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Fleisch (Subject) / 60 - 80 (Lesson)
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- FU Schafe und Ziegen 1.) Besichtigung des enthäuteten Kopfes nach dem Enthäuten (Untersuchung von Rachen, Maul, Zunge, Schlundkopf- und Ohrspeicheldrüsenlymphknoten nur im Verdachtsfall, entfällt ganz, wenn zuständige Behörde gewährleisten kann, dass der Kopf - einschließlich Zunge und Gehirn - vom Verzehr ausgeschlossen wird) > im Ggs zum Rind nur im Verdachtsfall Lymphknoten etc. anschauen> keine Finnenschnitte 2.) Besichtigung von Lunge, Luft- und Speiseröhre --> Durchtasten der Lunge und der Lymphknoten an der Lungenwurzel (Lnn. Bifurcationes et eparteriales) und im Mittelfell (Lnn. mediastinales); im Zweifelsfall Anschnitt und Untersuchung dieser Organe und Lymphknoten; > beim Rind immer Lunge aufschneiden, wenn sie zum Verzehr gedacht ist! 3. Besichtigung von Herzbeutel und Herz; im Zweifelsfall Anschnitt und Untersuchung des Herzens> beim Rind immer Herz anschneiden 4. Besichtigung des Zwerchfells 5. Besichtigung der Leber und der Lymphknoten an der Leberpforte und Bauchspeicheldrüse (Lnn. portales); Durchtasten der Leber und ihrer Lymphknoten; Anschnitt der Magenfläche der Leber zur Untersuchung der Gallengänge; > neben adultem Rind einzige Tiere, wo Leber immer angeschnitten wird, aber nicht der Spiegelsche Lappen (beim Kalb nur im Verdachtsfall Leber anschneiden) 6. Besichtigung des MDT, des Mesenteriums, der Lymphknoten der Magengegend und der Mesenteriallymphknoten (Lnn. Gastrici, mesenterici craniales et caudales); > beim Rind durchtasten, im Verdachtsfall anschneiden 7. Besichtigung und erforderlichenfalls Durchtasten der Milz; 8. Besichtigung der Nieren; erforderlichenfalls Anschnitt der Nieren und ihrer Lymphknoten (Lnn. renales); 9. Besichtigung von Brust- und Bauchfell 10. Besichtigung der Genitalien (mit Ausnahme des Penis, falls er bereits entfernt worden ist) 11. Besichtigung des Euters und seiner Lymphknoten> Beim Rind Euter und Lnn anschneiden, Euter öffnen (außer wenn nicht zum Verzehr) 12. Besichtigung und Durchtasten der Nabelgegend und der Gelenke bei jungen Tieren; im Zweifelsfall Anschnitt der Nabelgegend und Öffnung der Gelenke; Untersuchung der Gelenkflüssigkeit
- spezifiziertes Risikomaterial Ziege und Schaf VO 999/2001 Spezifiziertes Risikomaterial: Milz und Ileum > alle AltersklassenSchädel incl. Gehirn und Augen, Tonsillen und Rückenmark >12 Monate wenn Alter der Tiere nicht feststellbar --> Schafe und Ziegen beprobungspflichtig, bei denen ein bleibender Schneidezahn das Zahnfleisch durchbrochen hat
- Differenzierung Schlachtierkörper Schaf und Ziege Schaf: dorsaler Schädel stark gewölbt, Tränenbeingrube mit anhaftender Wolle, gewölbter Rücken, rundliche Kruppe, tonnenförmiger Brustkorb, kurzbeinig erscheinend, Fettpolster gleichmäßig in der Unterhaut verteilt Ziege: dorsaler Schädel wenig gewölbt, keine Tränenbeingrube, geradliniger Rücken, abfallende Kruppe, schmaler Brustkorb, lange Beine, Fettgewebe hauptsächlich im Nierenbereich
- FU Einhufer 1. Besichtigung des Kopfes und des Rachens Zunge lösen Besichtigung von Maul und Schlund Durchtasten der Zunge im Verdachtsfall Anschnitt der Unterkiefer-, Schlundkopf-, und Ohrspeicheldrüsenlymphknoten (Lnn. mandibulares, retropharyngiales et parotidei) > wie beim adulten Rind, aber nur im Verdachtsfall; Besichtigung und Durchtasten der Zunge selbst; Entfernung der Tonsillen 2. Besichtigung von Lunge, Luft- und Speiseröhre Durchtasten der Lunge Durchtasten und erforderlichenfalls Anschnitt der Lymphknoten an der Lungenwurzel (Lnn. bifurcationes et eparteriales) und im Mittelfell (Lnn. mediastinales) Öffnen der Luftröhre und der Hauptluftröhrenäste durch Längsschnitt Quereinschnitt im hinteren Drittel der Lunge durch die Hauptluftröhrenäste; diese Anschnitte sind jedoch nicht erforderlich, wenn die Lunge vom Verzehr ausgeschlossen wird; > wie adultes Rind, nur dass da die Lnn immer angeschnitten werden 3. Besichtigung von Herzbeutel und Herz Längsschnitt am Herzen zur Öffnung der Kammern Durchtrennung der Scheidewand > wie adultes Rind 4. Besichtigung des Zwerchfells 5. Besichtigung, Durchtasten und erforderlichenfalls Anschnitt der Leber und der Lymphknoten an der Leberpforte und der Bauchspeicheldrüse (Lnn. portales)> wie Rind UNTER 6 Wochen 6. Besichtigung des Magen-Darm-Trakts, des Mesenteriums, der Lymphknoten der Magengegend und der Mesenteriallymphknoten (Lnn. gastrici, mesentericicraniales et caudales); erforderlichenfalls Anschnitt der Lymphknoten der Magengegend und der Mesenteriallymphknoten> wie Rind 7. Besichtigung und erforderlichenfalls Durchtasten der Milz; 8.Besichtigung der Nieren; erforderlichenfalls Anschnitt der Nieren und ihrer Lymphknoten (Lnn. renales) 9. Besichtigung von Brust- und Bauchfell; 10. Besichtigung der Genitalien bei Hengsten (mit Ausnahme des Penis, falls er bereits entfernt worden ist) und Stuten; 11. Besichtigung des Euters und seiner Lymphknoten (Lnn. supramammarii) und erforderlichenfalls und Anschnitt der Lymphknoten des Gesäuges> Euter nicht einschneiden wie beim Rind 12. Besichtigung und Durchtasten der Nabelgegend und der Gelenke bei jungen Tieren; im Zweifelsfall Anschnitt der Nabelgegend und Öffnung der Gelenke; Untersuchung der Gelenkflüssigkeit 13. Untersuchung aller Schimmel oder Grauschimmel auf Melanose und Melanomata durch Untersuchung von Muskeln und Lymphknoten der Schulter (Lnn. Subrhomboidei = axillaris proprius??) unter dem Schulterblattknorpel nach Abheben der Muskelbänder einer Schulter, Freilegen der Nieren und Untersuchung nach einem Schnitt durch die gesamte Niere
- Untersuchungspflichten durch spezifische Gefahren FU H3, Anhang 1 (Frischfleisch), Abschnitt 4 (spezifische Vorschriften), Kapitel 9(spezifische Gefahren) C. Trichinellose 1. Schlachtkörper von Schweinen (Hausschweine, Farmwildschweine und frei lebende Wildschweine), Einhufern und anderen Tierarten, die an Trichinellose erkranken können, müssen gemäß den geltenden gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften auf Trichinen untersucht werden, sofern in diesen Rechtsvorschriften nichts anderes festgelegt wird. --> ist für genussuntauglich zu erklären Pferd: Mindestens 10 g (5 g) Zungen- oder Kiefermuskulatur wenn nicht vorhanden: größere Probe aus einem Zwerchfellpfeiler am Übergang vom muskulösen in den sehnigen Teil (frei von Bindegewebe und Fett) D. Rotz 1. Einhufer sind gegebenenfalls auf Rotz zu untersuchen. Die Untersuchung von Einhufern auf Rotz umfasst eine sorgfältige Besichtigung der Schleimhäute von Luftröhre, Kehlkopf, Nasenhöhle und ihrer Nebenhöhlen nach Spaltung des Kopfes längs der Medianebene und Auslösen der Nasenscheidewand --> für genussuntauglich zu erklären
- Trichinellen Einteilung und morphologische Details Nematoden, 9 Spezies, 3 Genotypen trichuorider Ösophagus Stichosomzellen um Pharynx Kopfende verjängt, Hinterende stumpf Larve: 0,65 - 1,09 mm 1. Trichinella spiralis - weltweit Carnivore und omnivore --> kältelabil, Pathogenität Mensch hoch! 2. Trichinella pseudospiralis - weltweit Süuger und Wildvögel --> kältelabil 3. Trichinella nativa - holarktisch, sylvatische Säuger --> Kälteresistent!!, Pathogenität für Mensch mittel - hoch! 4. Trichinella nelsoni - Äquatorialafrika, Wildsäuger --> kältelabil, Pathogenität mittel 5. Trichinella britovi - arktische Verbreitung, Nager, Schweine --> kältelabil, Pathogenität mittel sonst: T. murelli, T. papuae, T. zimbabwenensis, T. patagoniensis (Genotypen 6,8,9)
- Lebenszyklus der Trichinellen Sind vivipar, keine exogene Phase! Orale Aufnahme durch Fleischverzehr --> L1 in Magen Häutungen bis zu Adulten im Duodenum (24-36 h p.i) Kopulation 34-40h p.i Gebären von juvenilen L1 5-6 Tage p.i. (200-1600 Juvenile pro Weibchen!) L1 gelangen über Darmwand --> Lymphknoten --> D. thoracicus --> Herz --> Lunge --> Herz --> Blut in verschiedene Organe (Gehirn, Herz, Muskel --> nur hier typische Verkapselung) L1 nach 1-2 Wochen in SkelettmuskelInfektiosität 2.-3. WocheRollt sich einBildung eines Ammenzellnährkomplex (Nurse-cell parasite complex) Blutgefäße werden ausgebildet, um die Larve zu ernährenKapselbildung (4.-6. Woche)Polverfettung 5.-7. WocheVerkalkung ab 5. MonatLarve bleibt trotzdem 5-10 Jahre infektiös
- humane Trichinellose Infektionsdosis: 100-300, letale Dosis 80.000 Inkubationszeit: 1-30 TageBiphasischer Krankheitsverlauf a) Typhöse Phase allg. Unwohlsein profuser Durchfall Erbrechen Leibschmerzen Die ersten 1-3 Wochen nach der IKZ Schüttelfrost Schwindelgefühl Kopfschmerzen Mattigkeit remittierendes Fieber Anschnließend restliche Symptome bis zu einem Jahr, verschwinden dannKomplikation: Herzmuskelbefall --> tödlich! b) Rheumatoide Phase Lid- u. Gesichtsödem Muskelschmerzen Gelenkschmerzen Eosinophilie Augenschmerzen Schweißausbrüche Atemnot Heiserkeit Schluckbeschwerden Weiterer Verlauf: Allgemeine Erschöpfung Immunsupression Komplikationen:Halskatarrh, Bronchitis, Pneumonie, Myocarditis, Meningitis, Enzephalitis, periphere Neuritis, Hepatitis, Thrombophlebitis Diagnose:KlinikEosinophilieELISABiopsieTherapie: Mebendazol, KortikosteroideLetalität: 0-30%!
- Epidemiologie Trichinella spiralis a) Sylvatischer Zyklus - (T. spiralis), T. britovi, T. nativa, T. pseudospiralisUnabhängig vom Menschen in der Wildtierpopulation• Räuber • Aasfresser (Dachs, Fuchs) Mensch infiziert sich über infiziertes Fleisch • Wildschwein • Bären • Robben… Mensch infiziert sich über Haustierfleisch, die sich über Wildtiere infiziert haben • Ratten, Mäuse • Fuchs• WildschweinWildschwein und Fuch bringen Trichinella aus dem sylvatischen Zyklus in den synanthropen b) Synanthroper Zyklus (T. spiralis) Erreger zirkuliert innerhalb der Hausschweinepopulation • Ungenügend erhitzte Schlacht- und Küchenabfälle • Kannibalismus unter Schweinen • Schwanzbeißen Mensch infiziert sich über infiziertes Fleisch • Hausschwein • Wildbret• PferdMensch infiziert sich über Haustierfleisch, die sich über Wildtiere infiziert haben • Ratten, Mäuse • Fuchs
- porzine Trichinellose In der Regel symptomlos!!! Symptome bei jüngeren Tieren, Immunschwäche, hohen Infektionsdosen Leichter Durchfall leichte Koliksymptomatik Erbrechen Ödeme Kau- und Schluckbeschwerden Cheyne-Stokes-Atmung Muskelschmerzen Inappetenz Mattigkeit Zähneknirschen leichte Koliksymptomatik Schwäche in der Hinterhand
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- Trichinellose beim Pferd 1897 als Trichinellenträger in USA erkannt Pferde nehmen Trichinellen über Mäuse auf Muskeltrichinellose mit kurzer Trichinellen-Persistenz und kurzer AK-Perisistenz Masseter und Zunge sind stärker befallen als Stamm-Muskulatur 1,5 g Proben aus Zwerchfell können falsch-negative Ergebnisse erbringen!
- rechtliche Vorschriften zur TU (lang) a.) H3: Anhang I, Abschnitt 4, Kapitel IX (spezifische Gefahren) C. Trichinellose Schlachtkörper von Schweinen (Hausschweine, Farmwildschweine und frei lebende Wildschweine), Einhufern und anderen Tierarten, die an Trichinellose erkranken können, müssen gemäß den geltenden gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften auf Trichinen untersucht werden, sofern in diesen Rechtsvorschriften nichts anderes festgelegt wird. --> für genussuntauglich zu erklären. b) Verordnung 854/2004: Untersuchungspflicht, BeurteilungARTIKEL 18BESONDERE BESCHLÜSSEes können folgende Durchführungsbestimmungen oder Änderungen erlassen werden: > die Kältebehandlung, von Fleisch im Hinblick auf Cysticercose und Trichinellose > Voraussetzungen, unter denen Betriebe amtlich als frei von Cysticercus oder Trichinen erklärt werden können c) DVV (EU) 2015/1375 (mit spezifischen Vorschriften für die amtliche FU auf Trichinen) (Verordnung 216/2014 als Ergänzung für Verordnung (EG) Nr. 2075/2005 aufgehoben) Beprobung Schlachtkörper von Hausschweinen im Rahmen der Fleischuntersuchung: alle Schlachtkörper von Zuchtsauen und Ebern mindestens 10 % der Schlachtkörper der Tiere eines Jahres, wenn amtlich anerkannte und kontrollierte Haltungsbedingungen Alle Schlachtkörper von Haltungsbetrieben, die KEINE amtlich anerkannten kontrollierten Haltungsbedingungen anwenden, sind SYSTEMATISCH auf Trichinen zu untersuchen --> von jedem TK Probe entnehmen, die in einem von der ZB benannten Labor anhand zu untersuchen ist Artikel 3: Ausnahmen (gar keine Untersuchung auf Trichinellen) (1) Fleisch, das unter Aufsicht der ZB einer Gefrierbehandlung unterzogen wurde (2) Schweine < 5 Wochen (3) Schweine aus amtlich anerkannten Haltungsbedingungen kommen in Ländern, in denen die letzten 3 Jahre trotz Untersuchung keine Trichinellen nachweisbar waren oder mit 95%iger Sicherheit die Prävalenz < 1 : 1.000.000 liegt
- rechtliche Vorschriften für TU (kurz) FAZIT: wenn Haltungsbetriebe aus amtlich anerkannten kontrollierten Haltungsbedingungen kommen, müssen: min 10% der Schlachtkörper bei der FU auf Trichinellen untersucht werden, alle SK von Zuchtsauen und Ebern untersucht werden es sei denn: der Haltungsbetrieb liegt außerdem in einem Gebiet, das gemäß historischer Daten mit 95%iger Sicherheit eine Trichinellen-Prävalenz von 1:1 000 000 besitzt. Es wurden 3 Jahre Untersuchungen durchgeführt und kein Trichinellenbefall festgestelltDer Haltungsbetrieb liegt in Dänemark oder Belgien Dann muss kein Schwein untersucht werden. laut BfR ist in Dt. mit 95%iger Zuverlässigkeit eine Prävalenz von 1: 1.000.000 Ausnahmeregelung: Mitgliedsstaat muss Kommission und die anderen MS unterrichten und jährlich einen Bericht vorlegen über: Trichinellosefälle beim Menschen Anzahl Tests und Ergebnisse der Untersuchung auf Trichinellen bie Hausschweinen,, Wildschweinen, Pferden, Wild und anderen empfänglichen Tieren
- Kontrollierte Haltungsbedingungen VO 2015/1375: eine Art Tierhaltung, bei der Schweine unter Bedingungen hinsichtlich Fütterung und Haltung gehalten werden, die vom Lebensmittelunternehmer kontrolliert werden baulicher Schutz vor Nagetieren, sonstige Säugetieren und fleischfressende Vögeln Schädlingsbekämpfungsprogramm gegen Nagetiere, Aufzeichnungen darüber Alle Futtermittel aus Einrichtung, die Futtermittel gemäß Grundsätzen der VO 183/2005 herstellt Futtermittel in geschlossenen Silos oder anderen geschlossenen Behältern lagern andere Futtermittel sind Wärmebehandlung zu unterziehen oder nach Vorgabe der ZB herzustellen und zu lagern Tote Tiere müssen unverzüglich gesammelt, gekennzeichnet und transportiert werden Wenn in der Nähe des Betriebs eine Mülldeponie --> Info an ZB, Risikobewertung Hausschweine müssen gekennzeichnet werden Zukäufe auch nur aus amtlich anerkannten kontrollierten Haltungsbetrieben Kein Kontakt zum Freien, außer LMU kann nachweisen ggü. der ZB, dass kein Risiko kein Verladen über Sammelstelle, außer alle Hausschweine kommen aus kontrollierter Haltung--> In Deutschland bisher kein Betrieb als solcher anerkannt!
- Nachweismethoden Trichinellen VO 2015/1375 Anhang 1: Nachweismethoden Referenznachweismethode: MAGNETRÜHRVERFAHREN (für die künstliche Verdauung von Sammelproben) Probenahme: geht auch mit Trichinenzange1g aus ZwerchfellPFEILER! (Hausschwein!) am Übergang sehnigen und muskulösen Teilje 2g bei Zuchtsauen und Zuchtebern--> ist kein ZwerchfellPFEILER vorhanden--> doppelte Menge (=2g/4g) aus Rippen- oder Brustbeinstück des Zwerchfells, Kaumuskel oder Bauchmuskel--> bei Fleischproben min. 5g Wildschwein: 10 g aus Unterarm, Zunge oder Zwerchfell Sammelprobe 100 g (pro Tier 1 g) --> Mixer mit 10 bis 15 ml Wasser HCL 16 g, Pepsin 10 g, Wasser 2 Liter (46 °C) 30 Minuten Verdauen mit Magnetrührer durch ein Sieb geben --> weniger als 5 g dürfen im Sieb bleiben 30 Minuten sedimentieren lassen 40 ml in Becherglas abfüllen 10 Minuten Warten 30 ml Überstand verwerfen restliche 10 ml in Zählkammer und mit 10 ml Wasser nachspülen 10 Minuten durchmustern mit Stereomikroskop/ Trichinoskop (15 - 20 x scannen) wenn positive oder nicht eindeutige Befunde: Von jedem Schwein weitere 20g Probe entnehmen --> von je 5 Schweinen für eine Sammelprobe Dementsprechend 20 Gruppen zu je 5 Schweinen Bei positivem Ergebnis in einer Gruppe: weitere 20 g Probe von jedem Schwein der 5 Tiere entnehmen und einzeln untersuchen Parasitenproben für die Differenzierung der Erregerart in 90%igen Ethylalkohol aufbewaren (für EU-Referenzlabor bzw. nationales Referenzlabor) Flüssigkeiten mit positivem Befund dekontaminieren (Erhitzen auf 60°C)
- alternative Nachweismethoden Trichinellen Stomacher-Methode (mechanisch gestützte Methode der künstlichen Verdauung/Sedimentation) On-Filter-Isolationstechnik (mechanisch gestützte Methode der künstlichen Verdauung) Trichomatic 35 (automatisches Verdauungsverfahren für Sammelproben bis zu 35 g On-Filter-Isolationstech-Technik und Larvennachweis mittels eines Latexagglutinationstests PrioCHECK Trichinella AAD Kit Kompressions-, Quetschverfahren = Trichinoskopische UntersuchungWar in 2075/2005 noch enthaltenIn 2015/1375 NICHT MEHR ENTHALTEN! in Ausnahmefällen 2009 (Fleisch was definitiv erhitzt wird)evtl. nur noch im Rahmen der Hausschlachtung von HausschweinenVerfahren:Haselnuß große Muskelprobe aus beiden Zwerchfellpfeilern die in je 28 (Σ 56) Haferkorngroße Stücke geschnitten und anschließend mikroskopisch Untersucht werden
- Gefrierbehandlung von Fleisch Ausnahme von TU möglich! Bereits gefrorenes Fleisch muss in diesem Zustand gehalten werden Energiezufuhr so, dass erforderliche Temperatur überall im Raum erreicht und aufrecht erhalten wird Isolierende Verpackung muss vor dem Gefrieren entfernt werden, mit Ausnahme von Fleisch, das bereits die erforderliche Temperatur in allen Teilen erreicht hat Verschiedene Partien müssen im Gefrierraum getrennt und unter Verschluss gehalten werden.Für jede Partie muss das Datum und die Zeit des Verbringens in den Gefrierraum aufgezeichnet werden verschiedene Verfahren! 1. Verfahren: -25°C Fleischdicke bis 25cm --> 10 Tage Fleischdicke 25-50cm --> 20 Tage dickeres Fleisch darf nicht nach dem Verfahren gefroren werden Verfahren 2: -15°C Fleischdicke bis 15cm --> 20 TageFleischdicke 15-50cm --> 30 Tage Verfahren 3: viele kältere t-T-Kombis (-37°C 0,5h)
- Wichtige Konsequenz für bis TU negativ für Hausschweine und Pferde! dürfen höchstens in 6 Stücke zerlegt werden Gelände des Schlachthofs erst verlassen, wenn TU negati Anbringen des Tauglichkeitskennzeichens vor Abschluss der TU möglich, aber:Schlachthof muss über Verfahren verfügen, das sicherstellt, dass kein Teil des SK das Gelände verlässt, bevor ein negativer Trichinenbefund vorliegt Das Verfahren muss formell von ZB anerkannt werden
- Dunkerscher Muskelegel = Mesozerkarie von Alaria alata Morpholgie: Ca. 0,5 cm, zweigeteilter KörperbauVorderkörper blattförmig Entwicklungszyklus: 92-114d Eiern --> im wässrigen Milieu Mirazidien --> Wasserschnecke (1.ZW) --> multiple Vermehrung, Reifung über 1 Jahr --> Sporozyste --> Zerkarie (Gabelschwanzzerkarie) --> Eindringen in Kaulquappe, Frosch, Amphibie (2.ZW) --> Schwanz abwerfen, Mesozerkarie --> EW Caniden: Fuchs, Wolf, Hund, Marderhund Felidae, Mustelidae Zyklische, transenteropulmonale Wanderung über Bauchhöhle, Brusthöhle, Lunge, Trachea, abschlucken --> Dünndarm Vermehrung im Darm, Eier über Kot in Umwelt Besonderheit: paratenischen Wirten aufgenommen werden Amphibien, Reptiliien, Säugetiere, Wildschweine!!! --> MenschMesozerkarie wandert dann in Muskulatur = Dunckerscher Muskelegelgalaktogene Infektion von Jungtiere Mensch: Lunge, Leber, Augen, Haut --> generalisierte Infektion FU bei frei lebendem Wild (854/2004): --> untauglich bei DME oder anderen parasitären Anzeichen Problem: kein richtiges Nachweisverfahren vorhanden, Verdauungsmethode ungeeignet wandert aktiv im Fettgewebe und intermuskulärem BG, keine Kapseln--> reine muskelproben sind unzweckmäßig Kompressionsmethode theoretisch möglichNachweis im Blut Baermann-Trichter --> Auswanderverfahren großes Forschungsprojekt von 2010 bis 2013 an unserer Uni
- rechtliche Grundlagen zur BU national vor 2005: FlHV (weitere Untersuchungen) + AVVFlH (Methoden zur Untersuchung von Fleisch) seit 2006: Allgemeine Verwaltungsvorschrift Lebensmittelhygiene (AVVLMH) Methoden zur Untersuchung von Fleisch (Inhalte nahezu identisch) Zweck: Hilfsmittel zur Beurteilung von Einzeltieren im Rahmen der FU korrekte Probennahme und Einhaltung der Kühlkette beachten mit der BU automatisch auch Hemmstofftest Indikationen: sofern nicht von vornherein als genussuntauglich befundet Notschlachtung (Störungen des Allgemeinbefindens) Akute Entzündung Bestimmte krankhafte Veränderung (mit Verdacht auf Beteiligung von MO) Ausscheidungsverdacht (Salmonellen, auch ohne schlechtes Allgemeinbefinden) Verspätetes Ausweiden (>1h nach Betäuben bzw. bei Gehegewild >3h nach Töten) (Ausweiden muss eigentlich nach 45 min beendet sein!) Wesentliche Teile zur Beurteilung fehlen ausgebliebene LU (Notschlachtung) Unzulässige Behandlung des TK (außer Haarwild) keine BU erforderlich: wenn Befund "genussunteuglich" auch ohne Bu möglich Verfügungsberechtigter stimmt unschädlicher Beseitigung zu Fazit: nicht generell Bu anfordern immer in Zusammenhang mit LU und erweiterter FU betrachten Prüfung, ob Bu erforderlich
- rechtliche Grundlagen BU international H3, Anhang 1, Abschnitt1, Kapitel 2 (Inspektionsaufgaben) D: Fleischuntersuchung Im Rahmen der FU können auch Labortests durchgeführt werden, um: einen endgültigen Befund zu erhalten zum Nachweis von: Tierkrankheiten Rückständen und Schadstoffen oberhalb der festgesetzten Höchstmengen Nichteinhaltung mikrobiologischer Kriterien andere Faktoren die Nutzung beschränken oder genussuntauglich machen insbesondere bei notgeschlachteten Tieren! F. Labortests ATA hat Sorge zu tragen, dass Proben ordnungsgemäß entnommen, identifiziert, behandelt und an Labor übermittelt werden, im Zuge von: Monitoring von Zoonosen spezifische Laboruntersuchungen zur Diagnose von TSE Feststellung nicht zugelassener Stoffe Feststellung von Krankheiten der Liste A und B der OIE Einleitung aller anderen notwendigen Laboruntersuchungen Möglichkeit zu Labortests auch nochmal in Kapitel 3 (Entscheidungen bezüglich lebender Tiere) aufgeführt
- BU bei freiebenden Wild H3 Besichtigung des Tierkörpers Besichtigung der Leibeshöhlen ggf. Besichtigung der Organe zur Kontrolle, dassdas Tier definitiv erlegt wurde --> Reicht die Besichtigung für eine Beurteilung nicht aus, so sind weiter gehende Laboruntersuchungen durchzuführen
- Durchführung der Probennahme und Versand zur BU, Aufbewahrung des TK und der NDS AVVLMV ENTNAHME:1. mit entkeimten Instrumenten TIERKÖRPER UND NDS: 1. räumlich getrennt unter Verschluss, luftig und kühl aufbewahren2. Ausschluss jeglicher unmittelbaren oder mittelbaren Berührung 3. untaugliche Organe, Teile beseitigen, es sei denn noch keine Probennahme erfolgt VERSAND: 1. ohne Verzug, auf dem schnellsten Wege2. einzeln in flüssigkeitsundurchlässigem Material auslaufsicher verpacken3. Maximale Probentemperatur: 10°C4. Sofern BU nicht innerhalb einer Stunde erfolgt:Proben durchkühlen; wärmeisoliertes Transportbehältnis, geeignetes Füllmaterial, evtl. Kühlelemente verwenden5. Schriftlicher Antrag auf BU und Vorberichtskatalog beilegen, ggf. extra Packungsbeilage mit Hinweis wie „MILZBRANDVERDACHT“ (oder Rotlauf)
- BU-Proben obligat: 1. Muskulatur: von Faszie umhüllter Muskelbauch aus Untergliedmaße (VGM,HGM) zusammenhängendes Muskelstück (6 - 8 cm) alternativ Adduktorenmuskulatur 2. Lymphknoten: aus der anderen Tierkörperhälfte Buglymphknoten (Ln. cervicalis superficialis dorsalis) Darmbeinlymphknoten (Ln. ileofemoralis) einschließlich umhüllendes BG und FG nicht angeschnitten 3. Milz: bei großen Tieren oder Milzschwellung handgroßes Stück 4. Niere: ganzes Organ 5. Leber: faustgroßes Stück, Leberpforte oder Spiegelscher Lappen) zusätzlich: veränderte Teile, bei Salmonellose 10 cm Dünndarm mit Darmlymphknoten
- Durchführung Laboruntersuchung BU direktes Ausstrichverfahren auf festen Nährmedien --> semiquanititative Bestimmung des Keimgehaltes mindestens 1 einfacher Standard-Nährboden (Pepton-Fleischextrakt-Agar) ergänzend Dextrose-Blut-Agar jeweils mindestens eine halbe Nährbodenplatte Bebrütung mindestens 18 h, 24 h für Blutagar! Auswertung: keimfrei schwach keimhaltig (< 20 KbE) stark keimhaltig (> 20 KbE) Mitteilung, ob Bakteriämie vorlag zum Zeiitpunkt der Schlachtung
- Untersuchung auf Rotlauf Anreicherung: Natriumazid-Bouillon, pH 7,8 Bebrütung 18-24h bei 37 Beimpfung einer halben Blut-Agar-Platte mit Zusatz von 1% Glukose Zusätzlich Direktausstrich auf einer halben Blut-Agar-Platte mit Zusatz von 1% Glukose Bebrütung bei 37°C über 24h --> ÜberprüfenGgf. erneut nach 48h überprüfen Verdächtige Kolonien: fein und hämolysierend Objektträgerausstrich und Gramfärbung der verdächtigen Kolonien (Rotlauf: grampositive Stäbchen)
- Untersuchung auf Salmonellen Voranreicherung mit gepuffertem Pepton-Wasser selektive Anreicherung in Tetrathionat-Bouillon oder Selenit-Bouillon Selektivplatte mit Brilliantgrün-Phenolrot-Laktose-Saccharose-Agar weitere Selektivplatten und Bebrütung fallweise serologische oder biochemische Verfahren oder Phagentypisierung zur weiteren Abklärung Salmonella-Serotyp-Bestimmung durch senden an Salmonella-Referenzlabor
- Untersuchung auf Clostridien Nährmedium: Leberbrühe (Leber-Leber-Bouillon oder Hirn-Herz-Bouillon) zu je 10ml in Reagenzgläser füllen und mit Paraffin abdichten bohnengroßes Stück aus tiefer Muskulatur in siedende Probe wenn Gasbildung --> Clostridienverdacht Grampräparat: wenn gram+ --> Ausstrich auf zwei festen Nährböden (Dextrose-Blut-Agar und anderer), anaerobes und aerobes Bebrüten bei Verdacht auf Clostridien-Infektion: direkter Ausstrich auf Dextrose-Blut-Agar, anaerobes Bebrüten über 24h --> Gramfärbung) Bei Verdacht auf toxinogene Spezies oder Bakteriämieerreger --> weiter Identifizierungsversuche einleiten Clostridiennachweis: alle NDS untauglich!!! TK erst nach weiterer Differenzierung untauglich C. botulinum, C. perfringens
- BU-Beurteilung und Konsequenz H3 "Entscheidungen bezüglich Fleisch" Fleisch untauglich, wenn: Tierseuche der OIE-Liste A oder ggf. Liste B Allgemeinerkrankung wie generalisierte Septikämie, Pyämie, Toxämie oder Virämie Verunreinigungen durch Fäkalien oder sonstige Kontaminationen aufweist laut Urteil des ATA für Gesundheit von Mensch und Tier schädlich oder aus anderen Gründen genussuntauglich
- BU-Beurteilung - Zusammenfassung 1. Milzbrand, Salmonellen, Rotlauf ---> untauglich!! (OIE-Liste, generalisiert!) 2. Campylobacter, Yersinia, E.coli, Listerien, Leptospiren (humanpath.) ---> untauglich!! (OIE-Liste, generalisiert!) 3. andere Keime ---> wenn BU-Hinweis auf Generalisierung 4. anaerobe sporenbildende Stäbchen ---> Organe untauglich, TK tauglich nach Differenzierung (ggf. Kat. 3)
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- Entscheidung bezüglich Mykobakterien bei BU Schweine oft Mykobacterium-Avium-Komplex H3: --> generalisierte Tuberkulose: untauglich --> nur ein Lymphknoten oder Organ herdförmig betroffen: nur dieses Organ/Ln. untauglich
- Regelungen zu Salmonellen früher FlHV: TK und NDS aus Beständen in denen Salmonellen nachgewiesen wurden, konnten brauchbar gemacht werden, wenn keine Krankheitssymptome --> Erhitzung nach Anweisung der ZB "Tauglich nach Brauchbarmachung" galt auch für andere hitzeempfindliche Erreger (auch Zoonose!!) wenn sicher abgetötet heute nach VO 2074/2005 (mikrobiologische Kriterien): Beprobung auf Salmonellen = Prozesshygienekriterium (n = 50, c = 3, m=M=0) oder Beprobung nach Probennahmeschlüssel der Schweinesalmonellen-VO, sofern der Mastbetrieb nicht selbst beprobt Konsequenz laut AVVLMH: keine BU für Schweine die nachweislich Ausscheider sind, auch wenn keine Krankheitssymptome --> von Befall des Fleisches kann ausgegangen werden
- Warum ist bei Clostridien der TK dennoch tauglich, nur die NDS nicht? weil sonst 10 bis 20 % der TK verworfen werden müssten TK hat anderen pH und anderes Redoxpotential als NDS
- Was ergibt sich als Konsequenz eines negativen BU-Ergebnisses? erzwingt die Tauglichkeit, auch wenn erhebliche Bedenken an der Genusstauglichkeit des Fleisches bestehen