74

Bilanztheorie (Subject) / Klausuraufgaben (Lesson)

Klausuren SS2016 rückwärts

This lesson was created by Chrissi892.

Learn lesson

This lesson is not released for learning.

Advertisement
  • Welche Schwierigkeiten bereitet die Umsetzung der theoretischen Konzeption des Teilwerts? - Ermittlung eines fiktiven Verkaufspreis für einen fiktiven Käufer unter der Prämisse der Unternehmensfortführung - die Bestimmung eines Zuordnungskriteriums zur Aufteilung des fiktiven Verkaufspreis auf einzelne VG
  • Möglichkeiten von Zu- und Abschreibungen bei Betriebsgegenständen nach Simon? Wofür? - planmäßig zur Erfassung von Wertminderungen  - außerplanmäßig zur Nachholung von in der Vgh unterlassenen Abschreibung - Zuschreibungen bei Reparaturkosten, Verbesserungen sowie Erweiterungen
  • Wie ist die Einordnung von erworbenen Sachanlagen in das Bilanzschema von Schmalenbachs dynamischer Bilanztheorie zu beurteilen? Schmalenbach ordnet erworbene Sachanlagen dem Bilanzposten „Aus-zahlung, noch nicht Aufwand“ (abnutzbaren Sachanlagen), bzw. „Aus-zahlung, noch nicht Einzahlung“ (nicht abnutzbare Sachanlagen) zu, un-abhängig davon, ob die Sachanlage auf Ziel gekauft oder direkt bezahlt wurde. An dieser Stelle werden somit Ausgabe und Auszahlung gleichge-setzt.
  • Warum kann der Ertragswert nicht aus der organischen Bilanz nach Schmidt ab-gelesen werden? Zur Bestimmung des Ertragswertes müssen auch die immateriellen VG bewertet werden. Zur Bewertung vieler immaterieller VG benötigt man jedoch die Höhe des Ertragswerts, bspw. Kundenstamm, Marke.
  • Kann ein Jahresabschluss hinsichtlich des Zwecks Unternehmenssteuerung zweckadäquat ausgestaltet werden? Wenn ja, wie wäre das möglich? - Im Jahresabschluss werden in der GuV-Rechnung Aufwendungen und Er-träge ermittelt. - Zur Unternehmensteuerung sind Kosten und Leistungen aber besser ge-eignet. - Daher ist maximal eine bedingte zweckadäquate Ausgestaltung über Um-rechnungen möglich.
  • Unternehmer hat Waren zu 50 GE erworben. Zu Bilanzstichtag sind die Waren noch im Lager. Allgemeiner Veräußerungspreis: 75 GE Unternehmer hält 80GE für realistisch. Mit welchem Wert würde Simon bilanzieren? Wie lautet der Buchungssatz? Nach Simon sind die Waren am Bilanzstichtag mit dem unternehmensbezogenen Veräußerungspreis von 80 GE zu bilanzieren. Der allgemeine Veräußerungspreis (Marktpreis) stellt nach Simon jedoch die Obergrenze bei der Bewertung von Veräußerungsgegenständen dar. Da der Marktpreis niedriger als der unternehmensbezogenen Veräußerungspreis ist, erfolgt der Ansatz in der Bilanz zu 75 GE. BS: Waren an Eigenkapital 25 GE
  • Organische Bilanztheorie auch für steuerliche Gewinnermittlung sinnvoll? Was ist mit den immateriellen VG? Wie definiert bei Schmidt? Nach Schmidt sind alle immateriellen Vermögensgegenstände in die Bilanz aufzu-nehmen, auch die selbsterstellten. Ein selbsterstellter immaterieller Vermögensge-genstand entsteht immer dann, wenn ein Unternehmen Kosten aufwendet, oh-ne dass ein körperhafter Gegenstand dafür eingeht. Viele Aufwendungen ei-nes Unternehmens werden somit aktiviert und vermindern nicht als Aufwand den steuerpflichtigen Gewinn. Dieser erhöht sich somit im Jahr der Aktivierung. Der steuerpflichtige Gewinn mindert sich erst durch einen Wertverlust des imma-teriellen Vermögensgegenstandes (erfolgswirksame planmäßige und außerplan-mäßige Abschreibungen). Somit würde sich gerade für Unternehmen in der Grün-dungsphase eine nach derzeitigem Vergleich höhere steuerliche Belastung er-geben. Demgegenüber entsteht ceteris paribus in den Folgejahren eine geringere Steuerbelastung.
  • Reichs-Oberhandelsgericht: unter den als maßgebend für die Bilanz ermittelten gegenwärtigen Wert ist aber überall der allgemeine Verkehrswert im Gegensatz zu einem nur auf willkürliches subjektives Ermessen oder auf bloße Spekulation zurückzuführenden Wertanschlag zu verstehen, da die Bilanz der objektiven Wahrheit der wirklichen Vermögenslage entsprechen soll, woraus folgt, dass Vermögensbestandteile derer gegenwärtiger objektiver Wert auf sonstige Weise zu ermitteln ist. Kritisch Stellung nehmen! Grundsätzlich ist der Ansicht des Reichs-Oberhandelsgerichts zuzustimmen. Eine Bilanz soll den Wert der Vermögensposten und Schulden eines Unterneh-mens objektiv widerspiegeln und den Bilanzleser über die wirkliche Vermö-genslage informieren. Die vom Reichs-Oberhandelsgericht vorgeschlagene Bewertung ist jedoch sehr kritisch zu sehen. Wenn ein Unternehmen den Wert eines Vermögensgegen-stands für die Bilanz ermitteln möchte, für den ein aktiver Markt besteht, mag das beschriebene Vorgehen einfach und auch aus Objektivierungssicht durch-aus sinnvoll sein, weil dieses Gut nachweislich zum dem angesetzten Preis verkauft bzw. ersetzt werden kann. Wenn der Verkehrswert höher als der An-schaffungswert ist, würde allerdings ein nicht realisierter Gewinn ausgewiesen werden. Auch besteht die Gefahr, dass der Verkehrswert im Folgenden sinkt. (schwankende Preise am aktiven Markt). Der Vermögensgegenstand wäre über-bewertet, hätte somit ein geringeres Schuldendeckungspotential als ausge-wiesen. Ein solcher Ausweis widerspricht dem Vorsichtsprinzip und dem Gläubigerschutz. Besonders kritisch ist jedoch die Bewertung von VG zu sehen, für die kein akti-ver Markt besteht. Einen objektiven Wert auf „sonstige Weise“ ermitteln zu wollen, dürfte un-durchführbar sein. Der Wert eines VG hängt stark vom Bewerter ab, so dass die Bewertung gerade nicht objektiv ist und ein Tor für bilanzpolitische Ermes-sensspielräume geöffnet wird. Der vom Reichs-Oberhandelsgerichts bevorzugte allgemeine Verkehrswerth kann somit die Kriterien einer objektiven Wertfindung allenfalls theoretisch erfüllen, da er in der Praxis kaum ermittelbar ist.
  • Drei Stiftungen gleiche Angaben: AK 60 Teur, ND 4, linear Stiftung A: nominelle EK Definition Stiftung B: reale EK Definition 2% Geldentwertung Stiftung C: substantielle EK Definition, 66 TEur Wiederbeschaffungswert Abschreibungsbetrag im ersten Jahr? Stiftung A: Abschreibung 15.000 € im Jahr (60.000 €/ 4 Jahre) Stiftung B: Abschreibung 15.300 € im Jahr (15.000 € x 1,02) Stiftung C: Abschreibung 16.500 € im Jahr (66.000 €/ 4 Jahre)
  • Müssen beim Gesamtkostenverfahren die Aufwendungen aus den buchhalterischen Aufwandskonten vor der Erfassung in der GuV-Rechnung korrigiert werden, um das Mengengerüst der Aufwendungen an das Mengengerüst der Erträge anzupassen? Nein.
  • Advertisement
  • Wird ein positiver Gewinn beim Umsatzkostenverfahren auf der Habenseite des GuV-Kontos ausgewiesen? Nein.
  • Sind nach Schmalenbach die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten beim Wertansatz zur Ermittlung des Zeitwerts (Preis am Bilanzstichtag) zu beachten? Ja.
  • Ist der nach Schmidt ermittelte Vermögenswert eines Unternehmens für die Feststellung des Verkaufspreises dieses Unternehmens geeignet? Nein.
  • Sind nach Simon die allgemein auf einem Markt zu ermittelnden Verkaufspreise unter Objektivierungsbetrachtungen ein sinnvoller Bilanzansatz für Waren? Ja.
  • Welche Bedeutung hat für Simon die doppelte Buchführung als Grundlage für das Objektivierungskriterium der Gegenleistung? Simon ist der Ansicht, dass ein Vermögensgegenstand nur dann aktiviert werden darf, wenn eine Gegenleistung vorliegt. Die doppelte Buchführung garantiert dieses seiner Meinung nach automatisch, da neben der Erfassung des Vermögenspostens mindestens ein weiteres Konto angesprochen werden muss, welches die Gegenleistung erfasst.
  • Welche Objektivierungskriterien verlangt Schmalenbach für schwebende Vorleistungen, die zukünftig aller Erwartung nach zu Erträgen führen? Sie müssen einen Nutzwert auch für kommende Jahre enthalten Es muss ein Bedürfnis für Verteilung vorliegen Kosten und Nutzen müssen feststellbar sein
  • Skizzieren Sie kurz das Informationsproblem, wenn der Bewerter und der Entscheider (Empfänger der Information) nicht identisch sind! Um den vom Bewerter ermittelten Wert nachvollziehen zu können, müssen Entscheider und Bewerter identischen Bewertungskonventionen folgen, da ansonsten seitens des Entscheiders die Gefahr von Fehlinterpretationen besteht.
  • Begründen Sie kurz, warum Schmidt Gegenstände des Vorratsvermögens mit dem Tagesbeschaffungswert und nicht mit dem Tagesabsatzwert bewertet haben möchte! Das Realisationsprinzip hat für Schmidt bei der Bewertung von Vermögensgegenständen eine herausragende Bedeutung. Da Tagesabsatzwerte einen noch unrealisierten Gewinnzuschlag enthalten, dürfen sie nicht angesetzt werden.
  • Wie ist die Verknüpfung zwischen Bilanz und GuV-Rechnung in der Kapitaltheoretischen Bilanz nach Seicht aufgebaut? Bilanz als Zukunftsrechnung erfasst neben Kasse und Eigenkapital die prognostizierten Ein-und Auszahlungen. Die GuV-Rechnung erfasst die Gegenbuchung zu den prognostizierten Ein- und Auszahlungen und die Abweichungen zwischen den verbuchten prognostizierten Ein-und Auszahlungen und den tatsächlichen Ein-und Auszahlungen
  • Erläutern Sie kurz die reale Eigenkapitalfefinition und nehmen sie kritisch zu deren Vor- und Nachteilen Stellung! Bei der realen Eigenkapitaldefinition wird die allgemeine Kaufkraftverände-rung bei der Ermittlung des Gewinns berücksichtigt. Dazu wird der Waren- bzw. Materialeinsatz mit den geldwertkorrigierten historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Ziel ist die Kaufkrafterhaltung des Unterneh-mens. Bei einem Gewinn von Null entspricht die Kaufkraft des Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres der am Anfang des Geschäftsjahres. Zu versteuernder bzw. ausschüttbarer Gewinn wird somit erst bei einer Zunahme der Kaufkraft des Unternehmens ausgewiesen Bei steigenden Preisen ist dieser niedriger als der nominell ermittelte Gewinn und ist aus Gläubigerschutzgründen und auch zur Stärkung der Finanzkraft des Unternehmens zu befürworten. Schwierigkeiten ergeben sich bei der Wahl des Index. Die Preisänderung bei den kostentreiben-den Faktoren des Waren- bzw. Materialeinsatzes eines Unternehmens können von der allgemeinen Preisentwicklung stark abweichen, so dass vielfach die Anwendung des allgemeinen Index der Kaufkraftänderung nicht zieldienlich ist. Eine zweite Schwierigkeit besteht bei einer Änderung des Warenkorbs. Wie soll die Kaufkraft bestimmt werden, wenn sich bspw. durch die Änderung des Produktionsverfahrens oder der Produktpalette der Waren- bzw. Materialeinsatz ändert?
  • Wie erfolgt die Verknüpfung der GuV-Rechnung mit der Bilanz im doppischen Verbund? Über das GuV-Konto als Unterkonto des Passivkontos Eigenkapital
  • Welche Informationen vermittelt die GuV-Rechnung im doppischen Verbund? Systematische Darstellung der Aufwände und Erträge Detaillierter Einblick in die Ertragslage
  • Welche Stromgrößen verändern die Bestandsgröße Geldvermögen? Einnahmen und Ausgaben
  • Bei welchem Verfahren erfolgt die Anpassung des Mengengerüsts der Aufwen- dungen an das Mengengerüst der Erträge mittels der GuV-Konten „Erhöhung bzw. Verminderung der Bestände an fertigen und unfertigen Erzeugnissen“ Gesamtkostenverfahren
  • Welche Größen erfasst eine Veränderungsbilanz? Die Differenz der einzelnen Bilanzpositionen von zwei aufeinanderfolgenden Bi- lanzen.
  • Wie sollte nach Schmidt der Gewinn ermittelt werden Differenzbetrag zwischen Umsatz und Wiederbeschaffungswert (Tagesbeschaf- fungswert) eines Vermögensgegenstandes.
  • Welches alleinige Objektivierungskriterium ist bei Schmidt bei der Aktivierung von immateriellen Vermögensgegenständen zu beachten? Dem Unternehmen müssen Aufwendungen (Kosten) entstanden sein, die kei- nem körperhaften Gegenstand zugerechnet werden können
  • Welchem der Bilanzzwecke Gläubigerschutz, Dokumentation bzw. Ausschüt- tungsbemessung entspricht am ehesten die von Schmidt geforderte Aktivierung aller immateriellen Vermögensgegenstände? Bilanzzweck: Dokumentation
  • Welche Gründe können nach Schmidt Ursache dafür sein, dass ein Unternehmen einen höheren Gewinn erzielt als den Normalgewinn? Persönliche Leistung des Unternehmers und seiner leitenden Angestellten Der Einfluss von Monopolen aus Eigentum und Rechten.
  • Worin unterscheidet sich nach Schmidt der Gesamtertragswert des Unterneh- mensvermögens vom vermögensbedingten Ertragswert der Unternehmung? Der Gesamtertragswert des Unternehmensvermögens beinhaltet auch die Mehr- ertragswerte aus der Unternehmerleistung.
  • Advertisement
  • Skizzieren Sie das übliche Schema zur Ermittlung von Anschaffungskosten! Anschaffungspreis+ Anschaffungsnebenkosten + Nachträgliche Anschaffungskos- ten./. Anschaffungspreisminderungen = Anschaffungskosten
  • Wodurch wird eine deduktive Bilanztheorie charakterisiert? Die Bilanzierungsgrundsätze werden aus allgemeinen wirtschaftlichen Erkennt-nissen und Zielsetzungen abgeleitet.
  • Nennen Sie mindestens vier allgemeine Anforderungen an eine Bilanz, die im deutschen Handelsrecht kodifiziert sind! Klarheit und Übersichtlichkeit (§ 243 Abs. 2 HGB) Einzelbewertung der Vermögensgegenstände und Schulden (§ 242 Abs. 1 Nr. 3 HGB) Beibehaltung der Bewertungsmethoden (§ 243 Abs. 1 Nr. 6 HGB) Aufstellung in deutscher Sprache und in der Währung Euro (§ 244 HGB) Übereinstimmung der Wertansätze in der Eröffnungsbilanz und in der Schlussbi-lanz des Vorjahres (§ 243 Abs. 1 Nr. 1 HGB
  • Worin unterscheidet sich ein rechtlich definierter Vermögensbegriff von einem wirtschaftlich definierten Vermögensbegriff? Rechtlich definierter Vermögensbegriff: Der Vermögensgegenstand muss einzelveräußerungsfähig sein. Wirtschaftlich definierter Vermögensbegriff: Der Vermögensgegenstand muss einen zukünftigen Nutzwert haben
  • Worin liegt bei der substantiellen Eigenkapitaldefinition die Bedeutung der Ge-winnkorrektur mit Hilfe der Substanzerhaltungsrücklage? Die Differenz zwischen historischen Anschaffungskosten und Wiederbeschaf-fungskosten der eingesetzten Güter (der sog. Scheingewinn) wird erfolgsneutral in die Substanzerhaltungsrücklage gestellt und kann somit nicht zu Lasten der Unternehmenssubstanz ausgeschüttet werden.
  • Unternehmen kauft 10 Stück Waren zu 100 GE/Stück. Diese sind bis zum Ende des Geschäftsjahres noch im Bestand. Wiederbeschaffungskosten betragen zum Bilanzstichtag 150 GE/Stück. Das Unternehmen erwartet die Waren im Frühjahr zu 300GE/Stück verkaufen zu können. Die bis zum Verkauf anfallenden Kosten betragen 20GE/Stück. Wie bewertet Simon? Gewinnausweis? Bei den Waren handelt es sich in Simons Sinne um Veräußerungsgegenstän-de. Veräußerungsgegenstände werden nach Simon mit dem besonderen unter-nehmensbezogenen Veräußerungspreis bilanziert. Dabei darf der Marktpreis al-lerdings nicht überschritten werden. Der Ansatz der Waren am 31.12.01 beträgt nach Simon somit 10 Stück x 300 GE/Stück = 3.000 GE. Hiervon müssen aber noch die bis zum Verkauf anfallen-den Kosten abgezogen werden, so dass der Bilanzansatz letztendlich 2.800 GE beträgt. Im Jahr 1 werden durch dieses Vorgehen 1.800 GE (= 2.800 GE -1.000 GE) zusätzlich als Gewinn ausgewiesen.
  • Unternehmen kauft 10 Stück Waren zu 100 GE/Stück. Diese sind bis zum Ende des Geschäftsjahres noch im Bestand. Wiederbeschaffungskosten betragen zum Bilanzstichtag 150 GE/Stück. Das Unternehmen erwartet die Waren im Frühjahr zu 300GE/Stück verkaufen zu können. Die bis zum Verkauf anfallenden Kosten betragen 20GE/Stück. Wie bewertet Schmalenbach? Gewinnausweis? Nach Schmalenbach beträgt der Bilanzansatz am 31.12.01: 10 Stück x 100 GE/Stück = 1.000 GE. Dies entspricht den Anschaffungskosten. Schmalenbach vertritt ein strenges Realisationsprinzip. Spekulative Vorräte sind mit dem Zeit-wert zu bilanzieren. Bei der Bewertung zu Zeitwerten sind aber drei Höchst-grenzen zu beachten: 1. die Anschaffungspreise und 2. die Marktpreise 3. bei zum Verkauf bestimmten Gegenständen, der erwartete Verkaufspreis abzüglich der Verkaufskosten und den weiteren bis zum Verkauf anfallenden Kosten. Der Erfolg des Unternehmens wird jedoch nicht beeinflusst, da im Jahr 1 durch dieses Vorgehen 0 GE (= 1.000 GE - 1.000 GE) als Gewinn ausgewiesen werden.
  • Unternehmen kauft 10 Stück Waren zu 100 GE/Stück. Diese sind bis zum Ende des Geschäftsjahres noch im Bestand. Wiederbeschaffungskosten betragen zum Bilanzstichtag 150 GE/Stück. Das Unternehmen erwartet die Waren im Frühjahr zu 300GE/Stück verkaufen zu können. Die bis zum Verkauf anfallenden Kosten betragen 20GE/Stück. Wie bewertet Schmidt? Gewinnausweis? Für Schmidt sind die Tagesbeschaffungswerte für den Bilanzansatz ausschlagge-bend. Der Bilanzansatz nach Schmidt beträgt am 31.12.01: 10 Stück x 150 GE/Stück = 1.500 GE. Der Erfolg des Unternehmens wird jedoch nicht beeinflusst, da im Jahr 1 durch dieses Vorgehen 0 GE als Gewinn ausgewiesen werden. Der Differenzbetrag von Anschaffungskosten und Tagesbeschaffungswert in Höhe von 500 GE (= 1.500 GE – 1.000 GE) wird nach Schmidt erfolgsneutral in die Substanzerhaltungs-rücklage verbucht.
  • Erläutern Sie kurz die nominelle Eigenkapitaldefinition und nehmen Sie kritisch zu Vor- und Nachteilen Stellung! Bei der nominellen Eigenkapitaldefinition wird keine Kaufkraftveränderung berücksichtigt. Sie basiert auf einem geldmäßigen Verständnis von Gewinn. Das Eigenkapital ermittelt sich aus den vom Eigentümer in der Vergangenheit eingebrachten Geldwerten zuzüglich der in der Vergangenheit erwirtschafteten Gewinne, abzüglich der in der Vergangenheit vorgenommenen Ausschüttungen und Eigenkapitalrückzahlungen und der erwirtschafteten Verluste. Die Nichtbeachtung von Kaufkraftveränderungen macht die Anwendung der nominellen Eigenkapitaldefinition praktikabel und einfach. Der ausgewiesene Gewinn bei Preissteigerungen ist aber höher als unter Einbezug der Kaufkraftän-derung. Somit werden höhere Gewinne steuerlich belastet bzw. können aus-geschüttet werden. So kann die Kaufkraft des Unternehmens sinken. Sehr kri-tisch zu sehen ist die nominelle Eigenkapitaldefinition somit bei höheren Inflati-onsraten. Neben der erwähnten Kaufkraftminderung kann eine nominelle Eigenkapitalbe-trachtung in Verbindung mit dem Anschaffungskostenprinzip bei höheren Inflati-onsraten zur bilanziellen Überschuldung führen, obwohl das Unternehmen über ausreichendes Schuldendeckungspotential verfügt. Eine stabile Währung ist daher Voraussetzung für die Anwendung einer nominellen Eigenkapitaldefinition.
  • Unternehmen möchte Mitarbeiterbilanz einführen um Fluktuation zu vermeiden und Arbeitsmoral zu erhöhen. Welche Rahmenbedingungen sind nach der zweckorientierten Bilanztheorie zu erfüllen damit der JA bei den MA zum richtigen Schluss führt? Die Unternehmensleitung muss zunächst den Bilanzzweck, der hinter der Mitar-beiterbilanz steht hinreichend konkretisieren. Anschließend hat sie den Adressa-tenkreis zu bestimmen. Hier könnte bspw. festgelegt werden, ob die Bilanz allen Mitarbeitern zugänglich gemacht werden soll, oder ob einige Mitarbeitergruppen die Hauptadressaten der Bilanz sein sollen. Ferner muss der Mindestumfang der Informationen festgelegt werden, um das von der Unternehmensführung ange-strebte Ziel zu erreichen. Im Weiteren hat das Unternehmen zu ermitteln, wie die Ausgestaltung der Mitarbeiterbilanz auszusehen hat. Dabei ist vorab zu klären, ob eine zweckadäquate Ausgestaltung möglich ist. Ist dies zu bejahen, sind anschließend folgende Kriterien zu beachten: - Alle notwendigen Informationen müssen enthalten sein und adä-quat übermittelt werden. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass die Informationen für alle Mitarbeiter verständlich verfasst wer-den. - Verantwortlichkeiten bezüglich der zweckentsprechenden Anwen-dung und der Beurteilung was letztendlich eine zweckmäßige Ausge-staltung ist, müssen festgelegt werden. - Bei mehreren (gleich effektiven) Ausgestaltungsmöglichkeiten sind Ef-fizienzkriterien zu beachten. Im Rahmen der Ausgestaltung muss auch darauf geachtet werden, ob in der Zielgruppe - hier die Mitarbeiter - divergierende Interessen vorliegen. Bspw. kann es einige Mitarbeiter geben, welche am Unternehmensgewinn beteiligt sind und somit Interesse an einem hohen Gewinnausweis haben. Sind Problemfelder identifiziert worden, hat das Unternehmen in seiner Berichterstattung zu versu-chen, einen allgemein akzeptablen Ausgleich herzustellen.
  • Welchen Vorteil sieht Schmalenbach in der Festwertbewertung gebundener Vorräte? Mit Festwertbewertung möchte Schmalenbach erfolgswirksame Auswirkungen bei Bewertungsschwankungen umgehen.
  • Mit welchem Wert möchte Schmalenbach gebundene Vorräte bei einer Mengenänderung bewertet haben? Mit dem Zeitwert (es sind Höchstgrenzen zu beachten) für abgehendes Vermögen, mit dem Festwert für verbleibendes Vermögen
  • Welche Bewertungsprinzipien sind für Schmalenbach bei der Bewertung von Vorräten maßgeblich? Vorsichtsprinzip und Realisationsprinzip
  • Welches Verbrauchsfolgeverfahren führt bei nominaler Eigenkapitaldefinition unter der Annahme steigender Preise am ehesten zur Bildung stiller Reserven? LIFO
  • Welches Verbrauchsfolgeverfahren eignet sich am ehesten zur Bewertung von leicht verderblichen Vorräten? FIFO
  • Welches Objektivierungskriterium ist für Simon beim Ansatz von Betriebsgegenständen ausschlaggebend? Die reelle Existenz 
  • Welches Objektivierungskriterium ist für Simon beim Ansatz von rein wirtschaftlichen Gütern ausschlaggebend? Der Erwerb
  • Welche Posten möchte Schmalenbach auf der Aktivseite der Bilanz erfasst haben? Schwebende Vorleistungen die zu künftigen Einzahlungen oder Erträgen führen, Zahlungsmittelbestand
  • Wie sind nach Schmalenbach spezielle Wagnisse zu bilanzieren? Bildung von Rückstellung en im Verursachungsjahr
  • Wie sind nach Schmidt nicht entgeltlich erworbene rein wirtschaftliche Güter zu bilanzieren? Aktivierung in Höhe der Ausgaben