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Strafrecht (Subject) / Seite 2 (Lesson)
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- Beschädigung Jede körperliche Einwirkung auf die Sache, durch die ihre stoffliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich verletzt (Substanzverletzung) oder ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird (Brauchbarkeitsminderung).
- Bestimmen Hervorrufen des Tatentschlusses.
- Beweglich Ist eine Sache, sobald sie tatsächlich fortbewegt werden kann.
- Bewusste Fahrlässigkeit Der Eintritt wird für möglich gehalten, aber auf den Nichteintritt vertraut.
- Dauernd Endgültig oder auf absehbare Zeit.
- Dienstraum Räumlichkeit, in der bestimmungsgemäß auf öffentlich-rechtlichen Vorschriften beruhende Tätigkeiten ausgeübt werden.
- Direkter Vorsatz 1. Grades dolus directus Absicht Besteht aus zielgerichtetem Willen, wobei der Erfolgseintritt wenigstens für möglich gehalten wird.
- Direkter Vorsatz 2. Grades dolus directus Wissentlichkeit Besteht aus sicherem Wissen, wobei der Wille nachgezogen wird.
- Einbrechen Gewaltsames Öffnen (Aufwendung nicht unerheblicher körperlicher Kraft) oder Erweitern des Zugangs (Verletzung der Substanz der Umschließung) zu einem umschlossenen Raum.
- Eindringen Hineingelangen mit zumindest einem Teil des Körpers.
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- Einsteigen Eindringen des Täters mit dem ganzen Körper in den umschlossenen Raum auf einem nicht ordnungsgemäßen Wege unter Überwindung nicht ganz unerheblicher Hindernisse oder Schwierigkeiten, die sich aus der Eigenart des Gebäudes oder der Umfriedung des umschlossenen Raums ergeben.
- Enteignungswille Wille, den Berechtigten auf Dauer von der Substanz oder dem Wert der Sache auszuschließen.
- Entstellt In der äußeren Gesamterscheinung verunstaltet.
- Erforderlich Ist das mildeste unter den sicher wirksamen (geeigneten) Mitteln.
- Erheblich Im Vergleich mit anderen Varianten gravierend.