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Strategisches Finanzmanagement 1 (Subject) / Lektion 05 (Lesson)
Finanzmanagement
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- Asset Backed Securities - Asset Backed Securities = verzinsliche WP, welche durch Aktiva abgesichert werden - machen das Handeln mit nicht liquiden VG, wie bspw. Bankkrediten, möglich - mithilfe ABS können best. Aktiva aus Bilanz ausgegliedert und verkauft werden - geschieht mittels Einbindung eines Forderungsverkäufers, dafür geschaffenen Zweckgesellschaft und Investoren - Forderungsverkäufer (Originator), veräußert Aktiva (Forderungen a. LuL) an eigens dafür gegründete Zweckgesellschaft (rechtlich, wirtschaftlich selbstständige Gesellschaft, die als Finanzintermediär dienst, auch Special Purpose Vehice SPV genannt) - kauft Forderungen von einem oder mehreren und bündelt sie (Pooling) und verbrieft sie in festverzinsliche WP (ASB), die anschließend auf dem GM oder KM veräußert werden, ursprünglicher Kauf der Ford. wird durch die Ausgabe der ASB auf dem KM refinanziert - aufgekauften Ford. (Assets) dienen als Sicherheiten (Backed) für die Anleihen (Securities), Zinszahlungen werden durch die Cashflows aus dem Forderungsbestand beglichen, deshalb wichtig, dass die Ford. einen regelmäßigen und prognostizierbaren Zahlungsstrom beinhalten - hohe Komplexität, deshalb häufig über Arrangeur (Investmentbank, Beratung, Strukturierung, Dokumentation), zusätzlich kann Treuhändler hinzugezogen werden (Kontrolle und Überwachung der Vereinbarungen), Servicer (Überwachung der Forderungszahlungen und Mahnwesen - Vorteile für Forderungsverkäufer: -- kurzfristige Versorgung mit LM, ohne von der Begleichung der Forderung abhängig zu sein -- kann dadurch bspw. Verb. begleichen -> Bilanzverkürzung -> Kennzahlenverbesserung -- Reduktion risikobehafteter Aktiva erhöht die Bonität, ermöglicht günstigere FK-Beschaffung -- Investitionen -> positiv für Umsätze -> Verbesserung Rentabilitätskennzahlen - ABS Transaktionen haben Endfälligkeitsdatum, richtet sich nach der längsten Laufzeit einer Einzelforderung aus dem Portfolio - True-Sale-Transaktion = rechtliche Übertragung, Verkauf der Forderungen mit allen verb. Risiken an Zweckgesellschaft, zieht Bilanzverkürzung des Originators nach sich - Synthetische ABS-Transaktion = nur Übertragung des Risikos der Forderung an Zweckgesellschaft, rein schuldrechtlicher Transfer mittels Kreditderivaten, häufig Credit Default Swaps (CDS), beinhaltet Verkauf des Ausfallrisikos aus den Forderungen gegen einmalige oder jährliche Prämie, keine Auswirkung auf Bilanz des Originators, mindern jedoch Forderungsausfallrisiko - öffentlich emittierten ABS haben ein Rating einer Ratingagentur (Moodys setzt Fokus auf erwarteten Verlust, S&P konzentriert sich auf termingenaue Zahlung der Zinsen und Tilgung) - Einflussfaktoren zur Bewertung: -- ABS-Transaktionsstruktur -- Tilgungspläne der verbrieften VW -- Sicherheiten, die mit der Forderung verbunden sind -- Wahrscheinlichkeit des Forderungsausfalls -- Dauer bis zur Eintreibung der Forderung bei Forderungsausfall - ASB werden in untersch. Risikoklassen eingeteilt und mit untersch. Ratings versehen - Tranchierung = Sortierung der Forderungen nach Ausfallrisiko und Verpackung in ABS - Senior-Tranche (A-Ratings), Mezzanine-Tranche (B-Ratings), Junior-Tranche (kein Rating), Erstverlust-Tranche (First Loss Piece/Equity Tranche) - Weiterleitung der Zahlungsströme aus den Ford. an die Investoren ist wichtig - Pass Through-Struktur = direkte Weiterleitung der Cashflows aus den Ford. an die Anleger, Laufzeit nicht exakt bestimmbar, Investor trägt Wiederanlagerisiko - Pay Through-Struktur = aktives Zahlungsstrom- und Zinsmanagement, Wiederanlagerisiko entfällt, Cashflows aus Zinsen werden zeitlich umstrukturiert und bei Bedarf wiederangelegt, bevor sie an die Investoren weitergeleitet werden, Wiederanlagerisiko bleibt bei Zweckgesellschaft, Verteilung der Zahlungsströme nach Wasserfallprinzip (zuerst an höchste Tranche, später an risikoreichste, bei nicht Zahlung gehen diese dann zuerst baden) - Klassifizierung der ABS -- Mortage Backed Securities (MBS) Verbriefung von Ford., die mit Hypothekendarlehen unterlegt s. -- Collateralized Debt Obligations (CDO) Verbriefung von Unternehmenskrediten/U-Anleihen -- Asset Backed Securities (ABS) Kreditkartenforderungen, Automobilratenkredite, Leasingforderungen, usw. -Kritik während Finanzkrise, da für manche ABS beste Ratings vergeben wurden, obwohl sie höchst risikoreich waren (Mitauslöser der Finanzkrise)
- Factoring - laufender Verkauf von kurzfristigen Ford. a. LuL durch Factoringkunde an Factoringgesellschaft - Factor kann Bank oder spezialisiertes Unternehmen sein - Ziel: Abbau von kapitalbindenden Außenständen, Schaffung von Liquidität vor Fälligkeit der Ford. - Voraussetzung: konstante Ford. ggü. gewerblichen Schuldner, relativ fester Kundenstamm, Mindestrechnungswert, bestimmte Zielgewährung, Jahresmindestumsätze, keine hohen Gewährleistungsrisiken - Laufzeit der Factoringverträge meist zwei bis drei Jahre - meist Nutzung im Mittelstand als Kreditsubstitut - Bilanzielle Auswirkung des Factorings: -- z.B. U. hat Ford. von 200.000 und EK-Quote von 20% -- U. verkauft Ford. von 100.000, dadurch können Verb. um 100.000 gesenkt werden -- sofortige Liquiditätserhöhung, Reduktion der Verb., Bilanzverkürzung -- Erhöhung der EK-Quote auf 25%, besser Bonitätseinstufung des U.
- Funktionen und Formen des Factorings - Finanzierungsfunktion (Forderungsankauf, Ausbezahlung an Klienten vor Fälligkeit der Ford.) - Dienstleistungsfunktion (Forderungsverwaltung, Debitorenbuchhaltung, Mahnwesen, Beratung) - Delkrederefunktion (Kreditsicherungsfunktion des Factors, Übernahme des Zahlungsunfähigkeitsrisikos des Schuldners durch Factoringgesellschaft, erlaubt dem Factoringkunden eine genauere Liquiditäts- und Finanzierungsplanung) - Übernahme aller Funktionen durch Factor (echtes Factoring, Full Service Factoring) - Übernahme Finanzierungs- und Dienstleistungsfkt. (unechtes F., Recourse Factoring) - Übernahme Finanzierungs- und Delkrederefkt. (Eigenservice-Factoring, Inhouse Factoring, Dienstleistungsfkt. wird vom Kunden selbst wahrgenommen, Factoringkunde somit treuhänderische Verwalter der Debitoren) - Ausschluss Finanzierungsfkt. (Fälligkeits-Factoring, Maturity Factoring, Ankauf nicht im Vorfeld, sondern zu einem best. Fälligkeitstermin, Klient profitiert von Kreditsicherungsfkt., Entlastung beim Debitorenmanagement) - offenes Factoring (Informierung des Kunden des Klienten, Begleichung der Schuld über Ford.G.) - halboffenes Factoring (Informierung des Kunden des Klienten, kann aber entsch. an wen er zahlt) - stilles Factoring (Nicht Informierung, Zahlung an Factor) - Forderungslaufzeiten im Ausland oft länger - Export-Factoring (Zusammenarbeit zw. inländischen U. (Exporteur) und Factor aus gleichem Land) - Import-Factoring (Zusammenarbeit zwischen Exporteur und dem Factor des Importlandes)
- Beispiel - GmbH möchte Ford. 40.000 verkaufen, Restlaufzeit der Ford. 3 Monate, möchte Full Service Factoring - Angebot der FG (Gebühren 2% der Forderungssumme, Zinssatz für Finanzierung 8% p.a., Vorauszahlung 80% der Forderungssumme) - Warenforderung - Vorauszahlung (80% von 40000) - Zinskosten (40000*8%*3/12) - Gebühren (2% von 40000) = Auszahlungsbetrag an GmbH (30.400) - Factorkosten = Warenforderung – Auszahlung – Restzahlung = 40.000 – 30.400 – 8.000= 1.600 nach Fälligkeit, Restzahlung - Restzahlung = Forderung – Auszahlung – Factorkosten = 40.000 – 30.400 – 1.600 = 8.000 GmbH erhielt für die Ford. von 40.000, Betrag von 30.400 sofort und nach 3 Monaten 8.000
- Abgrenzung der Begriffe Factoring und Asset Backed Securities - Factoring -- Verkauf der Aktiva ab bereits bestehenden Finanzdienstleister -- Fokus auf Forderungen a. LuL -- Factoringgesellschaft finanziert den Kauf aus eigenen Mitteln oder durch Kreditaufnahme -- laufender Aufkauf und Gewährung eines Vorschusses -- bietet verschiedene Funktionen an - Asset Backed Securities -- Schaffung er wirtschaftlich und rechtlich selbstständigen Zweckgesellschaft -- Hypothekenkredite, Kreditkartenforderungen -- Finanzierung durch Ausgabe ASB auf dem Kapitalmarkt -- deutlich komplexere Struktur -- einmaliger Forderungsverkauf, keine weiteren Funktionen
- Leasing - entgeltliche Bereitstellung von VG für zeitlich befristete Nutzung zur Durchführung des Leistungsprozesses, basiert auf Leasingvertrag zwischen LN und LG - LG ist rechtlich der Eigentümer des Leasinggegenstandes - ähnlich wie bei Kredit (regelmäßige Zahlung von Raten), Rückgabe des Gegenstandes am LZ Ende - Leasingraten dienen dazu die Anschaffungs- und Finanzierungskosten des Gegenstandes zu decken - LG refinanziert sich über Kredite oder durch den Verkauf seiner Forderungen auf erwartete LR an Zweckgesellschaft - Vorteile: -- Zurechnung des Gegenstandes beim LG, dann Raten beim LN Betriebsausgaben, können steuermindernd geltend gemacht werden, außerdem Gegenstand nicht in der Bilanz (nach HGB Leasinggeschäfte, schwebende Geschäfte) dadurch bessere EK-Quote, bessere Bonität, Rating -- Einsatz zur Leistungserstellung, die nur zeitlich befristet benötigt wird und Kauf überflüssig macht -- Rückgriff auf technologisch hochentwickelte Betriebsmittel -Vollamortisationsleasing -- vollständige Deckung der Anschaffungskosten durch Leasingraten -- LN bezahlt alle Investitionskosten zzgl. Zinsen, Verwaltungs- und Risikokosten, Gewinnaufschlag -- Full Pay Out Verträge, ergänzt durch zusätzliche Miet- und Kaufoptionen, ohne Option Rückgabe des Gegenstandes nach Laufzeit - Teilamortisationsleasing -- teilweise Deckung der Anschaffungskosten, Non Pay Out Vertrag -- niedrigere Leasingraten, am Laufzeitende verbleibt ein Restwert (kalkulierter Restwert), -- Idealfall: Restwert = Marktwert des LG -- zur Restwertdeckung, Verkaufsoption, Verkauf des Gegenstandes, Mehrerlös wird aufgeteilt, Mindererlös, LN muss Differenz zahlen
- Andere Leasingformen • Operatives Leasingo kurzfristiges Mieten von VG mit wiederkehrender Nachfrageo Gegenstand kann von mehreren LN genutzt werden ohne spezifisch angepasst zu werdeno LG trägt Investitionsrisiko, übernimmt Reparaturen und Wartungeno Leasingraten decken nicht die AK-Kosten, sodass nach Ablauf neuer LN gesucht wirdo Kündigung jederzeit unter Einhaltung einer Frist, keine festgeschriebene Grundmietzeit • Finanzierungsleasingo U. Investitionsentscheidung, Finanzierung über Darlehen oder Leasingo Finance Leasing, Nutzung von VG über wesentlichen Teil der NDo keine Kündigungsmöglichkeit während der Grundmietzeito Grundmietzeitdauer hängt mit steuerlichen Überlegungen zusammen (meist 40-90% d. ND d. VG)o nach Grundmietzeit hat LN Recht Gegenstand zu verkaufen, Leasing fortzusetzten, Vertrag zu kün.o Investitionsrisiko wird auf LN übertragen, Kreditrisiko bleibt meist beim LGo Werterhaltungsmaßnahmen (Reparatur, Wartung) werden vom LN übernommen • Direktes Leasingo Herstellerleasing, Hersteller des Gegenstandes gleichzeitig LG, absatzpolitisches Instrument • Indirektes Leasingo LG kauft die Gegenstände beim Hersteller, um diese an Dritte weiter zu vermieteno Leasinggesellschaft refinanziert sich über Kredite • Mobilienleasingo Leasing von mobilen Wirtschaftsgütern auch Ausrüstungsinvestition genannto Fahrzeuge, EDV-Anlagen, Software • Immobilienleasingo unbewegliche Gegenstände wie Gebäude, Betriebsanlagen mit festem Standorto sehr lange Grundmietzeit (8-20 Jahre)o meist mit Teilamortisationsverträgen, da VAV zu hohe Raten führen würdeo Sale and Lease Back Verfahren zählt auch zu den wesentlichen Vertragstypen
- Steuerliche und bilanzielle Behandlung des Leasings - steuerlich entscheidend wer der wirtschaftliche Eigentümer der LG ist - beim operativen L. Bilanzierungspflicht beim LG - Finance L. sowohl beim LG als auch beim LN, betriebsgewöhnliche ND spielt Rolle, Grundmietzeit 40-90% der ND Bilanzierung beim LN, drunter oder drüber Bilanzierung beim LG (Konsequenz Raten können nicht mehr als Ausgaben gewertet werden - nur Faustregeln, Behandlung von Leasingform und anderen Faktoren (Verlängerungsop.) abhängig - Leasingerlasse des Bundesfinanzministeriums wichtig für Finance Leasing
- Mezzanine-Kapital - umfasst Finanzierungsarten, die rechtlich und wirtschaftlich EK und FK Komponenten beinhalten - hybride Finanzinstrument, EK-bezogen (Equity Mezzanine), FK-nah (Debt Mezzanine) - Merkmale: o Nachrangigkeit (im Insolvenzfall Bedienung nach allen anderen Gläubigern, aber vor EK-Gebern)o Rückzahlungsverpflichtung (zwar lange Laufzeit, jedoch im Gegensatz zu EK Fälligkeit zu best. Per.)o Hohe Renditen (hohes Risiko, deshalb höhere Renditen als bei FK, aber geringere als bei EK)o Eingeschränkte Mitspracherechte (i. G. zu FK haben sie hier Mitsprachrechte, aber eingeschränkt)o Steuerliche Abzugsfähigkeit (wie bei FK steuerabzugsfähig und mindern den steuerrechtlichen G.)o Zeitlich befristetes Kapital mit langer Laufzeit (i.d.R. Laufzeit 6-12 Jahre, befristet)
- Optionsanleihe (Bond with Warrant) - Schuldverschreibungen, Verbriefung Recht auf Verzinsung und Rückzahlung mit Option auf Bezug von Aktien zu einem vorher festgelegtem Bezugskurs und Bezugsverhältnis innerh. Frist - i. G. zur Wandelanleihe wird die Optionsanleihe bei der Ausübung des Optionsrechts nicht fällig, Emittent ist dann weiterhin verpflichtet Anleihe bei Fälligkeit zu tilgen - häufig als Inhaberpapiere emittiert mit geringem Nominalzinssatz aufgrund der Option - Erzielung hohe Rendite, wenn Optionsrecht bei steigenden Aktienpreisen ausgeübt wird - Voraussetzung für Emission ist eine bedingte Kapitalerhöhung, damit auch Aktien angeboten werden können Inhaber kann unterschiedlich Anleihe handeln, Anleihe und Optionsschein sind unabhängig voneinander, Anleihe mit Optionsschein (cum), Anleihe ohne Optionsschein (ex), Handlung Optionsschein getrennt von der Anleihe (Warrant) - europäische Optionsanleihe (Ausübung des Optionsrechts nur am Ende der Laufzeit) - amerikanische Optionsanleihe (Ausübung des Optionsrechts während LZ erlaubt) - Beispiel- 11.05.12 Optionsanleihen mit Gesamtvolumen 10 Mio Euro, Stückelung 10.000 Teilschver. zu je 1.000 Euro- Emittierung zum Nennwert und Tilgung zum Nennwert am 11.05.19- Kupon 2%, jede Optionsanleihe im Nennwert von 1.000 Euro hat 5 Optionsscheine, die zum Bezug von jeweils zwei Aktien zum Preis von 11 Euro berechtigen, Bezugsverhältnis also 2:1- aufgrund amerikanische Optionsanleihe kann Recht jederzeit ausgeübt werden- aktueller Börsenkurs der Aktie bei 9 Euro, für Inhaber nur sinnvoll auszuüben, wenn Preis der Aktie über Bezugspreis von 11 Euro steigt- bei Kurs von 16 Euro, Wert einer Option bei 2*5 = 10 Euro liegen (pro Option zwei Aktien)- Gesamt, da 5 Optionsscheine, Optionsrecht 5*10 = 50 Euro- Berechnung der möglichen Kapitalerhöhung- Emission 10 Mio Euro mit 10.000 Anleihen im Nennwert von je 1.000 Euro - werden alle Optionsscheine eingelöst, muss die Gold AG 100.000 neue Aktien emittieren (2*5*10.000) mit einem Bezugspreis von 11 Euro- somit erhöht sich FK um 10 Mio Euro, EK kann um 100.000*11 Euro = 1.100.000 Euro steigen (sofern Aktienkurs über 11 Euro steigt)
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- Wandelanleihe (Convertible Bond) - in Grundform wie normale Anleihe, Recht auf Verzinsung und Rückzahlung des Nennwertes, jedoch Möglichkeit Gläubigerverhältnis in Beteiligungsverhältnis umzuwandeln, Umwandlung FK zu EK, Umtausch Anleihe in eine festgelegte Anzahl von Aktien - bei Emission Festlegung Wandlungspreis, Verhältnis, usw. - niedriger Nominalzins, kann durch Aktienkurssteigerungen höheren Wertzuwachs erzielen - bei nicht Umwandlung, normale Tilgung zum Laufzeitende, Pflichtwandelanleihen (Umwandlung zum Laufzeitende)
- Genussschein (Participation Certificates) - Ausgabe von AG, Personengesellschaften, GmbH - Verbriefung von Recht auf Rückzahlung des Nennwerts und Erfolgsbeteiligung am Gewinn oder Umsatz des U., häufig auch am Verlust beteiligt - fehlendes Stimmrecht, i. Insolvenzfall nachrangige Bedienung
- Partiarisches Darlehen (Participation Loan) - langfristiges Darlehen, kein fester Zinsanspruch/geringe Mindestverzinsung, als Ausgleich Beteiligung am Gewinn, Rückzahlungsanspruch - U. kann Vorteile eines Darlehens nutzen ohne fixe Zinszahlungen leisten zu müssen, die auch im Verlustfall anfallen würden
- Nachrangige Darlehen (Subordinated Loan) - i. Insolvenzfall Bedienung erst nach allen nicht nachrangigen Gläubigern, jedoch vor EK-Geber - Ausgleichung des Risikos durch höheren Zins, Darlehen oft unbesichert oder mit nachrangigen Sicherheiten ausgestattet, Wertung als wirtsch. EK, somit Erhöhung EK-Quote
- Stille Beteiligung - S.B oder S. Gesellschaften sind keine Rechtsform im gesellschaftlichen Sinne, sondern Innengesellschaft, ermöglichen Erhöhung des EK durch stille Gesellschafter - Vermögenseinlage, vertraglich festgelegte Laufzeit, Rückzahlung der Einlage nach Ablauf, Gesellschafter beteiligt am Gewinn, zusätzlich Verzinsung, Verlustbeschränkung kann ausgeschlossen werden und beschränkt sich nur auf die Einlage, kein Mitspracherecht, nur eingeschränkte Kontrollrechte (Einsicht Jahresabschlüsse, können vertraglich weitere Rechte) - typische stille Beteiligung (Anteilnahme am Gewinn, nicht jedoch an stillen Reserven, Rückzahlung beschränkt auf Vermögenseinlage) - atypische stille Beteiligung (Beteiligung an stillen Reserven, zusätzlich Mitbestimmungs-, Kontroll- und Informationsbefugnisse)