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ÖRecht (Subject) / § 9 Die Staatsorgane nach dem GG (Lesson)
Staatsorgane
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- Bundestag oberstes Bundes- und Verfassungsorgan Aufgaben: - Gesetzgebung (formelle Bundesgesetzte)- Wahlen (Bundeskanzler, Bundespräsident, Bundestagspräsident)- Parlamentsbeschlüsse (alle Fragen, des Geimenwesens)- Kontrollfunktion (parlamentarische Kontrolle der REgierung und Verwaltung) Wahlperiode: auf vier Jahre- kein Selbstauflösungsrecht- Art. 39 I 2: Ende der Wahlperiode des aufgelösten Bundestags erst bei Zusammentritt des neugewählten Bundestags parlamentarische Arbeit erfolgt in den Ausschüssen des Bundestages
- Bundesregierung Art. 62 Verantwortungsspitze des Bunde entscheidet durch Mehrheitsbeschlüsse
- Bundesregierung Bundeskanzler Vorsitzende der Bundesregierung Wahl: Art 63
- Bundesregierung Bundesminister Leiter eines bestimmtesn Fachministeriums (Verteidung, Justitz, Finanz) Wie viele hängt vom Bundeskanzler ab
- Bundesverfassungsgericht Doppelfunktion als Gerichg und Verfassungsorgan Art. 92 aus zwe Senaten und acht Richtern Wiederwahl unzulässig
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