4
Rechtsgeschichte (Subject) / Strafrecht Neuzeit (Lesson)
Strafrecht Neuzeit
This lesson was created by jesseberharter.
This lesson is not released for learning.
- Strafrecht allg. Durch die Aufklärung und das Vernunftrecht gab es im Bereich des Strafrechts viele Entwicklungen. Man setzte sich für die Angemessenheit der Strafe ein.- die schwere des Verbrechens musste mit den strafrechtlichen Sanktionen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Utilitätsprinzip = Durch Verstümmelungsstrafen gehen Arbeitskräfte verloren- 18JH setzten sich Gefängnisstrafen langsam durchLegalitätsprinzip=Strafe nur aufgrund eines Gesetzes. Selbstmord wurde nicht mehr als Strafwidrig angesehenGotteslästerer sah man als wahnwitzig an und kamen in eine IrrenanstaltSodomie-> nicht mehr mit Tot sondern Gefängnis
- Die Constitutio Criminalis Theresiana 1768 Zur Herstellung der Rechtseinheit wurde die Arbeit an einer geltenden Strafrechtskodifikation vorgenommen. Personen die beim ABGB beteiligt waren, waren auch hier beteiligt (Martini, Sonnenfels, Zeiler)- erste einheitliche Strafgesetzbuch für Ö Länder 1768 mit der CCTH ->ähnlichkeiten mit Josephia
- Das Josehpinische Strafgesetz 1787 - sehr viel begriffliche Klarheit, im Gegensatz zur CCTH- Vorsatz, Unzurechnungsfähigkeit und Versuch wurden allg. definiert. - Todesstrafe wurde abgeschafft, jedoch durch Strafe des Schiffziehens ersetzt, das auch Tot zufolge hatte
- Das Französische Strafgesetz 1803 Strafmündigkeit von vorher 7 auf 14 angehoben Tatbestände für Todesstrafe gesunken
Advertisement