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Bilanzrecht (Subject) / Rechnungslegung (Lesson)
Einheit 4
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- Welche 3 Arten von Rückstellungen gibt es? Rückstellungen für drohende Verluste Aufwandsrückstellungen Verbindlichkeitenrückstellung
- Wobei handelt es sich bei einem Vertrag (z.B. Werkvertrag) den man nur mit Verlust erfüllen kann. Schließt den Vertrag ab, kommt aber nach Vertragsabschluss drauf, dass die Rohstoffpreise gestiegen sind u. dass man den Vertrag ggü dem Werkbesteller nur mit Verlust erüllen kann. In diesem Fall ist eine Rückstellung zu bilden.
- Kann man eine Rückstellung bilden, wenn z.B. die Konjunktur ungünstig ist für die von mir erzeugten Produkte? Wenn man weiß die nächsten ein bis zwei Jahre wird man Verluste schreiben? in diesem Fall handelt es sich um laufende Verluste. für diese sind keine Rückstellungen zu bilden. in diesem Fall muss man ausreichend Eigenkapital vorrätig haben. man muss die Gesellschaft mit ausreichend Eigenkapital ausstatten, sodass man die Verluste überdauern kann.
- Gibt es auch andere Arten von Rückstellungen, die im Gesetz nicht vorgesehen sind? Nein. es gibt nur die 3 Arten, die im Gesetz vorgesehen sind.
- Müssen oder können die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden? Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten müssen gebildet werden!
- Welche Rückstellungen müssen gebildet werden u. welche Rückstellungen können gebildet werden?? folgende Rückstellungen müssen gebildet werden: Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellungen für drohende Verluste folgende Rückstellung kann gebildet werden: Auwandsrückstellungen (hier gibt es ein Wahlrecht)
- Bei welcher Art von Rückstellung besteht ein Wahlrecht darüber ob man sie bildet oder nicht? bei der Aufwandsrückstellung besteht ein Wahlrecht. man kann sie bilden, muss es aber nicht.
- Gibt es auch Ausnahmen davon, dass man ein Wahlrecht hat Aufwandsrückstellungen zu bilden? Ja es gibt Aufwandsrückstellungen, die sich in der Praxis als Standard herausgestellt haben, dass man sie bildet. z.B. Sokontorückstellung. gibt seine Kunden ein Preisnachlass von 2%. es geht somit zu Lasten den eigenen Finanzierungsaufwandes. obwohl es freiwillig ist, können Rückstellungen darüber gebildet werden ähnliches gilt für Kolanzen, obwohl die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist, aus Gründen der Kundenzufriedenheit werden noch Reparaturen durchgeführt. es gibt keine Verpflchtung dazu.
- Worin liegt der wesentliche Unterschied zw. Verbindlichkeit u. Rückstellung? bei der Rückstellung gibt es einen Moment der Ungewissheit bei der Verbindlichkeit gibt es keinen Moment der Ungewissheit. die Verbindlichkeit steht auch die Höhe schon fest.
- Kann es auch bei den Verbindlichkeiten einen Fall geben, wo es einen Moment der Ungewissheit gibt? Ja, z.B. beim Leibrentenvertrag →häng von Lebenserwartung ab. man weiß noch nicht die Höhe der Verbindlichkeit, weil man nicht weiß wie lange der Berechtigte leben wird.
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- Was ist Eigenkapital? Wie setzt sich Eigenkapital zusammen? Eigenkapital ist eine Differenzgröße! zählt alle Aktiven zusammen und zieht davon alle Rückstellungen u. Verbindlichkeiten ab, dann bleibt das Eigenkapital über. nennt das Eigenkapital auch Reinvermögen Beim Einzelunternehmer u. bei der einfachen Personengesellschaft handelt es sich um eine Saldogröße. bei den Kapitalgesellschaften handelt es sich um keine Saldogröße.
- Was ist Fremdkapital? alles was nicht Eigenkapital ist und auf der rechten Seite der Bilanz steht. Rückstellungen u. Verbindlichkeiten, passive Rechnungsabgrenzungsposten einen Posten, der Fremdkapital heißt, den gibt es in der Bilanz nicht, das ist ein Ausdruck aus der Betriebswirtschaft.
- Darf es auch ein Geschäftsjahr geben, das mehr als 12 Monate umfasst? Nein! es darf ein Geschäftsjahr geben, dass weniger als 12 Monate umfasst aber nie mehr.
- Was sagt der Grundsatz der Vollständigkeit? Gibt es davon Ausnahmen? der Grundsatz der Vollständigkeit sagt, dass alle Aktiven u. Passiven in die Bilanz aufgenommen. vom Grundsatz der Vollständigkeit kann nur abgewichen werden, wenn es ein Bilnazierungsverbot gibt.
- Welche Bilanzierungsverbote gibt es? Folgende Posten dürfen in die Bilanz nicht aufgenommen werden: Gründungsaufwendungen Aufwendungen für Beschaffung von Eigenkapital nicht entgeltlich erworbenes immaterielles Anlagevermögen originärer Firmenwert (§203 Abs 5 UGB)
- Was versteht man unter Gründungsaufwendungen? Wie sind diese in der Bilanz auszuweisen? Gründungsaufwendungen fallen unter das Bilanzierungsverbot. Dh. diese dürfen in der Bilanz nicht ausgewiesen werden. z.B. Gründung einer GmbH mit 35.000€ Stammkapital, dieses wurde auch in voller Höhe einbezahlt. Es fallen aber folgende Kosten an: Eintragungsbebühr für das Firmenbuch, Veröffentlichung in der Wiener Zeitung, Notarkosten...usw. 5.000€ sind an Gründungskosten angefallen, es sind nur noch 30.000€ am GmbH- Konto würde man diese GmbH verkaufen,dann würde man das aber nicht um 30.000 sondern um 35.000 tun. Man sieht die Gründungskosen haben auch einen gewissen Wert. Diese 5.000€ dürfen aber in der Bilanz nicht angesetzt werden, obwohl sie einen wirtschaftlichen Wert darstellen.
- Wie werden Aufwendungen für Beschaffung von Eigenkapital in der Bilanz ausgewiesen? Aufwendungen für die Beschaffung von Eigenkapital fallen unter das Bilanzierungsverbot. dh. diese dürfen in der Bilanz nicht ausgewiesen werden. bsp: eine bösenotierte Gesellschaft macht eine Kapitalerhöhung von 100.mio €. Die Investmentbank verlangt 2%, die PR- Berater müssen entlohnt werden, die Rechtsanwälte für die dual-dilligenz verlangen etwas, die Wirtschaftsprüfer bekommen Geld für den comfort letter....usw. Insgesamt entstehen 5.mio€ Kosten, das darf aber nicht als Vermögenswert in der Bilanz ausgewiesen werden. es stellt kein Aktivum dar.
- Wie wird "nicht entgeltlich erworbenes immaterielles Anlagevermögen" in der Bilanz ausgewiesen? dabei handelt es sich um ein Bilanzierungsverbot. es darf nicht in der Bilanz augewiesen werden?
- Was versteht man unter "nicht entgeltlich erworbenes immaterielles Anlagevermögen" ? Anlagevermögen (verkauft nur die Produkte, aber nichts das Patent) immateriell selbst entwickelt, dh. nicht entgeltlich erworben. bsp: Framakonzern: machen klinische Tests, Forschungen, Untersuchungen.... das ist alles nichts, all diese Kosten, die dabei anfallen sind in der Bilanz nicht auszuweisen. Die gesamten Entwicklungskosten dürfen nicht bilanziert werden. Ab dem Moment wo das Medikament am Markt zugelassen wird hat es einen enormen Wert gilt bei Unternehmen, die Software entwickeln genauso. die Bilanz sagt nichts aus →bessere Informationsquellen sind dann der Anhang zum Jahresabschluss, dort sieht man was entwickelt wird u. wie viel für Forschung u. Entwicklung ausgegeben wurde.
- Ist der originäre Firmenwert in der Bilanz auszuweisen? Wenn ja wie? der originäre Firmenwert ist in der Bilanz nicht auszuweisen. es handelt sich um ein Bilanzierungsverbot
- Was verseht man unter dem originären Firmenwert? Synonym: good will, wird selbst geschaffen durch Arbeit, ist immateriell, ist nicht zum Verkauf bestimmt, es handelt sich um Anlagevermögen. den originären Firmenwert baut man sich selbsta auf. bsp. Wert einer Rechtsanwaltskanzlei: neben Bücher, Bibliothek, Anlagevermögen wie Tische, Sessel, Computer ABER vorallem der Kundenstock, Wird in der Bilanz nicht ausgewiesen.
- Was ist der Gegensatz zum originären Firmenwert? das Gegenteil zum originären Firmenwert stellt der derivative Firmenwert dar. ist jener Wert der Firma, den ein Käufer für die Firma bezahlt. bsp. ein junger Anwalt kauft einem anderen seine Kanzlei ab, er bezahlt für den Kundenstock. dieser Wert muss in die Bilnaz aufgenommen werden.
- Fällt jeglicher Firmenwert (goog will) unter das Bilanzierungsverbot? Nein! man muss zw. dem originären u. den derivaten Firmenwert unterscheiden. der originäre Firmenwert fällt unter das Bilanzierungsverbot, dieser darf nich in der Bilanz ausgewiesen werden. Selbst dann wenn der Wert ganz unstrittig ist u. auch konkrete Angebote schon am Tisch liegen. der derivative Firmenwert hingenge muss in die Bilanz aufgenommen werden.
- Wenn ein Einzelunternehmer sein Unternehmen in eine Gesellschaft (GmbH) als Einlage einbringt... ist das dann als originärer oder derivativer Firmenwert anzusehen? Selbst wenn der Einzelunternehmer der einzige Gesellschafter der neuen Gesellschaft ist u. er das Unternehmern als Sacheinlage einbringt ist es als derivativer Firmenwert anzusehen. es kommt darauf an, wer bilanziert hier bilanziert die GmbH. die GmbH hat den Firmenwert nicht aufgebaut, sondern der Gesellschafter. Trennungstheorie OGH: Rsp. bestätigt, dass solch ein Firmenwert angesetzt werden muss
- Gibt es noch ein Bilanzierungswahlrecht? Früher gab es viele. die meisten Bilanzierungswahlrechte wurden aber abgeschafft. folgende Bilanzierungswahlrechte wurden abgeschafft: derivativer Firmenwert Damnum/ Disagio Heute besteht nur noch bei aktiven Steuerabgrenzung (aktive Steuerlatenz) ein Bilanzierungswahlrecht.
- was ist ein Damnum? Synonym: Disagio nimmt sich einen Kredit iHv 100.000€, die Bank bezahlt aber nur 95.000€ aus. muss aber trotzdem nach ende der Laufzeit 100.000€ zurückzahlen. es handelt sich um versteckte Zinsen. diese sind zu bilanzieren (Wahlrecht ist weggefallen) wenn man die Zinsen für 5 Jahre im voraus bezahlt, dann ist das ein Fall der aktiven Rechnungsabgrenzung. daher sind die 5.000€ auch so zu bilanzieren. Die 5.000€ können nicht mehr als Verlust des ersten Jahres dargestellt werden. sondern der Verlust ist über 5 Jahre zu verteilen.
- was versteht man unter aktiver Steuerabgrenzung (aktive Steuerlatenz) hier besteht noch ein Bilanzierungswahlrecht. diese Wahlrecht besteht aber nur für kleine Kapitalgesellschaften. für Einzelunternhemer und Personengesellschafte spielen diese latenten Steuern keine Rolle. Bsp.: hat eine Pauschalwertberichtigung von 10.000€ gebildet, dh man hat die Forderungen um 10.000 weniger bewertet weil man fürchtet, dass eine Forderung im Ausmaß von 10.000€ ausfällt. das Finanzamt erkennt das aber nicht an, dh. man muss so viel Steuern zahlen als würde man die 10.000€ hereinbringen (zahlt 2.500€ Körperschaftssteuer). Im nächsten Jahr ist es so, dass diese Forderung tatsächlich ausfällt, dann anerkennt das das Finazamt als Betriebsausgabe u. man kann die bereits darauf bezahlte Steuer iHv 2.500€ geltend machen u. man hat im nächsten Jahr eine Steuererspranis von 2.500€. zeitliche Verschiebung der Steuer. Eine aktive Steuerlantenz stellt eine zukünftige Steuerersparnis dar, die man sich erhofft. große Kapitalgesellschaften mussen einen Aktivposten ansetzen . kleine Kapitalgesellschaften können einen Posten ansezten.
- Wie lange besteht eine Ausschüttungssperre (aktive Steuerlatenz)? die Ausschüttungssperre besteht so lange, bis die Steuerersparnis tatsächlich eingetreten ist. die Steuererspranis setz voraus, dass in den zukünftigen Jahren steuerpflichtige Gewinne erwirtschaftet werden. denn nur dann kann man sich die zu viel bezahlte Steuer auch wo anrechnen lassen. wenn nur Verluste erwirtschaftet werden, dann ist die ganze Steuerlantenz nichts wert.
- Was versteht man unter Eventualverbindlichkeiten? darunter versteht man Haftungsverhältnisse. der Unterschied zur Rückstellung ist, dass man bei einer Eventualverbindlichkeit übernimmt man eine Haftung für einen andern.
- Nennen sie Beispiele für Eventualverbindlichkeiten! Bürgschaft Garantie Vertragliche Haftungsverhältnisse Wechselobligo (genügt schon wenn man einen Wechsel wo mitunterschreibt)
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- Was ist der wesentliche Unterschied zw. Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten? bei den Eventualverbindlichkeiten handelt es sich im Grunde um eine Haftung. Man haftet für die Schuld eines anderen. Richtiger Begriff ist daher Haftungsverhältnis. bei den Verbindlichkeiten haftet man für die eigene Schuld. die Verbindlichkeiten werden in der Bilanz ausgewiesen. bei den Eventualverbindlichkeiten handelt es sich auch nicht um Rückstellungen.
- Wo werden die Haftungsverhältnisse bei Kapitalgesellschaften ausgewiesen? bei allen KapGes: seit RÄG 2014 erfolgt die Darstellung der Haftungsverhältnisse im Anhang anstelle des Vermerks unter der Bilanz (§237 Abs 1 Z 2 UGB) bei mittelgroßen und großen KapGes: zusätzlich Aufgliederung und Erläuterung im Anhang (§238 Abs1 Z 14 UGB)