13
Wirtschaft- und Privatrecht (Subject) / Juristische Methodenlehre (Lesson)
Advertisement
- Kaufvertrag Ein Kaufvertrag kommt bei zwei übereinstimmenden Willenserklärungen, namentlich Angebot und Nachfrage, zustande.
- Angebot Ein Angebot ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die auf den Abschluss eines Vertrages gerichtet ist und soweit den Vertragsinhalt (wesentliche Bestandteile= Essentialia negotii: Vertragspartner, Ware, Preis) konkretisiert dass der Empfänger durch bloße Zustimmung (Annahme) den Vertrag zustande bringen kann.
- Annahme Eine Annahme ist eine einseitige, empfangsbedürftige und vorbehaltlose Willenserklärung aus der sich der Annahmewille des Angebots unzweifelhaft ergibt. Bedingungsloses Einverständnis mit einem Angebot
- Empfangsbedürftige Willenserklärung Eine empfangsbedürftige Willenserkärung ist eine private Willensäußerung, die unmittelbar auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist und sich zusammensetzt aus dem objektiven und subjektiven Erklärungstatbestand.
- Objektiver Erklärungstatbestand Der objektive Erklärungstatbestand besteht aus dem Handlungswillen, Rechtsbindungswillen und Geschäftswillen.
- Subjektiver Erklärungstatbestand Der subjektive Erklärungstatbestand besteht aus dem Geschäftswillen, Erklärungsbewusstsein und Geschäftswillen.
- Handlungswille (objektive und subjektive Sicht) Der Erklärende muss handeln wollen. Fehlt bei Reden im Schlaf, Reflexe, Hypnose
- Rechtsbindungswille und Erklärungsbewusstsein Bewusstsein irgendeine rechtsgeschäftliche Erklärung abzugeben. Fehlt bei Unterschreibeb einer Geburtstagskarte
- Geschäftswille (objektive und subjektive Sicht) Ist auf die Herbeiführung einer konkreten Rechtsfolge gerichtet. Fehlt in subjektiver Sicht bei unterschreiben einer Kündigung statt gewollter Vertragsverlängerung
- invitatio ad offerendum Aufforderung zur Abgabe eines Angebots --> Anzeigenschaltung Kein objektiver Rechtsbindungswille 1) V. will sich Vertragspartner selbst aussuchen (Liquidität) 2) Vermeidung von Schadenersatzansprüchen
- Advertisement
- Offerta ad incertas personas Angebot an unbestimmte Personen --> Automaten aufstellen
- Abgabe Eine Willenserklärung ist abgegeben, wenn sie a) mit dem Willen des Erklärenden + b) so in den Verkehr gebracht wird, dass unter gewöhnlichen Umständen mit der Kenntnisnahme durch den Erklärungsempfängers zu rechnen ist.
- Zugang Eine Willenserklärung ist zugegangen, wenn sie a) so in den Machtbereich des Empängers gelangt ist, + b) dass dieser unter normalen Umständen die Möglichkeit hat, sie zur Kenntnis zu nehmen.