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Tierseuchen (Subject) / Internationaler Handel von Tieren und Überwachung (Lesson)
- Einfuhr von Tieren nur,wenn Herkunftsland in Drittlandliste steht!!! Vorraussetzungen: Drittland besitzt funktionsfähiges Veterinärwesen Einfuhr abhängig vom Tierseuchenstatus--> Anpassung an aktuelle Seuchensituation Genehmigung für bestimmte Tiere notwendig Sonderbestimmungen für bestimmte EWR-Staaten Auftreten von TS = Einfuhrverbot Einfuhr bestimmter Tiere/Waren nur über bestimmte Grenzkontrollstellen => Prüfung der Übereinstimmung von Waren/Tieren und den Dokumenten => Untersuchung => Nämlichkeitskontrolle => Datenübermittlung bzgl vorraussichtlicher Ankunft und Art der Ware/Tiere Alles Vorschriftsmäßig = Einfuhrerlaubnis, Bedingungen nicht erfüllt = Zurückweisung/Maßregeln Vögel nach Einfuhr in Quarantäne Zucht-und Nutztiere: nach Einfuhr 30 Tage unter behördlicher Beobachtung
- Durchfuhr von Tieren/Waren Tiere entsprechen nicht den Einfuhranforderungen : Genehmigung nötig
- Ausfuhr von Tieren/Waren = verboten,wenn natürlichem/EU-Recht widerspricht
- Überwachung des internationalen Handels von Tieren erfolgt über TRACES = Trade Control and Expert System = euröpäisches EDV-Programm angeschlossen an alle zuständigen Behörden innerhalb der EU =>Ziel: direkter Kontakt zwischen zuständigen Behörden Kontrolle aller Tierbewegungen innerhalb der EU Verwaltung der Drittlandliste, Bescheinigungen Nachverfolgbarkeit Entscheidungshilfen
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