übersichtlich und nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen --> Vorsichtsprinzip geht vor! •Kapitalgesellschaften § 264 Abs. 2 HGB (Generalnorm!) Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der GoB* ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage („true and fair view“) zu vermitteln *lex specialis, geht der Generalnorm vor, kein overiding principle! (Herrschende Meinung, ist aber strittig, EU-Konform)
- Welche Buchführungspflichten gibt es? Handelsrecht § 238 Abs. 1 S. 1 HGB: „Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen.“ Alle Vollkaufleute gem. §§ 1 - 6 HGB Ausnahme: kleine Einzelkaufleute § 241a HGB Steuerrecht abgeleitete Buchführungspflicht gem. § 140 AO für alle, die nicht nach steuerlichen Vorschriften zur Buchführung verpflichtet sind originäre Buchführungspflicht gem. § 141 AO für alle, deren Gewinn oder Umsatz die gleichen Grenzen wie nach § 241a HGB überschreitet
- Benennen Sie das Vorsichtsprinzip Vorsichtsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) „Es ist vorsichtig zu bewerten, …“ H.M.: Kaufmann soll sich im Zweifel lieber ärmer als reicher rechnen Grundlage für –Ansatz von Vermögen und Schulden -->Strengere Anforderungen für den Ansatz von Vermögen als für den Ansatz von Schulden Bewertung von Vermögen und Schulden -->AK/HK grundsätzlich als Wertobergrenze Gewinnrealisation und Verlustantizipation
- Was sagt das Bilanzidentitätsprinzip, wo ist es geregelt? Ausnahmen? Bilanzidentitätsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB) „Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des lfd. Geschäftsjahrs müssen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres übereinstimmen.“ Die Summe der Periodenergebnisse entspricht dem Gewinn über die Totalperiode (Kongruenzprinzip) Äußerst seltene Ausnahmen: z.B. bei Neueinführung bzw. Umstellung einer Währung (z.B. DM-Eröffnungsbilanz für Unternehmen in den neuen Bundesländern zum 1.7.1990)