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ÖRecht (Subject) / § 9 Die Staatsorgane nach dem GG (Lesson)

Staatsorgane

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  • Bundestag oberstes Bundes- und Verfassungsorgan  Aufgaben: - Gesetzgebung (formelle Bundesgesetzte)- Wahlen (Bundeskanzler, Bundespräsident, Bundestagspräsident)- Parlamentsbeschlüsse (alle Fragen, des Geimenwesens)- Kontrollfunktion (parlamentarische Kontrolle der REgierung und Verwaltung)  Wahlperiode: auf vier Jahre- kein Selbstauflösungsrecht- Art. 39 I 2: Ende der Wahlperiode des aufgelösten Bundestags erst bei Zusammentritt des neugewählten Bundestags  parlamentarische Arbeit erfolgt in den Ausschüssen des Bundestages
  • Bundesregierung Art. 62  Verantwortungsspitze des Bunde entscheidet durch Mehrheitsbeschlüsse
  • Bundesregierung Bundeskanzler Vorsitzende der Bundesregierung  Wahl: Art 63
  • Bundesregierung Bundesminister Leiter eines bestimmtesn Fachministeriums (Verteidung, Justitz, Finanz) Wie viele hängt vom Bundeskanzler ab 
  • Bundesverfassungsgericht Doppelfunktion als Gerichg und Verfassungsorgan  Art. 92 aus zwe Senaten und acht Richtern  Wiederwahl unzulässig 
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