AWL (Subject) / Wettbewerb (Lesson)
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- wichtigste Bestimmungen der AGB ausdrücklicher Hinweis auf die Existenz der AGB und wo sie zu finden sind Einzelabsprachen haben Vorang Verstoßen Bedingungen gegen das Gesetz, so sind diese ungültig die nicht rechtens sind und werden durch gesetzliche Bestimmungen ersetzt Generalklausel: Die AGB sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen Überraschende oder mehrdeutige Klauseln sind unwirksam kurzfristige Preisänderungen dürfen zwischen Vertragsabschluss und Lieferung 4 Monate nicht unterschreiten unbestimmte Liefertermine sind unwirksam Verkürzung der gesetzlichen Gewährleistungspflicht ist unwirksam Ausschluss von Gewährleistungsrechten / Beschränkung auf eine Nacherfüllung ist unwirksam -> Vertragspartner behält Recht auf Minderung oder Rücktritt vom Vertrag wenn eine Nacherfüllung nicht möglich ist. Der Ausschluss der Haftlung des Verkäufers bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist unwirksam
- Was versteht man unter dem Begriff AGB? Allgemeine Geschäftsbedingungen, für eine vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen
- Unter welchen Voraussetzungen können AGB Bestandteil des Vertrags und damit verpflichtend werden? Verweder muss Verbraucher ausdrücklich darauf hinweisen, Möglichkeit un zumutbarer Weise deren kenntnis zu nehmen. Verbraucher muss damit einverstanden sein (mindestens stillschweigend)
- Wann finden die AGB keine Anwendung? Gegen den Ausdrücklichen Willen des Verbrauchers Individuelle Vertragsabsprachen haben Vorang Zweifel bei der Auslegungnder AGB gehen zu Lasten des Verwenders
- Welchen Zweck verfolgen die Bestimmungen des BGBs zu den AGB? Verbraucherschutz! Schutz vor dem Kleingedruckten, Vertragspartner soll keine unangemessene Benachteiligung erfahren.
- Vorteile der AGB Viele Vertragsbestandteile müssen nicht aufwendig einzeln ausgehandelt werden. Ver Vertragsabschluss kann schneller & einfacher erfolgen
- Nachteile / Gefahren der AGB Die AGB benachteiligen die wirtschaftlich schwächeren bzw. die juristisch nicht so versierten Vertragsparteien. z.b. die Konsumenten
- Unternehmenszusammenschlüsse auf vertraglicher Grundlage KOOPERATION Mitgliedsfirmen sind wirtschaftlich und rechtlich selbstständig ( wirtschaftliche Selbstständigkeit wird in Teilbereichen durch Absprache aufgegeben) KARTELL ist ein horizontaler Zusammenschluss. Mögliche Absprachen bzgl. Preise, Produktionsmengen, Typenbezeichnung, Typenzuweisung... SYNDIKAT ist eine Sonderform des Kartells. Ein Vertriebskartell mit eigenener Rechtspersönlichkeit (meist GmbH) Der Vertrieb der Erzeugnisse erfolg über eigene Vertriebsorganisation. Dennoch sind die Mitgliedsfirmen wirtschaftlich und rechtlich selbstständig
- Unternehmenszusammenschlüsse mit Kapitalbeteiligung (wirtschaftliche Unselbstständigkeit) ... und rechtlich selbstständig: Beteiligungen Muttergesellschaft übt nur über das 'Aktionärs-Stimmrecht bei Hauptversammlungen Einfluss aus: bei 25% Kapitalanteil: Sperrminorität zur Verhinderung von Satzungsänderungen durch die HV; bei 50% Kapitalanteil: reicht für die meisten HV Beschlüsse; und 75 % Kapitalanteil: Satzungsänderungen kännen durchgesetzt werden! ( % jeweils + 1 Anteil/ 1 Aktie) Konzern Die angeschlossenen Unternehmen stehen unter einheitlicher Leitung. Zusammenschluss durch entweder Kapitalbeteiligung einer Muttergesellschaft, durch Gründung einer Holdinggesellschaft ( Dachgesellschaft an der die untergestellten Gesellschaften kapitalmäßig beteiligt sind. Häufig durch Abschluss von konzernverträgen wie Beherrschungsvertrag oder Gewinnabführungsvertrag
- Unternehmenszusammenschlüsse mit Kapitalbeteiligung (wirtschaftliche Unselbstständigkeit) ... und rechtlich unselbstständig: TRUST aus ursprünglich verschiedenen Unternehmen wird durch verschmelzung (fusion) ein neues Unternehmen Fusion durch übernahme Fusion durch neugründung
- Kartelle // Kartellverbot Das Kartelverbot gilt absolut für alle Vereinbarungen zwischen Wettbewerbern die Preis-, Quoten-, Kunden-, oder Gebietsabsprachen betreffen und für Vereinbarungen mit Abnehmern, die eine Preisbindung zum Gegenstand haben
- Außnahmen // Vom Kartellverbot Freigestellt 1. Mittelstandskartell 2. Landwirtschaft, Zeitschriften 3. Legalausnahme: Voraussetzungen für eine Freistellung vom Kartellverbot: Verbraucherbeteiligung am gewinn Wirtschaftlicher Nutzen ( Effizienzgewinn) keine Wettbewerbsausschaltung Nur Kartellbezogene Auflagen ( Unerlässlichkeit ) --> Unternehmen müssen prüfen, ob die Voraussetzungen für die Freistellung einer Kartellbildnung erfüllt sind. Ist dies der Fall, Bedarf es keiner Ausdrücklichen Erlaubnis der Kartellbehörde.
- Vorteile beim Wettbewerb zwischen verschiedenen Anbietern: Preiswerte Waren und vielfältiges Angebot, Eingehen auf Kundenwünsche, Verbesserung und Erneuerung der Produkte. Anbieter sind an Gesetze gebunden: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb Gesetz über Widerrung vin Haustürgeschäften Preisauszeichnungordnung Verbraucherschutz: Beratung durch Verbraucherzentralen Stiftung Warentest vergleicht Produkte und veröffentlicht Ergebnisse Tests in Fachzeitschriften
- Unternehmenszusammenschlüsse Kooperationen intensität zunehmend Gelegenheitsgesellschaften ( Arbeitsgemeinschaften, Konsortien) Interessensgemeinschaft Kartelle Strategische Alianzen Gemeinschaftsunternehmen
- Unternehmenszusammenschlüsse Konzentration, Intensität zunehmend Beteiligungen Unterordnungskonzerne Gleichordnungskonzerne Fusionen
- Unlauterer Wettbewerb Mitbewerber und ihre Produkte dürfen nicht in unzulässiger Weise herabgesetzt und verunglimpft werden. Subjektive Aussagen, die nicht vergleichbar sind, sind unzulässig Preisausschreiben dürfen nicht an den Kauf einer Ware gekoppelt werden Irreführende Werbung: Wird etw. z.B. zeitlich begrenzt reduziert, so muss der Vorrat auch für diese Zeit ausrechen. Die Werbung muss Angaben über die Verfügbarkeit und die Mengen enthalten. Irreführende Werbung: Preise dürfen für die Werbemaßnahme nicht zunächst erhöht und dann gesenkt werden Vergleichende werbung: die Verwechslungsgefahr von Mitbewerbern solle vermieden werden Unzumutbare Belästigung: Werbung mit Telefonanrufen gegenüber Verbrauchern nur erlaubt, mit deren Einwilligung: bei Unternehmen reicht die mutmaßliche Einwilligung.
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- Beispiele für unlauteren Wettbewerb Und Irreführende Werbung Einschränkung der Entscheidungsfreiheit Ausnutzung des geschäftlichen unerfahrenheit Verschleierung des Werbecharakters Unklare Preisgestaltung unklare Teilnahmebedingungen oder Kaufzwang bei Gewinnspielen Imitation von Produkten Verstoß gg. ein Gesetz Angaben müssen der Wahrheit entsprechen nicht erlaubt sind irreführende Angaben zu: Beschaffenheit Ursprung Herstellungsart Preisbemessung ( Mondpreiswerbung) Menge der Vorräte Lockvogelangebote Art des Bezugs...
- Verlgeichende Werbung unzumutbare Belästigung Vergleichende Werbung ist erlaubt wenn Zulässigkeitskriterien erfüllt sind (objektiver Vergleich) nicht erlaubt: bei Subjektiven, nicht nachweisbaren Vergleichen wenn die Gefahr besteht, das es zu Verwechslungen mit einem Mitbewerber kommt wenn ein Mitbewerber herabgesetzt wird wenn Zeitpunkt des Preisvergleichs nicht genannt wird UB nicht erlaubt unerwünschte Werbung Telefonaktionen ohne Einwilligung Identität des Absenders ist nicht erkennbar
- Produkthaftungsgesetz Haftung des Herstellers für Folgeschäden aus dem Gebrauch oder Verbrauch eines fehlerhaften Produkts kann nicht durch Vereinbarungen ausgeschlossen werden. Höchstbetrag 85 Mio € Anspruch erlischt 10 Jahre nachdem der Hersteller das Produkt in den Verkehr gebracht hat Bei Sachbeschädigung bis 500€ müssen die Kunden selbst aufkommen