IFRS (Subject) / Bilanzierung einzelner AKtiva (Lesson)

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•Immaterielle Vermögenswerte •Sachanlagevermögen •Investment Property •Leasing •Finanzinstrumente •Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte •Vorräte

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  • Wie erfolgt der Ansatz der immateriellen Vermögenswerten? •Definitionskriterien müssen erfüllt sein-nicht-monetärer Vermögenswert ohne physische Substanz-künftiger wirtschaftlicher Nutzen-Verfügungsmacht-Identifizierbarkeit•Allgemeine Ansatzvoraussetzungen müssen erfüllt sein-Wahrscheinlichkeit des Nutzenzuflusses (probable)-zuverlässige Bewertbarkeit der AK/HK-Unterscheidung zwischen:-->Erwerb von Dritten (Anschaffungskosten)-->Erwerb durch Unternehmenskauf (fair value oder Barwert cashflows)-->Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte (Entwicklungskosten)
  • Dürfen Forschung- und Entwicklungskosten aktiviert werden? Aktivierungsverbot für Forschungskosten (IAS 38.54 ff.)“Forschung ist die eigenständige und planmäßige Suche mit der Aussicht, zu neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen zu gelangen.” •Aktivierungsgebot für Entwicklungskosten (IAS 38.57 ff.) -->ABER Erfüllung bestimmter Ansatzkriterien vorausgesetzt“Entwicklung ist die Anwendung von Forschungsergebnissen (…) auf einen Plan oder Entwurf für die Produktion von neuen oder beträchtlich verbesserten Materialien (...). Die Entwicklung findet dabei vor Beginn der kommerziellen Produktion oder Nutzung statt.”
  • Welche Aktivierungsverbote gibt es für Aufwendungen und wo sind diese geregelt? Gemäß IAS 38.63 und .69 sind folgende Aufwendungen von der Aktivierung grundsätzlich ausgeschlossen:•Ausgaben für selbst erstellte Markennamen•Ausgaben für selbst erstellte Kundenlisten•Ausgaben für selbst geschaffene Drucktitel und Verlagsrechte•Ausgaben für die Gründung und den Anlauf eines Geschäftsbetriebes•Kosten für Aus- und Weiterbildung•Kosten für Werbekampagnen und Maßnahmen zur Verkaufsförderung•Kosten für Verlegung oder Umorganisation von Unternehmensteilen oder des gesamten Unternehmens
  • Wie werden die immateriellen Vermögenswerte bewertet? •Zugangsbewertung: Anschaffungs- und Herstellungskosten-Herstellungskosten: alle Aufwendungen, die nach Zeitpunkt des Erfüllens der Aktivierungskriterien angefallen sind (beachte Aktivierungsverbote!)-es gelten die allgemeinen Grundsätze für die Ermittlung der Herstellungskosten-keine Nachaktivierung von in Vorperioden als Aufwand berücksichtigter Ausgaben•Folgebewertung: Cost Model vs. Revaluation Model  Vgl. Sachanlagen!•Cost Model (IAS 38.74)-Fortgeführte AHK, ggf. nachträgliche AHK bei Nachweisbarkeit eines spezifischen zusätzlichen ökonomischen Nutzens•Revaluation Model (IAS 38.75 ff.)-Neubewertung zum Fair Value, abzgl. Abschreibungen-Erfolgsneutrale Erfassung von Wertsteigerungen (Neubewertungsrücklage), erfolgswirksame Erfassung von Wertminderungen-Voraussetzung: aktiver Markt zur Ermittlung des Fair Value (!)-Regelmäßige Neubewertung
  • Wie werden die CGU nach IAS 36.80ff. aufgeteilt? Cash Generating Units•Zahlungsmittelgenerierende Einheiten-->Eine zahlungsmittelgenerierende Einheit (CGU) ist definiert als die kleinste identifizierte Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzu-/-abflüsse unabhängig von der Nutzung anderer Vermögenswerte oder CGUs generiert•Werthaltigkeitstest auf CGU-Ebene (IAS 36.88 ff.)-Vorgehen grds. analog zum „normalen“ Impairment Test-aber: kann der erzielbare Betrag für einen einzelnen Vermögenswert nicht ermittelt werden, wird der Impairment Test auf CGU-Ebene durchgeführt-eine Wertminderung wird dabei auf die einzelnen Vermögenswerte der CGU verteilt
  • Wie ist die Definition und Ansatz von Sachanlagen? •Sachanlagen (Property, Plant and Equipment) – IAS 16-materielle Vermögenswerte, die für Zwecke der Herstellung/Lieferung von Gütern/ Dienstleistungen, zur Vermietung oder für Verwaltungszwecke gehalten werden-die Nutzung ist auf mehr als eine Periode angelegt-zu beachten sind auch IAS 36, IAS 40 und IFRS 5-Problem: für einige Assets existiert kein funktionsfähiger Markt  alternative Bewertungsmodelle sind zulässig, Ermessenspielraum steigt, Verlässlichkeit nimmt ab•Bilanzansatz-normalerweise unstrittig-Asset-Definition und Ansatzkriterien i.d.R. erfüllt•Erstbewertung-Zugangsbewertung „at cost“- Anschaffungskosten- Herstellungskosten
  • Wie werden die Anschaffungskosten nach IFRS (IAS 16.11 ff. ermittelt? Anschaffungspreis (netto) + dem Erwerb direkt zurechenbare Kosten (Montage, Finanzierung etc.) + nachträgliche Anschaffungskosten (Umbau, Erweiterung etc.) + ggf. Kosten für Rekultivierung (bei Rückstellungsbildung) ./. Anschaffungspreisminderungen (Rabatte, Skonti, Zuschüsse* etc.) = Anschaffungskosten
  • Wie werden Finanzierungskosten nach IAS23 aktiviert? Finanzierungskosten stellen einen aktivierungspflichtigen Teil der AK/HK dar, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen (IAS 23.8 ff.):•Direkte Zurechenbarkeit zu Erwerb/Herstellung•Qualifying Asset (Vermögenswert, der erst nach einem längeren Zeitraum betriebs-/verkaufsbereit ist)•allg. Ansatzkriterien erfüllt (Nutzenzufluss wahrscheinlich, Ermittlung verlässlich)Mit der Aktivierung wird begonnen, wenn•Ausgaben für den Vermögenswert anfallen,•Fremdkapitalkosten anfallen, und•die erforderlichen Arbeiten durchgeführt werden, um den Vermögenswert für seinen beabsichtigten Gebrauch/Verkauf vorzubereitenDie Aktivierung endet, wenn im Wesentlichen alle Arbeiten abgeschlossen sind, um den Vermögenswert für seinen beabsichtigten Gebrauch/Verkauf vorzubereiten
  • Welche Sonderfragen des Bilanzansatzes gibt es nach IFRS? •Komponentenansatz (component approach, IAS 16.43)-gesonderte Aktivierung einer einzelnen Komponente eines Vermögenswerts bei unterschiedlicher Nutzungsdauer oder unterschiedlichem Wertminderungsverlauf, wenn die Kosten im Verhältnis zu Gesamtkosten signifikant sind (z.B. Rumpf, Trieb-werke und Innenausstattung eines Flugzeugs)-Signifikanz beruht auf der Kostenrelation einer Komponente zum gesamten Asset-Einzelverwertbarkeit ist nicht erforderlich-Dies gilt gemäß IAS 16.14 auch bei Ausgaben für Großinspektionen oder Generalüberholungen-Wartung, Instandhaltung und Reparatur ist gem. IAS 16.12 jedoch Aufwand-Erfassung auf getrennten Bestandskonten, selbständige Folgebewertung und Ausbuchung (IAS 16.70)-Bilanzausweis als ein Vermögenswert•Keine explizite Regelung zu geringwertigen Wirtschaftsgütern-Vorgehen analog zu deutschem Recht aufgrund des Grundsatzes der Wesentlichkeit grundsätzlich möglich
  • Welche Aktivierungsverbote nach IAS 16.19/20 gibt es? •Kosten für Neueröffnungen von Betriebsstätten•Einführungskosten neuer Produkte oder Dienstleistungen•Kosten der Erschließung neuer Standorte oder Kundengruppen (inkl. Mitarbeiterschulungen)•Allgemeine Verwaltungs- und Gemeinkosten•Anlaufverluste (auch durch Verzögerung oder Unterbeschäftigung)•Kosten der Verlagerung oder Umstrukturierung eines Teils oder der gesamten Geschäftstätigkeit des Unternehmens
  • Wie erfolgt die Folgebewertung im Sachanlagevermögen? •Cost Model (IAS 16.30)-Fortgeführte Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK abzgl. Abschreibung)-ggf. Wertminderung/-aufholung berücksichtigen•Revaluation Model (IAS 16.31 ff.)-Neubewertung zum Fair Value, abzgl. Abschreibungen (Brutto- oder Netto-Methode)-Erfolgsneutrale Erfassung von Wertsteigerungen (Neubewertungsrücklage), erfolgswirksame Erfassung von Wertminderungen  Ausnahmen beachten!-Zulässig für einheitliche Gruppen von Anlagegegenständen-Regelmäßige Neubewertung (jährlich)-Planmäßige Umbuchung der Neubewertungsrücklage in die Gewinnrücklage zulässigMethodenwechsel nur zulässig, wenn durch Standard vorgeschrieben oder die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage verbessert wird (IAS 8.14)
  • Wie erfolgt die (planmäßige) Abschreibung nach IAS 16.43ff beim Sachanlagevermögen? •Abschreibungsmethode muss wirtschaftlichen Verbrauch abbilden:-lineare Abschreibungsmethode-degressive Abschreibungsmethode-leistungsabhängige Abschreibungsmethode-Methodenwechsel muss wirtschaftlich begründet sein•Nutzungsdauer eines Vermögenswertes:-Beginn, wenn der Vermögenswert in betriebsbereitem Zustand ist-Ende bei Abgang oder Umklassifizierung als „held for sale“ (IFRS 5)-bestimmt sich nach voraussichtlicher Nutzbarkeit für das Unternehmen-jährliche Überprüfung der Abschreibungsmethode und Nutzungsdauer
  • Welche Vor- & Nachteile ergeben sich bei der Anwendung der Neubewertungsmethode? •Vorteile der Anwendung der Neubewertungsmethode-Eigenkapitalquote steigt bei einer Wertsteigerung-bessere Datenbasis für bestimmte Entscheidungen (Vermögenslage)•Nachteile der Anwendung der Neubewertungsmethode-Eigenkapitalquote sinkt bei einer Wertminderung-Markt-/Zeitwertermittlung ist oftmals sehr aufwändig-bei Wertsteigerungen wird die GuV in den Folgejahren aufgrund der erhöhten Abschreibung stärker belastet
  • Wie lautet die Definition/Abgrenzung von Investment Property? •Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien sind nach IAS 40.5 Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden und nicht-zur Herstellung oder Lieferung von Gütern bzw. der Erbringung von Dienstleistungen oder für Verwaltungszwecke dienen, oder-zum Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens gehalten werden•Getrennte Bilanzierung, wenn Abgrenzung möglich (IAS 40.10), sonst:-komplett Investment Property, wenn betriebliche Nutzung unbedeutend•Abgrenzung ggf. durch Berücksichtigung von Nebenleistungen, d.h. wenn Nebenleistungen unbedeutend für Gesamtertrag --> Immobilienanlage•Unterschiedlicher Ausweis im Einzel- und Konzernabschluss ggf.notwendig, wenn entsprechende innerkonzernliche Beziehungen bestehen
  • Wie wird Investment Proüerty bewertet? •Zugangsbewertung (IAS 40.20 ff.): AHK inkl. Transaktionskosten-nachträglich anfallende Aufwendungen aktivieren, wenn Ansatzkriterien erfüllt-kein Komponentenansatz wie in IAS 16-Ansatzverbote: Gründungs- u. Anlaufkosten, Verluste durch Unterauslastung, Ungewöhnlich hohe Fertigungslöhne, Abfallkosten, usw.•Folgebewertung (IAS 40.30 ff.)-Cost Model: Anwendung gem. IAS 16, aber: umfangreiche Angabepflichten-Fair Value Model: Ermittlung nach den Vorgaben des IFRS 13, d.h. Exit Price Betrachtung Berücksichtigung von Faktoren, die durch die Marktteilnehmer bei der Preisermittlung berücksichtigt werden (z.B. derzeitige Mieterträge) erfolgswirksame Erfassung aller Wertänderungen jährliche Ermittlung zum Bilanzstichtag •Einheitliche Bewertungsmethode für alle Anlageimmobilien•Wechsel nur möglich, wenn bessere Darstellung der VFE-Lage (restriktiv)
  • Was ist leasing, welche Besonderheiten gibt es? •Leasing beschreibt eine entgeltliche Vermietung oder Verpachtung von Investitionsgütern bzw. langlebigen Gütern des privaten Bedarfs, die wirtschaftlich selbständig verwertbar und nutzbar sind.•Besonderheit: Abweichende Verteilung von Rechten und Pflichten zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber je nach Vertragsgestaltung. •Leasingverhältnisse (IAS 17.4) Vereinbarungen, bei denen der LG dem LN gegen eine Zahlung oder eine Reihe von Zahlungen das Recht auf Nutzung eines Vermögenswerts für einen vereinbarten Zeitraum überträgt Definition umfasst auch Mietverhältnisse (im englischen Sprachgebrauch wird keine Unterscheidung zwischen Miete und Leasing vorgenommen)
  • Wie werden Leasingverhältnisse eingeordnet? Substance over form (wirtschaftliche Betrachtungsweise) Ausweis des Leasinggegenstands beim wirtschaftlichen Eigentümer Finance lease (Finanzierungsleasing) Übergang aller Risiken und Chancen auf den Leasingnehmer -->Bilanzierung des Leasinggegenstands bei Leasingnehmer Operating lease (Operate-Leasing) Negativabgrenzung, d.h. sofern kein Finanzierungsleasing --> Bilanzierung des Leasinggegenstands bei Leasinggeber Grundstücke und Gebäude sind stets getrennt voneinander zu beurteilen (IAS 17.15A)
  • Wie werden Leasingverträge klassifiziert? Welche Voraussetzungen gibt es? Finanzierungsleasing (IAS 17.10 f.)•Rechtliches Eigentum geht am Laufzeitende auf Leasingnehmer über•Leasingnehmer hat Kaufoption zu einem vorteilhaften Kaufpreis•Vertragslaufzeit deckt überwiegenden Teil der wirtschaftlichen ND ab•Zu Beginn des Leasingverhältnisses: Barwert Mindestleasingzahlungen ≥ Zeitwert des Leasinggegenstandes•Nur Leasingnehmer kann den Leasinggegenstand aufgrund seiner speziellen Beschaffenheit nutzen(•Leasingnehmer trägt Verlustrisiko bei eigener Kündigung•Leasingnehmer trägt Risiko bzgl. des Restwerts (fair value)•Verlängerungsoption zu vergünstigten Konditionen) --> Grundstücke: im Regelfall kein Finanzierungsleasing!
  • Wie erfolgt der Ansatz des Operating lease und wie erfolgt die Folgebewertung? Erstmaliger Bilanzansatz•Bilanzierung beim Leasingnehmer-keine Aktivierung des Leasinggegenstands, Leasingraten Periodenaufwand erfasst•Bilanzierung beim Leasinggeber-Aktivierung zu AHK (Anlagevermögen) zzgl. anfänglicher direkter Kosten-Abschreibung des Leasinggegenstandes über die Nutzungsdauer-i.d.R. lineare Erfassung von Leasingerträgen über die Leasinglaufzeit (selbst wenn Einnahmen nicht linear anfallen) Folgebewertung•Bilanzierung beim Leasinggeber-Abschreibung des Vermögenswerts über die Nutzungsdauer (IAS 16/38)-Leasingerträge werden unabhängig von Zahlungen linear erfasst-Ertragserfassung meist als Umsatzerlöse-Anreizvereinbarungen mindern die Erträge während der Laufzeit
  • Wie erfolgt der Ersatzansatz nach IAS 17.20ff/.36ff beim Finanzierungsleasing •Bilanzierung beim Leasingnehmer-Aktivierung des Leasinggegenstands-Passivierung einer betragsgleichen Verbindlichkeit (Zahlungsverpflichtung Raten)-Bewertung zum Fair Value des Leasinggegenstands zu Beginn des Leasingverhält-nisses oder dem niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen (MLZ) Barwert aller über den gesamten Leasingzeitraum zu erbringenden Zahlungen (inkl. garantierter Beträge; ohne bedingte Zahlungen) ggf. zzgl. anfänglicher direkter Kosten (z.B. Rechtsberatung) Diskontierungszinssatz entweder Leasingzinssatz (= Effektivzinssatz) oder Grenzfremdkapitalzinssatz (≈ Opportunitätskostensatz) •Bilanzierung beim Leasinggeber-Aktivierung der Leasingforderung (für das Recht auf Erhalt der Leasingraten)-Bewertung der Forderung i.H.d. Nettoinvestitionswerts aus dem Leasingverhältnis; Nettoinvestitionswert = Barwert (∑ MLZ + nicht garantierter Restwert) ggf. inkl. anfänglicher direkter Kosten
  • Wie erfolgt die Folgebewerung beim Finanzierungsleasing (IAS 17.25ff. /.39 •Bilanzierung beim Leasingnehmer1.Abschreibung des aktivierten Vermögenswerts (erwartete ND, vgl. IAS 16/36/38)2.Abbildung der Leasingzahlungen in Tilgungs-/Finanzierungsanteil Finanzierungskosten =  Leasingzahlungen ./. ursprüngliche Leasingverbindlichkeit Aufteilung Finanzierungskosten nach Effektivzins-, digitaler oder linearer Methode •Bilanzierung beim Leasinggeber1.Begleichung der ursprünglichen Leasingforderung2.Verteilung des Finanzierungsertrags Finanzierungsertrag =  Leasingzahlungen ./. ursprüngliche Leasingforderung Aufteilung Finanzierungsertrag nach Effektivzinsmethode, u.U. Vereinfachungen
  • Wie werten die Finanzinstrumente eingeteilt? •Grundsätzlich gelten IAS 32, 39 und IFRS 7 für alle Finanzinstrumente, die nicht in anderen IFRS näher behandelt werden. Teilweise müssen aber diese Standards zusätzlich beachtet werden, v.a. bzgl. der Angabepflichten nach IFRS 7.
  • Wie wird ein Finanzinstrument definiert? Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Vertragspartner zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Vertragspartner zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt (IAS 32.11)•Finanzieller Vermögenswert-Kassenbestand, flüssige Mittel, Eigenkapitalinstrumente anderer Unternehmen, Recht auf Erhalt flüssiger Mittel, Recht auf vorteilhaften Tausch von Finanzinstrumenten•Finanzielle Verbindlichkeit-Verpflichtung zur Übertragung flüssiger Mittel, Verpflichtung zur Übertragung finan-zieller Vermögenswerte, Verpflichtung zum nachteiligen Tausch von Finanzinstrumenten•Eigenkapitalinstrument-Garantiert als Vertrag dem Eigentümer den anteiligen Anspruch am Residual-vermögen des Unternehmens, z.B. Aktien oder Anteile an GmbHs
  • Wie ist die Vorgehensweise bei Zugang von Finanzinstrumenten? •Klassifizierung in eine der Kategorien für aktive Finanz-instrumente (IAS 39.9):-Held-to-Maturity investments-Loans and receivables-Financial instruments at fair value through profit or loss-Available-for-Sale financial assetsfür passive Finanzinstrumente:-Financial instruments at fair value through profit or loss-Other liabilities•Aus der Klassifizierung folgt-Erstansatz-Folgebewertung-Behandlung von Wertänderungen-Wertaufholung
  • Wie erfolgt die Wertberichtigung nach IAS 39.58 ff. •Alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht „at Fair Value through Profit or Loss“ klassifiziert sind, müssen zu jedem Bilanzstichtag auf ihre Werthaltigkeit überprüft werden•Der Test auf Vorliegen eines Impairment beschränkt sich dementsprechend auf finanzielle Vermögenswerte, die-zu (fortgeführten) Anschaffungskosten (HtM, L&R, AfS) oder-erfolgsneutral zum Fair Value (AfS)angesetzt werden•Bei finanziellen Vermögenswerten der Kategorie „at Fair Value through Profit or Loss“ ist ein Impairment automatisch in der erfolgswirksamen Fair Value-Bewertung berücksichtigt
  • Wie ist die Vorgehensweise bei Wertberichtigungen? Zweistufige Vorgehensweise:1.Identifikation von objektiven Hinweisen auf Wertminderung-meist das Vorliegen von deutlichen finanziellen Schwierigkeiten des Emittenten, aber keine zukünftigen Ereignisse (z. B. erwartete Eröffnung eines Insolvenz-verfahrens, egal wie wahrscheinlich dieses ist)-nicht z. B. für sich genommen die Herabstufung des Kreditratings2.Ermittlung der Höhe des Wertminderungsbetrags-Bestimmung der noch zu erwartenden Zahlungen-Abzinsung mit ursprünglichem Effektivzins (HtM, L&R, AfS) bzw. adäquatem Marktzins (at cost)Ist eine Wertminderung zu erfassen, ist eine ggf. vorhandene positive Bewertungsrücklage (passivisch bilanziert)-zunächst mit dieser Wertminderung zu verrechnen,-bevor der Restbetrag erfolgswirksam wird
  • Ab wann muss ein Vermögenswert ausgebucht werden? •Ein finanzieller Vermögenswert muss dann ausgebucht werden, wenn die Kontrolle über die mit dem Vermögenswert verbundenen vertraglichen Rechte an den Cashflows nicht mehr besteht-Sind die Rechte an dem finanziellen Vermögenswert erloschen oder veräußert?-Wer hält die Chancen und Risiken an dem finanziellen Vermögenswert?l-Bei geteilten Chancen und Risiken: Wer hat die Kontrolle?→ Verliert das Unternehmen nur über Teile der vertraglichen Rechte die Kontrolle, so ist der Vermögenswert auch nur zum Teil auszubuchen•Wird ein Finanzinstrument der Kategorie Available-for-Sale ausgebucht, für das eine erfolgsneutrale Rücklage besteht, muss auch diese erfolgswirksam ausgebucht werden→ „Recycling“
  • Was sind zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte? •Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen (IFRS 5)-der Wert des Vermögenswerts wird hauptsächlich durch ein Veräußerungs- geschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert (IFRS 5.6) -Vermögenswert oder Veräußerungsgru ppe müssen im gegenwärtigen Zustand zu gängigen Bedingungen sofort veräußerbar und die Veräußerung höchstwahrscheinlich sein (IFRS 5.7) Veräußerungsplan wurde beschlossen und mit der Umsetzung begonnen vernünftiger Verkaufspreis wurde festgelegt (Fair Value Relation) Abschluss des Verkaufsvorgangs innerhalb eines Jahres wesentliche Planänderungen sind unwahrscheinlich -IFRS 5 ist nicht anzuwenden, wenn z.B. der Vermögenswert ohne Veräußerungs-absicht stillgelegt werden soll (IFRS 5.13)•Aufgegebene Geschäftsbereiche-abgrenzbare wesentliche Geschäftszweige oder geographische Bereiche, die im Rahmen eines einheitlichen Plans veräußert oder eingestellt werden sollen/wurden
  • Wie erfolgt die Bewerung und Ausweis nach IFRS 5 •Bewertung (IFRS 5.15 ff.)-Erstbewertung: niedrigerer Wert aus Buchwert (Carrying Amount) und beizulegendem Zeitwert abzgl. Veräußerungskosten (Fair Value less Costs to Sell)-Folgebewertung: planmäßige Abschreibungen werden ausgesetzt Verkauf nach > 1 Jahr erwartet: Barwert der Veräußerungskosten Wertminderung: GuV-wirksame Erfassung der Wertminderung (beachte: IFRS 5.19) Wertaufholung: GuV-wirksame Zuschreibung bis zum bisher erfassten kumulierten Wertminderungsaufwand •Ausweis (IFRS 5.38 ff.)-gesonderter Ausweis von zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögens-werten und aufgegebenen Geschäftsbereichen in den einschlägigen Rechen- werken (Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Kapitalflussrechnung)
  • Wie werden Vorräte definiert? •Vorräte sind Vermögenswerte, die folgendermaßen abgegrenzt werden können (IAS 2.6):Verkauf im normalen Geschäftsgang oderdie sich in der Herstellung hierfür befinden oderdie bei der Erstellung oder Bereitstellung von Dienstleistungen verbraucht werden oderHandelswaren
  • Welche Bewertungsverinfachungsverfahren bei Vorräten gibt es? •Prinzipiell: Grundsatz der Einzelbewertung•Bewertungsvereinfachungsverfahren sind zulässig, falls-Vorräte in einer großen Stückzahl vorliegen und-Vorräte untereinander austauschbar sind-aber: stetige und einheitliche Anwendung vorausgesetzt•Zulässigkeit spezifischer Vereinfachungsverfahren (IAS 2.21 ff.)-Verbrauchsfolgefiktionen: Fifo- und Durchschnittsmethode (gleitend/gewogen) zulässig-keine Anwendung der Lifo-Methode erlaubt-Festwertverfahren: keine Angaben in IAS 2, tendenziell im Falle eher unbedeutender Vorräte aufgrund des Wesentlichkeitsgrundsatzes wohl zulässig-Retrograde Wertermittlung zulässig, wenn sie den tatsächlichen AHK nahe kommt:  Rückrechnung über Verkaufspreis ./. Rohgewinnaufschlag und Preisminderungen (Voraussetzung: ähnliche Gewinnaufschläge)-Standardkosten zulässig, wenn sie den tatsächlichen AHK nahe kommen: Berechnung auf Basis normalisierter Werte (Planpreise, ø Kosten, Normalauslastung)
  • Was bedeutet das strenge Niederstwertprinzip IAS 2.28ff? Was versteht man unter Nettoveräußerungswert? •Unter dem Nettoveräußerungswert versteht man den:-geschätzten,-im normalen Geschäftsgang erzielbaren Verkaufserlös-abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung (cost of completion) und der geschätzten notwendigen Verkaufskosten (cost to sell).•Orientierung am Absatzmarkt-Abwertungsursachen sind z.B. gesunkene Absatzpreise, gestiegene Kosten der Fertigstellung, Beschädigung der Waren etc.•Ausnahme vom strengen Niederstwertprinzip-Vorräte, die in ein Endprodukt eingehen: da diese nicht zur Veräußerung bestimmt sind (sondern Produktion), ist der NRV nicht direkt am Absatzmarkt bestimmbar --> falls Herstellungskosten ggf. < Verkaufspreis: keine Wertminderung --> falls Herstellungskosten ggf. > Verkaufspreis: Wertminderung (Wiederbeschaffungskosten als bester Indikator)