BGB Schuldrecht AT (Subject) / Anspruch auf Schadensersatz (Lesson)
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Voraussetzungen und Arten des Schadensersatz
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- Grundtatbestände §311 a anfängliche Unmöglichkeit §280 I bei allen anderen
- Allgemeine Voraussetzungen Sv Pflichtverletzung Vertretenmüssen Schaden
- Schuldnerverzug = vom Schuldner zuvertretende Nichtleistung trotz Fälligkeit und Mahnung
- Mahnung einseitigempfangsbedürftige Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, die Leistungzu erbringen mit oder nach dem Eintritt der Fälligkeit
- Entgeltforderung = Geldforderung, die Gegenleistung für Erbringung einer Leistung ist
- Fristsetzung eindeutige und bestimmte Aufforderung zur Leistung zu kurze Frist setzt eine angemessene Frist in Gang
- Rechtsfolgen: Erfüllungsanspruch,SE statt der Leistung Erfüllungsanspruch erlischt wenn Gläubiger SE verlangt §281 IV SE statt der Leistung = positives Interesse -> Gläubiger ist so zu stellen, wie er bei ordnungsgemäßer Leistung stehen würde
- SE statt der ganzen Leistung bei teilweiser Leistung ? Teilleistung §281 I 2 grds. nur "soweit" nicht geleistet (klein) (groß) nur bei Interessenwegfall Schlechtleistung §281 I 3 (klein) Minderwertige der Sache, Kosten der Mängelbeseitigung (groß) nur, wenn Pflichtverletzung nicht unerheblich
- Interessenabwägung schwere der Pflichtverletzung, Grad des verschuldens des Schuldners, Wiederholungsgefahr, evtl. vorherige Abmahnung durch Gläubiger