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Bilanzrecht (Subject) / Bsp. Jahesabschluss Bewertung (Lesson)

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  • Die Aero Handels GmbH hat zum Bilanzstichtag 3 gebrauchte Flugzeuge im Vorratsvermögen, der Anschaffungskosten und aktuellen Verkehrswerte zum Bilanzstichtag folgendes Bild zeigt Flugzeug 1: EUR 1.000.000 (AK) und EUR 800.000 (VW) Flugzeug 2: EUR 1.200.000 (AK) und EUR 1.300.000 (VK) Flugzeug 3: EUR 1.300.000,- (AK) und EUR 1.200.000,- Welche der folgenden Aussagen sind richtig? Da es sich um Vorratsvermögen handelt, ist das gemilderte Niederstwertprinzip anzuwenden. Da es sich um Vorratsvermögen handelt, ist das strenge Niederstwertprinzip anzuwenden. Der richtige Wertansatz in der Bilanz zum 31.12.2010 beträgt EUR 3.300.000, Der richtige Wertansatz in der Bilanz zum 31.12.2010 beträgt EUR 3.200.000, →es gilt das strenge Niederstwertprinzip weil es sich um Umlaufvermögen handelt (Vorratsvermögen= soll verkauft werden)  man nimmt immer den niedrigsten Wert, höher als die Anschaffungskosten darf es nicht sein und wenn der Verkehrswert zum Bilanzstichtag niedriger ist, dann hat man das strenge Niederstwertprinzip u. man muss den Verkehrswert zum Bilanzstichtag wählen.  es gilt der Grundsatz der Einzelbewertung, man muss jedes Flugzeug einzeln bewerten.                                            
  • sind Verwaltungs- und Vertriebskosten Teil der Herstellungskosten? Nein sind sie nicht. Daher sind Verwaltungs- und Vertriebskosten nicht in der Bilanz anzusetzen. zu den Herstellungskosten zählen nur die Materialkosten, die Fertigungskosten und die Materialgemeinkosten und die Fertigungsgemeinkosten.
  • Bewertungswahltrecht für langfristige Fertigungsaufträge? was sind solche langfristigen Fertigungsaufträge? Dauert ein Auftrag länger als 12 Monate, den man von einem Kunden bekommen hat, dann hat man einen langfristigen Fertigungsauftrag. hier darf man ausnahmsweise die Verwaltungs- und Vertriebskosten aktivieren. unter 2 Voraussetzungen: man muss eine funktionierende u. verlässliche Kostenrechnung haben und es muss sichergestellt sein, dass bis zur Abwicklung des Auftrages kein Verlust gemacht wird.
  • Gibt es eine Ausnahme, wonach man die Verwaltungs- und Herstellungskosten doch aktivieren darf in der Bilanz. hier darf man ausnahmsweise die Verwaltungs- und Vertriebskosten aktivieren. unter 2 Voraussetzungen: man muss eine funktionierende u. verlässliche Kostenrechnung haben und es muss sichergestellt sein, dass bis zur Abwicklung des Auftrages kein Verlust gemacht wird
  • was bedeutet: „Override“ iSd Art 4 Abs 4 BilanzRL §206 Abs3 UGB  bestimmt das Wahlrecht, dass man bei langfristigen Fertigungsaufträgen die Verwaltungs- und Vertriebskosten doch aktivieren kann. das ist in der Bilanz- RL nicht so vorgesehen. Darum wird das als Override der Bilanz-RL behandelt. Und das führt dazu, dass eine strenge Offenlegungspflicht für Kapitalgesellschften besteht, wenn sie dieses Wahlrecht in Anspruch nehmen. sie müssen offenlegen, dass sie dieses Wahlrecht in Anspruch genommen haben und dann müssen sie auch im Anhng (Erläuterung zur Bilanz) darstellen welche Auswirkungen das gehabt hat.
  • Wie wird die Aktivierung von Verwaltungs- und Vertriebskosten nach dem IFRS gehandhabt? Wenn man drei Jahre herstellt dann erfolgt die eigentliche Wertschöptung in den ersten drei Jahren.  im 4. Jahr, wo  verkauft wird, wird gar nichts zugeordnet, weil da geschieht nichts mehr. den Gewinn hat man in den ersten 3 Jahren der Bauzeit verdient, nämlich jedes Jahr 1/3. man nennt das Percentage of completion- Methode (POC) jedes Jahr wird 1/3 des Werkes fertigt. der Gewinn wird so wie der Baufortschritt ist zugeordnet u. in der GuV-Rechnung ausgewiesen. das widerspricht dem UGB, wonach es streng verboten ist einen nicht realisierten Gewinn auszuweisen.
  • Was macht man, wenn man auf eine Maschine eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen hat weil der Markt keine Nachfrage an Produkten mehr stellt, die von dieser Maschine produziert werden. Dann aber die Maschine wider an Wert gewinnt, weil die Nachfrag wieder steigt??? Zuschreibung? Man muss sogar Aufwertung u. zwar max. auf jenen Betrag, den man in der Bilanz stehen haben könnte, hätte man keine Außerplanmäßige Abschreibung gemacht.
  • Gibt es eine Ausnahme von der umfassenden Zuschreibungspflicht? Ja seit dem RÄG 2014, besteht nach §208 Abs2 UGB besteht eine Ausnahme für den Geschäfts- und Firmenwet. für den Geschäfts- und Firmenwert ist eine Zuschreibung nicht vorzunehmen.
  • Wie weit darf man bei einer Zuschreibung/ Wertaufholung aufwerten? Man darf nur soweit aufwerten, wie der Gegenstand (Anlage- oder Umlaufvermögen) hätte, hätte man eine planmäßige Abwertung vorgenommen. dies gilt für abnutzbare Gegenstände. Wenn es sich um ein Vermögen handelt, das keiner planmäßigen Abschreibung unterliegt, dann kann man aufwerten bis zu den seinerzeitigen Anschaffungskosten, bis zu den damaligen Herstellungskosten.
  • Die MPX Handels GmbH nimmt einen Kredit bei der Bank Austria auf. Die Bank verlangt die persönliche Bürgschaft aller vier Gesellschafter. Welche der folgenden Aussagen sind richtig? Der Bankkredit ist unter den Verbindlichkeiten in der Bilanz der MPX Handels GmbH auszuweisen. Der Bankkredit ist als Verlust im Jahresabschluss der MPX Handels GmbH auszuweisen. Die persönlichen Bürgschaften sind als Eventualverbindlichkeit im Anhang der MPX Handels GmbH auszuweisen und zu erläutern. Die persönlichen Bürgschaften stellen Forderungen in der Bilanz der MPX Handels GmbH dar in der Bilanz der Gesellschaft gibt es keine Eventualverbindlichkeit! denn die Gesellschaft haftet nicht für eine fremde Schuld, sondern für die eigene, für ihren eigenen Kredit. .
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  • Die börsennotierte Mineral AG betreibt ein Bergwerk. Es besteht die rechtliche Verpflichtung nach Beendigung des Abbaubetriebes das gesamte Gelände zu rekultivieren, das heißt das ursprüngliche Gelände durch Aufschüttung wieder herzustellen, aufzuforsten bzw. neu zu bepflanzen. Es lässt sich derzeit noch nicht genau abschätzen, wie hoch die Rekultivierungskosten sein werden. Welche der folgenden Aussagen sind richtig? Es ist eine Aufwandsrückstellung zu bilden. Es ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Es ist eine Rückstellung für drohende Verluste zu bilden. Es ist eine Eventualverbindlichkeit zu passivieren. man hat eine gesetzliche Verpflichtung zu rekultivieren, es ist zu schätzen wie hoch dieser Aufwand dann sein wird.
  • Wegen angeblicher Preisabsprachen droht dem Einzelunternehmen des Herrn Müllers eine kartellrechtliche Strafe. Der Steuerberater macht darauf aufmerksam, dass diese Strafen voraussichtlich steuerlich nicht absetzbar sind. Welche der folgenden Aussagen sind richtig? Es ist verpflichtend eine Rückstellung für die drohenden Strafen zu bilden. Es kann von der Bildung einer Rückstellung abgesehen werden, weil die Strafen bereits steuerlich nicht absetzbar sind. Es liegt ein Sachverhalt für die Bildung einer Aufwandsrückstellung vor. Für die Bildung der Rückstellung besteht daher ein Wahlrecht. Es handelt sich um eine Eventualverbindlichkeit, weil ja nicht sicher ist, ob es zu einer Verurteilung kommen wird
  • Die Vorstandsmitglieder der Neumann Industrie Holding AG erhalten im Jahr 2016 eine Pensionszusage: ab Übertritt in den Ruhestand (voraussichtlich in 10 Jahren) erhalten sie monatlich eine Firmenpension von jeweils EUR 1.000 (wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex). Welche der folgenden Aussagen sind richtig? 2016 ist noch keine Rückstellung zu bilden, sondern erst mit Übertritt der orstandsmitglieder in den Ruhestand, also voraussichtlich im Jahr 2026. 2016 ist eine Rückstellung zu bilden, der Gesamtaufwand aus den Pensionszusagen geht zu Lasten des Ergebnisses  2016 (Jahr der Zusage). 2016 ist eine Rückstellung zu bilden, der Gesamtaufwand aus der Pensionszusage ist aber über die nächsten 10 Jahre zu verteilen. Die Rückstellung erhöht sich daher jedes Jahr und erreicht ihr volles Ausmaß erst im Jahr  2026. Es liegt eine Eventualverbindlichkeit vor, da ja nicht sicher ist, ob das jeweilige Vorstandsmitglied die Pension überhaupt erleben wird. Die Eventualverbindlichkeit ist im Anhang anzugeben.
  • § 199 UGB fordert die Angabe diverser Haftungsverhältnisse unter der Bilanz („unter dem Strich“). Diese Haftungsverhältnisse werden synonym auch bezeichnet als: Eventualverbindlichkeiten Rückstellung für drohende Verluste Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten Sonstige Verbindlichkeiten.
  • Welche der folgenden Verpflichtungen werden als Eventualverbindlichkeit dargestellt, sofern nicht ohnedies eine Rückstellung in der Bilanz gebildet wurde? Die Verpflichtung aus einer Bürgschaft für einen Bankkredit, den die Tochtergesellschaft aufgenommen hat. Eine an den Vermieter geleistete Kaution, die bei Beendigung des Mietvertrages verfallen kann. Die gesetzliche Verpflichtung zur Rekultivierung (Aufforstung) eines Bergwerks, sollte der Betrieb aufgegeben werden. Die gesetzliche Verpflichtung zur Gewährleistung, sollte bei den gelieferten Produkten innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel auftreten.
  • Die Raffinerie AG möchte sich ihren Rohstoffpreis absichern und kauft deshalb auf Termin Erdöl ein, und zwar zu einem festen Preis. Am Bilanzstichtag stellt sich heraus, dass der Ölpreis gesunken ist. Am Bilanzstichtag könnte man die bestellte Menge Erdöl um EUR 10 Mio billiger einkaufen. Welche der folgenden Aussagen sind richtig? Auf Termin heißt, dass das Erdöl auf einen zukünftigen Liefertag gekauft wird. Das Erdöl wird heute verbindlich verkauft, der Preis steht auch bereits fest, nur geliefert wird es erst im Juni 2018. das Geschäft ist beiderseits verbindlich. Das Erdöl ist erst bestellt, noch nicht geliefert und noch nicht bezahlt. Es handelt sich um ein beidseitig schwebendes Geschäft, das nicht zu bilanzieren ist, sodass am Bilanzstichtag keine Maßnahme erforderlich ist. Es handelt sich um einen Fall, wo die Bildung einer Rückstellung für drohende Verluste zwingend notwendig ist. (strenges Niederwertsprinzip) Im Anhang ist der Unterschiedsbetrag offenzulegen, das reicht aus; in einer Bilanz ist keine Rückstellung auszuweisen. In der Bilanz ist das gekaufte Erdöl als Vorräte anzusetzen, für die das strenge Niederstwertprinzip gilt. Deswegen ist auf diese Erdölvorräte eine außerplanmäßige Abschreibung von EUR 10  Mio vorzunehmen.→ kann nicht richtig sein, weil das Erdöl erst in Zukunft geliefert wird man kann es daher in der Bilanz zum 31.12.2017 noch nicht ansetzen. Wäre es bereits geliefert, dann müsste man es abwerten u. die Antwort 4 wäre richtig. 
  • Ski Handel Rau hat eine unverzinsliche Forderung gegenüber einem Kunden in Höhe von EUR 150.000,-, die erst in drei Jahren fällig wird. Gleichzeitig hat sie auch eine unverzinsliche Verbindlichkeit in Höhe von EUR 250.000,- gegenüber einem Lieferanten, die erst in einem Jahr fällig wird. Der Barwert (net present value ) der Forderung beträgt zum Bilanzstichtag EUR 100.000,-, jener der Verbindlichkeit EUR 200.000,-. Welche der folgenden Aussagen sind richtig? Die Forderung ist mit EUR 100.000,- anzusetzen. Die Forderung ist mit EUR 150.000,- anzusetzen. Die Verbindlichkeit ist mit EUR 200.000,- anzusetzen. Die Verbindlichkeit ist mit EUR 250.000,- anzusetzen .
  • Herr Rau tätigt für sein Unternehmen am 15.12.2014 eine Bestellung: 1.000 Stück Atomic Ski á EUR 500. Die Lieferung wurde am 29.12.2014 vom zuständigen Lagerarbeiter der Ski Handel Rau angenommen und wie das Überwachungsvideo zeigt, am 30.12.2014 veruntreut. Der Vorfall wurde erst im Zuge der Aufstellung des Jahresabschlusses bemerkt. Die Versicherung, die Ski Handel Rau abgeschlossen hat ,kommt für den Schaden in Höhe von EUR 500.000 nicht auf. Der Lagerarbeiter ist untergetaucht. Welche der folgenden Aussagen sind richtig? Das Umstand, dass die Ski gestohlen wurden, ist ein werterhellendes Ereignis Das Umstand, dass die Ski gestohlen wurde, ist ein wertbeinflussendes Ereignis Die Veruntreuung ist im Jahresabschluss 2014 nicht zu berücksichtigen. Im Anhang ist darüber jedoch zu berichten. Es ist eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von EUR 500.000 auf die Vorräte vorzunehmen .
  • Die Schlau & Findig Steuerberatung GmbH hat als Mieterin einen langfristigen Mietvertrag über die Büroräumlichkeiten abgeschlossen und dabei einen Kündigungsverzicht für 5 Jahre abgegeben. Welche der folgenden Aussagen sind richtig? Die Summe der Mieten, die bis zum frühestmöglichen Kündigungstermin anfallen würden, ist als Verbindlichkeit in der Bilanz anzusetzen. Es handelt sich um ein schwebendes Dauerschuldverhältnis, für das keine Verbindlichkeit anzusetzen ist. Erst ab dem Moment, wo die Räumlichkeiten nicht mehr genutzt werden, ist für die Summe der Mieten bis zum frühestmöglichen Kündigungszeitpunkt eine Rückstellung anzusetzen. Es handelt sich um eine Eventualverbindlichkeit, die unter der Bilanz zu vermerken ist.
  • Die IBG Internationale Bau AG (große Kapitalgesellschaft) schließt einen langfristigen Mietvertrag für die Anmietung zusätzlicher Büroräumlichkeiten in Wien. Welche der folgenden Aussagen sind richtig? Die Summe der Mieten, die bis zum frühestmöglichen Kündigungstermin anfallen, sind als Verbindlichkeit in der Bilanz anzusetzen. Sobald die Räumlichkeiten nicht mehr genutzt werden, ist für die Summe der Mieten bis zum frühestmöglichen Kündigungstermin eine Rückstellung zu dotieren. Die Summe der Mieten, die bis zum frühestmöglichen Kündigungstermin anfallen, sind als Eventualverbindlichkeit auszuweisen. Im Anhang ist jedenfalls eine Angabe gem. § 238 Abs 1 Z 14 UGB zu machen → in dem § steht drinne, dass in den Erläuterungen zur Bilanz offenzulegen ist, welche Verpflichtungen man hat auch wenn sie nicht in der Bilanz aufscheinen sollten. es liegt keine Eventualverbindlichkeit vor, weil man nicht für eine fremde Schuld haftet. da ein synallagmatischer Vertrag vorliegt, man also für seine Leistung Miete auch eine Gegenleistung= Nutzung der Räumlichkeiten erhält ist weder eine Rückstellung zu bilden noch eine Verbindlichkeit zu bilanzieren.
  • Sie finden im Jahresabschluss der Ski Handel Rau zum 31.12.2014 unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten „Mieten“ in Höhe von EUR 20.000,- ausgewiesen. Welche der folgenden Sachverhalte liegt dieser Position zugrunde? Ski Handel Rau hat Räumlichkeiten vermietet und hat von ihrem Mieter für das alte Jahr noch EUR 20.000,- zu bekommen. Ski Handel Rau hat Räumlichkeiten gemietet und schuldet dem Vermieter für das alte Jahr noch EUR 20.000,-. Ski Handel Rau hat Räumlichkeiten vermietet und der Mieter hat EUR20.000,- für das neue Jahr an Miete vorausbezahlt. Ski Handel Rau hat Räumlichkeiten gemietet und hat dem Vermieter EUR 20.000,- an Miete für das neue Jahr vorausbezahlt
  • Herr Flip tätigt bei der Honig Produktions GmbH am 1. Dezember 2014 eine Bestellung: 50 Gläser Honig á EUR 50 (Bestellsumme: EUR 2.500). Noch am Tag der Bestellung leistet Herr Flip eine Vorauszahlung in Höhe von EUR1.000. Der Honig wird am 9. Jänner 2015 in das Geschäftslokal von Herrn Flip angeliefert. An diesem Tag bezahlt Herr Flip den noch offen Betrag von EUR 1.500 in bar. Der Bilanzstichtag der Honig Produktions GmbH ist der 31.12.2014. Welche der folgenden Aussagen sind richtig? Die Honig Produktions GmbH darf im Geschäftsjahr 2014 einen Ertrag in Höhe von EUR 1.000 realisieren. Die restlichen EUR 1.500 dürfen erst im Jahr 2015 realisiert werden. Die Honig Produktions GmbH hat eine Verbindlichkeit in Höhe der erhaltenen Vorauszahlung (EUR 1.000) in die Bilanz einzustellen. Die Honig Produktions GmbH hat einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe der erhaltenen Vorauszahlung (EUR 1.000) in die Bilanz einzustellen. Die Honig Produktions GmbH hat eine Forderung in Höhe der erhaltenen Vorauszahlung (EUR 1.000) in die Bilanz einzustellen
  • Das neue Bürogebäude ist nach einer Bauzeit von 2 Jahren fertig und wird vermietet. Welche der folgenden Aussagen sind richtig? Die Herstellungskosten für das Gebäude unterliegen jedes Jahr einer planmäßigen Abschreibung auf die voraussichtliche Nutzungsdauer. Die Anschaffungskosten für Grund und Boden unterliegen jedes Jahr einer plan-mäßigen Abschreibung auf die voraussichtliche Nutzungsdauer. Auf das Gebäude ist eine außerplanmäßige Abschreibung niemals vorzunehmen. Auf den Grund und Boden ist eine außerplanmäßige Abschreibung nur dann vorzunehmen, wenn die Wertminderung voraussichtlich dauerhaft ist.
  • Wofür bestehen Bilanzierungsverbote? Originärer Firmenwert Derivativer Firmenwert Gründungskosten Selbsterstellte körperliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
  • Welche der folgenden Geschäftsfälle fallen unter ein Bilanzierungsverbot? Der Unternehmer hat die Software zur Verwaltung seines Warenlagers selbst entwickelt. →immaterielles selbst hergestelltes Wirtschaftsgut des Anlagevermögens Eine Tischlerei hat die Regale für ihren eigenen Verkaufs- und Ausstellungsraum selbst fabriziert. kein Bilanzierungsverbot weil körperliche Gegenstände Eine Aktiengesellschaft führt eine Kapitalerhöhung durch. Die Kosten für die Kapitalerhöhung, insbesondere für den Prospekt, die Provision an die Investmentbank und die Gesellschaftsteuer betragen zusammen rund EUR 1,- Mio. → Aufwendungen für die Beschaffung von Eigenkapital. Der Unternehmer stellt fest, dass sein Unternehmen einen erheblichen Firmenwert hat, nachdem ein Konkurrent für das Unternehmen EUR 10,-Mio geboten hat. Der Unternehmer hat das Unternehmen vor 5 Jahren neu gegründet →originärer Firmenwert. 
  • Die Kaffee Handels AG forscht schon seit 2005 an einer gentechnisch manipulierten Kaffeepflanze. In 2016 gelingt der große Durchbruch. Noch im selben Jahr patentierte die Gesellschaft ihre Erfindung. Die Forschungsaufwendungen für den Zeitraum 2005 bis 2016 betrugen insgesamt EUR 6.000.000.Im Geschäftsjahr 2017 kommt die Kaffee Handels AG in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Um einen Liquiditätsengpass zu berwinden veräußerte die Gesellschaft ihr Patent noch im selben Jahr zum Preis von EUR 8.000.000 . Welche der folgenden Aussagen sind richtig? In der Bilanz zum 31.12.2016 wird das Patent unter den immateriellen Vermögensgegenständen mit dem Ansatz der Herstellungskosten in Höhe von EUR 6.000.000 ausgewiesen Durch die Veräußerung des Patents wurden stille Reserven in Höhe von EUR 2.000.000 aufgedeckt Durch die Veräußerung des Patents wurden stille Reserven in Höhe von EUR 8.000.000 aufgedeckt Die Forschungsaufwendungen waren in den Jahren von 2005 bis 2016  zur Gänze aufwandswirksam
  • Die Future AG entwickelte im Jahr 2016 ein Kundenverwaltungsprogramm für den Eigengebrauch (Nutzungsdauer:4 Jahre). Die Entwicklungsaufwendungen betragen EUR 200.000,-. Die Inbetriebnahme der Software erfolgte am 1. April 2013. Welcher der folgenden Antwortmöglichkeiten sind richtig? Die planmäßige Abschreibung zum 31. Dezember 2016 beträgt EUR 50.000,-. Der Ansatz der selbst entwickelten Software als Aktivposten ist ein Bilanzierungswahlrecht. Die Entwicklungsaufwendungen in Höhe von EUR 200.000,- sind in der Gewinn & Verlustrechnung als Aufwand auszuweisen. Selbst entwickelte Software ist ein nicht abnutzbarer Vermögensgegenstand, weshalb nur außerplanmäßige Abschreibungen zulässig sind.