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ÖRecht (Subject) / § 6 Die Verfassung (Lesson)
- Materielles Verfassungsrecht, Jellinek = Staatsrecht Rechtssätze über die obersten Staatsorgane Verhältnis und Zuständigkeit Staatsgewalt
- Verfassung im formellen Sinne (= Verfassungsgesetz) Formelles Verfassungsrecht = Normativverfassung = Verfassungsurkunde = GG (Deutsch- land)
- Juristische Definition der Verfassung Summe der Rechtssätze, die Vorrang der Verfassung teilnehmen
- Aufgaben der Verfassung Organisation und Bindung der Staatsgewalt Legitimation der nachgeordneten Rechtsordnung Dokument und Mittel politischer Einheit
- Verfassungsgebende Gewalt Wer ist Inhaber der verfassungsgebenden Gewalt? das Volk, von einem politischen Willen beseelte Gruppe
- Verfassungsgebende Gewalt Wie wird eine Verfassung erlassen? durch Proklamation und Zustimmung vor Inkraftsetzung einer Volksabstimmung
- IV. Vorrang der Verfassung 1. Oberste Rechtsquelle des gesetzten Rechts im Staat im Grundgesetz Das Grundgesetz bringt dies an mehreren Stellen zum Ausdruck. Art. 20 Abs. 3 S. 1 GG Art. 28 Abs. 1 S. 1 GG Art. 1 Abs. 3 GGArt. 123 GG
- Die Sicherung des Vorrangs der Verfassung BVerfG Erschwerte Abänderbarkeit - Art. 79 GG formelle Voraussetzungen: Wortlautänderung, Qualifizierte Mehrheit materielle Voraussetzungen: "Ewigkeitsgarantie" des Art. 79 Abs. 3 GG. Schutz der Verfassung (Art. 79 III; Art. 18; Art. 20 IV; Art. 21 II; Art. 9 II GG) Die Verfassungsänderung Art. 79 GG
- Das Grundgesetz Definition hat Verfassungsrang gilt für das gesamte deutsche Volk, vgl. auch Art. 146 GG.
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