Strafrecht (Subject) / 13. Sicherheit des Verkehrs mit Geld und unbaren Zahlungsmitteln (Lesson)
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13. Abschnitt
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- Geld umlauffähige gesetzliche Zahlungsmittel auch ausländ Geld; bei Verwechslungstauglichkeit auch Fantasiegeld
- Nachmachen Verfälschen Herstellen scheinbar echten Geldes Verändern echtes Geldes für höheren Wert nicht bloße Formveränderung wenn dadurch der wert nicht erhöht werden soll.
- Übernehmen von Falschgeld §232 verlangt? Mittelsmann Inverkehrbringen Wissentlichkeit Jeder der das Falschgeld im Einverständnis mit einem an der Fälschung Beteiligten od anderen Mittelsmann mit dem Vorsatz übernommen hat, es als echt und unverfälscht in Verkehr zu bringen und deshalb an einen anderen weitergibt erstmalig derart in Gewahrsame eines Dritten gelangen lassen, dass es selbständig ohne Täter weitergegeben wird
- Herstellen eines falschen unbaren Zahlungsmittels bedeutet Nachmachen als stamme es von einem bestimmten Aussteller oder Inhaber
- auch White Plastic Fälschungen ja äußerer Anschein nich gefälscht aber Magnetstreifen
- Verfälschen Schriftzeichen Magnetstreifen Chipdaten nachträglich ändern
- Vorsatz für 241a Erweitert auf Verwendung als underbares Zahlungsmittel
- Verwendung eines unbaren Zahlungsmittel Bezahlen oder abheben
- Betrügerische Verwendung unbarer Zahlungsmittel verdrängt welche Delikte? §241a verdrängt Verwendung eines gefälschten unbaren Zm bei einem Automaten begründet §§ 241a, und b und e §§ 223, 224, in echter Konkurrenz 127 und 241b
- § 241b bei unmittelbaren Täter? Nein straflose Nachtat
- § 241c Vorsatz? erweitert: sich oder einem anderen die Fälschung ERMÖGLICHEN
- Sichverschaffen von unbaren Zahlungsmittel bedeutet An sich Nehmen eines fremden (nicht bloßes Behalten)
- Abgrenzung zw Entfremdung unbarer ZM und betrügerische Verwendung und Diebstahl betrügerische Verwendung verdrängt Entfremdung Konkurrenz mit Diebstahl außer bei Aufladung beobachtet und dann weggenommen dann nur Diebstahl
- Ausspähen von Daten Alle Handlungen um sich Kenntnis von Daten zu verschaffen Phishing Skimming
- Was gilt wenn man eine Bankomatkarte auf die ein Guthaben geladen wurde wegnimmt? §127 da selbständiger Wertträger und §241e weil ja unbares ZM