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MWU15 (Subject) / ÖCGK (Lesson)
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- Was ist der Unterschied zwischen dem deutschen und dem österreichischem Kodex? Andere Nomenklatur: Deutschland hat -) Wiedergabe wesentlicher gesetzl. Regelungen-) Empfehlungen "Soll"-) Anregungen "Sollte" AT hat-) Übernoimmene Gesetzesstellen L-Regeln-) Comply or Explain Regelen = C- REgeln-) Emfehlungen "R-Regelen"
- Welche Unternehmen treffen die Definitionen des geregelten Markts gem. BörseG und des Multilateralen Handelssystems gem. § 1 Z 9 WAG? AG & SE, deren Aktien auf einem geregelten Markt zugelassen sind
- Präsi Gruppe VSt: Wettbewerbsverbot gem. § 79 TBD
- Präsi Gruppe VSt: Dürfen nahestehende Personen von Vorständen Aktien vom Unt kaufen? Nur bei Information der FMA und Veröffentlichung, wenn Gesamtbetrag über 5.000 Euro und kauf auf eigene rechnung
- Welche Grundsätze der C-Regeln sind iZm Vorstand wichtig? Regel 26 Es dürfen nicht mehr als 4 AR Mandate in konzernexternen AGs ausgeübt werden Nebentätigkeiten bedürfen der Genehmigung des Vorstands Es gilt das Wettbewerbsverbot § 79 AktG (kann nicht aufgehoben werden Regel 28a
- Herr Zwielicht ist Vorstand der „Alles Holz AG“, welche eine börsenotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien ist. Im Zuge seiner Tätigkeiten als Vorstand der Alles Holz AG hat Herr Zwielicht die überraschende und geheime Information bekommen, dass, wegen einer neuen Marktstrategie des Hauptholzlieferanten der Alles Holz AG in Osteuropa, sich der für die Aktiengesellschaft zu bezahlende Preis für zugekauftes Holz langfristig um 25% verringern wird. Herr Zwielicht ist über diese Informationen erfreut und glaubt – bestärkt durch diese Information – dass sich der Wert der Unternehmensaktie erheblich steigern wird. Daher ersucht er seine Frau geheim Aktien der AG im Wert von 35.000 EUR zu erwerben. A.) Sehen Sie in der Tätigkeit der Frau Zwielicht einen Konflikt mit dem ÖCGK? B.) Was wäre wenn Frau Zwielicht nicht Aktien im Wert von EUR 35.000,-- erworben hätte sondern sie und ihr Mann jeweils Aktien im Wert von EUR 3.000,--? Bitte gehen Sie nicht näher auf die Weitergabe der Insiderinformation von Herrn Zwielicht ein, sondern behandeln Sie lediglich die Tätigkeit von Frau Zwielicht. LÖSUNG A ¡ ÖCGK ist anwendbar durch die einschlägige Norm Art 19. (Def § 48a Abs. 1 Z 8 BörseG) ¡ Herr Zwielicht hat als Vorstand Führungsaufgaben in der Alles Holz AG. ¡ Der Erwerb der Aktien erfolgte auf eigene Rechnung. ¡ Die Gesamtabschlusssumme war höher als EUR 5.000,--. ¡ HERR Zwielicht hätte den Erwerb der Aktien innerhalb von fünf Arbeitstagen nach dem Tag des Abschlusses zu melden gehabt, da die Ehefrau mit Herrn Zwielicht in enger Beziehung steht. LÖSUNG B ¡ Der Erwerb der Aktien wäre ebenfalls innerhalb von fünf Arbeitstagen nach dem Tag des Abschlusses zu melden gewesen. ¡ Bei der Ermittlung der Gesamt-Abschlusssumme sind die getätigten Geschäfte der Personen mit Führungsaufgaben und aller Personen, die zu ihnen in enger Beziehung stehen, zusammenzurechnen.
- Präsi Zirm: Was ist Insiderhandel? Wo kann ich nachschauen L-Regel 20 ÖCGK: Insidergeschäft = Verwaltungsstrafrechtl. & strafrechtl. Delikt (Kernstrafdelikt mit 5 Jahren Freiheitsstrafe) Wichtige Gesetzesstellen: § 48c (1) Z 1 + 2 BörseG aktives Delikt - Verbot von Missbrauch von Insider-InformationenzB An- & Verkauf von Aktien, Änderung/Stornierung von Handelsaufträgen, Empfehlungen § 48m BörseG passives Delikt - Verbot von Missbrauch von erhaltenen Insider-Infos § 48q BörseG FMA muss begründeten Verdacht anzeigen, Staatsanwaltschaft ermittel L-Regel 20 ÖCGK: Gesellschaft muss interne Richtlinien erstellen & Verzeichnis führen
- Präsi Zirm: Insiderverzeichnung TBD Folie 12: Interne RL für Informatoinsweitergabe ist vom Unt zu führen, etc
- Director's Dealings Inhalt ÖCGK L-Regel 19 ÖCGK: Personen, die bei einer Gesellschaft Führungsaufgaben wahrnehmen, sowie ggf in enger Beziehung zu ihnen stehende Personen haben der FMA alle von ihnen getätigten Geschäfte auf eigene Rechnung mit zum Handel auf geregelten Märkten zugelassenen Aktien und aktienähnlichen Wertpapieren der Gesellschaft oder mit ihm verbundener Unternehmen innerhalb von 5 Arbeitstagen nach dem Tag des Abschlusses zu melden und zu veröffentlichen. Geschäfte mit einer Gesamt-Abschlusssumme von weniger als EUR 5.000,-- innerhalb eines Jahres müssen weder gemeldet, noch veröffentlicht werden. Bei der Ermittlung der Gesamt- Abschlusssumme sind die getätigten Geschäfte der Personen mit Führungsaufgaben und aller Personen, die zu ihnen in enger Beziehung stehen, zusammenzurechnen. Die Veröffentlichung kann auch über die FMA erfolgen.
- Was passiert,wenn sich eine AG zwar zum ÖCGK bekennt, sich jedoch nicht daran hält? Bei fehlen des CG-Berichts oder Fehlen der Begründung bei Abweichungen von C-Regeln ist dies ein Pflichtverstoß iSd § 222 UGB. Der CG-Bericht gehört zu jenen Berichten die beim FB einzureichen sind, sodass eine Durchsetzung im Wege von Zwangsstrafen gemäß § 282 UGB in Betracht kommt. Fraglich: Erfüllung des Straftatbestands des § 163a StGB bei bewusstem Unterlassen? Mögliche Haftung des berichterstattungspflichtigen Organs der Gesellschaft (C-61) gegenüber der Gesellschaft wenn diese einen Schaden erleidet
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- Was passiert straf- und zivilrechtlich, wenn vorsätzlich falsche Angaben gemacht werden? Zivilrechtlich: Schadenersatz-) für Einzelnen-) für AG (immer schon) Strafrechtlich: -) für Einzelnen Freiheitsstrafe (bis 2 J) od Geldstrafe-) seit VbVG auch Geldstrafe für Verbände
- Fall2 Herr Seller ausgeteilte Bsp lösen Frage 1 -> C 27 Regel „Die Vergütung enthält fixe und variable Bestandteile. Die variablen Vergütungsteile knüpfen insbesondere an nachhaltige, langfristige und mehrjährige Leistungskriterien an, beziehen auch nicht-finanzielle Kriterien mit ein und dürfen nicht zum Eingehen unangemessener Risiken verleiten. Für variable Vergütungskomponenten sind messbare Leistungskriterien sowie betragliche oder als Prozentsätze der fixen Vergütungsteile bestimmte Höchstgrenzen im Voraus festzulegen. Es ist vorzusehen, dass die Gesellschaft variable Vergütungskomponenten zurückfordern kann, wenn sich herausstellt, dass diese auf der Grundlage von offenkundig falschen Daten ausgezahlt wurden.“ · Fix & var -> erfüllt · Anknüpfung bei var. an nachhaltige, langfristige & mehrjährige Leistungskritierien? -> erfüllt · Einbeziehung nicht-finanzieller Kriterien? -> Ja, da jährlicher Entwurf eines neuen Modells vergütet wird · Verleitung zu unangemessenen Risiken? -> Eher nein …. Vorgaben des ÖCGK werden erfüllt Frage 2: Kausalität: Hr Hallodri nicht, bei Fr. Holle schon vorhanden. Sie bekommt Geld von der Gesellschaft. Frage 3: Nach § 184 AktG rückforderbar? Entlastung führt zu jeweiligen Vorstand die Sicherheit nimmt, dass auf Basis der Informationen die die Gesellschaft hatte kein (???). Von untergeordneter Bedeutung, das Informationen, die zur Entlastung führen, meist nicht vorliegen. Entlastungsbeschluss kann nie dazu führen, dass sich eine Gesellschaft in einen Schadenersatzanspruch begiebt, indem jemand einen Schaden verursacht hat und die Gesellschaft gar nicht davon wusste. zB GF setzt Handlungen. Unt weiß nix davon & fasst Entlastungsbeschluss. Dieser kann nicht dazu führen, dass sich das Unt später nicht am GF regressieren kann. GF/Vorstand hat Rechtssicherheit, die mir zusichert, dass alles was ich offenlege nicht eine Schadenersatzpflicht gegen mich auslöst (?) Frage 4: Zielt ab auf Strafrechtliche Verantwortlichkeiten, (?), VbVG Rechtsgrundlagen wissen! Keine § auswendig lernen, aber Inhalt wissen
- Verbandsverantwortlichkeit Aufgrund VbVG kann die AG strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Ein Einzelner kann zu sämtlichen Delikten bestraft werden (Geld- & Freiheitsstrafen). Seit 2006 ist dies auch für Verbände gem. § 1 VbVG möglich! Davor konnte ein Verband nicht strafrechtlich, sondern nur zivilrechtl (Schadenersatz) zur Verantwortung gezogen worden. Bedeutung: AG, die am Primemarket gelistet ist, kann für jedes Delikt des Stgb und ähnlicher Sondergesetze über ein Zurechnungssystem gem. § 3 VbVG geregelt wird. Unter bestimmten Voraussetzungen wird auf Verband projiziert. Dieser muss eine Geldstrafe bezahlen. Möglichkeit mittels: § 163 a: Entscheidungsträger gem. § 2 VbVG - Den Inhalt des § 163a insbes Z 5 müssen wir auf einen Fall umlegen können!§ 163c: Anwendung auf … -> Z 2 AGStrafbar, wenn Entscheidungsträger rechtswidrig & schuldhaft eine Straftat begehen, wenn mindestens eine der Voraussetzungen des § 3 ABs 1 VbVG verwirklicht wurde: Tat wurde zugunsten des Verbands begangenPflichtverletzung: Regel wurde nicht aufgestellt, ÖCGK wurde nicht aufgestellt als Ganzens,§ 1 VbVG Verbände sind juristische Personen -> auch die AG
- Wer muss den CGK anwenden? Eingetragene AG & SE, deren Aktien auf einem geregelten Markt im Unionsgebiet zugelassen sind (od. WAG) § 243c UGB, § 1 (2) BörseG, § 1 Z 9 WAG (MTF)
- Problem des CGK? Was ist das und wo ist es einzuordnen? Wer wirkt mit? Wie ist der Prozess? Welche Verpflichtungen gibt es bzgl. Comly/Explain? Was passiert, wenn ich mich nicht daranhalte? Worin besteht das demokratiedemokratische Problem des ÖGCK? L-Regeln geben die Gesetzestexte unsauber wieder. C-Regeln strenger als L-Regeln aus dem AktG Es gibt einen Kreis aus erlauchten Personen aus der Wirtschaft etc. Diese sitzen im AR & Vorstand, sind selbst betroffen. Nicht unbedingt dem Markt und dem Konsumenten dienlich. Es ist eine gesetzesähnliche Struktur, die auch Gesetzte (wenn auch schlampig) widergibt. Grundlage rechtlich, wann CG Bericht aufzustellen ist. Regeln selbst haben mit staatlichem Recht wenig zu tun. Geben dieses nur rudimentär wider. Geben empfehlungen ab, obwohl sie kein staatl. Willensbildungsorgan (Nationalrat) beschließt. Unterschiedlicher Zugang, wenn non-compliant. Gibt Unt die sich etwas dabei denken, warum sie einzelnen C Regeln nicht befolgen, andere nicht. Hat weder Sanktionierung zur Folge, noch kann man das Gut heißen. Stark zu überdenkendes Konstrukt. Funktion den Markt der Wiener Börse zu stärken, wurde nur geringfügig erreicht. -> demokratisch legitimierte Gesetze wären wohl besser.
- AUFSTELLUNG UND PRÜFUNG DES CG-BERICHTS § 222 Abs 1 UGBVorstand hat den Bericht innerhalb der ersten 5 Monate des GJ aufzustellen.Bericht ist von sämtlichen Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen und dem AR vorzulegen. § 96 Abs 1 AktG AR hat dem Vorstand innerhalb von 2 Monaten mitzuteilen, ob er den Bericht billigt. In dem Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung ist darzulegen, welche Stelle den CG-Bericht geprüft hat und ob diese Prüfung Anlass zu wesentlichen Beanstandungen gegeben hat. § 108 (4) Z 2 iVm (3) Z 2 AktG Der CG-Bericht ist bis zum 21. Tag vor der HV auf der Internetseite der Gesellschaft zu veröffentlichen und am Sitz der Gesellschaft zur Einsicht für die Aktionäre aufzulegen. § 277 (1) UGBDer Vorstand hat den CG-Bericht mit dem Jahresabschluss nach der Behandlung in der HV, spätestens aber neun Monate nach dem Abschlussstichtag beim Firmenbuch einzureichen. ??? Der CG-Bericht ist ein vom Jahresabschluss und Lagebericht getrennter Bericht. § 269 Abs1 UGBDer Abschlussprüfer hat zu prüfen, ob eine Verpflichtung zur Aufstellung eines Corporate Governance-Berichts besteht und ob diese erfüllt worden ist § 163a StGBEin bewusst fehlerhafter und unvollständiger Bericht unterliegt dem Straftatbestand VbVGAuch die AG ist strafrechtlich verantwortlich nach VbVG Eine unvollständige und unzutreffende Darstellung oder Begründung kann die Anfechtbarkeit des Beschlusses über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat zur Folge haben.
- Director's Dealings wichtige Gesetzesstellen ÖCGK L-Regel 19 Bagatelle < 5.000 €/Jahr, Gesamtsumme! § 48a (1) Z 8 BörseG Def Person mit Führungsaufgaben § 48a (1) Z 9 BörseG Def enge Beziehung zu Pers mit Führungsaufgaben § 189a & 244 UGB Verbundenes Unternehmen = in Vollkonsolidierung des MU einbezogen, aufgrund einheitlicher Leitung
- Wer wählt den Abschlussprüfer aus? Die Hauptversammlung wählt AR und AP aus
- Was muss iZm der Auswahl des Abschlussprüfers gewährleistet werden? • Unabhängig – keine Befangenheit• Gewissenhaft – kein Prozess wegen Veruntreuung anhängig (Einleitung des Ermittlungsfahrens reicht)• Unparteiisch (siehe unabhängig)• Nicht beeinträchtigt • Keine Ausschluss- oder Beangenheitsgründe• Keine leitende Stellung innerhalb von 2 Jahren (cooling off period)• Prfgausschuss hat die Unabhängigkeit zu überwachen (Zeitung lesen, Internet, …)
- Haftung AP § 163b StGB: AP haftet, wenn im Prüfungsbericht oder Ausschuss Infos falsch dargestellt, oder verschwiegen werden und UGB...
- Investor Relations • Bedeutende Infos, die die Gesellschaft unmittelbar betreffen• Unverzügliche Bekanntgabe (Chancengleichheit, nicht nur an bestimmten Adressatengleich)• Auch wenn noch nicht „formell“ festgestellt (VST setzt Untersuchungskommission ein, das dauert – kann nicht abgewartet werden!)• Anzeige für angemessene Zeitraum auf der HP ÖCGK L-Regel 71
- Welche Meldungen werden iZm Investor Relations veröffentlicht? Director‘s Dealing Unternehmenskalender (mind. 2 Monate vor Beginn neues Geschäftsjahr) Geschäfts- und Quartalsberichte Hauptversammlungen Ex-Dividenden-Tag Dividenden-Zahltag große Schadensfälle (Beispiel: FAC) großer Auftragseinbruch
- Ist eine Aufschiebung der Veröffentlichung iZm Investor Relations möglich? Ja, gegenüber der Öffentlichkeit unter folgenden Voraussetzungen: Bekanntgabe den eigenen berechtigten Interessen schadet Unterlassung nicht geeignet, Öffentlichkeit irrezuführen Geeignet, Vertraulichkeit auch aufrechtzuerhalten Jedenfalls Bekanntgabe an FMA!!!
- Seit wann gibt es den ÖCGK? Seit 01.10.2002
- Voraussetzungen für Schadenersatz Kausalität für ÖGCK wichtig wegen Anlageentscheidung - Hätte der Anleger die Aktie nicht gekauft, nur weil im CG B die Vorstandsbezüge nicht beschrieben wurden? - Habe ich die Anlageentscheidung getroffen auf Basis einer Falschinformation? Schaden -> Kursverlust. - Kaufe Aktie mit Überzeugung, dass tolles Unternehmen -> Kurs Fällt massiv. - Im CG B steht, dass wir uns höchsten Umweltschutz Bestimmungen verpflichten und dass die Autos die angegebenen Abgaswerte erfüllen 😊 Rechtswidrigkeit: - Beziehung auf Vertrag ODER - Übertretung eines Gesetzes (häufigster Fall: Verletzung von Schutzgesetzen § 163a StGB) Verschulden: Jeweilige Tat muss jemandem persönlich vorwerfbar sein, wobei wenn der Schädiger Vertragspflichten, oder Schutzgesetze verletzt, so wird sein Verschulden vermutet. - § 1298 ABs 1 ABGB: Beweislastumkehr bei Schutzgesetzverletzungen, oder vertraglichen Verpflichtungen. Der Schädiger muss sich freibeweisen.
- Was ist ein Proxy Advisor? Proxy Advisors beraten institutionelle Investoren bei der Stimmabgabe auf Hauptversammlungen und untersuchen die Tagesordnung der Emittenten insbesondere hinsichtlich deren Aktionärsfreundlichkeit