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spezielle Tierseuchen (Subject) / 20 - 30 (Lesson)
20 - 30
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- Epidemiologie BHV-1 Wirtsspektrum: bov. Spezies, Einzelfälle auch Schaf/Ziegeweltweit verbreitetReservoir: latent infizierte Rinder Klinik/PathoIBR (inf. bov. Rhinotracheitis) Fieber, Milchrückgang, Hyperämie und Bläschen Nasen-/Flotzmaulbereich, Augen- und Nasenausfluss, Konjunktivitis unkompliziert → Abheilung in wenigen Tagen Sekundärinfektionen diaplazentare Übertragung bei seroneg. Tieren häufig → Aborte IPV (inf. pust. Vulvovaginitis), IBP (inf. Balanoposthitis) Deckinfektion Verlauf meist gutartig, spontane Heilung jede Infektion → Viruslatenz alle Formen → Anzeigepflicht
- Diagnose BHV-1 1 direkt: Nasen-/Augensekret-/Konjunktival-Tupferprobe männl./weibl. Genital-SH verendet/ Abort → Milz, Leber, Ln, Gehirn, Feten prim. Zellkultur/permanente Zelllinie Serumneutralisationstest (SNT) Immunfluoreszenstest (IFT) PCR 2 indirekter Infektionsnachweis Massen-/Routine-US → Unterscheidung markergeimpft/feldvirusinfiziert ELISA Markerimpfstoff ohne gE
- DD BHV-1 Differentialdiagnosen resp. Form: BVD, BKF, MKS, Rinderpest Genitalform: Brucellose, Trichomoniasis, Vibrionenseuche, Listeriose Meningoencephalitis: Pseudorabies, Tollwut
- rechtliche Grundlagen BHV-1 IPV und IBP → Rinder-Deckinfektionen-VOIBR → VO zum Schutz der Rinder vor Inf. m. BHV-1 RL 64/432 EWG (Handels-RL Schweine und Rinder) Pflicht: Handelsbarrieren (EU-Staaten BHV-1 frei)Ziel: TilgungArt. 9-Status (Durchführung von durch die Kommision anerkannte Bekämpfungsprogrammes)Art. 10-Status → BY, MV, SA, SN, TH, HE, BB, BE; BW beantragt99,8% freie Betriebe und Verbot der Impfung
- BHV- 1 seuchenfreier Bestand keine klin. Erscheinungen 2x blutserolog. US aller Rinder > 9 Monate keine AK gegen Feldvirus (Abstand 60 Tage) kein Kontakt zu positiven Tieren/ unbekannter Status ODER in Mitgliedsstaat, der nach Entscheidung als BHV-1-frei gilt
- Seuchenfeststellung, Seuchenverdacht oder Reagent BHV-1 Seuchenfeststellung: klinisch und serologisch ODER virologisch Verdacht: klin. oder serolog. US lässt Ausbruch befürchten Reagent: Serologisch positiv gegen Feldvirus mit gE-ELISA ODER Virusnachweis
- BHV-1 freies Rind 1 aus seuchenfreiem Bestand/Bestand UND 2 Impfschutz: alle Rd > 15 Monate grundimmunisiert (2x) und nachgeimpft nur die Reagenten grundimmunisiert und nachgeimpft alle weiblichen Tiere > 15 Monate regelmäßig (max 12. Monate) serologisch negativ auf Feldvirus Tier (> 9 Monate) 14 Tage vor Verbringen serolog. neg. getestet ODER 1 aus Bestand mit unklarem Status stammt 2 Impfschutz alle Rinder regelmäßig geimpft und nachgeimpft Rinder 30 Tage vor Verbringen in einen Isolierstall verbracht uns 2x serologisch negativ sind
- Allgemeine Schutzmaßregeln BHV-1 Impfung nur mit gE-neg. Vakzinen US-Pflicht (serolog.) min. 1x/Jahr für Rinder > 9 Mo Handel nur mit BHV-1-freien Zucht- und Nutzrindern (§3)--> Verbringen von Zuchttieren nur mit amtstierärztlicher Bescheinigung
- Schutzmaßregeln VOR amtlicher Feststellung BHV-1 Sperre des Bestandes Absonderung aller Rinder Schutzkleidung Personenbeschränkung Verbringungsverbot
- Schutzmaßregeln NACH amtlicher Feststellung BHV-1 Maßnahmen wie vor amtlicher Feststellung evtl. Tötung aller seuchenkranken und seuchenverdächtigen Rinder evtl. Sperrbezirk eingerichten Untersuchungsanordnung Impfanordnung Verkehrsanordnung
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- Aufhebung der Schutzmaßnahmen BHV-1 Desinfektion alle seuchenkranken/-verdächtigen Tiere tot/entfernt übrige Rd. klin. gesund und Rd. > 9 Monate 2x seroneg. (Abstand 4 Wochen) ODER alle Rd. 2x geimpft, innerhalb 30 Tage nach Impfung keine Klinik
- Epidemiologie EIA EIA-Virus (Retrovirus) blutsaugende oder iatrogen infizierte Pferde sind lebenslang Träger! Inkubationszeit: 10-20d → generalisierte Infektion mit kurzem Fieber Verlaufsformen: asymptomatisch, akut, chronisch asymptomatisch: meiste Fälle, Erregerreservoir, Viruskonz. im Blut rel. gering, Übergang in akute Form mgl. akute Form: Apathie, Schwäche, Ikterus, petechiale Blutungen, Fieber, Ödeme chronische Form „klassisch“ aus akuter Form, rekurrierendes Fieber (3-5d), petechiale Blutungen Konditionsverlust, Abgeschlagenheit, Abmagerung, Anämie, Thrombozytopenie Path.: Splenomegalie („Himbeermilz“), Muskatnussleber, Lymphadenopathie, KM-Hyperplasie
- Diagnostik EIA Verdachtsdiagnose anhand der Klinik hämat. Befunde (Anämie, Hypergammaglobulinämie, Sideroleukozyten) erhärtet Agargelpräzipitationstest, „Coggins-Test“ --> AK-Nachweis ODER direkte/indirekte ELISAs, muss aber durch Coggins bestätigt werden
- rechtliche Bestimmungen zur Bekämpfung von EIA Einhufer-Blutarmut-VO serologischer oder virologischer Nachweis, nach vorangegangenem klinischen Verdacht Impfungen und Heilversuche verboten! bei Verdacht --> US auf EIA vorgeschrieben Maßnahmen VOR amtlicher Feststellung: epidemiologische Ursachenforschung: Einschleppungszeitpunkt, Pferde wohin verkauft Absonderung seuchenverdächtige Pferde Aufstallen aller Pferde R + D Insektenbekämpfung Verbringung von Einhufern nur mit Genemigung!!
- Maßnahmen NACH amtlicher Feststellung von EIA Tötung im Verdachtsfall möglich Tötung im amtlich bestätigten Fall notwendig alle Einhufer des Betriebes blutserologisch untersuchen verendete oder getötete Einhufer virolog. US tierseuchenrechtliche Sperrmaßnahmen alle Tiere, die in 90d vor Seuchenfeststellung Kontakt mit Pfd aus verseuchtem/verdächtigem Bestand hatten müssen untersucht werden Verbringung nur mit Genehmigung Sperrbezirk (min. 3km Radius) Pferdehalter → Mitteilung Behörde Anzahl gehaltener Einhufer, Nutzungsart alle aufstallen in 7d klin. und serolog. US aller Einhufer im Sperrbezirk Verbringung nur mit Genehmigung Einsatz Deckhengst, Besamung Stuten: 2x neg. US, Abstand 90d Verbot Ausstellungen und Märkte
- Erlöschen der Schutzmaßnahmen EIA seuchenkranke/-verdächtige Tiere getötet im Bestand verbliebene Pfd. 2 serologische US (Abstand 90d) neg.
- Epidemiologie Brucellose weltweit verbreitet, Zoonose (Endemiegebiete: Mittelmeerraum) Brucella: gram-, kokkoide Stäbchen 6 Subspezies mit diversen Biovaren B. melitensis: Hauptwirt Schaf, ZiegeB. abortus: RindB. suis: SchweinB. ovis: SchafB. canis: Hd.B. neotomae: Wüstenratte befallen retikuloendothelialen Systems und Genitaltrakts --> lebenslange chron.-persist. Inf. Ausscheidung: Milch, Urin, Vaginalsekret, Sperma, Geburtsprodukte (Deckinfektion) orale Aufnahmen → SH → Makrophagen → Lnn. → Vermehrung --> Lymphe → Blut → lympho-retikuläre Organe (Leber, Milz, KM, supramamm. Lnn.), Milchdrüse, Genitaltrakt Trächtigkeit → Vermehrung in Kotyledonen → nekrot. Placentitis → Aborte Rinderbrucellose --> Aborte 5. Trächtigkeitsmonat, Frühgeburten, Nachgeburtsverhaltung Gelenksentz., oft einseitige Hodenentz., eingeschränkte Fruchtbarkeit Schaf-/Ziegenbrucellose sowie Schweinebrucellosesporadische Aborte, Mastitiden, Lahmheiten, Hodenentz.
- Diagnose Brucellose direk: mikroskopische (Stamp-Färbung), kultureller Nachweis, PCR indirekt: Serum oder Milch Rind: Milch --> ELISA, Abortus Bang Ringtest (Tankmilch) Blutserum --> ELISA, Serumlangsamagglutination Kleiner Wdk., Schwein: Blutserum: Rose-Bengal-Test Diagnose: kultureller ODER serologischer Nachweis→ einzige bakt. Erkrankung bei der Nachweis AK für Diagnose reicht Verdacht: z.B. nur pos. Stamp-Färbung
- Allgemeine Bekämpfungsmaßnahmen Brucellose Therapie verboten regelmäßige Untersuchungen: alle Rd. > 24 Mo min. alle 3 Jahre durch Blutprobe Bestände > 30% Milchkühe → min. alle 3 Jahre 2x --> Tankmilchproben kl. Wdk. > 12 Mo → blutserolog. US TH muss Aborte während letztem Trächtigkeitsdrittel einschl. Nachgeburt auf Brucellose untersuchen lassen
- Verdacht auf Ausbruch Brucellose Nachgeburten u.ä. sicher aufbewahren um Verschleppung zu vermeiden
- Maßnahmen NACH amtlicher Festellung von Brucellose öffentliche Bekanntmachung Sperrung des Betriebes Anordnung blutserolog. US KZ Bestand („...Brucellose – unbefugter Zutritt verboten“) Tötung seuchenverdächtiger oder -kranker Tiere (bei Rd. können seuchenverdächtige) Verbringungsverbot Milcherhitzungsgebot Deck- und Besamungsverbot Desinfektion (auch Milch usw.) --> Töten ohne Blutentzug!
- Aufhebung der Schutzmaßnahmen Brucellose alle Tiere verendet/getötet/entfernt verbliebene: blutserologisch mit neg. Ergebnis beprobt, keine Symptome Schlussdesinfektion
- Wann gilt der Bestand wieder als Brucellosefrei? Rind: serolog. US neg. und haben seit seit 6 Mo keine klin. Symptome ODER Rinder stammen nur aus anerkannt brucellosefreien Betrieben CAVE: Schwein: min. 1 Jahr keine Brucellose(-verdacht), Rinderbestand im selben Gehöft frei
- Epidemiologie Tuberkulose Anzeigepflicht nach Tbc-VO: M. bovis, M. caprae Deutschland: Tuberkulosefrei zykl. Allgemeininfektion Frühgeneralisation: Primärherde heilen aus oder kapseln sich ab --> isolierte chron. Organtuberkulose (Rd.: Lunge > andere Organe) Spätgeneralisation Tuberkulinrkt. kann neg. sein (zellvermittelte Abwehr geschwächt) --> schwere Allgemeinstörungen Klinik beim Rd. sehr selten, meist bei Schlachtung entdeckt
- Diagnose Tbc 1 direkter Erregernachweis im Schlachthof kulturell u./o. PCR verdächtige Organ- und Ln-Veränderungen → Ziehl-Neelsen → Histo; kulturell 2 Tuberkulinprobe Monotest (nur Rindertuberculin), Simultantest (Rinder- und Geflügeltuberculin) pos.: nach 3d allergische Rkt. Spättyp → Messung Dicke Hautfalte vor-/nachher nach Tbv-VO: Nachweis: PCR Tuberculintest UND bakterieller Nachweis Interferon Gamma + bakterieller Nachweis Verdacht: zweifelhafte Laborergebnisse oder passende Symptome
- Verdacht Tbc bei Fleischuntersuchung Verdacht bei Fleisch-US → Behörde anzeigen, da Untersuchungspflicht Schlachtkörper asservieren Labordiagnose (PCR) Ergebnismitteilung Behörde → neg. → Freigabe→ pos. Sperre des Herkunftsbestandes Rd. > 6 Wo TB-Simultantest Ausnahmen: reine Mastbetriebe → Stichprobe Masttiere aus eigener Nachzucht → neg. → Freigabe→ pos. → Ausbruch Rinder-Tbc
- Schutzmaßnahmen nach Festellung eines Tuberkuloseausbruches Bestandssperre Absonderung Verkehrsbeschränkung Desinfektionsmaßnahmen (inkl. Personal) Milch unschädlich beseitigen Tötung aller Tbc positiven UND evtl. ansteckungsverdächtigen Tiere epidemiologische Nachforschungen (Zu-/Abgänge über 5 Jahre) US der aus Ausbruchs-/Verdachtsbetrieb verbrachten Tiere
- Erlöschen von Tbc frühestens 8 Wo nach Entfernung des letzten pos. Rd. alle klin. neg. + Tuberkulinprobe 2x neg. (8 Wo Abstand) pos. PCR im Schlachthof: Tuberkulinprobe 1x neg. Desinfektion
- Schutz des Rindes vor Eintrag von Tbc Tbc/Verdacht bei anderen Haustieren im Rinderbestand → Tier absondern, Anzeigepflicht Fernhalten von Personen mit offener Tbc, Fernhalten Haustiere mit Tbc/-Verdacht anderer Besitzer --> bei anderen Tieren meldepflichtig
- Epidemiologie Milzbrand Bacillus anthracis, Zoonose unbeweglich, aerob, Sporenbildner, sehr hohe Tenazität breites Wirtsspektrum, Herbivore besonders empfindlich Bodenseuche → Erregerquelle sporenverseuchte Erdböden, orale Aufnahme perkutan → Hautmilzbrand oral alimentär → Darmmilzbrand aerogen → Lungenmilzbrand zyklische Allgemeininfektion, meist schwerer, akuter Verlauf, Lebensgefahr Wdk.: meist akut bis perakut-septikämisch, schwerst gestörtes Allgemeinbefinden, Gerinnungsstörung, verzögerte Totenstarre Sus.: meist chron., oft nur lok. (Rachenmilzbrand), Zufallsbefunde Fleisch-US alle: Splenomegalie, Dunkelfärbung Milz
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- Diagnose Milzbrand direkter Erregernachweis CAVE: Personenschutz bei Probennahme, Laboratorien Schutzstufe 3 Blut → Anzuchtverfahren mit feiner Kanüle aus Ohrvene 16-18h ante mortem tote Tiere → Ohr einschicken (Zerlegeverbot) - mikroskop. mit Spezialfärbungen (Kapselfärbung) - Ag-Nachweis mittels Thermopräzipitation CAVE: oft falsch positiv!!!!
- Bekämpfungsmaßnahmen Milzbrand Ziel: Tilgung, schon sehr weit genähert (chwierig wegen hoher Tenazität im Boden) Schutzmaßnahmen: VO zum Schutz gg. Milzbrand und RauschbrandMilzbrand-Rauschbrand-VO Ausbruch: kulturell-bakterieller Nachweis Verdacht: Klinik oder Serologie Impfungen grundsätzlich verboten (Ausnahmegenehmigung mgl (Wissenschaft, Export)) bei Seuchengefahr Anordnung mgl. Tiere durch TH sofort deutlich sichtbar als geimpft kennzeichnen
- Maßnahmen Milzbrand VOR amtlicher Feststellung Absonderung empfängliches Vieh Verbringungsverbot verendete Tiere witterungsgeschützt aufbewahren und Berührung durch Mensch und Tier verhindern
- Maßnahmen NACH amtlicher Feststellung Milzbrand Betriebssperre KZ „Milzbrand – unbefugter Zutritt verboten“ Absonderung seuchenkranker/-verdächtiger Tiere evtl. töten seuchenkranker und seuchenverdächtiger Tiere (ohne Blutentzung) unschädliche Beseitigung Milch Personenverkehr beschränken Verbringen Tiere/-körper, Gegenstände → Genehmigung Desinfektion sämtlicher Gegenstände Sperrbezirk, Beobachtungsgebiet, öffentliche Bekanntmachung→ NICHT vorgeschrieben Heilversuche: nicht verboten, müssen aber durch TAMittel erster Wahl: Penicillinin D unangebracht → Verschleierung → Verschleppung mgl.
- Wann ist Milzbrand erloschen? alle empf. Tiere tot und entferntSchlussdesinfektion ODER alle TK von toten Tieren entferntalle MB-kranken und -verdächtigen Tiere wieder gesundinnerhalb nächste 14d kein neuer Seuchen-/VerdachtsfallSchlussdesinfektion
- Problem Desinfektion Milzbrand geeignete Desinfektionsmittel höher konzentrieren Formalin 30% Glutaraldehydlsg. 4% Peressigsäure 0,8% Versporung dauert ca 4h→ möglichst schnell mit vorläufiger/laufender Desinfektion beginnen Empfehlung: Sperrung Weidefläche 3 Jahre, Vegetation unschädlich beseitigen
- Epidemiologie Rauschbrand Cl. chauvoei strikt anaerob, sporenbildendv.a. junge Rinder, seltener kl.Wdk.keine Zoonose ! weltweit verbreitet (Relevanz der TKB)Rd.: norddeutsche Tiefebenen, Alpenakut bis perakut, nekrotisierende Myositis mit Gasödemen, selten: Herzmuskel, Zwerchfellschwer gestörtes Allgemeinbefinden, anfangs Fieber bis 43°C, Festliegen, derbe Schwellung reg. Lnn.
- Diagnose Rauschbrand kultuerell-bakterieller Nachweis in verändertem Gewebe oder Exsudat nach schneller Entnahme < 24 h --> gut abgegrenzte Kolonien mit deutlicher Hämolyse (Cl. septicum nur schwach) sicherer PCR, biochemische Differenzierung
- Bekämpfungsmaßnahmen Rauschbrand Milzbrand-Rauschbrand-VO keine Schutzmaßregeln→ Handeln im Ermessen der Behörde (Anwendung Milzbrand-Vorschriften) Impfung erlaubt Desinfektion → s. Milzbrand aber: vorläufige und laufende Desinfektion nicht nötig