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Rohstoffe und Recycling I (Subject) / VerpackV, Duale Systeme, WertstoffG (Lesson)
VerpackV, Duale Systeme, WertstoffG
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- 1) Basiert die Verpackungsverordnung aus dem Jahr 1991 auf der Umsetzung von Europarecht in deutsches Recht? Nein, die Verpackungsverordnung von 1991 wurde von der Bundesregierung beschlossen, während die EU-Verpackungsrichtlinie erst 1994 folgte.
- 2) Wie oft wurde die Verpackungsverordnung bereits seit 1991 novelliert? 7 mal
- 3) Wird es eine 8. Novelle der Verpackungsverordnung geben? Nein, Wertstoffgesetz mit Einführung der Wertstofftonne und eventuell Rekommunalisierung.
- 4) Welches abfallpolitisches Ziel soll durch die Verpackungsverordnung verwirklicht werden? Produktverantwortung
- 5) Was bedeutet Produktverantwortung?v_ur5 - Verantwortung für die Produkte auch wenn diese Abfall werden Verursacherprinzip: 1) Verminderung der Entstehung von Abfällen bei Herstellung und Gebrauch2) vorrangiger Einsatz verwertbarer Abfälle oder sekundärer Rohstoffe bei Herstellung3) Kennzeichnung schadstoffhaltiger Erzeugnisse4) Hinweis durch Kennzeichnung der Erzeugnisse auf:- Rückgabe, Wiederverwendungs- und Verwertungsmöglichkeiten oder –pflichten- Pfandregelungen 5) Rücknahme der Erzeugnisse und der nach Gebrauch der Erzeugnisse verbleibenden Abfälle sowie deren nachfolgende umweltverträgliche Verwertung oder Beseitigung
- 6) Gibt es neben der Rücknahmepflicht andere Instrumente der Produktverantwortung? Ja, Pfand- und Kennzeichnungspflicht.
- 7) Was sind die abfallwirtschaftlichen Ziele der Verpackungsverordnung?5 - Auswirkungen von Verpackungen auf Umwelt vermeiden oder verringern- Verpackungsabfälle in erster Linie vermeiden- Vorrang der stofflichen Verwertung und anderen Formen der Verwertung gegenüber der Beseitigung von Verpackungsabfällen(Verwertung vor Beseitigung)- 80% Mehrweg- und ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen (MövE)- 65 Gew.-% Verwertung von Verpackungsabfällen, 55 Gew.-% stoffliche Verwertung
- 8) Welche unterschiedlichen Verpackungsarten gibt es (mind. 3 benennen)? Verpackungen:Verkaufsverpackungen GetränkeverpackungenTransportverpackungen
- 9) Wo fallen Verkaufsverpackungen an? beim Endverbraucher (privater + nicht privater = industrieller oder gewerblicher)
- 10) Welche Verpackungsart fällt mengenmäßig am meisten an? Verkaufsverpackungen
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- 11) Was ist aus Sicht des Herstellers oder Vertreibers die grundsätzliche Rechtsfolge, wenn eine Verpackung dafür vorgesehen ist, beim privaten Endverbraucher anzufallen? - Systembeteiligungspflicht an einem oder mehreren Dualen Systemen zur Gewährleistung einer flächendeckenden Rücknahme dieser Verkaufsverpackungen - bei Nichtbeachtung: Inverkehrbringverbot
- 12) Was ist ein privater Endverbraucher? - Verbraucher, der die Ware nicht weiter veräußert(weiterleiten, verkaufen) - Privater Endverbraucher sind Haushaltungen und vergleichbare Anfallstellen (Gaststätten, Hotels, Kantinen, Kinos, Freizeitparks…).
- 13) Wer ist grundsätzlich verpflichtet, sich an einem oder mehreren dualen Systemen zu beteiligen? Hersteller und Vertreiber, die mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen erstmals in den Verkehr bringen
- 14) Wer zahlt im Endeffekt die Systembeteiligungskosten? Der Verbraucher, da die betreffenden Hersteller und Vertreiber ihre Kosten letztendlich auf ihre Produkte umlegen.
- 15) Gibt es Alternativen zur Systembeteiligungspflicht? - Mit der 5. Novelle der Verpackungsverordnung Streichung der Selbstentsorgung für Hersteller und Vertreiber, d.h. allgemeine Systembeteiligungspflicht. - Branchenbezogene Selbstentsorgung (Branchenlösung) bei den privaten Haushaltungen gleichge-stellten Anfallstellen nach Vorlage entsprechender Sachverständigenbescheinigung und Erfüllung einiger Voraussetzungen.
- 16) Gibt es eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht mit dem Markenzeichen „Der Grüne Punkt“? - Seit 2009 gemäß VerpackV keine Kennzeichnungspflicht mehr. - Manche Hersteller / Vertreiber zahlen dennoch materialspezifische Zusatzentgelte für Nutzung des geschützten Markenlogos der DSD GmbH. - Ggf. faktischer Zwang zur Kennzeichnung mit „Der Grüne Punkt“ wegen Kennzeichnungspflicht im Ausland.
- 17) Müssen die Hersteller und Vertreiber (Abfüller) Rechenschaft über die Verpackungsmengen ablegen, die sie in Verkehr bringen? Ja! Die Hersteller / Vertreiber haben eine Vollständigkeitserklärung abzuliefern über…:- Verpackungsmenge (Materialart, Masse)- Anfallort (privater Endverbraucher oder Gewerbe?)- Umfang und Art der Teilnahme an dualen Systemen bzw. Selbstentsorgertätigkeit- Umfang der Beteiligung an Branchenlösungen
- 18) Wo ist die Vollständigkeitserklärung zu hinterlegen? bei IHK ( Industrie- und Handelskammer)
- !19. Was war der Hauptstreitpunkt in der Diskussion um ein neues Wertstoffgesetz? über Sinn und Zweck des Wertstoffgesetzes, insbesondere um die Zuständigkeit für die Wertstofftonne und das Schicksal der Dualen Systeme