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Umsatzsteuer (Subject) / Umsatzsteuer (Lesson)
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- Anlagegold § 25c Abs. 2 UStG
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer § 27a UStG
- Umsatzsteuer-Nachschau § 27b Abs. 1 Satz 1 UStG
- Ausfuhrnachweis ist ein Beleg, mit dem der Unternehmer nachweist, dass er oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet befördert oder versendet hat § 8 Abs. 1 Satz 1 UStDV
- Beförderungsfälle liegen vor, wenn der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet befördert hat § 9 Abs. 1 UStDV
- Versendungsfälle liegen vor, wenn der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet versendet hat § 10 Abs. 1 UStDV
- Bearbeitungs- und Verarbeitungsfälle liegen vor, wenn der Gegenstand der Lieferung durch einen Beauftragten vor der Ausfuhr bearbeitet oder verarbeitet worden ist § 11 Abs. 1 UStDV
- Abwicklungsschein § 73 Abs. 1 Nr. 1 UStDV
- Einordnung der Umsatzsteuer bundesgesetzlich geregelte Steuer (Art. 105 GG) Gemeinschaftssteuer (Art. 106 Abs. 3 GG) Verkehrssteuer (Art. 108 Abs. 3 GG), Ausnahme EUSt = Verbrauchssteuer Sach- bzw. Objektsteuer indirekte Steuer, Ausnahme: § 13b UStG, § 25b Abs. 2 UStG Veranlagungssteuer, Ausnahme: EUSt, Fahrzeugeinzelbesteuerung, Beförderungseinzelbesteuerung Allphasen-Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug (Mehrwertsteuersystem)
- Steuerbare Umsätze § 1 Abs.1 Nr. 1 Satz 1 UStG Lieferung oder sonstige Leistung gegen Entgelt durch einen Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens im Inland
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- Leistung willentliche Herbeiführung eines fremden Nutzens durch Aufgabe eines eigenen Rechtsgutes
- Prüfreihenfolge Einleitung Art Ort Steuerbarkeit (§ 1 UStG) Steuerpflicht (§§ 4, 4b, 5, 9 UStG) Bemessungsgrundlage (§ 10 UStG) Steuersatz (§ 12 UStG) Entstehen der Steuer, Steuerschuldner (§§ 13, 13a, 13b UStG) Verfahren (§§ 16, 18 UStG) Änderung der Bemessungsgrundlage (§ 17 UStG) Vorsteuer (§§ 15, 15a UStG)
- Ort der Lieferung § 3f UStG (Ort der fiktiven unentgeltlichen Lieferung) § 3c UStG (sog. Versandhandelsregelung) § 3 Abs. 8 UStG (bestimmte Lieferungen aus dem Drittlandsgebiet) § 3 Abs. 6 UStG (Beförderungs- oder Versendungslieferungen) § 3 Abs. 7 UStG (warenruhende Lieferung)
- Reihengeschäft § 3 Abs. 6 Sätze 5 und 6 UStG a) mehrere Unternehmer (mindestens 2), b) schließen Umsatzgeschäfte ab, c) die denselben Gegenstnd berteffen, d) dieser Gegenstand wird befördert oder versendet und gelangt dabei unmittelbar vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer
- Innergemeinschaftlicher Erwerb §§ 1a, 1b UStG § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG
- Bemessungsgrundlage beim Tausch § 10 Abs. 2 Sätze 2 und 3 UStG (Abschn. 10.5 UStAE) Wert der erhaltenen Leistung (gemeiner Wert gem. § 9 BewG) + erhaltene Baraufgabe ./. geleistete Baraufgabe = Zwischensumme ./. Umsatzsteuer (mit dem Steuersatz der eigenen Leistung) = Entgelt
- Bemessungsgrundlage § 10 Abs. 1 und 2 UStG = Entgelt § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG = Einkaufspreis zzgl. Nebenkosten und Selbstkosten jeweils im Zeitpunkt des Umsatzes ./. USt § 10 Abs. 4 Satz 2 UStG § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG = Ausgaben, soweit sie zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben ./. USt § 10 Abs. 4 Satz 2 UStG § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 UStG = Ausgaben ./. USt § 10 Abs. 4 Satz 2 UStG § 10 Abs. 6 UStG = Durchschnittsbeförderungsentgelt
- Zuschüsse echte Zuschüsse Abschn. 10.2 Abs. 7 UStAE = allgemeine Wirtschaftsförderung unechte Zuschüsse = Preisauffüllung: Entgelt für eine Leistung an den Zuschussgeber Abschn. 10.2 Abs. 2 UStAE; zusätzliches Entgelt eines Dritten Abschn. 10.2 Abs. 3 UStAE
- Mindestbemessungsgrundlage § 10 Abs. 5 UStG (nur wenn bei Vollunentgeltlichkeit gem. § 3 Abs. 1b bzw. Abs. 9a UStG zu besteuern wäre) Tatbestandsmerkmale Lieferung oder sonstige Leistung gegen Entgelt bestimmtes Näheverhältnis zwischen Leistendem und Leistungsempfänger BMG nach § 10 Abs. 4 UStG ist größer als BMG nach § 10 Abs. 1 (bzw. Abs. 2) UStG Rechtsfolge Ansatz der Mindestbemessungsgrundlage (Wert gem. § 10 Abs. 4 UStG)
- Plichtangaben in Rechnungen §§ 14 UStG Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers Steuernummer oder USt-IdNr. Ausstellungsdatum fortlaufende Rechnungsnummer Menge und Art der gelieferten gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung bzw. Vereinnahmung der Vorauszahlung Entgelt nach Steuersätzen; im Voraus vereinbarte Preisminderungen Steuersatz Steuerbetrag
- Zusatzangaben in Rechnungen §§ 14a UStG (Sonderfälle) USt-IdNr. des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers (§ 14a Abs. 1, 3 und 7 UStG) Hinweis auf Steuerbefreiung oder Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers innergemeinschaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge Merkmale § 1b Abs. 2 und 3 UStG Hinweis bei Reiseleistung (§ 25 UStG) oder Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) Aufbewahrungspflicht bei steuerpflichtigen Werkleistungen oder sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück (§ 14b Abs. 1 Satz 5 UStG)
- Unrichtiger Steuerausweis § 14c Abs. 1 UStG
- Unberechtigter Steuerausweis § 14c Abs. 2 UStG
- Vorsteuerabzug § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG Satz 1 (Entstehung): gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer, für Lieferungen oder sonstige Leistungen, von einem anderen Unternehmer, an das Unternehmen des Leistungsempfängers Satz 2 (Ausübung): ordungsgemäße Rechnung, die sich im Besitz des Leistungsempfängers befindet Satz 3 (Sonderfall Anzahlung): Zahlung vor Ausführung der Leistung, Besitz ordnungsgemäßer Rechnung
- Prüfreihenfolge Vorsteuerabzug Ist Vorsteuer abziehbar gem. § 15 Abs. 1, 1a UStG? Liegt ein (ggf. anteiliger) Ausschluss gem. § 15 Abs. 1b bis 4 UStG vor? Ergebnis: Vorsteuer ist abzusetzen gem. § 16 Abs. 2 Satz 1 UStG, § 18 Abs. 1 Satz 3 UStG i.H.v. ....... für den Voranmeldungszeitraum .......!
- Einfuhr § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG Begriff Abschn. 15.8 Abs. 2 UStAE Drittlandsgegenstand wurde vom Drittland ins Inland verbracht und in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr überführt
- Vorsteuerabzugsbeschränkung § 15 Abs. 1a UStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG = Geschenke § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 EStG = Gästehäuser § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG = Segeljachten § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG = unangemessene Aufwendungen § 12 Nr. 1 EStG = Aufwendungen der Lebensführung
- Reiseleistungen § 25 UStG (nur Reiseveranstalter, nicht Reisebüros) Tatbestandsmerkmale Reiseleistungen des Unternehmers nicht für das Unternehmen des Leistungsempfängers im eigenen Namen Reisevorleistungen in Anspruch genommen Rechtsfolgen einheitliche sonstige Leistung, § 25 Abs. 1 Sätze 2 und 3 UStG Ort der Leistung, § 3a Abs. 1 UStG, § 25 Abs. 1 Satz 4 UStG Steuerbefreiung, soweit Reisevorleistungen im Drittlandsgebiet bewirkt, § 25 Abs. 2 UStG sog. Margenbesteuerung, § 25 Abs. 3 UStG kein Vorsteuerabzug für Reisevorleistungen, § 25 Abs. 4 Satz 1 UStG
- Differenzbesteuerung § 25 a UStG Tatbestandsmerkmale Lieferung i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG bewegliche körperliche Gegenstände (Ausnahme: Edelsteine und Edelmetalle) Leistender ist Wiederverkäufer Erwerb im Gemeinschaftsgebiet für das Unternehmen Erwerb (vgl. Abschn. 25a.1 Abs. 5 Satz 2 UStAE) von Nichtunternehmer von Unternehmer aus dessen nichtunternehmerischem Bereich von Unternehmer, der ausschließlich steuerfreie (Ausschluss-)Umsätze ausführt (und daher mit seiner Lieferung unter § 4 Nr. 28 Halbsatz 2 UStG fällt) von Kleinunternehmer unter Anwendung des § 25a UStG durch Lieferer Rechtsfolgen Differenzbesteuerung (BMG gem. § 25a Abs. 3 UStG statt § 10 UStG) Steuersatz zwingend 19% kein Vorsteuerabzug für Wiederverkäufer kein Steuerausweis zulässig (sonst § 14c Abs. 2 UStG) besondere Aufzeichnungspflichten § 3c und § 4 Nr. 1 Buchstabe b UStG sind nicht anwendbar Erwerber einer differenzbesteuerten Lieferung verwirklicht keinen innergemeinschaftlichen Erwerb Verzicht auf die Anwendung des § 25a UStG ist möglich, § 25a Abs. 8 UStG! Die Anwendung der Binnenmarktsregelungen § 1a Abs. 1, § 4 Nr. 1 Buchstabe b und § 6a, § 3c UStG sind bei Anwendungen der Differenzbesteuerung ausgeschlossen, da es in den Fällen des § 25a UStG nach dem Willen des Gesetzgebers bei der Besteuerung nach dem Ursprungslandprinzip bleiben sollte.
- Innergemeinschaftliches Verbringen § 1a Abs. 2, § 3 Abs. 1a UStG Voraussetzungen Verbringen Gegenstand des Unternehmens durch Unternehmer zu seiner Verfügung nicht nur vorübergehende Verwendung am Bestimmungsort Warenbewegung: Inland -> übriges Gemeinschaftsgebiet fiktive (innergemeinschaftliche) Lieferung, § 3 Abs. 1a UStG Warenbewegung: übriges Gemeinschaftsgebiet -> Inland fiktiver (innergemeinschaftlicher) Erwerb, § 1a Abs. 2 UStG
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- Steuerberechnung § 16 UStG Berechnung der Steuer nach vereinbarten Entgelten (Sollversteuerung) § 16, § 18 UStG i.V.m. § 20 UStG Umkehrschluss Ausnahmen: Istversteuerung von Anzahlungen, § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a Satz 4 und § 13b Abs. 4 UStG Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (Istversteuerung) § 20 UStG Ausnahmen: Tatbestände, denen kein Geldfluss zugrunde liegt: a) § 3 Abs. 1b UStG; b) § 3 Abs. 9a UStG; (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 UStG) Sonderfall - Einzelbesteuerung § 16 Abs. 5 UStG - Beförderungseinzelbesteuerung § 16 Abs. 5a UStG - Fahrzeugeinzelbesteuerung Wenn kein Antrag gem. § 20 Abs. 1 UStG gestellt wird, erfolgt die Berechnung der Steuer nach vereinbarten Entgelten.
- Berichtigung des Vorsteuerabzugs § 15a UStG Tatbestandsmerkmale 1. Änderung der Verhältnisse (vgl. Abschn. 15a.2 Abs. 2 Satz 3 UStG) tatsächliche Nutzung rechtliche Beurteilung: Verzicht auf Steuerfreiheit; Änderung des Gesetzes oder der Auffassung der Finanzverwaltung Wechsel der Besteuerungsform: Wechsel vom Regelbesteuerer zum Kleinunternehmer (§ 19 UStG); Wechsel von Durchschnittsatzbesteuerung bei LuF (§ 24 UStG) zur Regelbesteuerung 2. ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung 3. innerhalb des Berichtigungszeitraums Rechtsfolge Berichtigung des Vorsteuerabzugs
- Prüfungsschema § 15a UStG Unterliegt der ursprüngliche Vorsteuerabzug dem Grunde nach der Überwachung gem. § 15a UStG? Dauer der Überwachung, d.h. des Berichtigungszeitraums? Liegt innerhalb des Berichtigungszeitraums eine Änderung der (für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden) Verhältnisse vor? Höhe des (jährlichen) Berichtigungsbetrags gem. § 15a UStG? Wann erfolgt die Berichtigung, oder wann unterbleibt sie aus Vereinfachungsgründen insgesamt, § 44 UStDV? Zeitlicher Ablauf: Ausführung der Leistung = Entstehung des Rechts auf Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 UStG) Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung = Zeitpunkt der Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 UStG) erstmalige Verwendung = maßgeblich für Beurteilung des ursprünglichen Vorsteuerabzugs (ggf. Verwendungsabsicht); Beginn des Berichtigungszeitraums Ende des Berichtigungszeitraums = Beendigung der Überwachung des § 15a UStG; keine Anwendung § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 UStG mehr
- Schema zur Berechnung des Berichtigungsbetrages gem. § 15a UStG
- Entstehung der Umsatzsteuer § 13, 13b UStG Lieferung und sonstige Leistung 1. Sollversteuerung § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a UStG mit Ablauf des VAZ, in dem die Leistung ausgeführt wurde Ausnahme bei Istversteuerung von Anzahlungen: § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a Satz 4 UStG - mit Ablauf des VAZ, in dem das Entgelt vereinnahmt wurde 2. Istversteuerung § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a Satz 4 UStG mit Ablauf des VAZ, in dem das Entgelt vereinnahmt wurde Unentgeltliche Wertabgabe § 13 Abs. 1 Nr. 2 UStG mit Ablauf des VAZ, in dem die Leistung ausgeführt wurde Innergemeinschaftlicher Erwerb § 13 Abs. 1 Nr. 6 UStG mit Ausstellung der Rechnung; spätestens jedoch mit Ablauf des dem Erwerb folgenden Kalendermonats Steuerpflichtiger Umsatz, § 13b Abs. 2 Nr. 1 bis 9 UStG § 13b Abs. 2 i.V.m. Abs. 5 UStG mit Ausstellung der Rechnung; spätestens jedoch mit Ablauf des der Ausführung der Leistung folgenden Kalendermonats Sonstige Leistungen i.S.v. § 3a Abs. 2 UStG eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers § 13b Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 UStG mit Ablauf des VAZ, in dem die Leistung ausgeführt wurde