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Tierseuchen (Subject) / BVD/MD (Lesson)

BVD/MD

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  • Flaviviren RNA•positive Polarität (einzelsträngig)•Nicht segmentiert•9,5-12,5 kb Virionen•Behüllt•Hohe Tenazität Replikation•Im Zytoplasma
  • Pestiviren bei Infektionen unterscheiden Infektion nicht tragender Tiere („akute Infektion“)- horizontale Infektion Diaplazentare Infektion- vertikale Infektion- bei BVDV von besonders großer Bedeutung- Aborte, Mißbildungenu.a.- persistierende Infektion–für Entstehung wichtig --> Trächtigkeitsstadium
  • BVD -Epidemiologie Virus weltweitverbreitet BVDV kann Rinder, andere Wdk. und Schweine infizieren Übertragung horizontal und vertikal, auch durch Samen Virusreservoir: PI Tiere BVDV-1 (vorherrschend in Westeuropa) und BVDV-2
  • Diagnose von BVD/MD Direkter Nachweis (Virus)• Anwendungsbereiche- Im Zusammenhang mit Symptomen- z.B. Hämorrhagisches Syndrom, Diarrhöe, MD, Aborte (akute Infektionen)- persistierende Infektionen- sind alle Kälber innerhalb der ersten 30 Tage zu untersuchen• Proben- Ohrstanzproben,Blut, Nasentupfer, Organproben (lymphatische Organe), Milch,(Kotproben)• Testsysteme- ELISA --> Nachweis von Virusantigen(en)- RT-PCR --> Nachweis der viralen Nukleinsäure Diagnostische Lücke• Zurückzuführen auf maternaleAK• Insbesondere in ersten (30 Tagen) Lebenswochen falsch negative Befunde möglich• insbes. bei Blutuntersuchung, aber nicht bei Ohrstanzproben! Indirekter Nachweis (Antikörper)Anwendungsbereiche- z.B. Feststellung des Status eines Bestandes• Proben- Serum, Milch• Testsysteme- ELISA- Neutralisationstest
  • Bekämpfung von BVD/MD - Kernpunkte Erkennung und Merzungpersistent infizierter Tiere Prophylaktische Impfung
  • Impfung gegen BVD/MD Ziele von Impfungen• Schutz vor Krankheit –steht meist im Vordergrund, ABER• BVD/MD• Schutz vor diaplazentarer Infektion• Impfung der weiblichen Nachzucht vor dem ersten Belegen -->„fetaler Schutz“ (Schutz vor Infektion des Fötus!) Impfstoffe• inaktiviertes Virus- meist zpBVDV• vermehrungsfähiges Virus- attenuiert --> „modifiedlive” (MLV) --> nur zpBVDV
  • Stand der BVD-Bekämpfung Bekämpfungsprogramme in den Bundesländern•BVDV-VO Sachsen-Anhalt (20.02.2004)•BVDV-VO Schleswig-Holstein (13.09.2005)•diverse freiwillige Programme 2004 Anzeigepflicht --> FLI als NRL 2008 BVDV-Bundesverordnung•In Kraft seit 1.1.2011•Einheitliche, flächendeckende Bekämpfung Juli 2016 neugefasst!
  • BVDV-Verordnung - Kernpunkte Schutz von (BVD-unverdächtigen) Rinder-beständen vor BVDV-Infektion AllgemeineUntersuchungspflicht(BVD-Virus)•Kälber innerhalb von 30 Tagen bzw.•Alle Rinder vor dem Verbringen (BVD-Virus)•Untersuchungsmethoden --> amtliche Methodensammlung, Stand der Technik! Identifikation und Elimination von PI-Tieren•weniger zirkulierendes Virus•sinkendes Infektionsrisiko!
  • BVDV-Verordnung - Unverdächtiger Bestand 1)alleRinder des Bestandes BVDV negativ (Virus) oder alleRinder des Bestandes, deren Kälber BVDV negativ2)in den folgenden 24 Monaten sind:•Alle im Bestand geborenen Kälber innerhalb von 30 Tagen negativ getestet•Alle Rinder des Bestandes frei von klinischem Verdacht•Ausschließlichunverdächtige Rinder zugekauft•Kein Kontakt zu nicht unverdächtigen Rindern•Nur unverdächtige Deckbullen bzw. deren Samen
  • BVDV-Verordnung - Impfungen (§2) 1)Veterinäramt kann Impfung anordnen oderverbieten2)bei Impfung muss fetaler Schutz erwartet werden können3)Halter -> unmittelbar nach Abschluss der Impfungen in das Bestandsregister eintragen:-Anzahl der geimpften Tiere, Ohrmarkennummer -Zeitpunkt der Impfung-der verwendete Impfstoff
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  • BVDV-Verordnung - Untersuchungen (§3) Tierhalter müssen untersuchen lassen•Kälber bis zum 1. Lebensmonat bzw.•Alle Rinder vor dem Verbringen (BVD-Virus) --> Ausnahmen•Klinische Anzeichen auf MD Behörde kann•außerdem Untersuchungen von lebenden oder toten Rindern anordnen bei positivem Ergebnis --> Besitzer lässt das Tier töten oder Genehmigung --> Nachuntersuchung binnen 40 Tage (Amtliche Methodensammlung)•Bestätigungsuntersuchung„Bei der Bestätigung […] muss die unterschiedliche Sensitivität der beschriebenen Methoden berücksichtigt werden. Es sind folgende Untersuchungsabstände einzuhalten:-RT-PCRmind. 42 Tage ?-Virusisolierungmind. 28 Tage-Antigen-ELISAmind. 21 Tage-Durchflusszytometriemind. 21 Tage“
  • BVDV-Verordnung - Verbringen von Rindern (§4) Aus/in Bestand, Gemeinschaftsweide, Markt, Veranstaltung, Sammelstelle etc. nur, wenn BVDV unverdächtig und mit Nachweis über Untersuchungsergebnis Ausnahmen= (kein Nachweis über „BVDV-unverdächtig“)- Unmittelbar zur Schlachtung- Unmittelbare Ausfuhr (Drittland) oder Verbringen in EU-Staat- Verbringen in Tierklinik o. ä., wenn dort abgesondert und untersucht wird
  • BVDV-Verordnung - Schutzmaßregeln (§5) BVDV-infiziertes Tier im Bestand• DürfenRinder für 40 Tage nicht aus dem Bestand verbracht werden• Ausnahme -unmittelbar zur Schlachtung oder- geimpfte Tiere• Tragende Rinder - erst nach Abkalben dürfen verbracht werden• Ausnahme-zum Zeitpunkt der Belegung war geimpft-nach dem 150. Trächtigkeitstag serologisch negativ PI Tiere sind unverzüglich zu töten (d.h. zu schlachten) VetAmtist zu Nachforschungen verpflichtetUntersuchungspflicht für•Muttertierund•Nachkommen des PI-Tieres und•alle Tiere der Bestände (PI-Tier, Muttertier, Nachkommen des PI-Tieres)