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ÖRecht (Subject) / § 6 Die Verfassung (Lesson)

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  • Materielles Verfassungsrecht, Jellinek = Staatsrecht  Rechtssätze über die obersten Staatsorgane  Verhältnis und Zuständigkeit   Staatsgewalt 
  • Verfassung im formellen Sinne (= Verfassungsgesetz) Formelles Verfassungsrecht = Normativverfassung = Verfassungsurkunde = GG (Deutsch- land) 
  • Juristische Definition der Verfassung Summe der Rechtssätze, die Vorrang der Verfassung teilnehmen 
  • Aufgaben der Verfassung Organisation und Bindung der Staatsgewalt  Legitimation der nachgeordneten Rechtsordnung Dokument und Mittel politischer Einheit 
  • Verfassungsgebende Gewalt Wer ist Inhaber der verfassungsgebenden Gewalt?  das Volk,   von einem politischen Willen beseelte Gruppe 
  • Verfassungsgebende Gewalt Wie wird eine Verfassung erlassen? durch Proklamation und Zustimmung  vor Inkraftsetzung einer Volksabstimmung 
  • IV. Vorrang der Verfassung 1. Oberste Rechtsquelle des gesetzten Rechts im Staat im Grundgesetz Das Grundgesetz bringt dies an mehreren Stellen zum Ausdruck. Art. 20 Abs. 3 S. 1 GG Art. 28 Abs. 1 S. 1 GG Art. 1 Abs. 3 GGArt. 123 GG 
  • Die Sicherung des Vorrangs der Verfassung BVerfG  Erschwerte Abänderbarkeit - Art. 79 GG  formelle Voraussetzungen: Wortlautänderung, Qualifizierte Mehrheit materielle Voraussetzungen: "Ewigkeitsgarantie" des Art. 79 Abs. 3 GG.  Schutz der Verfassung (Art. 79 III; Art. 18; Art. 20 IV; Art. 21 II; Art. 9 II GG)   Die Verfassungsänderung Art. 79 GG 
  • Das Grundgesetz Definition hat Verfassungsrang  gilt für das gesamte deutsche Volk, vgl. auch Art. 146 GG. 
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