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Tierseuchen (Subject) / Tollwut (Lesson)

Tollwut

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  • Rhabdoviren RNA–Negative Polarität (einzelsträngig)–Nicht segmentiert–11-12 kb Virionen–Geschoßförmig–Behüllt Replikation–Im Zytoplasma–Einschlußkörperchen(Negri-Körperchen)
  • Tollwut Anzeigepflichtig–Nahezu weltweit verbreitet–Akute, nach Auftreten von Symptomen fast immer letaleInfektionskrankheit von Säugetieren einschl. Mensch–Wildtiere: Verlust der angeborenen Scheu, Angriffs-und Beißsucht–Mensch: gefährliche Zoonose; laut WHO jährlich ~ 55.000 Todesfälle pro Jahr, davon 95% in Asien und Afrika ~ 10 Millionen Fälle von postexpositionellerProphylaxe (PEP)
  • Epidemiologie Ausscheidung über Speichel (bereits einige Tage vor Auftreten von Symptomen) Übertragung meist durch Biß, aber auch über offene Wunden und Schleimhäute (Köder, Kadaver) AerogeneÜbertragungmöglich (Fledermaushöhlen)
  • Klinik Inkubationszeit: variiert stark; meist 14-60 Tage (bei Haustieren selten länger, aber beim Msch. bis zu Jahren!!!); Bezug zu Einreisebestimmungen Verlauf in 3 Stadien•Prodromalstadium•Exzitationsstadium–Rasende Wut –Hund, Katze–Stille Wut –Pferd, Wdk., Schwein•Paralysestadium
  • Formen der Tollwut SilvatischeForm („Waldtollwut“)- In Europa Rotfuchs am wichtigsten Urbane Form („Stadttollwut“)- Hunde, Katzen- für Mensch gefährlicher als silvatischeForm Terrestrische Tollwut („TerrestrialRabies“)- Reservoire-Spezies: landlebende Säugetiere- z.B. Tollwut durch „Klassisches Tollwutvirus“- Hauptüberträger Rotfuchs (Europa) Fledermaus-Tollwut („Bat Rabies“) - z.B. Tollwut durch Europäisches Fledermaustollwutvirus- Übertragung auf andere Tierspezies / Menschen in Europa in Einzelfällen
  • Freiheit von Tollwut Definition der OIE–Tollwut bei Fledermäusen wird nicht berücksichtigt–danach Deutschland freivon Tollwut Definition der WHO–Tollwut bei Fledermäusen eingeschlossen–danach Tollwut in Deutschland, UK u.a. Ländern in Westeuropa
  • Regelungen für Reisen innerhalb der EU Impfung --> wird für Hunde/ Katzen/Frettchen bei Grenzüberschreitung praktisch immer gefordert Heimtierausweis: enthält den tierärztlichen Nachweis Wirksamer Impfschutz- ab 21 Tage nach Erstimpfung- Wdh. Impfung --> nach Angaben des Herstellers (zu spät verabreicht --> Erstimpfung) Impfung erst mit 12 Wochen + 21 Tage --> Verbot der Ein-und Durchreise mit Welpen unter 15 Wochen
  • Regelungen zur Einreise in die EU Impfung und Kontrolle des Impferfolges --> wird für Hunde/ Katzen/Frettchen für die Einreise in die EU immer gefordert gelistete Drittländer (z.B. Schweiz, USA) --> wie innerhalb der EU- Heimtierausweis- Impschutz ab 21 Tage nach Erstimpfung, Wdh. Impfung nach Angaben des Herstellesrs- Erklärung --> Tier wird nicht verkauft- Transport nur direkt aus dem gelisteten Drittland- Impfung erst mit 12 Wochen + 21 Tage --> Verbot der Ein-und Durchreise mit Welpen unter 15 Wochen Impfung und Kontrolle des Impferfolges --> wird für Hunde/ Katzen/Frettchen für die Einreise in die EU immer gefordert Nicht gelistete Drittländer (z.B. Türkei)-Blutuntersuchung auf AK gegen Tollwutfrühestens 30 Tage nach der ImpfungAusreichender AK-Titer: mind. 3 Monate Wartezeit vor der Einreise-Erklärung --> Tier wird nicht verkauft-Einfuhr frühestens mit 7 Monaten (12W + 30T + 3M)
  • Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut (Tollwut-Verordnung) Ausbruch --> virologische Untersuchung• Material: Ammonshorn, Hirnstamm, Medulla oblongata• Negri-Körperchen --> alleine nicht ausreichend (kann neg. sein)• Immunfluoreszenz (IFA) --> AG Nachweis• weitere Verfahren zur Abklärung fluoreszenzserologisch negativer Fälle --> Virusanzucht, RT-PCR• RT-PCR allein ist nicht ausreichend! Verdacht des Ausbruchs• Klinik, Pathologie, PCR oder Histologie• jeweils + epidemiologische Anhaltspunkte Impfschutz• Erstimpfung (21 Tage)• Wiederholungsimpfung (Hersteller)
  • Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut (Tollwut-Verordnung) - Schutzmaßnahmen Impfstoffe:inaktivierte Viren --> Ausnahme: wildlebende Tiere Keine Impfungen seuchenkrankeroderverdächtiger Tiere Ausnahme bei ansteckungsverdächtigen Tieren: Voraussetzung: Impfschutz (§3) Impfung kann angeordnet werden Keine Heilversuche Anzeige vor Ausstellungen: im gefährdeten Bezirk anzeigen bei der Behörde (4 Wochen vor Beginn), Behörde kann es verbiete Kennzeichnung im gefährdeten BezirkHunde dürfen nicht frei laufen/mit sich geführt werden ohne Kennzeichnung (Hundegeschirr mit Namen, Anschrift des Besitzers), gilt nicht für Hunde auf umfriedeten Grundstück/Jagdhunde im Einsatz
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  • Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut (Tollwut-Verordnung) - Vor amtlicher Feststellung Absonderungseuchenverdächtiger Haustiere --> kein Kontakt mit Tieren/Menschen Verendete/getötete Tiere --> Aufbewahrung Verbringungder Tiere aus dem Betrieb nur mit Genehmigung der Behörde (diagnostischer Zweck / unschädliche Beseitigung) Kein eindeutiges Ergebnis --> Behördliche Beobachtung, sicheres Einsperren
  • Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut (Tollwut-Verordnung) - Nach amtlicher Feststellung Seuchenverdächtige Tiere–Tötung und unschädliche Beseitigung vonKatzen, Hunden (vorgeschrieben)–Bei anderen Haustierspezies -Kannbestimmung–Ausnahmen für Hunde und Katzen (auch Kannbestimmung)behördliche Beobachtung biszur Bestätigung / Beseitigung des Verdachtes!Tiere haben einen Menschen gebissenwirksamen Impfschutz besitzen Feststellung des Ausbruchs/ der Verdacht des AusbruchsGefährdeter Bezirk --> muss bekannt gegeben werden (Fläche, Radius)gut sichtbar!!!Kein freies Laufenlassen von Hunden und Katzen-Ausnahme: Hunde und Katzen mit wirksamer Impfschutz•Sonderfall: Tollwut Fledermaus (Kannbestimmung) --> im Ermessen der Behörde
  • Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut (Tollwut-Verordnung) - Schutzmaßregeln bei ansteckungsverdacht Bei Kontakt mit seuchenkranken/seuchenverdächtigen Tieren•Tötung von Hunden und Katzen•bei Kontakt mit seuchenkranken Tieren -vorgeschrieben•bei Kontakt mit seuchenverdächtigen Tieren -Kannbestimmung•Andere Haustierspezies: behördliche Beobachtung Ausnahmen (Hunde und Katzen)•Impfschutz --> behördliche Beobachtung + in der Regel Nachimpfung•Kein Impfschutz --> sicheres Einsperren (3 Monate) -Kannbestimmung
  • Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut (Tollwut-Verordnung) - Behördliche Beobachtung Behördliche Beobachtung6 Monate, aber à2 Monate (Impfschutz und Nachimpfung)Standort verlassen --> Genehmigung der Behörde (weitere Beobachtung) Nutzung --> erlaubt für Eq, Bo, Sus, Ov, Cap (+ Weidegang), behördliche Genehmigung ist notwendig für HundeStatt der Beobachtung --> Tötung und unschädliche Beseitigung (kann)(Eq, Bo, Sus, Ov, Cap)
  • Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut (Tollwut-Verordnung) - Wildlebende Tiere Seuchenverdächtige wildlebende Tiere–Erlegung und unschädliche Beseitigung–Ausnahme von unschädlicher Beseitigung Untersuchungsmaterial für Diagnostik (Tierkörper bzw. Kopf) Folgen der amtlich festgestellten Tollwut bei Wildtier (i.d.R. Fuchs)•Verstärkte Bejagung•Orale Immunisierung Untersuchung wild lebender Tiere (Anlage)•Behörde bestimmt (im Benehmen mit FLI)•Zeitraum / örtlicher Bereich der oralen Immunisierung•Anzahl der Köder•Art der Impfköderauslage / Impfstrategie
  • Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut (Tollwut-Verordnung) - Aufhebung Aufhebung -Haustiere•Verdacht beseitigt --> Tötung und unschädliche Beseitigung von-seuchenkranke Haustiere und-seuchenverdächtige Hunde und Katzen•Verdacht unbegründet erwiesen Aufhebung –wild lebende Tiere•In einem Zeitraum von 2 Jahren im gefährdeten Bezirk Tollwut nicht amtlich festgestellt wurde Voraussetzungen für tollwutfreies Gebiet•Über Zeitraum von 2 Jahren nach Aufhebung der Schutzmaßregeln•Keine amtliche Feststellung der Tollwut•Keine orale Immunisierung der Füchse•Untersuchungen auf Tollwut wurden durchgeführt Trotz amtlicher Feststellung weiterhin Status „Freiheit von Tollwut“•„nur“ Fledermaustollwut (OIE)•Tollwut bei Haustieren: z.B. Einfuhr eines infizierten Tieres
  • Präventiv-und Bekämpfungsmaßnahmen bei Menschen Besteht ein Verdacht auf Kontakt mit tollwutkranken / tollwutverdächtigen Tieren, ist umgehend das Gesundheitsamt zu verständigen PräexpositionelleImmunisierung•Tierarzt, Tierpfleger, Jäger, Forstpersonal, Personal in Tollwutlaboratorien•Reisende in Länder mit urbaner Tollwut•Nach Grundimmunisierung ca. 5 Jahre Schutz Auffrischungsimpfung (Angaben des Herstellers, aber Titer-Bestimmung < 0,5 IE/ml Serum) PostexpositionelleImmunisierung•Impfung --> von tollwutkranken / tollwutverdächtigen Tieren gebissen- Kontakt mit tollwutkranken / tollwutverdächtigen Tieren- Kontakt mit einem beschädigen Tollwutimpstoffblister- An Tagen 0, 3, 7, 14 und 28 (Angaben des Herstellers beachten)•Tollwut-Immunglobulin zur passiven Immunisierung (20 IE/kg K.gewicht)