BGB Schuldrecht AT (Subject) / AGB (Lesson)

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Wirksame Einbeziehung von AGB nach §§305-310 BGB

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  • 1) Was versteht man unter Allgemeinen Geschäftsbedingungen? Legaldefinition §305 I BGB  AGB sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen bei Abschluss des Vertrages stellt 
  • 2) Welchen Zwecken dient die Verwendung allgemeiner Geschäftsbedingungen? Technische Vereinfachung des Geschäftsverkehrs durch gleichförmige Ausgestaltung der Verträge (Rationalisierung)                                                                               Insbesondere bei Massenverträgen erleichtern gleichlautende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen die Geschäftsabwicklung Begrenzung des Risikos des Verwenders z.B durch Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts, Ausschluss bestimmter Schadensersatzansprüche Umfassende Regelung von Rechtsverhältnissen, wenn die gesetzliche Regelung hierfür nicht ausreicht z.B bei Leasingvertrag, Automatenaufstellungsvertrag 
  • 3) Worin liegen die Gefahren der Verwendung allgemeiner Geschäftsbedingungen? Ungleichgewicht der Kräfte/ Risiko einer unangemessenen Benachteiligung der schwächeren Partei Risikoabwälzung auf die wirtschaftlich schwächere Partei Soweit AGB in der Praxis von vorhandenem dispositiven Recht abweichen, geschieht dies meist zum Nachteil des Kunden In der Praxis ist es regelmäßig so, dass die Einbeziehung von AGB in Vertrag nicht auf einer freien eigenverantwortlichen Entscheidung des Kunden beruht, sondern er sich den AGB des Verwenders unterwirft                                                                                               --> Dem Kunden fehlt es an der nötigen Rechts- und Geschäftskenntnis                               --> Der Kunde fühlt sich wegen der wirtschaftlichen Überlegenheit des Verwenders                   außerstande, Änderungen der AGB im Verhandlungsweg durchzusetzen               Diesen Gefahren versuchen die §§305-310 BGB durch die Aufstellung von zwingenden Regeln für die Verwendung von AGB zu begegnen