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ÖRecht (Subject) / § 16 Ausgewählte Freiheitsgrundrechte (Lesson)

§ 16 Ausgewählte Freiheitsgrundrechte

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  • Garantie der Menschenwürde 1. Sachlicher Schutzbereich Menschenwürde I: Positive Beschreibung: soziale Wert- und Achtungsanspruch des Menschen  Negative Umschreibung:Mensch muss immer Zweck an sich selbst bleiben, kein Objekt im Staat
  • Die Garantie der Menschenwürde: Abwehrdimension Verbot der Ausgrenzung durch Folter, Sklaverei, Leibeigenschaft, 
  • Die Garantie der Menschenwürde:Schutzdimension privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Vorschriften erlassen, die die Beeinträchtigung der Menschenwürde verhindern 
  • Die allgemeine Handlungsfreiheit als Grundrechtsbeispiel und Auffanggrundrecht Schutz gilt bei jeder Form menschlichen Handelns ohne Rücksicht darauf, welches Gewicht der Betätigung für die Persönlichkeitsentfaltung zukommt Zur allgemeinen Handlungsfreiheit gehören daher alle Handlungen, die nicht von speziellen Grundrechten des GG erfasst werden. 
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