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Konzern (Subject) / Karteikarten (Lesson)

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  • Aufgabe der Schuldenkonsolidierung Verrechnung von konzerninternen Forderungen, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Haftungsverhältnissen
  • Welche Arten von Aufrechnungsdifferenzen gibt es? unechte Aufrechnungsdifferenzen-fehlerhafte Buchungen-zeitliche Buchungsunterschiede echte Aufrechnungsdifferenzen:-konzerninterne Rückstellungen-Abschreibungen auf Forderungen-unverzinsliche/niedrig verzinste Darlehen
  • Aufgabe der Zwischenergebniseliminierung •Eliminierung von Gewinnen und Verlusten, die aus Konzernsicht als nicht realisiert gelten•Konsolidierungsmaßnahme stellt sicher, dass das Realisationsprinzip auch aus Sicht des Einheitsunternehmens „Konzern“ eingehalten wird
  • Voraussetzungen der Zwischenergebniseliminierung •Vorliegen eines Vermögensgegenstandes•Vorhandensein des Vermögensgegenstandes am Bilanzstichtag und Ausweis in der Einzelbilanz•Vermögensgegenstand beruht ganz oder teilweise aus Lieferungen zwischen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen
  • Wie lautet die Definition des Zwischenergebnis? Differenz zwischen dem Wertansatz eines konzernintern geführten Vermögensgegenstandes im Einzelabschluss und dem Wert, der diesem Vermögensgegenstand gemäß Einheitstheorie aus Konzernsicht zukommt Zwischengewinn: Einzelbilanzwert > KonzernbilanzwertZwischenverlust: Einzelbilanzwert < Konzernbilanzwert
  • Aufgaben und Ziele der Aufwands- und Ertragskonsolidierung Aufgabe: Eliminierung von Aufwendungen und Erträgen aus konzerninternen GeschäftenZiel: Im Konzernabschluss sind nur Aufwendungen und Erträge mit Konzernfremden auszuweisen
  • Wie werden die Innenumsatzerlöse eleminiert? Innenumsatzerlöse aus Lieferungen Lieferungen ins Anlagevermögen bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens: Eliminierung der Umsatzerlöse gegen GuV-Position „Andere aktivierte Eigenleistungen“ bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens: Eliminierung der Umsatzerlöse gegen die Herstellungskosten Lieferungen ins Vorratsvermögen bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens: Eliminierung der Umsatzerlöse gegen Bestandsveränderung oder Materialaufwand, abhängig davon, ob Lieferung noch unverändert auf Lager liegt oder Lieferung bereits weiterverarbeitet bzw. weiterveräußert wurde bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens: Eliminierung der Umsatzerlöse gegen die HerstellungskostenInnenumsatzerlöse aus Leistungen Eliminierung der Umsatzerlöse gegen die entsprechenden Aufwendungen
  • Wie werden Beteiligungserträge eleminiert? •Beteiligungserträge aus ErgebnisabführungsverträgenSaldierung der entsprechenden Aufwendungen und Erträge•Sonstige BeteiligungserträgeEliminierung der Beteiligungserträge in der GuV des Mutterunternehmen gegen das Eigenkapital (Gewinnvortrag bzw. Rücklagen) des Tochterunternehmens
  • Wie lautet die Definition für „Gemeinschaftliche Vereinbarung“ und welche Formen gibt es? •IFRS 11.4: „eine gemeinsame Vereinbarung ist ein Arrangement, bei dem zwei oder mehr Parteien gemeinschaftlich Führung ausüben.•gemeinsame Vereinbarung ist gekennzeichnet durch:–Bindung der Parteien durch eine vertragliche Vereinbarung–in diesen vertraglichen Vereinbarungen wird zwei oder mehr Parteien die gemeinschaftliche Führung der Vereinbarung zugewiesen zwei Formen der gemeinschaftlichen Vereinbarung:–gemeinschaftliche Tätigkeit–Gemeinschaftsunternehmen
  • Was sind die Voraussetzung der Gemeinschaftliche Führung? •Geinschaftliche Führung liegt nur dann vor, wenn Entscheidungen über die maßgeblichen Tätigkeiten die einstimmige Zustimmung der an der gemeinsam ausgeübten Führung der Vereinbarung beteiligten Parteien erfordern (IFRS 11.B6)
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  • Klassifizierung gemeinschaftlicher Vereinbarungen •Merkmale der Klassifizierung sind die Rechte und Pflichten der beteiligten ParteienWenn die gemeinschaftlichten Vereinbarungen bezüglich der einzelnen Vermögenswerte und Schulden bestehen, dann handelt es sich um eine Gemeinschaftliche Tätigkeit (=joint operation)und wenn es sich nur am Nettovermögen, d. h. am Eigenkapital bezieht, dann handelt  sich um Gemeinschaftsunternehmen (=joint venture)•Ist Träger des Vermögens und der Schulden keine separate Einheit, liegt zwingend eine joint operation vor
  • Wie ist Bilanzielle Behandlung assoziierter Unternehmen im Konzernabschluss? Grundsatz:–Anteile an einem assoziierten Unternehmen und an einem Gemeinschaftsunternehmen sind in einem Konzernabschluss nach der equity-Methode zu bilanzierenAusnahme:–Besteht am Bilanzstichtag für die Anteile eine Veräußerungsabsicht, sind diese als „non-current assets held for sale" zu qualifizieren und zum fair value less costs of sell zu bewerten
  • Wie ist die Grundkonzeption der Equity-Bewertung •Im Anschaffungszeitpunkt–Ansatz zu Anschaffungskosten (kein Unterschied zur Anschaffungskostenmethode)–für zukünftige Fortschreibung werden anteilige stille Reserven und Lasten sowie ein eventueller GoF in einer außerbilanziellen Nebenrechnung ermittelt •Anpassung des Beteiligungsbuchwertes im Wege der Fortschreibung um–anteilige Jahresergebnisse–Abschreibung bzw. Auflösung stiller Reserven/stiller Lasten–anteiliger Ausschüttungen–sonstiger Kapitalmaßnahmen
  • Wann liegt eine gemeinschaftliche Vereinbarung vor? •Gemeinschaftliche Vereinbarung nur gegeben, wenn gemeinschaftlich beherrscht wird, d.h. im Sinne des IFRS 10, relevante Aktivitäten der Vereinbarung gemeinschaftlich gelenkt werden (joint control)
  • Für welche Rechtsvorgänge ist die qualifizierte Mehrheit erforderlich? - § 179 II = Satzungsänderungen- § 293 I = Unternehmensverträge- § 295 I = Änderung von Unternehmensverträgen
  • Was bedeutet konzernrechtlich Konzern und was ist die Besonderheit? Konzern = Beschreibung einer bestimmten Form miteinander verbundene Unternehmen. Trotz der Einbindung in einen Konzern bleiben die einzelnen Unternehmen rechtlich selbstständig.
  • Was geschieht bei der Verletzung der sanktionsbewerten Mitteilungs- und Angebotspflichten? Rechtsverlust in Form von Stimmrechtsverlusten und ggfs. Verlust des Gewinnbezugs- bzw. Dividendenanspruch: - § 20 VII AktG - § 21 IV AktG - § 28 I WpHG (Aktien) - § 28 II WpHG (Finanzinstrumente) - § 59 WpÜG 
  • Was regelt das Konzernrecht? Klärung von Interessenskollisionen im Unternehmensverbund auf Grund der wirtschaftlichen Betätigung einer Person in mehreren Unternehmen. Regelungen der Konzernkonflikte
  • Welche Pflichten bestehen Konzernverbund mit Unternehmensverträgen? Konzernierung bei Unternehmensverträgen beinhaltet die Pflichten zur - Verlustübernahme gem. § 302 AktG - angemessenem Ausgleich gem. § 304 AktG und - ggfls. Abfindung gem. § 305 AktG 
  • Wie ist die Vorgehensweise bei einer falschen Besetzung des Aufsichtsrates? Statusverfahren nach §98 AktG Mit dem sogenannten Statusverfahren nach § 98 AktG wird eine gerichtliche Entscheidung über die korrekte Besetzung des AR ermöglicht Zu beachtende Zurechnung von Mitarbeitern für die AR-Besetzung an die Konzernobergesellschaft nach den Regelungen des §2 DrittelbG (mehr als 500 MA) und §5 MitbestG (mehr als 2000 MA). Dementsprechend richtet sich die Besetzung des AR nach dieser Zurechnung. Wird die tatsächliche Mitarbeiteranzahl oder eine entsprechende Konzernzurechnung die Summe von 500 bzw. 2000 MA überschritten, so findet §95 AktG keine Anwendung! Die Besetzung des AR richtet sich dann nach §96 AktG i.V.m. §2 DrittelbG oder §5 MitbestG. Grds. sind die mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften des DrittelbG und des MitbestG nur KapG erfassen. Keine Anwendung auf (reine) PersG! Aber nach §2 DrittelbG und §§4,5 MitbestG findet unter Umständen auch eine Zurechnung von MA von PersG im Konzern statt, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Grds. knüpft das MitbestG daran an, dass die Konzernobergesellschaft eine KapG ist. Bei Vorliegen einer Kommanditgesellschaft in Form einer KapG und Co.KG, findet über §4(1) MitbestG eine Zurechnung der Mitarbeiter der KG an die Komplementärin statt, wenn die Kommanditisten die Mehrheit der Anteile an der Komplementärin halten und die Komplementärkapitalgesellschaft keinen eigenen Geschäftsbetrieb mit i.d.R. mehr als 500 MA hat.
  • Welche Sonderrechte haben Minderheitsaktionäre? Sonderrechte ab einer 5%-Schwelle ·        §122 AktG Einberufung HV ·        §124 Ergänzung der Tagesordnung ·        §254 Anfechtung des Gewinnverwendungsbeschlusses
  • Wie lautet die Definition des Unternehmensbegriff nach §15 AktG? Was sind die Eigentschaften dieser Regelung? „Unternehmen kann jeder Gesellschafter gleich welcher Rechtsform sein, soweit er gesellschaftsfremde Interessen hat, die die Gefahr begründen, er könnte die Interessen der betroffenen Gesellschaft gegenüber diesen gesellschaftsfremden Belangen zurückstellen.“ „Unternehmensbegriff“ ist Anwendungsvoraussetzung für das Recht der verbundenen Unternehmen (funktionaler Unternehmensbegriff; Rechtsformneutral)Keine Gleichsetzung mit KapG oder PersG„Eine Unternehmung i.S.d. §15 AktG ist immer dann gegeben, wenn ein Konzernkonflikt entstehen könnte“Faktische Möglichkeit ist ausreichendAnsatzpunkt ist die Tatsache, dass jemand, der min. 2 Beteiligungen verfügt, seinen möglichen Einfluss in einer Weise geltend machen kann, dass er zu Gunsten einer Gesellschaft negativ auf die andere Gesellschaft einzuwirken versucht
  • Wie werden die Verrechnungssätze ermittelt? 1. Verrechnungssatz (Kostenstelle 1 = primäre var. GK der KS1 / Gesamtleistung der KS1  2. Verrechnungssatz (Kostenstelle 2) = primäre var. GK der KS2 + erhaltene Leistung x Verr.S 1/ Gesamtleistung der KS2 - abgegebene Leistung
  • Wie werden die Zuschlagssätze beim BAB ermittelt? Summe primäre & sekundäre GK der jeweiligen Kostenstelle / Einzelkosten der Kostenstelle
  • Folgekonsolidierung - Technik •Ausgehend von der HB II des Tochterunternehmen, werden zunächst die stillen Reserven und Lasten wieder erfasst und die Abschreibung bzw. Auflösung des Geschäftsjahres gebucht  Entwicklung der HB III zum jeweiligen Geschäftsjahr•Konsolidierungsbuchungen der Vorperioden sind zu wiederholen•Konsolidierungsbuchungen, die in Vorperioden die GuV berührt haben, sind zu Lasten des Ergebnisvortrages / der Gewinnrücklagen vorzutragen•Ergebnisanteil der Minderheiten bestimmt sich nach der fortgeführten HB III
  • Folgekonsolidierung - Sonderregelungen •Ansatz und Bewertung von Vermögenswerten und Schulden im Erwerbszeitpunkt sind oft mit erheblichen Unsicherheiten verbunden  häufig Ansatz von vorläufigen Werten im Geschäftsjahr, in dem der Unternehmenszusammenschluss erfolgte•IFRS 3.45: Nachträgliche bessere Erkenntnisse über Sachverhalte, die zum Erwerbszeitpunkt bereits bestanden aber erst später bekannt werden, sind retrospektiv zu berücksichtigen•der maximale Bewertungszeitraum, in dem solche Korrekturen möglich sind, darf 12 Monaten (measurement period) nicht überschreiten•Die Korrekturen erfolgen ergebnisneutral und führen i.d.R. zu einer Anpassung des Goodwills aus dem Erstkonsolidierungs-zeitpunkt
  • Was ist unverzinsliches FK? Verb. aus LuLlatente SteuernVorausszahlungekurzfr. Rückstellungen
  • Wie lässt sich das EBITDA ermitteln? EBIT + Abschreibung AV + Goodwill Abschreibungen
  • Wie lässt sich der Kapitalumschlag ermitteln? Umsatz/Gesamtkapital
  • Wie lässt sich der Deckungsbeitrag ermitteln? Bruttoergebnis v. Umsatz   -   variable Kosten(Umsatz-Umsatzkosten)
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  • Target Costing eignet sich ideal für Branchen die mit Massen arbeiten rückwärts Rechnung: Ermittlung des Preises und dann Kosten je früher desto höher die Beeinflussbarkeit bezieht sich eher auf den Markt Befragung der Kunden nach den Funktionskomponenten
  • Target Costing-Prozess Acht Schritte im Prozess des Taget Costing:1.Bestimmung der Funktions-/Eigenschaftsstruktur des Produkts2.Ermittlung der Preis-Absatz-Funktion3.Ermittlung der „allowable costs“4.Entwicklung eines Rohentwurfs für das Produkt5.Kostenschätzung der Produktkomponenten6.Gewichtung der Produktkomponenten7.Berechnung eines komponentenspezifischen Zielkostenindex8.Erstellung eines Zielkostenkontrolldiagramms
  • Vorteile – Allokationseffekt •Gemeinkostenzuordnung ist unabhängig von Höhe der Zuschlagsbasen•Zuordnung gemäß Inanspruchnahme betrieblicher Ressourcen•Keine proportionale GK-Verrechnung bei hohen (niedrigen) Zuschlagsbasen•Im Fallbeispiel:Analyse dreier Soundanlagen, die sich nur in dem verwendeten Bedienelement unterscheiden (A: Tastatur, B: Funkverbindung, C: Mobilfunkschnittstelle)Unterschiedliche MEK führen bei Zuschlagskalkulation zu unterschiedlichen (absoluten) Zuschlägen für MGKBei Prozesskostenrechnung ist jedoch der Materialbeschaffungsaufwand identisch, da dieser nur von der Zahl der Bestellpositionen abhängt, nicht davon welches Bedienelement beschafft wirdZuschlagskalkulation: A wird um 1,57 EUR zu niedrig, C um 13,93 EUR zu teuer kalkuliert.Problem: Preisbildung auf Kostenbasis („aus dem Markt herauskalkulieren“)
  • Vorteile – Degressionseffekt •Verrechnung eines konstanten Prozentsatzes an Gemeinkosten pro Kostenträgereinheit bei Zuschlagskalkulation (proportionale Gemein-kostenzuordung)•Prozesskosten pro Stück für interne Abwicklung von Bestellungen, Fertigungslosen, Kundenaufträgen etc. verringern sich dagegen mit steigender Stückzahl•Im Fallbeispiel:Version B des Bedienelements weist Prozesskosten für Materialbeschaffung in Höhe von 8,75 EUR pro Stück aufDies gilt jedoch nur bei einem durchschnittlichen Beschaffungsvolumen von jeweils 100 StückStückzahländerungen wirken sich erheblich auf die Prozesskosten pro Stück aus, die mit zunehmender Stückzahl stark fallen
  • Flexible Plankostenrechnung auf Grenzkostenbasis •Im Rahmen der flexiblen Plankostenrechnung auf Grenzkostenbasis werden sowohl in der Kostenstellen- als auch in der Kostenträgerrechnung fixe und variable Kosten getrennt.•Die variablen Kosten bilden die Grundlage für die innerbetriebliche Leistungsverrechnung und für die Kostenträgerstückrechnung. Die Fixkosten werden von den Kostenstellen direkt in die Kostenträgerzeitrechnung übernommen. Damit entsprechen die verrechneten Plankosten den variablen Sollkosten.•Eine Beschäftigungsabweichung tritt in diesem System nicht auf, weil die Fixkosten nicht in die Planverrechnungssätze der betrachteten Kostenstelle einbezogen werden.•Folge: Eine separate Analyse der Fixkosten ist erforderlich!
  • Wie werden die Fixkosten bei der flexiblen Plankostenrechnung auf Grenzkostenbasis ermittelt? Fixkosten = Leerkosten + Nutzkosten 1) Nutzkosten:Die Nutzkosten stellen den Teil der Fixkosten dar, der durch dietatsächlich in Anspruch genommene Kapazität im Verhältnis zurgeplanten Kapazität ausgenutzt wird: Nutzkosten = Fixkosten x Auslastungsgrad(Xi/Xp)
  • Wie wird EVA ermittelt? EVAt = NOPATt – WACC x Kapitalbindung kapitalbindung= ek + Pensionsrückstellungen + Verb. Ggf. kredi
  • Was ist alles im gebundenen Kapital enthalten? Gebundenes Kapital = AV + "Nettoumlaufvermögen" (UV-Verbindlichkeit- Kundenanzahlungen und ggfs.kurfr.Rückstellungen)