25
Internationale Rechnungslegung (Subject) / Lektion 04 (Finanzinstrumente) (Lesson)
Internationale Rechnungslegung
This lesson was created by Dennis1602.
This lesson is not released for learning.
Advertisement
- Finanzinstrumente - in IAS 32 als Vertrag zwischen zwei Unternehmen definiert (führt bei dem einem U. zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen U. zu einer Verbindlichkeit oder Eigenkapitalinstrument) - IAS 39 (Ansatz und Bewertung), IAS 32 (Darstellung), IFRS 7 (Angabepflichten) - finanz. Vermögenswerte: Zahlungsmittel, Bankguthaben, Forderungen a. LuL, erworbene Anteile eines anderen U., ausgereichte Darlehen oder Finanzderivate mit positivem Marktwert - finanz. Verbindlichkeiten: Verb. a. LuL, Darlehen, Verb. ggü. KI und Kunden, Anleiheschulden oder Finanzderivate mit negativem Marktwert - Originäre oder klassische Finanzinstrumente können eigenkapital- oder fremdkapitalbezogen sein - eigenkapitalbezogen: Aktien, Stille Einlagen, GmbH-Anteile - fremdkapitalbezogen: Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Schuldscheine, Zerobonds - Derivate: (lat. ableiten) haben wertmäßige Abhängigkeit zu Bezugsgröße (z.B. Börsen- oder Marktpreis von Wertpapieren, Preis von Devisen, usw.) und Geschäftsabwicklung in der Zukunft, -- bedingte Termingeschäfte (nur Vertragspartner geht Verpflichtung ein, andere Partei hat Recht bzw. Option), Optionsgeschäfte: Devisenoptionen, Zinsoptionen, Aktienoptionen, Indexoption -- unbedingte Termingeschäfte (beide Vertragspartner gehen Verpflichtung ein), Zinsswaps, Währungsswaps, Devisentermingeschäfte - eingebettete Derivate sind Bestandteil eines strukturierten Produkts und beinhaltet einen nicht-derivaten Trägervertrag (reagiert auf Veränderungen von Marktparameter), eingebetteter Bestandteil und Trägervertrag sind rechtlich nicht trennbar und nicht separat veräußerbar - hybride Finanzinstrumente (Verbindung aus originären und derivativen FI)
- Terminologie - Vorschriften zur Bewertung/Bilanzierung folgen Einteilung nach originären, derivativen und hybriden Finanzinstrumenten - Kategorisierung unternehmenszielbezogener Überlegungen sind voranzustellen aufgrund stark abweichender Wirkung auf Periodengewinn - Erst- und Folgebewertung hat anhand der Bezeichnungen zu erfolgen, kann zu fortgeführten AK oder zum beizulegenden Wert geschehen, zudem sind Transaktionskosten zu berücksichtigen
- Fortgeführte Anschaffungskosten - Berechnung der fortgeführten AK (amortised cost) nach Schema für finanz. VW oder finanz. Verb. - Agio: Rückzahlungsbetrag ist geringer als der Auszahlungsbetrag - Disagio: Rückzahlungsbetrag ist größer als der Auszahlungsbetrag - Verteilung von Agien bzw. Disagien wird über Effektivzins vorgenommen, da IFRS keine RAP kennt
- Fortgeführte Anschaffungskosten (Berechnung finanz. VW) Buchwert bei erstmaliger Erfassung (Auszahlungsbetrag zzgl. Transaktionskosten) - erhaltene Tilgungen - bereits realisierter Betrag aus Agio zzgl. Transakionskosten oder + bereits realisierter Betrag aus Disagio abzgl. Transaktionskosten - Wertminderungen
- Fortgeführte Anschaffungskosten (Berechnung finanz. Verb.) Rückzahlungsbetrag - geleistete Tilgungen + noch nicht realisierter Betrag aus Agio abzgl. Transaktionskosten oder - noch nicht realisierter Betrag aus Disagio zzgl. Transaktionskosten
- Transaktionskosten - zusätzliche, direkt dem Erwerb/Veräußerung eines finanz. VW zurechenbare Kosten - IAS 39: an Vermittler, Berater, Makler, Händler gezahlte Gebühren und Provisionen, an Aufsichtsbehörden und Wertpapierbörsen zu entrichtende Abgaben, auf Transaktion anfallende Steuern und Gebühren (nicht zu den Transaktionskosten zählen Agio/Disagio bei Schuldtiteln, Finanzierungskosten und interne Verwaltungs- bzw. Haltekosten)
- Beizulegender Zeitwert (Fair Value) - IFRS 13 standardübergeifende Vorgaben zur Definition und Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts - Ausübung der Option nur bei erstmaligem Ansatz eines VW, nicht möglich für EK-Instrumente, die nicht auf aktiven Markt gehandelt werden und deren FV nicht verlässlich ermittelt werden kann - Fair Value = der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswertes eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde - bei Bewertung gehen Bewertungsparameter (Inputfaktoren) ein, sind möglichst über Märkte zu verwenden bzw. Einsatz nicht-beobachtbaren Inputfaktoren ist zu minimieren - beizulegender Zeitwert kann indirekt (indem Inputfaktoren in Barwertmodell/Optionspreismodell einfließen) oder direkt (Ableitung aus notierten Marktpreisen identischer Posten) bestimmt werden
- Ansatz - Erfassung/Ansatz des finanz. VW oder Schuld in Bilanz, wenn U. Vertragspartei geworden ist - wenn es Anspruch auf eine Leistung hat oder zu Gegenleistung verpflichtet ist - temporäre Unterschiede zwischen Vertragsschluss und tatsächlichen Lieferung - zwei Möglichkeiten für zeitlichen Ansatz gemäß IAS 39: -- Erfassung am Handelstag, also vor Beschaffung des rechtl. Eigentums (Trade Date Accounting) -- bilanzielle Erfassung mit Eigentumsübergang (Settlement Date Accounting) - bei Veränderungen des beizulegendem Wertes zwischen den Zeitpunkten -> Erfassung in Abhängigkeit der zugeordneten Kategorie
- Bewertung von Finanzinstrumenten (Erst- und Folgebewertung) - Finanzinstrumente werden in Abhängigkeit von ihren Eigenschaften und der Absicht des Unternehmens in 4 Kategorien unterteilt, IAS 39 - Einordnung finanz. VW muss zu jedem Zeitpunkt nachvollziehbar sein, deshalb aussagekräftige Dokumentation der Kategorisierung zum Erwerbszeitpunkt unabdingbar - At Fair Value through Profit or Loss, Held-to-Maturity, Loans & Receivables, Available-for-Sale
- Erst- und Folgebewertung (At Fair Value through Profit or Loss) - als "Held-for-Trading" eingestuft, wenn -- sie mit der Absicht des kurzfr. Verkaufs oder Rückkaufs erworben wurden (Spekulationen) -- sie Teil eines Portfolios von identifizierbaren FI, die gemeinsam verwaltet werden und Folge kurzfr. Gewinnmitnahmen sind -- es sich um derivative FI handelt, die in keine Sicherungsbeziehungen eingebunden sind -- z.B. Derivate, Aktien/Renten, Fondanteile - Erstbewertung und Folgebewertung -> Fair Value - Fair Value Änderungen -> GuV-wirksam - Impairmenttest -> Implizit über Fair Value - Reversal of Impairment -> Implizit über Fair Value
- Advertisement
- Erst- und Folgebewertung (Held-to-Maturity) - nicht derivative finanz. VW mit festem oder bestimmbaren Zahlungen sowie festen Laufzeiten, die das U. erworben hat, um sie bis zur Endfälligkeit zu halten (z.B. Anleihe, Renten) - Keine Loans & Receivables - Ausnahmen siehe IAS 39 - Erstbewertung -> Fair Value + Transaktionskosten - Folgebewertung -> Amortised Cost - Fair Value Änderungen -> / - Impairmenttest -> Ja (GuV-wirksame Erfassung) - Reversal of Impairment -> Ja (GuV-wirksame Erfassung)
- Erst- und Folgebewertung (Loans and Receivables) - nicht derivative finanz. VW mit festem oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht an aktivem Markt notiert sind, Kredite & Forderungen a. LuL, keine kurzfr. Veräußerungsabsicht - Ausnahmen siehe IAS 39 - z.B. Schuldscheindarlehen, Termingelder - Erstbewertung -> Fair Value + Transaktionskosten - Folgebewertung -> Amortised Cost - Fair Value Änderungen -> / - Impairmenttest -> Ja (GuV-wirksame Erfassung) - Reversal of Impairment -> Ja (GuV-wirksame Erfassung)
- Erst- und Folgebewertung (Available-for-Sale) - Auffangkategorie für nicht derivativ finanz. VW, die nicht einer anderen Kategorie zugeordnet werden können, zur Veräußerung verfügbare finanz. VW - z.B. Aktien/Renten, Fondanteile, Forderungen - FI, welche den Kriterien der Kategorien "Held... und Loans..." entsprechen können dieser Kategorie zugeordnet werden, wenn es dem Unternehmensziel zuträglich ist - Veränderungen des Fair Values sind GuV-neutral im sonstigen Ergebnis (Other Comprehensive Income OCI) zu erfassen - Erstbewertung -> Fair Value + Transaktionskosten - Folgebewertung -> Fair Value - Fair Value Änderungen -> GuV-neutral über OCI - Impairmenttest -> Ja (GuV-wirksame Erfassung) - Reversal of Impairment -> Schuldtitel: GuV-wirksam, Eigenkapitaltitel: GuV-neutral über OCI
- Beispiel zur Bilanzierung von Wertpapieren in Abhängigkeit der Kategorisierung (Einstufung als AFV) - U. kauft am 15.07.2010 Aktien der XYZ AG zum Börsenkurs 100€ - Bank verlangt Transaktionskosten von 5€ - zum 31.12.2010 liegt der Börsenkurs der XYZ AG bei 120€, zum 31.12.2011 bei 110€ und zum 31.12.2012 bei 80€ - Einstufung der Wertpapiere als AFV -- Buchung 15.07.2010 --- Finanzieller Vermögenswert 100€ an Bank 100€ --- Aufwand (GuV) 5€ an Bank 5€ -- Buchung 31.12.2010 --- Finanzieller Vermögenswert 20€ an Ertrag (GuV) 20€ -- Buchung 31.12.2011 --- Aufwand (GuV) 10€ an Finanzieller Vermögenswert 10€ -- Buchung 31.12.2012 --- Aufwand (GuV) 30€ an Finanzieller Vermögenswert 30€
- Beispiel zur Bilanzierung von Wertpapieren in Abhängigkeit der Kategorisierung (Einstufung als AfS) - U. kauft am 15.07.2010 Aktien der XYZ AG zum Börsenkurs 100€ - Bank verlangt Transaktionskosten von 5€ - zum 31.12.2010 liegt der Börsenkurs der XYZ AG bei 120€, zum 31.12.2011 bei 110€ und zum 31.12.2012 bei 80€ - Einstufung der Wertpapiere als AfS -- Buchung 15.07.2010 --- Finanzieller Vermögenswert 105€ an Bank 105€ -- Buchung 31.12.2010 --- Finanzieller Vermögenswert 15€ an Ertrag (OCI) 15€ -- Buchung 31.12.2011 --- Aufwand (OCI) 10€ an Finanzieller Vermögenswert 10€ -- Buchung 31.12.2012 --- Aufwand (OCI) 30€ an Finanzieller Vermögenswert 30€ -- per Saldo im OCI erfasst: 15€ -10€ -30€ = -25€ -- ferner ergibt sich eine Wertminderung, siehe Fortsetzung des Beispiels in nachfolgendem Abschnitt
- Erst- und Folgebewertung (finanzielle Verbindlichkeiten) - Financial Liabilities at Fair Value through Profit or Loss (GuV-wirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanz. Verb.) -- als Held-for-Trading eingestuft oder freiwillig als solche unter Anwendung der Fair Value-Optionen eingestuft -- werden erstmalig und in Folge zum beizulegenden Zeitwert bewertet -- Transaktionskosten und Zeitwertänderungen sind GuV-wirksam zu erfassen - Financial Liabilities Measured at Amortised Cost (Andere finanzielle Schulden) -- other financial liabilities -- alle anderen finanz. Verb. (Restkategorie) -- Erstbewertung zum beizulegenden Zeitwert, wobei Transaktionskosten den FV reduzieren -- in der Folge zu fortgeführten AK unter Verwendung der Effektivzinsmethode zu bewerten
- Erst- und Folgebewertung (Beispiel finanzielle Verbindlichkeiten) - U. nimmt am 01.01.2010 Kredit auf, erhält 950€ und muss in 5 Jahren 1000€ zurückzahlen (Disagio von 50€), Nominalzinssatz bei 5% oder 50€ p.a. - U. entstehen Transaktionskosten von 5€ - auf Grundlage der Laufzeit, Nominalverzinsung und des Disagios ergibt sich zum 01.01.2010 ein Effektivzinssatz von 6,317% - derjenige Zinssatz, der fortgeführten AK bzw. Buchwert des Kredits zum 31.12.2014 exakt auf den Rückzahlungsbetrag von 1000€ zuschreibt - Buchwert Anfang Jahr 0 945€, Effektivzins 59,70€ (6,317%), Zahlungen 50€, Buchwert Ende Jahr 0 954,70€ (Buchwert Anfang+Effektivzins-Zahlung) - für die nächsten 4 Jahre durchführen, Ende Jahr 5 Buchwer bei 1.000€ - Buchungen: -- 01.01.2010 Erfassung Zahlungseingang Kredit und Begleichung der Transaktionskosten --- Bank 950€ an Finanzielle Verbindlichkeiten 950€ --- Finanzielle Verbindlichkeit 5€ an Bank 5€ -- 31.12.2010 Erfassung Effektivzinsaufwand und erste Nominalzinszahlung (Differenz wird beim Buchwert der finanziellen Verpflichtung berücksichtigt) --- Zinsaufwand (GuV) 59,70€ an Bank 50€ + Finanzielle Verbindlichkeit 9,70€ -- analoge Durchführung für 2011, 2012, 2013, 2014, sodass Buchwert des Kredites am 31.12.2014 bei 1000€ liegt -- Gesamte GuV erfasste Zinsaufwand beträgt 305€ (Nominalzinsaufwand 250€ und Disagio 50€ und Transaktionskosten 5€) -- 31.12.2014 Ausbuchung des Kredites --- Finanzielle Verbindlichkeit 1000€ an Bank 1000€
- Bewertung von Finanzinstrumenten (Bilanzierung derivativer Finanzinstrumente) - Erfassung/Bilanzierung aller derivativen FI mit beizulegenden Zeitwert - gilt für Vermögenswerte (Derivate m. p. Zeitwert) als auch für Verpflichtungen (Derivate m. n. ZW) - anfallende Transaktionskosten sind unmittelbar GuV-wirksam als Aufwand zu erfassen
- Hybride Finanzinstrumente, Ausbuchung und Ausweis (Bilanzierung hybrider Finanzinstrumente) - hybride FI bestehen aus nicht-derivativen Hostvertrag und mind. einem eingebetteten derivativen Bestandteil (Embedded Derivate) - unterliegen einer grundsätzlichen Trennungspflicht, sind separat zu bewerten, wenn Bedingungen (siehe IAS 39.11) kumulativ erfüllt sind - sind Bedingungen nicht erfüllt, ist das hybride FI entsprechend den für den Basisvertrag geltenden Vorschriften zu bilanzieren - bei erfüllen der Bedingungen sind Komponenten des hybriden FI separat zu bilanzieren - Einordnung des eingebetteten Derivats hat als zu Handelszwecken gehaltene FI zu erfolgen - Basisinstrument ist (sofern es sich um ein FI handelt) nach o.g. Kriterien einzuordnen - Beispiele für nicht eng miteinander verknüpfte Produkte und deshalb separate Bilanzierung: -- vom U. gehaltene, in ein EK-Instrument eines Dritten eingebettete Verkaufsoptionen -- in ein vom U. gehaltenes EK-Instrument eingebettete Kaufoption -- Optionen/Verpflichtungen, die Laufzeit einer Verb. zu verlängern -- eine vom Aktienkurs beeinflusste Zahlung von Zins/Tilgung einer Verbindlichkeit -- ein in einem Basisvertrag verbrieftes Recht auf Wandlung in EK-Instrumente (Wandelanleihe) - Beispiele für eng miteinander verknüpfte Produkte und deshalb nicht separate Bilanzierung: -- verzinsliche Anlagen/Schulden, deren Zinszahlung variable gestaltet ist -- Zinsbegrenzungen bei verzinslichen Verb., sofern die Begrenzungen dem marktüblichen Zins entsprechen -- eingebettete Derivate, die zu Zahlungen in Fremdwährungen führen -- eingebettete Derivate, die eine Vorfälligkeitsoption (Prepayment Option) darstellen, deren Ausübung jedoch keine wesentliche Änderungen bewirken - Bewertung des eingebetteten Derivats hat zum Fair Value zu erfolgen - ist der FV zum Erwerbszeitpunkt/Folgeperioden nicht zuverlässig ermittelbar, so muss das U. das hybride FI in Gesamtheit als "At Fair Value through Profit or Loss" zu bewerten
- Hybride Finanzinstrumente, Ausbuchung und Ausweis (Impairment) - gemäß IAS 39 ist für Vermögenswerte, die zu fortgeführten AK bilanziert werden, zu jedem Bilanzstichtag eine Überprüfung auch Wertminderung vorzunehmen - substanzielle Hinweise: -- finanz. Schwierigkeiten des Schuldners oder Emittenten -- Vertragsbruch, Zahlungsverzug von Zins- und Tilgungsleistungen -- Zugeständnisse seitens des Schuldners -- hohe Wahrscheinlichkeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens - für gehaltene Eigenkapitaltitel separate Regelungen (Änderungen im technologischen, marktlichen oder rechtlichen Umfeld, die zu Lasten des Emittenten gehen und dauerhaften Rückgang des Zeitwertes nach sich ziehen - zweite Verfahrensstufe -> Ermittlung des Abschreibungsbetrages - für zu fortgef. AK bewertete VW sind die zu erwarteten Cashflows zu schätzen und mit dem Zinssatz, der bei erstmaligem Ansatz gültig war, zu diskontieren -> ergebene Betrag ist mit Buchwert zu vergleichen -> untersteigende Beträge sind GuV-wirksam zu erfassen - Wertaufholungen in späteren Perioden sind max. bis zur Höhe der fortgef. AK zu erfassen - zur Ermittlung der fortgef. AK ist der historische Zinssatz und nicht der aktuelle Marktzins zu verwenden - bei zu AK bewertete VW werden erwartete Cashflows des VW mit aktuellen Zinssatz vergleichbarer VW diskontiert und mit Buchwert verglichen -> untersteigende Wert sind GuV-wirksam zu erfassen und in Folgeperioden nicht revidierbar - VW der Kategorie "Available-for-Sale" sind grundsätzlich zum Fair Value zu bewerten -> Wertänderungen kommen ins sonstige Ergebnis (OCI) - liegen substanzielle Hinweise für Wertminderung vor -> GuV-wirksam gegen OCI, ansonsten gegen den VW zu buchen (Höhe des Betrages aus Differenz der AK und beizulegendem Wert) -> Wertaufholungen für EK-Instrumente GuV-neutral und für FK-Instrumente GuV-wirksam zu erfassen
- Bilanzierung hybrider Finanzinstrumente (Beispiel Impairment) - Fortführung von Fall 2 - substanzieller Hinweis für Wertminderung -> Durchführung Wertminderungstest - Vergleich beizulegender Zeitwert (80€) mit AK (105€) - kumulativ im OCI erfasste Verlust (25€) wird vom OCI in die GuV umgebucht: -- Aufwand (GuV) 25€ an Aufwand (OCI) 25€ - Durchführung Impairmenttest hat grundsätzlich für jeden für sich genommen wesentlichen VW einzeln zu erfolgen
- Hybride Finanzinstrumente, Ausbuchung und Ausweis (Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte) - Regeln dazu in IAS 39.16ff, Durchführung mehrstufiger Prüfungsprozess - U. hat zunächst zu beurteilen, ob VW vollständig oder partiell oder eine Gruppe finanz. VW auf Ausbuchung überprüft wird bzw. werden - sind Rechte, Forderungen erloschen -> Ausbuchung - nicht der Fall -> Prüfung, ob Rechte am Zahlungsstrom an Konzernfremde übertragen sind - nicht der Fall -> Bilanzierung - bei Übertragung -> Prüfung, wer die Chancen und Risiken inne hat - hat der Käufer sie -> Ausbuchung bei uns - haben wir sie weiterhin -> Bilanzierung - wenn beide sich die C/R teilen -> Bilanzierung bei der Partei, die die Verfügungsmacht hat - Höhe der Bilanzierung -> IAS 39.30 - Ausbuchung finanz. VW, wenn Rechte auf Zahlungsstrom erloschen sind, Rechte/Chancen/Risiken auf Dritten übertragen wurden, Zahlungen/Risiken des Zahlungsstroms auf Dritten übertragen wurden, Chancen/Risiken behalten aber Kontrolle übertragen wurde
- Hybride Finanzinstrumente, Ausbuchung und Ausweis (Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte, Beispiel Ausbuchung von Forderungen a. LuL) - Unternehmen A veräußert am 01.01.2010 Ford. von 100€ für 95€ an ein Factoringunternehmen, A trägt Forderungsausfälle bis max. 50% des Ausfallbetrages - in Vergangenheit lag die Ausfallwahrscheinlichkeit bei 4% - Lösung: U. A hat Rechte aus den Cashflow gemäß IAS 39.18 (a) übertragen, Chancen/Risiken wurden weder vollständig übertragen gemäß IAS 39.20 (a) noch vollständig zurückbehalten gemäß IAS 39.20 (b) - Fall 1: U. A hat keine Kontrolle mehr über die Forderungen, da FU Ford. verwerten (verkaufen) kann, Ford. sind daher am 01.01.2010 auszubuchen und zudem eine Garantieverbindlichkeit zum beizulegendem Zeitwert von 100€*50%*4%=2€ einzubuchen -- Bank 95€ + Aufwand (GuV) 7€ an Forderungen 100€ + Garantieverbindlichkeit 2€ - Fall 2: U. A hat weiterhin Kontrolle, denn FU darf die Ford. nicht verwerten, also Bilanzierung in dem Umfang in dem das U. am VW beteiligt ist, Einbuchung Verbindlichkeit bestehend aus Maximalrisikobetrag (50€) und Garantieverbindlichkeit (2€) -- Bank 95€ + Aufwand 7€ an Verbindlichkeit 52€ + Forderungen 50€
- Hybride Finanzinstrumente, Ausbuchung und Ausweis (Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten) - Entfernen bei vollständiger Tilgung (vertragliche Verpflichtung beglichen, aufgehoben, ausgelaufen) - Ausbuchung ergibt sich bei Rückzahlung, Erlass, Verjährung oder Rückkauf des Schuldinstruments
- Hybride Finanzinstrumente, Ausbuchung und Ausweis (Ausweis) - Angabepflichten der IFRS 7 und IAS 39 gliedern sich in allgemeine Offenlegungsvorschriften und Angaben hinsichtlich der Kategorisierung von FI, des Fair Values, der Finanzrisiken, Risikomanagements, zusätzlicher und freiwilliger Angaben - nach IFRS 7 sind solche Infos darzustellen, die bedeutsam im Hinblick auf den U-Erfolg sind, Risiken beziffern und Bewertung EK ermöglichen - seitens U. abzuwägen zwischen Minimalanforderungen und "Information Overload" - Bilanz: Buchwerte der einzelnen in IAS 39 definierten Kategorien, transparente Darstellung und verbesserte Information der Adressaten - Gesamtergebnisrechnung: Ausweis des Nettoergebnisses der einzelnen Kategorien, Veränderung des sonstigen Ergebnisses (OCI) aus der Zeitbewertung von finanz. VW der Kategorie "Available-for-Sale" gesondert anzugeben, Angaben zu Wertminderungen - Anhang: umfangreiche Angaben zu FI und Informationen des Risikomanagements - Angaben zu Bilanzierungsmethoden, Sicherheitsbeziehungen, Übertragungen und Informationen bzgl. Risiken (Quantifizierung, geeignete Maßnahmen darlegen), welche Risiken existieren und inwieweit ist das U. von ihnen betroffen