21

International Law (Subject) / Rechts- und Geschäftsfähigkeit (Lesson)

Recht

This lesson was created by Dani29071987.

Learn lesson

This lesson is not released for learning.

Advertisement
  • Def. Rechtsfähigkeit Träger von Rechten und Pfichten sein können.
  • Rechtsfähigkeit Mensch Beginn? Ende? natürliche Person  Beginn: Vollendung der Geburt  Ende: mit dem Tod     
  • Rechtsfähigkeit juristische Person = Vereinigung von Menschen o. Vermögensmassen mit Rechtsfähigkeit (z.B. GmBH , AG, etc.) Beginn? Ende? Beginn: Eintragung in das entsprechende Register (z.B. Handelsregister)  Ende: Löschung aus dem Register 
  • Rechtsfähigkeit juristische Person = Vereinigung von Menschen o. Vermögensmassen mit Rechtsfähigkeit (z.B. GmBH , AG, etc.) Beginn? Ende? Beginn: Eintragung in das entsprechende Register (z.B. Handelsregister)  Ende: Löschung aus dem Register 
  • Def. Geschäftsfähigkeit Fähigkeit selber wirksam Rechtsgeschäfte vornehmen zu können. § 104 - 113
  • 0 - 7 Jährige geschäftsunfähig (auch nicht durch die Eltern) 
  • 7 -18 Jährige beschränkt geschäftsfähig 
  • über 18 Jährige voll geschäftsfähig 
  • § 105 II BGB z.B. Betrunken, starke Medikamente 
  • § 105 a BGB dauernd Geistig gestörter ließt BILD Zeitung => Geschäft des "alltäglichen Lebens" > gültig 
  • Advertisement
  • § 106 BGB schwebende Unwirksamkeit  => Genehmigung der Erziehungsberechtigten 
  • § 108 II 1 BGB Geschäftspartner kann sich an die Eltern wenden => nur die können genehmigen oder nicht => es gilt nur das Gespräch zw.Geschäftspartner und Erziehungsberechtigten     
  • Schweigen der Eltern bedeutet bei schwebend unwirksamen Verträgen? Nein 
  • Wie lange haben die Eltern Zeit eine Antwort zu geben? spätestens 2 Wochen nach Empfang der Aufforderung 
  • Was gilt grundsätzlich, bei einer WE/ einem Vertrag eines beschränkt Geschäftsfähigen bei fehlender Einwilligung des gesetzlichen Vertreters? Vertrag ist schwebend unwirksam nach § 108 I BGB.
  • Was gilt grundsätzlich, bei einer WE/ einem Vertrag eines beschränkt Geschäftsfähigen bei fehlender Einwilligung des gesetzlichen Vertreters? Vertrag ist schwebend unwirksam nach § 108 I BGB.
  • Wann gilt grundsätzlich, bei einer WE/ einem Vertrag eines beschränkt Geschäftsfähigen ohne Einwilligung des gesetzlichen Vertreters? Wenn der beschränkt Geschäftsfähige nur einen "rechtlichen Vorteil" erlangt.I.d.R. Schekung Geldbetrag i.H. dass noch keine Steuern anfallen, Fahrrad, kleines Haustier  Grundsätzlich zu beachten: es müssen keine Pflichten übernommen werden  immer dann, wenn man Schuldner wird hat man einen rechtlichen Nachteil 
  • Taschengeldparagraph §110 BGB  etwas mit eigenen Mitteln bezahlen  bewirken der Leistungen mit eigenen Mitteln schließt den Ratenkauf / Ratenzahlung aus  voll bezahlen / sofort 
  • Wem obliegt die selbstständige Tätigkeit eines beschränkt Geschäftsfähigen? Dem Familiengericht, damit Minderjährige nicht in eine Situtation von ihren Eltern gedrängt werden. Vorallem Schutz vor Schulden.
  • Wem obliegt die selbstständige Tätigkeit eines beschränkt Geschäftsfähigen? Dem Familiengericht, damit Minderjährige nicht in eine Situtation von ihren Eltern gedrängt werden. Vorallem Schutz vor Schulden. § 112 BGB
  • § 113 BGB für die Regelung der Beschäftigung vorwiegend bei Aushilfstätigkeiten und Ferienjobs Gesetzlicher Vertreter stimmt zu, dass dieser Arbeit nachgegangen werden darf. praktische Anwendung: Ferienjobs und Aushilfsjobs vorherrschende Meinung:nicht für Berufsausbildungsverträge