Strafrecht (Subject) / Definitionen (Lesson)
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Strafrecht Definitionen
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- auf frischer Tat betroffen wer während oder unmittelbar nach der Tat am Tatort oder in dessen unmittelbarer Nähe angetroffen wird
- auf frischer Tat verfolgt wenn unmittelbar nach Entdeckung der kurz zuvor verübten Tat Maßnahmen, die auf Ergreifung des Verdächtigen gerichtet sind, einsetzen
- Asthenischer Affekt Aus der Schwäche kommend ( Furcht, Angst, Schrecken, Panik)
- Sthenischer Affekt Aus der Stärke kommend (Wut, Zorn, Hass)
- Vermeidbarkeit Ein Verbotsirrtum ist vermeidbar, wenn dem Täter sein Vorhaben unter Berücksichtigung seiner Fähigkeiten und Kenntnisse hätte Anlass geben müssen, über dessen mögliche Rechtswidrigkeit nachzudenken oder sich zu erkundigen, und wenn er auf diesem Wege zur Unrechtseinsicht gekommen wäre
- Fluchtverdacht Wenn der Festnehmende nach dem Verhalten des Täters damit rechnen muss, dass sich dieser der Strafverfolgung entziehen wird
- Körperliche Misshandlung ! Jede üble, unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerhebliche beeinträchtigt wird
- Gesundheitsschädigung Jede Hervorrufung oder Steigerung eines pathologischen Zustands
- Pathologischer Zustand Krankhaft, vom gesunden Zustand abweichend
- Gift Jeder Stoff, der unter bestimmten Bedingungen durch chemische oder chemisch-physikalische Wirkung nach seiner Art und der vom Täter eingesetzten Menge im konkreten Fall geeignet ist ernsthafte gesundheitliche Schäden zu verursachen
- Andere gesundheitsschädliche Stoffe Alle Stoffe, die auf mechanischen oder thermischen Wege wirken und im konkreten Fall dazu geeignet sind, die Gesundheit erheblich zu schädigen
- Beibringen Einführen der Stoffe in oder Auftragen der Stoffe auf den Körper eines Anderen, sodass sie ihre schädigende Wirkung entfalten können
- Gefährliches Werkzeug Alle beweglichen Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und der konkreten Art der Benutzung im Einzelfall geeignet sind, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen
- Hinterlist Hinterlistig ist der Überfall, wenn der Täter planmäßig seine Verletzungsabsicht verbirgt
- Wichtiges Glied Jeder nach außen in Erscheinung tretende Körperteil, der (durch ein Gelenk) mit dem Körper verbunden ist und für den Gesamtorganismus eine besondere Funktion erfüllt. Wichtigkeit: individuelle Wichtigkeit des Körpergliedes für die generellen körperlichen Mindestfähigkeiten
- Verfall Lang andauernder (chronischer), den Gesamtorganismus erheblich beeinträchtigender Krankheitszustand, dessen Beseitigung sich zurzeit nicht übersehen lässt
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- Aneignungsfähig Sachen, die niemandem gehören (etwa Luft oder Wasser im Meer)
- Herrenlos Sachen, bei denen nie Eigentum bestanden hat oder bewusst aufgegeben wurde.
- Unbefugt Wer ohne oder gegen den Willen des Eigentümers oder sonstigen Berechtigten das Erscheinungsbild der Sache verändert
- Veränderung des Erscheinungsbildes Liegt vor, wenn ihre visuell wahrnehmbare Oberfläche in Folge unmittelbarer körperlicher Einwirkung in einen anderen Zustand als den ursprünglichen versetzt wird
- Nicht unerheblich Nur solche Einwirkungen, deren Beseitigung einen nennenswerten Aufwand an Mühe, Zeit und Kosten erfordert
- Nicht vorübergehend Sind solche Veränderungen, die nicht ohne Aufwand binnen kurzer Zeit selbst vergehen oder entfernt werden können
- Unmittelbares Ansetzen Der Täter setzt zur Tat unmittelbar an, wenn er subjektiv die Schwelle zum „jetzt geht es los“ überschreitet und objektiv Handlungen vornimmt, die nach seiner Vorstellung von der Tat in ungestörtem Fortgang ohne wesentliche Zwischenakte unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung führen oder in unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen
- Unbeendeter Versuch Unbeendet ist der Versuch, wenn der Täter nach Abschluss der Ausführungshandlung noch nicht alles getan zu haben glaubt, was nach seiner Vorstellung der Tat zu ihrer Vollendung notwendig ist
- Beendeter Versuch Liegt vor, wenn der Täter nach Abschluss der Ausführungshandlungen alles getan zu haben glaubt, was nach seiner Vorstellung von der Tat zur Herbeiführung des tatbestandlichen Erfolges notwendig ist, sodass der beabsichtigte Erfolg nunmehr ohne weiteres Zutun des Täters eintreten kann
- Aufgeben der Tat Die Tat gibt der Täter auf, wenn er von der konkreten Tat ablässt, wie sie im Rahmen des in Frage kommenden Straftatbestandes durch das Tatobjekt und das angestrebte Tatziel gekennzeichnet ist
- Fehlgeschlagener Versuch Ein Versuch ist fehlgeschlagen, wenn der Täter nach der letzten Ausführungshandlung erkannt hat, dass er mit den ihm zu Verfügung stehenden Mitteln den tatbestandlichen Erfolg nicht oder zumindest nicht ohne zeitlich relevante Zäsur herbeiführen kann
- Untauglicher Versuch strafbarer Versuch, der nach den tatsächlichen oder aus rechtlichen Gründen nicht zur Verwirklichung des Tatbestandes führen kann
- Freiwillig Freiwillig handelt der Täter, wenn er aus selbst gesetzten Motiven auf die Vollendung, die ihm ohne unvertretbar höheres Risiko möglich wäre und deren Zweck ihm noch erreichbar scheint, verzichtet
- Unfreiwillig Handelt der Täter, wenn er sich gezwungen sieht Abstand von der Tat zu nehmen (Fremdbestimmung)
- Nicht nur vorübergehend Sind solche Veränderungen, die nicht ohne Aufwand binnen kurzer Zeit selbst vergehen oder entfernt werden können
- Täter Täter ist, wer als Zentralgestalt des Geschehens das “ob” und “wie”der Tatbestandsverwirklichung nach seinem Willen hemmen oderablaufen lassen kann. Täterwille ist, die Tat als eigene zu wollen
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- Teilnehmer Teilnehmer ist, wer ohne eigene Tatherrschaft als “Randfigur” des realen Geschehens die Begehung der Tat veranlasst oder fördert. Teilnehmerwille, Tat als fremde
- Bestimmen Bestimmen i.S.d. § 26 bedeutet das zumindest mitursächliche Hervorrufen des Tatentschlusses beim Haupttäter.
- Hilfe leisten Jede Handlung, die die Herbeiführung des Taterfolgs durch den Haupttäter objektiv fördert oder erleichtert.
- Manifestation des Zueignungswillen Jede äußere Handlung des Täters, die einen objektiven Beobachter auf den Willen schließen lässt, dass der Täter den Eigentümer dauernd enteignen und die Sache oder ihren Wert dem eigenen Vermögen aneignen will
- Anvertraut Ist eine Sache dann, wenn der Täter sie von dem Eigentümer mit der Verpflichtung erlangt hat, sie aufzubewahren, zu einem bestimmten Zweck zu verwenden oder auch nur zurückzugeben.
- Umschlossener Raum Jedes Raumgebilde, das zumindest auch dazu bestimmt ist von Menschen betreten zu werden und das mit Vorrichtungen versehen, ist die das Eindringen Unbefugter verhindern sollen
- Gebäude Ein Gebäude ist ein Unterfall eines umschlossenen Raums. Ein solches ist ein durch Wände und ein Dach begrenztes und mit dem Erdboden fest verbundenes Bauwerk, das dazu bestimmt ist von Menschen betreten zu werden und Unbefugte abhalten soll
- Dienst- oder Geschäftsraum Dienst- oder Geschäftsräume sind Gebäudeteile, die dem Aufenthalt von Menschen während der Arbeitszeit beziehungsweise zur Vornahme beruflicher oder sonstiger geschäftlicher Tätigkeiten dienen
- Einbrechen Ist das gewaltsame Öffnen einer den Zutritt verwehrenden Umschließung von außen
- Einsteigen Setzt voraus, dass der Täter in den Raum unter Überwindung von Hindernissen, die den Zugang nicht unerheblich erschweren, auf außergewöhnliche Weise, durch eine, zum ordnungsgemäßen Eintritt nicht bestimmte Öffnung eindringt
- Eindringen Bedeutet das Betreten des Raumes ohne oder gegen den Willen des Berechtigten
- Verborgen halten Jedes Sich-Verstecken in dem umschlossenen Raum in einer Weise, die den Täter den Blicken arglos Eintretender entzieht
- Eindringen mittels falschen Schlüssels Liegt vor, wenn der Berechtigte den Schlüssel überhaupt nicht, nicht, nicht mehr oder noch nicht zur Öffnung des konkreten Schlosses bestimmt hat
- Eindringen mittels nicht zur Öffnung bestimmten Werkzeug Darunter fällt jedes Gerät, welches geeignet ist, auf den Verschlussmechanismus des geschützten Raumes einzuwirken
- Verschlossenes Behältnis Raumgebilde, welches zur Aufnahme von Sachen bestimmt ist, dessen Inhalt mittels einer technischen Schließeinrichtung oder auf andere Weise gegen den unmittelbaren ordnungswidrigen Zugriff gesichert ist
- Schutzvorrichtung Von Menschenhand geschaffene, künstliche Einrichtungen, die von ihrer Art geeignet und dazu bestimmt sind, die Wegnahme einer Sache erheblich zu erschweren
- Gewerbsmäßig Wenn der Täter sich durch die wiederholte Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle schaffen möchte
- Geringwertige Sache Ist eine Sache mit einem Verkehrswert bis ca. 50€
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