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Fleisch (Subject) / Beurteilung und Kennzeichnung (Lesson)
- Entscheidungen bzgl Fleisch (Genusstauglichkeit/genussuntauglich) H3, Anhang 1 Fleisch ist für genussuntauglich zu erklären,wenn: SU ausgeblieben ist fehlenden Teilen verendeten Tieren/Totgeborenen Tieren, ungeboren oder jünger als 7 d Fleischabschnitte der Stichstelle Tierseuchen der OIE Liste a/B Allgemeinerkrankungen mikrobieller Kontamination Parasitenbefall (Ascaris suum Schwein Leber = für Msch nicht gefährlich, ab wann untauglich nicht gergelt, Sarcosporidien Rind (Gewebezysten), Großer Leberegel Rind, Echinococcus granulosus/multilocularis) Verschmutzungen, Verunreinigungen Rückstände Fremdkörper Strahlung/verbotene Stoffe Anomalien Konsistenz (PSE) ausgeprägter Geschlechtsgeruch unzureichender Ausblutungsgrad Kachexie spezif. Risikomaterial enthält Gefahr für Gesundheit von Tier/Mensch fehlende LMKI TSE Fleisch generalisiert mit Cysticercose infiziertes Fleisch (Bandwurmfinnen) => wenn nicht generalisiert infiziert, können entspr. Teile durch Gefrierbehandlung tauglich gemacht werden Trichinellose Rotz generalisierte Tbc (bei einzelnen Lnn, muss nur entspr. Organ/Körperteil untauglich gemacht werden) akute Brucellose (brucellose Test positiv oder nicht eindeutig: Euter, Genitaltrakt, Blut genussuntauglich, auch ohne feststellbare Läsionen)
- Teile,die nicht für Herstellung von Fleischerzeugnissen verwendet werden dürfen = H2, Anhang 3 Geschlechtsorgane (außer Hoden) Harnorgane (außer Niere, Blase) Kehlkopfknorpel, Knorpel Trachea und Bronchien Augen, Augenlider äußere Gehörgänge Hornhaut Geflügel:Kopf (außer Kopfanhänge), Speiseröhre, Kropf, Eingeweide, Geschlechtsorgane
- Kategorie 3 Material VO 1069/2009: keine fleischhygienerechtlichen Bestimmungen für K3 Definition: " nicht geeignet für den Genuss durch den Menschen" Betrifft Fleisch,das..: verunreinigt ist mässige Abweichungen aufweist Rückstände geringer Relevanz aufweist => Verwertung als Hundefutter/Fettschmelzerei
- Zusatzinformation Cysticercose Cysticercus bovis (Taenia saginata) ZW Rind, EW Mensch Cysticercus ovis (Taenia ovis) = schaf Cysticercus cellulosae (Taenia solium) = Schwein Cysticercus tenuicollis /Taenia hydatigena) = ZW: herbivore/omnivore EW: Hund => ZW: über Darmwand zur Pfortader in Leber --> subseröse Gewebe der Bauchhöhle --> Netz, Gekröse Leber
- Kennzeichnung von Lebensmitteln/Schlachttierkörpern über H2-Präambel: Lebensmittel müssen im Zuge der Lebensmittelsicherheit rückverfolgbar sein und müssen vor Inverkehrbringen entweder im Zuge der Fleischerzeugung mit einem Genusstauglichkeitskennzeichen (amtlich kontrolliert: H3) bzw einem Identitätskennzeichen versehen sein 1. Genusstauglichkeitskennzeichen: belegt amtliche ÜW (H3) auf allen Schlachttierkörpern von als Haustiere gehaltenen Huftieren und Farmwild (außer Hasen und Großwild) auf allen Hälften/Viertel oder Teilstücken,die durch Zerlegung in 3 großmarktübliche Stücke gewonnen werden Verantwortung: ATA oval 6,5 cm breit und 4,5 cm hoch Land (DE) + Veterinärkontrollnummer + Handelsbereich (EG/EC/CE...) Anbringung auf Außenseite (jedes Teil muss nach Zerlegung ein GK tragen) mittels Farb-/Brandstempel => Rind: 5 Stempel pro SK-Hälfte = Schulter, Schinken, 2x Rücken, Bauch => CAVE!! Schwein (Änderung seit Sommer 2016!!) = 3 x (Schulter, Keule, Rücken) 2. Identitätskennzeichen Geflügel, Zuchtlaufvögel, Hasentiere, Kleinwild NPS verantwortlich ist Lemi-Unternehmer Anbringung bevor Erzeugnis den Betrieb verlässt Land (DE) + Zulassungsnummer (H2) + Handelsbereich (EG/CE/EC..) Anbringugn auf Erzeugnis selbst, Umhüllung bzw Verpackung mittels Aufdruck/Etikett =>
- Farbstoffe für Farbstempel (Kennzeichen) müssen nach Zusatzstoff-Zulassungs.VO zugelassen sein!! Allurarot AC = E 129 Brilliantblau = E 133 Braun HT = E 155
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