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Tierseuchen (Subject) / Ansteckende Blutarmut der Einhufer (Lesson)
Ansteckende Blutarmut der Einhufer
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- Das Virus (EIAV) Virus: behüllt, sphärisch, ~100nm, konisches Nukleokapsid Genom:- ss-RNA, 8.2 kb, + Polarität, diploid- nach Infektion über RT in DNA umgeschrieben, integriert in Wirtszellgenom (Provirus)- Gene: gag (group specific antigens) – pol (polymerase) – env (envelope) Proteom:- Strukturproteine- Hülle (env) – Glykoproteine, gp45 (transmembrane), gp90 (surface)- Intern (gag) – Kapsid (CA, p26), Nukleokapsid (NC, p11, p9), Matrixprotein (M, p15)- Enzyme (pol) – RT (p66), Protease (p12), UTPase, Integrase- Akzessorische Proteine: Tat, Rev, S1-3
- Epidemiologie Weltweit verbreitet - regionale Häufungen- Osteuropa (Rumänien ~10.000 gemeldete Fälle/Jahr, bis zu 90% klinisch unauffällig)- Nord- und Mitteleuropa sporadisch Nur Equiden empfänglich (Pferd >> Esel) Übertragung durch blut-saugende Insekten (bes. Tabaniden)- Vorkommen vor allem in Gebieten mit hohem Insektenaufkommen- Keine Vermehrung im Vektor (kein Arbovirus)
- Die Erkrankung (EIA) Typischerweise zyklischer Infektionsverlauf Akute Phase: Inkubation 10 bis 20 Tage (bis zu 90 Tage), Fieber Thrombozytopenie, Apathie, Ikterus, Petechien; Dauer einige Tage, Todesfälle möglich, hochtitrige Virämie im Plasma (direkte Übertragung möglich) Chronische Phase: wiederkehrende Schübe klinischer Symptome (meist 3-5 Tage) -> Fieber, Anämie, Gewichtsverlust, Konditionsverlust, Ödeme, Blutungen an Schleimhäuten, selten ZNS Symptome (kann sehr unterschiedlich ausgeprägt sein) Asymptomatische Phase: bis Lebensende, meist symptomfrei, Virus vorhanden (übertragbar durch Blut), Reaktivierung durch Immunsuppression möglich
- Pathogenese (EIA) rekurrierender Verlauf durch Auftreten neuer Virusvarianten -> refraktär gegenüber zuvor gebildeten (neutralisierenden) Antikörpern inapparente Carrier - Immunsystem hält Virusvermehrung dauerhaft auf geringen Niveau (CTL) Virusvermehrung in Monozyten / Makrophagen (Virustiter Milz, Leber, Niere >> Lymphknoten, Knochenmark, Blut) Hämolyse durch immun- pathologische Mechanismen; Verminderte Thrombozyten- / Erythrozyten-Synthese (erhöhte TNF-a- und TGF-β-Werte; Störung im Eisenmetabolismus); Ablagerung von Immunkomplexen in der Niere --> Glomerulonephritis DD: Ehrlichiose, Babesiose, EAV …
- Pathologie akut: Schwellung, Hämorrhagien, Lebernekrosen chronisch: (lympho-)proliferative Veränderungen; Splenomegalie (deutliche weiße Pulpa „Himbeermilz“), Lymphadenopathie, Leber mit Gerüstsklerose (Muskatnussleber), erythroide Knochenmarkshyperplasie und Glomerulonephritis
- Diagnostik Virusnachweis- Virusanzucht langwierig und schwierig- Genomnachweis -> Problem große Variabilität des Erregers (OIE/FLI – RT-PCR nicht geeignet) Antikörpernachweis- ELISA (bisher nur als Screeningtest) -> Gefahr falsch positiver Proben- Agargelimmundiffusionstest (Cogginstest) - Ak gegen CA (p26) nachweisbar ab 14 -60(90) Tage p.I. -> Gefahr falsch negativer Proben; Fohlen über maternale Ak ab 24h – 6 Monat nach Geburt positiv- Immunoblot (als Bestätigungstest) Probleme- Testaufkommen- Prävalenz- Spezifität (ELISA)- Sensitivität (AGIT)-> 3 stufiges Testverfahren
- Bekämpfung VO zum Schutz gegen die ansteckende Blutarmut der Einhufer“ (Einhufer-Blutarmut-Verordnung) vom 4. Okt. 2010 (zuletzt geändert 03.05.16)
- Einhufer-Blutarmut-Verordnung - Begriffsbestimmungen Ansteckende Blutarmut der Einhufer:- serologische Untersuchung oder- virologische Untersuchung (Genomnachweis des Erregers der Einhufer-Blutarmut) Verdacht des Ausbruchs der Blutarmut der Einhufer:- serologischen oder klinischen Untersuchung oder- pathologisch-anatomischen Untersuchung lassen Ausbruch befürchten Ansteckungsverdacht : epidemiologische Nachforschungen schließen Ansteckung mit der Einhufer-Blutarmut nicht aus
- Einhufer-Blutarmut-Verordnung Impfungen und Heilversuche sind verboten Untersuchungen können angeordnet werden- Einstellen in Betrieb oder Teilnahme an Veranstaltungen- Aborte und Nachgeburten sowie Stuten, die abortiert haben
- Verdachtsfall Untersuchungen- Klinisch-/ serologische (bei getöteten oder verendeten Tieren virologische Untersuchungen)- Epidemiologische Nachforschungen - alle Kontakte und Herkunftsbetriebe (-> 90Tage) Schutzmaßnahmen in dem betroffenen Betrieb- sämtliche Einhufer aufstallen,- seuchenverdächtige Einhufer abzusondern und getrennt versorgen,- Insektenbekämpfung im Stall durchzuführen,- Reinigung und Desinfektion Verbringung von Einhufern, -samen, -eizellen und -embryonen nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde
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- Ausbruch Untersuchung:- klinische und serologische Untersuchung aller Einhufer des betroffenen Betriebes,- im Falle verendeter oder getöteter Einhufer - virologische oder serologische Untersuchung der verendeten oder getöteten Einhufer Tötung von Einhufern und deren unschädliche Beseitigung einschließlich anfallenden Blutes, soweit bei diesen Einhufern die Einhufer-Blutarmut amtlich festgestellt worden ist Tötung seuchenverdächtiger Einhufer kann angeordnet werden Ermittlung von Kontakt- / Herkunftsbetrieben (bis 90 Tage vor Seuchenfeststellung)- klinische und serologische Untersuchung auf die Einhufer-Blutarmut- alle verendeten oder getöteten Einhufer werden untersucht Untersuchung ist im Falle eines negativen Ergebnisses frühestens im Abstand von 90 Tagen, gerechnet vom Tag des letztmaligen Kontaktes zu dem seuchenkranken Einhufer, zu wiederholen Ansteckungsverdächtige Einhufer dürfen nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde auf Wirtschafts- oder Weideflächen des Betriebes verbracht werden
- Sperrbezirk mindestens 1 km Aufstallung aller Einhufer Untersuchung aller Einhufer (innerhalb einer Woche) Verbringungsverbote (nur „frei getestete“ Tiere dürfen den Bezirk verlassen)