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Tierseuchen (Subject) / Aujeszkysche Krankheit (SuHV-1) (Lesson)
Aujeszkysche Krankheit (SuHV-1)
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- Das Virus (SuHV-1) HerpesviralesHerpesviridaeAlpha-HerpesvirinaeVaricellovirusSuides Herpesvirus 1 (SuHV-1) Andere Herpesviren beim SchweinSuHV-2 (Beta-HV, porzines Zytomegalovirus)SuHV-3 - 5 (Gamma-HV, porzine lymphotrope HV)
- Das Virus (SuHV-1) - Eigenschaften Virus: ikosahedrales Nukleokapsid (ca. 100nm) umgeben von Tegument und Hülle (Lipidmembran), ca. 200nm Genom: ds-DNA, 136 kBp Proteom: mindestens 33 Strukturproteine, mindestens 8 Hüll-Glykoproteine (gB, gC, gE … gL)
- Pathogenese - SuHV-1 epitheliotrop – Infektion Nasopharynx, Tonsillen – Virämie – sekundär Infektion von Organen (Lunge) neurotrop – Eindringen in Nervenendigungen -> axonaler Transport zum ZNS (Enzephalitis, Myelitis)- oronasale Infektion - N. Trigeminus, N. Olfaktorius- kutane Infektion – axonaler Transport zum RM
- Die Erkrankung (AK) - Schwein Ausprägung abhängig vom Alter der Tiere und der Virulenz des Erregers Neugeborene: Fieber, Erbrechen, gestörte Motorik, zentralnervöse Erscheinungen (Muskelzittern, Ataxie, Krämpfe), verenden innerhalb weniger Tage; Letalität bis 100% Ferkel (3-4W): langsamerer Krankheitsverlauf; Letalität >50% Mastschweine: respiratorische Symptome (hundesitzige Stellung), stagnierende Gewichtszunahme; Letalität <5% Adulte: oft klinisch inapparent; Aborte
- Die Erkrankung (AK) - Andere Tierarten Empfänglichkeit:+ Hunde, Katzen, Rinder- Primaten, Mensch, Einhufer Infektion über Nasen-/Maulschleimhäute, kleine Defekte der äußeren Haut oft perakuter – akuter Verlauf; Unruhe, Erregbarkeit, Speichelfluss und Erbrechen, Juckreiz, Apathie und Paralysen; Letalität 100% Pseudorabies – Differentialdiagnose Tollwut
- Epidemiologie Verbreitung: weltweit (außer Kanada, Australien) Art. 10 Status: Tschechische Republik, Frankreich, Dänemark, Vereinigtes Königreich (GB), Deutschland, Zypern, Slowakische Republik, Finnland, Schweden, Niederlande, Österreich, Belgien, Ungarn, Irland, Luxemburg, (Norwegen), (Schweiz) Wirte: Schweine (inkl. Wildschweine) andere Tierarten (Fleischfresser, Rinder…) „dead end“ ohne epidemiologische Bedeutung Infektionsweg: Tröpfcheninfektion (Sekrete der oberen Atemwege >> Milch, Sperma) Übertragung: direkter Tierkontakt >> Futter, Personal (Tierarzt); aerogene Ausbreitung über weitere Strecken (Bedeutung?) Lange Ausscheidung durch persistierende Infektion der Tonsillen Infektion beim Schwein führt zur Latenz (Ganglien, Makrophagen, Lymphozyten) Reaktivierung durch Stress (Transporte, Neugruppierung, Geburten) –> Ausscheidung i.d.R. symptomlos ) Infektion von Fleischfressern besonders über rohes Fleisch (Geschlinge)
- Diagnostik direkter Infektionsnachweis- Tupferproben (Nasopharynx, Genital, Organe (Plazenta, Nasenschleimhaut, Lunge, Leber oder Gehirn )- Virusanzucht auf porzinen Zelllinien (akute Infektion)- Ag-Nachweis an Gewebeschnitten (Aborte)- Genomnachweis (PCR) – bei geeignetem Test auch in der Latenz indirekter Infektionsnachweis (antivirale Ak) infizierte Tiere bleiben i.d.R. positiv- SNT- ELISA (Vollvirus, gB, gE - Markertest)
- Impfung Markerimpfstoffe (gE-)- gE früher als gI bezeichnet; Virulenzfaktor- natürliche Deletion oder gentechnisch hergestellt- inaktiviert / lebend Indikation:- schützt meist vor Ausbruch der Erkrankung, nicht vor Infektion- kann die Vermehrung und Ausscheidung des Feldvirus vermindern, aber nicht sicher vermeiden- Viruslatenz und Reaktivierung können nicht verhindert werden Impfung von Hausschweinen in Deutschland seit 2002 verboten grundsätzlich auch zur oralen Vakzination von Wildschweinen einsetzbar
- Bekämpfung - Geschichte Zielrichtung Freiheit von SuHV-1 (sog. „Artikel-10-Status“ nach der EU-Richtlinie 64/432/EWG). Verordnung zum Schutz gegen die Aujeszkysche Krankheit in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.12.2005 1980 AK-Anzeigepflichtig (auch bei anderen Tieren als dem Schwein), AKVO erste Marker-Impfstoffe 1988 zugelassen 2000 letzter nachgewiesener Ausbruch von AK beim Hausschwein 2002 nationales Impfverbot 2003 Deutschland erreicht Artikel-10-Status 2013 Anzeigepflicht nur Hausschwein/-rind
- Konzept Bundesweite Tilgung als Ziel endemisch verseuchte Gebiete:- Sanierungsprogramm - flächendeckende Schutzimpfung für 2 Jahre: alle Schweine ab 10. LW- Sanierung unter Impfschutz (Impfen + Serologie + Ausmerzen)- Merzung der letzten AK-positiven Tiere (ohne Impfung) Gebiete mit regionaler AK:- Sanierung durch Merzung seropositiver Tiere- evtl. Impfung (Marker: gE) seuchenfreie Gebiete:- Schutz vor Einschleppung, keine Impfung- flächendeckende Kontrolluntersuchungen (Serologie)
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- Grundpfeiler der AK VO - 2005 Ziel: Erhaltung der Freiheit (s. auch SchwHaltHygVO) Einschleppung über Tiertransporte oder Wildschweine verhindern Impfverbot Untersuchungspflicht (jährlich) Schutzmaßregeln bei Ausbruch
- Definitionen AK beim Schwein liegt vor:- wenn sie durch klinische und serologische (Antikörper) Untersuchung oder- durch virologische Untersuchung (Virus- oder Virusantigennachweis) festgestellt ist. Verdacht auf AK liegt vor:- wenn eine serologische oder histologische oder klinische Untersuchung positiv ist
- Impfverbot gilt grundsätzlich Ausnahmen möglich falls zur Bekämpfung der AK notwendig- es dürfen ausschließlich Markerimpfstoffe (gE-) verwendet werden- mit Lebendvakzine geimpfte Tiere dürfen erst nach 21 Tagen verbracht werden- bei Verwendung inaktivierter Impfstoffe Sperre von 21 Tagen nur bei Betrieben mit AK-Verdacht
- Untersuchungspflicht Jährliche serologische Untersuchungen der Betriebe vorgeschrieben (Stichproben)- Infektion erkennbar mit 95 % Wahrscheinlichkeit bei angenommener Prävalenz von 0,2 %- Untersuchung auf Ak gegen gE (ELISA) Probenschlüssel Zuchtbestände:- 1-20 Zuchtsauen alle Tiere- 21 - 25 Zuchtsauen 20 Tiere- 26-100 Zuchtsauen 25 Tiere- 101 und mehr Zuchtsauen 30 Tiere Probenschlüssel* gemischte Bestände oder Mastbestände:- 1- 10 Mastschweine alle Tiere (max. 8)- 11 - 20 Mastschweine 10 Tiere- 21 - 30 Mastschweine 11 Tiere- 31 - 60 Mastschweine 12 Tiere- 61 -200 Mastschweine 13 Tiere- ≥201 Mastschweine 14 Tiere* Mastschweine möglichst aus verschiedenen Buchten oder Stallabteilungenund vorzugsweise mit gestörtem Allgemeinbefinden
- Schutzmaßregeln bei Ausbruch - vor amtl. Feststellung Tierbewegungen einstellen Kennzeichnung: "Aujeszkysche Krankheit - Unbefugter Zutritt verboten„ Sperrbezirk kann eingerichtet werden Betreten der Stallungen beschränken (Stallbesitzer, Tierarzt, behördlich befugte Personen) betriebseigene Schutzkleidung (muss im Betrieb verbleiben), Desinfektion tote Schweine in geschlossenen Behältern aufbewahren kontaminierte Futtermittel, Einstreu, Dung, Flüssigabfälle und sonstige Gerätschaften nicht vom Hof entfernen
- Schutzmaßregeln bei Ausbruch - nach amtl. Feststellung verschärfte Schutzmaßnahmen (Desinfektionsmatten, Entwesung) Tötung und unschädliche Beseitigung aller serologisch positiven sowie der klinisch verdächtigen Schweine; Tötung aller übrigen Schweine kann angeordnet werden Beobachtung aller Kontaktbetriebe für 21 Tage AK erloschen:- alle AK- positiven bzw. seuchenverdächtigen Tiere getötet- keine auf AK verdächtigen klinischen Erscheinungen- 2 Blutproben im Abstand von ≥ 4W bei allen Schweinen >3M (serologisch) negativ
- Vorbeugung Schweinehaltungshygiene VO § 1 Geltungsbereich (Haltungen ab einem Schwein ???) -> VG Schwerin, Beschl. v. 04.06.2013 - 6 B 184/13 gilt nicht für als Haustiere gehaltene Minipigs (solange kein konkreter Tierseuchenverdacht) § 4 Ermächtigung zur Versagung der Freilandhaltung von Hausschweinen beim Auftreten von Tierseuchen bei Wildschweinen (also auch AK!!) bzw. Verbindung der Genehmigung der Freilandhaltung mit Auflagen. § 7 Tierärztliche Bestandsbetreuung – regelmäßige klinische Untersuchung - mindestens jedoch zweimal im Jahr oder einmal je Mastdurchgang § 8 Besondere Untersuchungen – bei- gehäuftem Auftreten von verendeten Schweinen in einem Stall,- gehäuftem Auftreten von Kümmerern,- gehäuften fieberhaften Erkrankungen mit Körpertemperaturen über 40,5 °C in einem Stall,- Totgeburten oder Todesfällen ungeklärter Ursache bei Schweinen in einem Stall sowie- erfolgloser höchstens zweimaliger antimikrobieller Behandlung
- AK bei Wildschweinen Status AK Freiheit bezieht sich nur auf Hausschweine – Verbreitung bei Wildschweinen hat keinen Einfluss bisher keine Übertragung Wildschwein / Hausschwein nachgewiesen (grundsätzlich aber möglich) Untersuchungen beim Schwarzwild nicht vorgeschrieben Seit 2011 bundesweites serologisches Monitoring der Wildschweine um das Ausmaß von SuHV-Infektionen in Schwarzwildbeständen Deutschlands näher zu eruieren (zusammen mit ESP-Monitoring, Jägermonitoring) Prävalenz SuHV-1 Ak bei Wildschweinen- Schwartzwildmonitoring 2014 22.560 Proben aus 8 Bundesländern: 3.478 pos. (15,4%); Tendenz steigend- BY 13 – 10% (0 – 20,1%)- NDS 14 – 1,4%