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International Law (Subject) / AGBs (Lesson)

AGBs

This lesson was created by Dani29071987.

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  • Für was gibt es AGBs Dienen dem Verbraucherschutz
  • § Defintion AGBs § 305 I    Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen  bei Abschluss des Vertrages (spätester Zeitpunkt)   
  • Wann werden AGBs Vertragsbestandteil? § 305 II    ausdrücklicher Hinweis / deutlich sichtbarer Aushang am Ort des Vertragsschlusses Möglichkeit verschaffen (in zumutbarer Weise) von Inhalt der AGBs Kenntnis nehmen zu können wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist (meist konkludent)   
  • Welche Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil? § § 305 c überraschende Klauseln "so untypisch, dass der Vertragspartner damit nicht rechnen muss"     
  • Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit § 306 I Sind die AGB unwirksam, bleibt der Vertrag ansonsten wirksam (ohne AGB) 
  • Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit § 306 II Sobald AGBs nicht greifen, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften 
  • Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit § 306 III Härteklausel: unzumutbare Härte (z.B. wirtschaftlicher Ruin)  Unwirksamkeit der AGBs schlägt sich auf übrigen Vertrag durch, d.h. auch der Vertrag ist (ausnahmsweise) unwirksam 
  • Inhaltskontrolle § und Erläuterung § 307  Was darf durch die AGBs geregelt werden  inhaltliche Grenzen der AGBs 
  • Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit durch das Gericht § 309  krasse Verstöße => ist sofort "nicht rechtens" 
  • Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit durch das Gericht § 308 
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  • Generalklausel AGBs § 307 Nach der Generalklausel sind Bestimmungen dann unwirksam, wenn sie einseitig und unberechtigt nur die Interessen des wirtschaftlich Stärkeren berücksichtigen.
  • Haustürwiderruf § 312  Arbeitsplatz / Privatwohnung  Freizeitveranstaltung  öffentliche Verkehrsmittel / Straßen und Plätze   
  • Belehrung über Widerrufsrecht § 312 II 1  ist verpflichtet den Verbraucher gemäß § 360 über sein Widerrufs- oder Rückgaberecht zu belehren   
  • Merkmale Fernabsatzverträge § 312 b  zw. Unternehmer (§14) und Verbraucher (§13) Waren- oder Dienstleistungen  ausschließliche Verwendung von Fernkommunikationsmitteln => § 312 b II 
  • Ausschlussklausel des § 312 b III Folge? siehe § 312 d  Möglichkeit: Widerruf § 355 Möglichkeit: Rückgabe § 356