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Wirtschaftsfachwirt (Subject) / BWL (Lesson)
Rechtsformen
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- Übersicht der Rechtsformen (Typen) Einzelunternehmen: Kleingewerbetreibender, Einzelkaufmann, Selbständiger Personengesellschaften: GbR, OHG, KG, Partnerschaft Kapitalgesellschaften: GmbH, AG, Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) Gemischte Rechtsformen: GmbH & Co. KG, Stille Gesellschaft
- Beschreiben Sie die Rechtsform des Einzelunternehmens anhand von zwei Merkmalen und nennen Sie drei Vorteile im Vergleich zu anderen Rechtsformen. (Prüfung Frühjahr 2014) Es wird von einem einzigen Inhaber gegründet und betrieben. Es ist kein Mindestkapital vorgeschrieben Gründung durch Geschäftsaufnahme, ohne weitere Formalitäten. Vorteile: Einzelunternehmer hat alleinige Entscheidungsbefugnis. Schnelle Entscheidungen sind möglich. Meinungsverschiedenheiten mit anderen Gesellschaftern sind ausgeschlossen.
- Beschreiben Sie den Begriff Kleingewerbetreibender Gilt nach dem HGB als Nichtkaufmann. Umsätze und Geschäftsverkehr erfordern keine kaufmännische Einrichtungen wie z. B. Buchhaltung. Es gilt nur das BGB. Freiwillige Eintragung ins HR möglich, damit gilt er dann auch als Kaufmann.
- Beschreiben Sie den Begriff Einzelkaufmann (Prüfung Herbst 2016) Einzelkaufmann ist der Eigentümer, Inhaber und Unternehmer. Er unterliegt handels- und steuerrechtlichen Pflichten. Eintragung ins HR ist Pflicht, Zusatz e.K. Er hat das Recht Prokura und Handlungsvollmacht zu erteilen. Bei Namensgebung darf ein Personen-, Sach-, oder Phantasiename gewählt werden.
- Beschreiben Sie den Freiberufler/Selbständigen Nur für bestimmte Berufsgruppen möglich, z. B. juristische, wirtschaftliche, unterrichtende Tätigkeiten sowie Heilberufe. Gelten nicht als Gewerbetreibende im Sinne des HGB und unterliegen nicht der Gewerbesteuer.
- Beschreiben Sie den Begriff Personengesellschaften Personengesellschaften entstehen durch die Vereinigung von zwei oder mehr Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen wirtschaftlichen Zwecks. GbR, OHG, KG, PartG
- Merkmale der BGB-Gesellschaft / GbR Zweck, Gründung, Registereintrag, Firma, Mindestkapital, Geschäftsführung, Gesellschafter, Haftung, Gewinn-/Verlustverteilung (Prüfung: Frühjahr 2012) Zweck: Zusammenschluss mehrerer Personen, die beabsichtigen ein gemeinsames Ziel zu verfolgen (Kein Handelsgewerbe) Gründung: Erfolgt durch Gesellschaftsvertrag Registereintrag: Kein Eintrag erforderlich Firma: Keine, nur Geschäftsbezeichnung Mindestkapital: Nicht erforderlich Geschäftsführung: In der Regel gemeinschaftlich, abweichende Regelung im Vertrag möglich Gesellschafter: Mindestens 2 Haftung: Jeder Gesellschafter haftet unmittelbar, solidarisch und unbeschränkt mit seinem Gesamtvermögen. Gewinn-/Verlustverteilung: frei wählbar, falls nicht bestimmt zu gleichen Anteilen.
- Merkmale der OHG Zweck, Gründung, Registereintrag, Firma, Mindestkapital, Geschäftsführung, Gesellschafter, Haftung, Gewinn-/Verlustverteilung Zweck: Wird gegründet um ein Handelsgewerbe zu betreiben Gründung: Durch Vertrag, formfrei und nicht zwingend erforderlich. Registereintrag: Eintrag ins HR erforderlich Firma: Personen- Sach- oder Phantasiefirma, muss den Zusatz OHG tragen Mindestkapital: Nicht vorgeschrieben Geschäftsführung: durch jeden einzelnen Gesellschafter wenn vertraglich nicht anders bestimmt Gesellschafter: Mindestens 2 Haftung: Unmittelbar, solidarisch, unbeschränkte Haftung jedes Gesellschafters Gewinn-/Verlustvereteilung: Gewinn: Jeder Gesellschafter erhält zunächst 4 % des von ihm eingebrachten Kapitals, der restliche Gewinn wird nach Köpfen verteilt. Der Verlust wird nach Köpfen verteilt.
- Merkmale der Partnerschaftsgesellschaft Zweck, Vertrag, Registereintrag, Firma, Mindestkapital, Geschäftsführung, Gesellschafter, Haftung, Gewinn-/Verlustverteilung Zweck: Ist ein Zusammenschluss von freiberuflich Tätigen, die die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung, die diese Rechtsform bietet, nutzen wollen. Z. B. Ärztliche Gemeinschaftspraxen, Anwaltskanzleien, Steuerberatungskanzleien Vertrag: Schriftform vorgeschrieben Registereintrag: Eintrag ins Partnerschaftsregister erforderlich Firma: Partnerschaftsname: Nachname mindestens eines Partners, Zusatz & Partner, Berufsbezeichnung Mindestkapital: Nicht vorgeschrieben Geschäftsführung: Alle Gesellschafter Gesellschafter: Mindestens 2 Haftung: Grundsätzlich gesamtschuldnerische, persönliche Haftung jedes Partners, Beschränkung möglich. Gewinn-/Verlustverteilung: frei wählbar, falls nicht bestimmt zu gleichen Anteilen
- Merkmale der KG Zweck, Vertrag, Registereintrag, Firma, Mindestkapital, Geschäftsführung, Gesellschafter, Haftung, Gewinn-/Verlustverteilung Zweck: Wird gegründet um ein Handelsgewerbe zu betreiben. Unterschried zur OHG: Nur ein Vollhafter (Komplementär) erforderlich und einige Gesellschafter als Teilhafter (Kommanditisten) nur mit einer bestimmten Summe haften. Vertrag: formfrei Registereintrag: Eintrag ins HR erforderlich Firma: Personen, Sach, oder Phantasiefirma. Muss den Zusatz KG tragen Mindestkapital: Nicht vorgeschrieben, Die Hafteinlage der Kommanditisten muss im Gesellschaftsvertrag vereinbart und im HR eingetragen werden. Geschäftsführung: Durch jeden einzelnen Komplementär (Vollhafter). Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Gesellschafter: Mindestens ein Komplementär und ein Kommanditist Haftung: Unmittelbar, solidarisch und unbeschränkte Haftung jedes Komplementärs; auf seine Einlage beschränkte Haftung des jeweiligen Kommanditist. Gewinn-/Verlustverteilung: Wenn vertraglich nicht anders bestimmt, erhält jeder Gesellschafter vom Gewinn 4 % des von ihm eingebrachten Kapitals. Restverteilung und Verlustverteilung in einem den Umständen angemessenen Verhältnis.
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- Was sind Kapitalgesellschaften und wodurch sind Sie gekennzeichnet? Sie sind vorallem dadurch gekennzeichnet, dass sie eigene Rechtspersönlichkeiten (juristische Personen) darstellen, selbst Gewennsteuern zahlen, es keine mit dem Privatvermögen haftende Gesellschafter gibt (Ausnahme KGaA) dass die Geschäfte von Angestellten ohne Kapitalbeteiligung geführt werden können Stimmrechte in Gesellschafterversammlungen nach Kapitalanteilten bemessen sind
- Merkmale der AG, Zweck, Vertrag, Registereintrag, Firma, Mindestkapital, Geschäftsführung, Gesellschafter, Haftung, Gewinn-/Verlustverteilung Zweck: Verfügt über ein in Aktien zerlegtes Grundkapital. Diese Aktien können im Regelfall ohne besondere Meldungen und Vorkehrungen auf andere Eigentümer übertragen werden. Damit ist die AG relativ unabhängig von einzelnen Eignern. Vertrag: Notarielle Beurkundung vorgeschrieben Registereintrag: Eintrag ins HR erforderlich Firma: Personen, Sach oder Phantasiefirma, muss den Zusatz AG tragen. Mindestkapital: Grundkapital mindestens 50.000 € auf Aktien zerlegt. Geschäftsführung: Der Vorstand ist Leitungsorgan und gesetzlicher Vertreter. Gesellschafter: Zur Gründung sind eine Person oder mehrere Personen erforderlich Haftung: Beschränkt auf das Vermögen der Gesellschaft (nicht das Grundkapital), Gesellschafter verlieren maximal ihr in Aktien angelegtes Kapital. Gewinn-/Verlustverteilung: Nach Ausgleich von Verlustvortrag, evtl. Zuführung zur gesetzlichen Rücklage und zu weiteren Gewinnrücklagen.
- Merkmale einer GmbH Zweck, Vertrag, Registereintrag, Firma, Mindestkapital, Geschäftsführung, Gesellschafter, Haftung, Gewinn-/Verlustverteilung Zweck: Die GmbH wird häufig als Gesellschaftsform gewählt weil sie eine Haftungsbeschränkung zulässt, dabei ein geringeres Stammkapital als die AG erfordert und außer bei großen GmbH ab 500 Arbeitnehmern, keinen Aufsichtsrat benötigt. Vertrag: Notarielle Beurkundung vorgeschrieben Registereintrag: Eintrag ins HR erforderlich Firma: Personen, Sach oder Phantasiefirma. Muss Zusatz GmbH enthalten. Mindestkapital: Stammkapital 25.000 € Organe: Geschäftsführer, nur bei großen GmbH: Aufsichtsrat als Kontrollorgan, Gesellschafterversammlung ist Beschlussorgan. Geschäftsführung: Gesamtgeschäftsführung Gesellschafter: Zur Gründung eine oder mehrere Personen erforderlich Haftung: beschränkt auf das Vermögen der Gesellschaft. Gesellschafter verlieren max. ihr im Geschäftsanteil angelegtes Kapital. Gewinn-/Verlustverteilung: Die Verwendung eines Jahresüberschusses unterliegt dem Beschluss dem Beschluss der Gesellschafterversammlung. Die Gewinnverteilung erfolgt nach dem Anteil der Geschäftsanteile. Ein Verlust wird aus den Rücklagen gedeckt oder vorgetragen.
- Merkmale der GmbH & Co. KG (Prüfung Herbst 2014) Rechtlich gesehen handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft und somit eine Personengesellschaft. Der persönlich haftende Gesellschafter ist jedoch eine GmbH, die Kommanditisten sind meist natürliche Personen. Die GmbH ist zur Geschäftsführung innerhalb der KG berechtigt. Sowohl die GmbH als auch die Kommanditisten haften nur bis zur Höhe der Einlage. Gründungskapital: 25.000 €
- Entscheidungskriterien bei der Wahl der Rechtsform: Kosten Haftung Gründungsaufwand Transparenz Finanzierungsmöglichlichkeiten Steuern Auflagen