Strafrecht (Subject) / Seite 1 (Lesson)
There are 14 cards in this lesson
Definitionen A-B
This lesson was created by Jeanny97.
- Allgemein zugänglich Ist eine Sache, wenn der Zutritt zur ihr oder die Benutzung einem nach Zahl und Individualität unbestimmten oder für einen durch persönliche Beziehungen innerlich verbundenen bestimmten Kreis von Personen gewährt wird.
- Anderer/andere Person Jemand anderes ist jeder Mensch, der nicht mit dem Täter identisch ist.
- Andere Schutzvorrichtungen Jede von Menschen geschaffene Einrichtung, die der Art nach geeignet und bestimmt ist, die Wegnahme einer Sache mindestens zu erschweren.
- Aneignung Zielgerichteter Wille, die Sache selbst oder den in ihr verkörperten Wert sich oder einem Dritten mindestens vorübergehend einzuverleiben.
- Angehörige § 11 (1) Nr. 1
- Angriff Jede durch menschliches Verhalten drohende Verletzung rechtlich geschützter Interessen.
- Aufgeben § 24 StGB Endgültiges Abstandnehmen
- Bande Auf ausdrücklicher oder stillschweigender Vereinbarung beruhender Zusammenschluss von mindestens drei Personen.
- Beendeter Versuch Ist der Versuch, sobald der Täter glaubt, alles zur Tatbestandsverwirklichung Erforderliche getan zu haben.
- Befriedetes Besitztum Grundstück, das äußerlich erkennbar durch zusammenhängende, nicht unbedingt lückenlose Schutzwehren gegen das willkürliche Betreten durch andere gesichert ist.
- Behältnis Raumgebilde zur Aufnahme von Sachen, das diese umschließt und nicht dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden.
- Beibringen Einführen in oder Auftragen auf den Körper, sodass sich die schädigenden Eigenschaften entfalten können.
- Beisichführen Zu irgendeinem Zeitpunkt der Tat Zugriff darauf haben.
- Begründung neuen, nicht notwendig tätereigenen Gewahrsams Erlangung der Herrschaft über die Sache in der Form, dass ihrer Ausübung keine wesentlichen Hindernisse mehr entgegenstehen und der bisherige Gewahrsamsinhaber auf die Sache nicht mehr einwirken kann, ohne zuvor die Verfügungsgewalt des Täter zu beseitigen.