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spezielle Tierseuchen (Subject) / 30 - 40 (Lesson)

30 - 40

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  • Epidemiologie Salmonellose Rind originär (prim. Salmonellose): S. Dublin nichtadaptiert (sek. Salmonellosen): S. Enteritidis, S. Typhimurium Zoonose, Inf.-Dosis meist erst wenn LM Hygienefehler
  • Diagnose Salmonellose Rind direkter Erregernachweis durch kult.-bakt. US Kotproben (Einzel-/Sammel-) post mortem: Blind-, Dickdarminhalt, Darm-SH, Leber, Milz, Darm-Ln. Urin-, Milch-, Sockentupferproben → Ansteckungsquelle? Ausbruch: im Abstand von 8-15d Kotproben, in min. 3 positiv ODER Klinik und Patho + bakt. US Verdacht eine Organ- oder Kotprobe pos. ODER Klinik/Patho Befunde → Befürchtung Ausbruch Salmonellose
  • Allgemeine Schutzmaßregeln zur Bekämpfung von Kälbersalmonellose Kälberhaltungen > 100 Kälber Rinder-Salmonellose-VO nur Kälber älter als 1 Woche einstallen R+D für freiwerdende Boxen Kontrollbuch = Zu-/Abgänge mit Ohrmarken, tä US, AM-Einsatz Schutzkleidung und Desinfektionszwang für Personen, die Kälberstall betreten
  • Schutzmaßnahmen VOR amtlicher Feststellung von Salmonellose Rind US aller Rinder des Bestandes + alle mit Rindern gehaltener Tiere --> Ermittlung Ausscheider  im Abstand 8-15d min. 2x von allen Rindern/mit diesen gehaltenen Tieren Kotproben US --> Sammelkotproben einzeln gehaltene Tiere/ > 2a alte Rinder → Einzelproben
  • Schutzmaßnahmen NACH amtlicher Feststellung Rindersalmonellose Betriebssperre Absonderung erkrankter u. verdächtiger Rinder Verbringungsverbot Verenden/Notschlachtung → Mitteilung Amts-TA Milch von Kühen mit Salmonellose → unschädlich beseitigen darf im eigenen Betrieb verfüttert werden mit Erhitzungszwang Gerätschaften (Milchbehältnisse!) tgl., Stallungen min. wöchentlich R+D Personenverkehrsbeschränkung Tötung möglich
  • Epidemiologie Deckseuchen des Rindes Rinder-Deckinfektionen-VOTrichomoniasis (Trichomonas fetus) → in D getilgt Bovine genitale Campylobacteriose (Vibrionenseuche) Bullen: Präputial-SH, hält v.a. bei älteren Tieren lebenslang an, klinisch inapparentAnsteckung: Deckakt, Besamungsstation: kontam. Gerätschaften Weibliche: beim Deckakt/durch kontam. Sperma inf., können Erreger auf Vaginal-SH monatelang beherbergenfast getilgt durch erregerfreie Zuchtbullen, kB, Maßnahmen bei Seuchenausbrüchen Klinik: aszendierende Inf. weibl. Genital → Endometritis→ keine Implantation oder Absterben und Resorption (2-3 Wo) oder Aborte in jedem Stadium → Umrindern, verlängerte Zwischenkalbezeiten, manchmal mukopurulenter Ausfluss
  • Diagnose Deckinfektion Rind Erreger in Vaginalschleim, abgestoßener Frucht, Eihäuten, Gebärmutterausfluss; Präputialspülprobe, Sperma 1 kultureller Erregernachweis aus Plazenta/Organen abortierter Fetus (bes. Mageninhalt) 2 mikroskop. US → erste Hinweise3 Immunfluoreszenztest mgl. Erreger sehr empfindlich → 6-9h nach Entnahme zur US, Kühlung
  • Seuchenverdacht und Ansteckungsverdacht Deckseuchen Rind Seuchenverdacht ein/mehrere Rinder verkalben, mehrmals umrindern o.ä., im Bestand vermehrt Fruchtbarkeitsstörungen, beim Bullen/von ihm gedeckten Rindern Anzeichen epidemiologische US nicht vorgeschrieben aber sinnvoll
  • Bekämpfungsmaßnahmen Deckseuchen Rind schon bei Verdacht → Beobachtung Besamungsbulle, Handel mit Sperma, Embryonen, Zuchttieren bereits gewonnenes kontam./verdächtiges Sperma → verwerfen US abgestorbene Früchte, totgeborene Kälber R+D der zur Samengewinnung genutzten Gerätschaften Zuchtausschluss kranke, seuchenverdächtige Tiere  Behörden können Behandlung anordnen --> Antibiotikaweibliche Tiere klin. Heilung, garantiert nicht Erregerfreiheitbei Bullen Erregerelimination häufiger erfolgreich
  • Schutzmaßnahmen Deckseuchen NACH amtlicher Feststellung US aller Rinder des Bestandes nur kB, kein Verbringen tote Früchte, Totgeburten, Nachgeburten, Sperma inf. Bullen → unschädliche Beseitigung ansteckungsverdächtige Rd. nicht gesperrter Gehöfte→ behördliche Beobachtung bis Feststellung Unverdächtigkeit (keine Nutzung) Besamungsgeräte: Desinfektion/unschädliche Beseitigung R+D aller Gerätschaften, Standplätze
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  • Aufhebung der Schutzmaßnahmen bei Deckseuchen alle seuchenkranken und -verdächtigen Rinder entfernt oder klin. und mikrob. als unverdächtig herausgestellt weibl. Tiere 2x, Bullen 3x mikrob. neg. (Abstand 10d), klin. unauffällig ansteckungsverdächtige Rinder unverdächtig im Betrieb min. 2 Jahre ausschließlich kB
  • rechtliche Regelungen Fischseuchen Fischseuchen-VO als Umsetzung RL 2006/88/EG Gesundheits- und Hygienevorschriften für Tiere in Aquakultur und -erzeugnisse und zur Verhütung und Bekämpfung bestimmter Wassertierkrankheiten
  • Virale hämorrhagische Septikämie/ infektiöse hämatopoetische Nekrose dunkle Färbung, Exophthalmus, zentralnervöse Störungen erst Verhalten („Randsteher“), dann nervöse Störungen („Dreher“) häufig Petechien VHS: hohe Mortalität IHN: kein phasenartiger Verlauf, häufig Aszites Inkubationszeit: wenige Tage, stark temp.-abh.Optimum IHN: 10-13°CTemp. höher → Klinik weniger ausgeprägt/fehlt ganz→ Virus schwer zu isolieren
  • Koiherpesvirus typ. Herpesvirus latente Inf. im Karpfenvermehrt sich in vielen Fischen, Krankheitssymptome nur im KarpfenHautläsionen, Enophthalmus, Atemnot (← Kiemennekrosen)Replikation temp.-abh.Opt.: 16-28°C → deutlichere Symptomesehr hohe Mortalität mgl., alle Altersklassen betroffen
  • Grundsatz der Fischseuchen-VO Genehmigung/Registrierung fischhaltende Betriebe (je nach Art) Untersuchungspflicht für Halter bes. Auflagen für seuchenfreie Gebiete (Schutzgebiete) bes. Vorschriften Inverkehrbringen/Transport Fische bes. Schutzmaßnahmen beim Ausbruch von Fischseuchen Unterscheidung exotisch – nicht-exotisch gilt für Aquakultur-Betriebe! eingeschränkt für „gewerbliche“ Zierfische, nicht-gewerbliche Gartenteiche--> Genehmigung, Registrierung und Inverkehrbringen fallen weg Genehmigung und Registrierung Aquakultur- und Verarbeitungsbetriebe (Fische aus Aquakulturen getötet) → Genehmigung und regelmäßige Untersuchungen Häufigkeit abh. von Fischarten, Gesundheitsstatus, Risikoniveau andere (Fischhaltung, Angelteiche)→ Registrierung
  • Kategorien Fischseuchenstatus 1: seuchenfrei , 2: im Überwachungsprogramm, 3: unbestimmt, 4: Tilgungsprogramm durchgeführt, 5: infiziert Handel zwischen Betrieben unterschiedlicher Kategorien reglementiert Fische dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn am Bestimmungsort nicht gefährdet --> Verbringen in Schutz-, Überwachungs- und Tilgungsgebiete nur mit Tiergesundheitsbescheinigung
  • weitere Plichten von Aquakulturbetreibern Mitteilungspflicht → erhöhte Sterblichkeitsrate Buch führen über Zu-/Abgänge, Untersuchungsergebnisse, US bei erhöhter Sterblichkeit Untersuchungspflicht
  • Impfung von Fischen Impfungen gegen exotische Fischseuchen verboten gegen nicht-exotische Fischseuchen NUR im SCHUTZGEBIET verboten
  • spezielle Bekämpfungsmaßnahmen exotische Fischseuchen vor amtlicher Feststellung Erfassen betroffener Fische (Schätzung Anzahl) Beschränkung Fischverkehr Beschränkung Personenverkehr Desinfektion Personen, Transportmittel alle Betriebe im Wassereinzugsgebiet → amtl. Überwachung epidemiologische Nachforschungen (Wassereinzugsgebiet) nach amtlicher Feststellung Sperre des Bestandes Tötungsanordnung Desinfektion Sperrbezirk und Überwachungsgebiet (abh. von Übertragbarkeit, geographischen Gegegebenheiten) Restriktionsgebiet: US, amtl. Beobachtung
  • spezielle Bekämpfungsmaßnahmen nicht exotische Fischseuchen Eliminierung meist kurzfristig nicht mgl. Tötungsanordnung und unschädliche Beseitigung seuchenkranker/-verdächtiger Fische ansteckungsverdächtige Fische → Abgabe zur sofortigen Schlachtung mgl Innereien unschädlich beseitigen Desinfektion Personen, Fahrzeuge, Gerätschaften Beschränkung PersonenverkehrEpidemiologische Nachforschungen Anordnung US Beschränkung TierverkehrStatus Schutzgebiet ausgesetzt (Verdacht)/geht verloren (Ausbruch)Sperrbezirk und Überwachungsgebiet (s.o.)
  • Aufhebung der Schutzmaßnahmen Fischseuchen alle Fische verendet/getötet/entferntDesinfektion nach Weisung der Behörde
  • Epidemiologie BVD Pestivirussehr kontagiösAg-Vielfalt Infektion tragender, seroneg. Rinder → Folgen abh. v. Trächtigkeitstagbis 125. Tag → Aborte, Missbildungen; Überlebende immuntolerant, persistent virämisch → PI-Tierab 125. Tag → gesundes immunkompetentes Tier PI-Tier: persistent inf., nicht zytopath. Virus, Ausscheidung großer VirusmengenVirus mutiert → zytopath. Virus → MD durch Vermehrung auf SH --> tötlich, 1 Jahr Kälber von PI-Kühen sind PI-Tiere breites Wirtsspektrum (alle Klauentiere)mgl. Einschleppung: seroneg./-pos. PI-Tiere, „Trojaner“ (seropos. Tiere mit PI-Kalb), seroneg. tranient virämische Tiere
  • Diagnostik BVD Virus-Ag-Nachweis (ELISA) PCR serolog. US Blutproben, Sammelmilch Nachweis aus Gewebeprobe von Einzug Ohrmarke → wichtigste Methode Aufspüren PI-Tiere
  • rechtliche Grundlagen BVD VO zum Schutz der Rinder vor Inf. mit dem BVDV Prinzip Schaffung unverdächtiger Bestände Identifizierung und Eliminierung Virämiker (PI-Tiere) Verhinderung Entstehung von Virämikern Impfung (fetaler Schutz) Kontroll-US
  • BVD-negatives Rind virusnegatives Rind (Methodensammlung) ELISA → diagnostische Lücke meist < 90. Tag RT-PCR → Ohrstanze → keine diagnostische Lücke Rind, das ein negatives Rind geboren hat
  • BVD-unverdächtiger Bestand alle Rinder und deren Kälber virusneg. danach für 12 Monate alle im Bestand geborenen Kälber neg. (bis 6 Monate) alle klin. frei von BVD/MD nur Aufstallung neg. getesteter Rinder nur Sperma neg. Bullen kein Kontakt zu Rindern, die nicht unverdächtig sind Jungtierfenster in Bestand kein Ag → keine AKAK bei Kalb im Blut → PI-Tier muss dabei sein
  • Impfung BVD kann angeordnet und verboten werdenfetaler Schutz ist zu gewährleistenMeldung TH → Anzahl und Identität geimpfter Tiere, Impfstoff
  • Untersuchungspflicht und Verbringen BVD TH muss alle Rinder untersuchen lassen die im Bestand geboren (bis 6. LM) die verbracht werden sollen (vor Verbringen) muss Ergebnis Behörde mitteilenverbringen, einstellen, Ausstellungen, Märkte, Gemeinschaftsweiden... → nur wenn Tiere unverdächtig→ Tiere aus unverdächtigem Betrieb (amtstierärztliche Bescheinigung)
  • Schutzmaßregeln BVD unverzügliche Tötung PI-Tiere Schlachtung erlaubt ABER: epidemiolog. Nachforschungen → Muttertier + Nachkommen