BGB Schuldrecht AT (Subject) / Annahmeverzug (Lesson)

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Überblick,Voraussetzungen,Rechtsfolge

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  • Annahmeverzug Nichtannahme trotz Erfüllbarkeit Vertreten müssen nicht erforderlich Leistungsannahme ist eine Obliegenheit -> Obliegenheitsverletzung
  • Voraussetzungen ordentliches Angebot Entbehrlichkeit des Angebots §296  Möglichkeit der Leistung §297 Nichtannahme oder Verweigerung §298 keine nur vorübergehende Annahmeverweigerung bei fehlender Zeitbetsimmung für die Leistung §299
  • ordentliches Angebot      a)tatsächliches Angebot der Leistung §294 vollständig §266, am richtigen Ort/Zeit Schuldner muss alles tun damit der Gläubiger nur zugreifen muss       b)wörtliches Angebot §295 ausreichend wenn Gläubiger erklärt hat, dass er die Leistung nicht annehmen werde oder wen ein Mitwirken des Gläubigers erforderlich ist