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Tierseuchen (Subject) / Tiergesundheitsgesetz (Lesson)

Tierseuchen

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  • meldepflichtige Tierseuchen 1. Ansteckende Metritis des Pferdes (CEM) 2. Campylobacteriose (thermophile Campylobacter) 3. Chlamydiose (Chlamydophila Spezies), 4. Echinokokkose 5. Equine Virus-Arteritis-Infektion 6. Gumboro-Krankheit 7. Infektiöse Laryngotracheitis des Geflügels (ILT) 8. Leptospirose 9. Listeriose (Listeria monocytogenes) 10. Maedi / Visna 11. Mareksche Krankheit 12. Niedrigpathogene aviäre Influenza der Wildvögel 13. Paratuberkulose 14. Q-Fieber 15. Säugerpocken (Orthopoxinfektion) 16. Salmonellose / Salmonella spp., ausgenommen Salmonelleninfektionen, für die eine Mitteilungspflicht nach § 4 der Hühner-Salmonellen-Verordnung besteht, sowie Salmonellosen und ihre Erreger des Rindes, soweit die Anzeigepflicht nach § 1 Nr. 28 (= Nr. 42 der auf Seite 26 aufgelisteten Tierseuchen) der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen besteht. 17. Schmallenberg-Virus 18. Toxoplasmose 19. Transmissible Virale Gastroenteritis des Schweines (TGE) 20. Tuberkulose, ausgenommen Mycobacterium bovis inklusive deren Subspezies-Infektionen, soweit die Anzeigepflicht nach § 1 Nr. 36 (= Nr. 49 der auf Seite 26 aufgelisteten Tierseuchen) der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen besteht 21. Tularämie 22. Verotoxin bildende Escherichia coli 23. Vogelpocken (Avipoxinfektion)
  • Anzeigepflichtige Tierseuchen 1. Affenpocken,2. Afrikanische Pferdepest,3. Afrikanische Schweinepest,4. Amerikanische Faulbrut,5. Ansteckende Blutarmut der Einhufer,6. Ansteckende Blutarmut der Lachse,7. Aujeszkysche Krankheit bei Hausrindern und Hausschweinen,8. Befall mit dem Kleinen Bienenbeutenkäfer (Aethina tumida),9. Befall mit der Tropilaelaps-Milbe,10. Beschälseuche der Pferde,11 Blauzungenkrankheit,12 Bovine Herpesvirus Typ 1-Infektion (alle Formen),13. Bovine Virus Diarrhoe,14 Brucellose der Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen,15. Ebola-Virus-Infektion,16. Epizootische Hämorrhagie der Hirsche,17. Epizootische Hämatopoetische Nekrose,18 Enzootische Leukose der Rinder,19. Geflügelpest,20. Infektion mit Bonamia exitiosa,21. Infektion mit Bonamia ostreae,22. Infektion mit Marteilia refringens,23. Infektion mit Microcytos mackini,24. Infektion mit Perkinsus marinus,25. Infektion mit dem West-Nil-Virus bei einem Vogel oder Pferd,26. Infektiöse Epididymitis27. Infektiöse Hämatopoetische Nekrose der Salmoniden,28. Koi Herpesvirus-Infektion der Karpfen,29. Lumpy-skin-Krankheit (Dermatitis nodularis),30. Lungenseuche der Rinder,31. Maul- und Klauenseuche,32. Milzbrand,33. Newcastle-Krankheit,34. Niedrigpathogene aviäre Influenza bei einem gehaltenen Vogel,35. Pest der kleinen Wiederkäuer,36. Pferdeenzephalomyelitis (alle Formen),37. Pockenseuche der Schafe und Ziegen,38. Rauschbrand,39. Rifttal-Fieber,40. Rinderpest,41. Rotz,42. Salmonellose der Rinder,43. Schweinepest,44. Stomatitis vesicularis,45. Taura-Syndrom,46. Tollwut,47. Transmissible Spongiforme Enzephalopathie (alle Formen),48. Trichomonadenseuche der Rinder,49. Tuberkulose der Rinder (Mycobacterium bovis und Mycobacterium caprae),50. Vesikuläre Schweinekrankheit,51. Vibrionenseuche der Rinder,52. Virale Hämorrhagische Septikämie der Salmoniden,53. Weißpünktchenkrankheit der Krebstiere,54. Yellowhead Disease
  • Definition Tierseuche Infektion oder Krankheit, die von einem Tierseuchenerreger unmittelbar oder mittelbar verursacht wird, bei Tieren auftritt und aufa) Tiere oderb) Menschen (Zoonosen)übertragen werden kann
  • Definition Tierseuchenerreger Krankheitserreger oder Teil eines Krankheitserregers
  • Definiton Haustiere a) vom Menschen gehaltene Tiere, einschließlich der Bienen und Hummeln, sowie,b) wildlebende Klauentiere, die in Gehegen zum Zwecke der Gewinnung von Fleisch für den menschlichen Verzehr gehalten werden (Gehegewild),ausgenommen Fische
  • Definition Vieh Haustiere folgender Arten:a) Pferde, Esel, Maulesel, Maultiere, Zebras und Zebroide,b) Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel,c) Schafe und Ziegen,d) Schweine,e) Hasen, Kaninchen,f) Enten, Fasane, Gänse, Hühner, Laufvögel, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner und Wachteln,g) Gehegewild,h) Kameliden,
  • Definition Fische a) Fische, einschließlich Neunaugen und Schleimaale,b) Krebstiere (Crustaceae) undc) Weichtiere (Molluska),in allen Entwicklungsstadien jeweils einschließlich der Eier und des Spermas
  • Deinition verdächtige Tiere seuchenverdächtige und ansteckungsverdächtige Tiere
  • Definition seuchenverdächtige Tiere Tiere, an denen sich Erscheinungen zeigen, die den Ausbruch einer Tierseuche befürchten lassen
  • Definiton ansteckungsverdächtige Tiere Tiere, die nicht seuchenverdächtig sind, bei denen aber nicht auszuschließen ist, dass sie den Tierseuchenerreger aufgenommen haben
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  • Definition Mitgliedstaat Staat, der der Europäischen Union angehört
  • Definition Drittland Staat, der der Europäischen Union nicht angehört
  • Definition innergemeinschaftliches Verbringen jedes Verbringen aus einem anderen Mitgliedstaat und nach einem anderen Mitgliedstaat sowie das Verbringen im Inland zum Zwecke des Verbringens nach einem anderen Mitgliedstaat
  • Definition Einfuhr Verbringen aus einem Drittland in die Europäische Union
  • Definition Ausfuhr Verbringen aus dem Inland in ein Drittland
  • Definition Durchfuhr Einfuhr von Sendungen oder innergemeinschaftliches Verbringen eingeführter Sendungen mit anschließender Ausfuhr
  • Definition Erzeugnisse a) alle, auch verarbeitete Teile oder Materialien, die von Tieren gewonnen worden sind oder sonst von Tieren stammen oder aus Tieren oder Teilen von Tieren hergestellt worden sind, auch in Verbindung mit anderen Gegenständen oder Stoffen, sowieb) sonstige Gegenstände oder Stoffe,die Träger von Tierseuchenerregern sein können
  • Definition Immunologisches Tierarzneimittel ein unter Verwendung von Tierseuchenerregern oder auf biotechnischem, biochemischem oder synthetischem Wege zura) Vorbeugung vor Tierseuchen oder Heilung von Tierseuchen hergestellter Tierimpfstoff oder hergestelltes Serum,b) Erkennung von Tierseuchen hergestelltes Antigen oder c) Erzeugung einer unspezifischen Reaktion des Immunsystems bestimmter Tierimpfstoff,der oder das zur Anwendung am oder im Tier bestimmt ist
  • Definition In-vitro-Diagnostikum ein System, das unter Verwendung eines Tierseuchenerregers oder auf biotechnischem, biochemischem oder chemisch-synthetischem Wege hergestellt wird und das der Feststellung eines physiologischen oder pathologischen Zustandes mittels eines direkten oder indirekten Nachweises eines Tierseuchenerregers dient, ohne am oder im Tier angewendet zu werden
  • Definition Tierhalter derjenige, der ein Tier besitzt
  • § 3 TierGesG Pflichten des Tierhalters Der Tierhalter hat zur Vorbeugung vor Tierseuchen und zu deren Bekämpfung- dafür Sorge zu tragen, dass Tierseuchen weder in seinen Bestand eingeschleppt noch aus seinem Bestand verschleppt werden,- sich im Hinblick auf die Übertragbarkeit anzeigepflichtiger Tierseuchen bei den von ihm gehaltenen Tieren sachkundig zu machen,- Vorbereitungen zur Umsetzung von Maßnahmen zu treffen, die von ihm beim Ausbruch einer Tierseuche nach den für die Tierseuche maßgeblichen Rechtsvorschriften durchzuführen sind.Eine Verletzung der Tierhalterpflicht kann also u.U. zu einer Kürzung oder zu einem Versagen der Entschädigung im Tierseuchenfall führen (§§ 15 ff; siehe Nr. 1.6).
  • TierGesG § 4 Pflicht zur Anzeige einer Tierseuche
  • Zur Anzeige verpflichtet sind 1. der Tierhalter oder sein Vertreter,2. diejenigen, die anstelle des Tierhalters mit der Aufsicht der Tiere beauftragt sind,3. Hirten, Schäfer, Schweizer, Senner oder wer in vergleichbarer Tätigkeit Tiere in Obhut hält,4. Fischereiberechtigte, Fischereiausübungsberechtigte oder Betreiber einer Anlage oder Einrichtung zur Zucht, Haltung oder Hälterung von Fischen
  • § 7 TierGesG eröffenet die Möglichkeit für das Bundesministerium durch Rechtsverordnung die Mittel und Verfahren zu bestimmen, die bei einer tierseuchenrechtlichen Desinfektion oder Schadnagerbekämpfung anzuwenden sind
  • § 8 TierGesG stellt die Ermächtigung für die zuständige Behörde zur Einrichtung von Schutzgebieten dar für den Fall, dass mindestens zwei Drittel der Betriebe frei von einer bestimmten Tierseuche befunden worden sind; auch zum Schutz von Fischbeständen besteht die Möglichkeit in Abhängigkeit vom Gesundheitsstatus oder Wassereinzugsgebiet Schutzgebiete festzulegen
  • § 9 TierGesG ermöglicht dem Bundesministerium durch Rechtsverordnung die Voraussetzungen festzulegen, unter denen ein Tier, ein Bestand oder ein Gebiet als frei von einer Tierseuche anzusehen ist.
  • § 10 TierGesG Monitoring
  • § 11 TierGesG immunologischer Tierarzneimittel (= Tierimpfstoffe) und In-vitro-Diagnostika
  • § 23 TierGesG Datenerhebung regelt die Übermittlung bestimmter Angaben für im Zusammenhang mit tierseuchenrechtlichen Vorschriften erhobenen Untersuchungsbefunden unmittelbar von den von den Ländern beauftragten Untersuchungseinrichtungen an die zuständige Behörde
  • §§ 24 bis 26 TierGesG Überwachung der Durchführung der Vorschriften des Gesetzes und der auf Grund des Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften sowie der unmittelbar geltenden Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union
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  • § 27 TierGesG Aufgaben des Friedrich-Loeffler-Institutes
  • § 25 TierGesG Schutzmaßregeln im Einzelnen von der zuständigen Behörde anzuordnen sind, wenn bei Tieren, die sich u.a. auf Viehmärkten, Viehhöfen, Viehausstellungen, Viehsammelstellen oder Schlachtstätten befinden, eine Tierseuche festgestellt wurde, oder sich Erscheinungen zeigen, die den Ausbruch einer Tierseuche befürchten lassen
  • § 28 Durchführung der Vorschriften des Gesetzes bei der Bundeswehr den dort zuständigen Dienststellen obliegt
  • § 29 TierGesG Mitwirkung der Zolldienststellen
  • § 30 TierGesG Bereitstellung von Tierimpfstoffen sowie die Einrichtung von Tierseuchenbekämpfungszentren
  • TierGesG § 31 und 32 Straf- und Bußgeldtatbestände
  • § 33 Einziehung
  • § 34 mögliche Aufgabenübertragungen an die dem Bundesministerium nachgelagterte Behörden
  • § 35 Amtshilfe und gegenseitige Unterrichtung der Behörden
  • § 36 Schiedsverfahren
  • § 37 Möglichkeit der Anfechtung von Anordnungen