Recht (Subject) / recht (Lesson)
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- In welche 5 Bücher gliedert sich das BGB? 1. Allgemeiner Teil 2. Recht der Schuldverhältnisse 3.Das Sachrecht 4. Das Familienrecht 5. Das Erbrecht
- Rangfolge der Rechtsquellen nach deutschem Bundesverfassungsrecht 1. Stufe: Europarecht 2. Stufe: Grundgesetz 3. Stufe: (Bundes-)Gesetze 4. Stufe: Landesgesetze
- Prüfungsreihenfolge von Ansprüchen 1. Vertragliche Ansprüche 2. Vertragsähnliche Ansprüche 3. Gesetzliche Ansprüche a.) Dingliche Ansprüche b.) Deliktische Ansprüche c.) Bereicherungsrechtliche Ansprüche
- Dreiklang eines Anspruchs 1. Anspruch entstanden 2. Anspruch untergegangen 3. Anspruch durchsetzbar
- Zustandekommen des Vertrages Das Zustandekommen setzt zwei übereinstimmende Willenserkärungen voraus: 1. ein Angebot auf Vertragsabschluss 2. die Annahme des Angebotes --> Der Vertrag ist ein mehrseitiges Rechtsgeschäft
- Willenserklärung Definition Definition: Die Willenserklärung ist eine auf einen rechtsgeschäftlichen Erfolg gerichtete Willensäußerung.
- Bestandteile der Willenserklärung a.) Objektiver Tatbestand: das Erklärte (für Dritte erkennbar) b.) Subjektiver Tatbestand: das Gewollte (für Dritte nicht erkennbar)
- Woraus besteht der subjektive Tatbestand? Der subjektive Tatbestand besteht aus: a.) dem Handlungswillen (Bewusstsein zu handeln) b.) dem Erklärungsbewusstsein (Bewusstsein, etwas rechtsgeschäftlich Erhebliches zu erklären) c.) dem Geschäftswillen (Wille, ein bestimmtes Rechtsgeschäft zu tätigen)
- Willenserklärung Definition Abgabe Eine WE ist abgegeben, wenn der Erklärende sie willentlich so in den Rechtsverkehr bringt, dass ohne sein weiteres Zutun der Zugang der Erklärung eintreten kann.
- Willenserklärung Defitiniton: Zugang Eine WE ist zugegangen, wenn sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, sodass dieser die Möglichkeit der Kenntnisnahme gehabt hätte.
- Dienstvertrag gem. § 611 BGB Hauptpflicht des Dienstverpflichteten: --> Erbringung der vertraglich spezifizierten Dienste (in der Regel persönlich) (Es wird eine Tätigkeit geschuldet, NICHT der Erfolg.)
- Dienstvertrag gem. § 611 BGB Hauptpflicht des Dienstberechtigten: --> Entrichtung der vereinbarten Vergütung (bei fehlender vertraglichen Regelung greift § 612 I BGB) --> Verpflichtung zur Abnahme der Sache
- Dienstvertrag gem. § 611 BGB Nebenpflicht des Dienstberechtigten: --> Fürsorgepflicht
- Arten des Dienstvertrages 1. Arbeitsvertrag klassischer Fall des Dienstvertrags; wird vorrangig durch die Normen des Arbeitsrechts geregelt; BGB findet ergänzende Anwendung. 2. Freier Dienstvertrag z.B. bei Ärzten und Steuerberatern. 3.Verträge von leitenden Angestellten z.B. Geschäftsführer einer GmbH
- Werkvertrag gem. § 631 BGB Hauptpflicht des Unternehmers: Herstellung des versprochenen Werkes (mangelfrei)
- Werkvertrag gem. § 631 BGB Hauptpflicht des Bestellers: Entrichtung der vereinbarten Vergütung / Abnahme des Werkes
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- Werklieferungsvertrag gem. § 651 BGB Hauptpflicht des Unternehmers: Rechtzeitige und vertragsgemäße Lieferung einer herzustellenden beweglichen Sache
- Werklieferungsvertrag gem. § 651 BGB Hauptpflicht des Bestellers: Entrichtung der vereinbarten Vergütung / Abnahme des Werkes