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Wirtschaftsrecht (Subject) / Teil 1 - Einführung (Lesson)

Theoriefragen

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  • Definieren Sie den Begriff Privatrecht! Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander nachdem Gleichordnungsprinzip
  • Was versteht man unter dem öffentlichem Recht? Das Öffentliche Recht regeln die Rechtsbeziehungen zwischen den Bürgern und den übergeordneten Staat und das Verhältnis zwischen den Verwaltungsträgern (Land, Kommune, Bund...)
  • Wie kann man das zwingende und das dispositive Recht umschreiben? zwingendes Recht: nicht abänderbar, ein vom Gesetzgeber vorgeschriebenes Gesetz ( zB Typenzwang vom Sachenrecht) dispositives Recht: gestaltbares Recht, abänderbar
  • Nennen Sie die fünf Bücher des BGB und erläutern Sie deren Funktion! 1. Allgemeiner Teil - umfasst die in den BGB auftretenden Def, Vorschriften über den Vertragsschluss und der Verjährung 2. Schuldrecht - regelt die Rechtebeziehungen zwischen 2 Rechtssubjekten (Gläuberiger und Schuldner) relative Rechte 3. Sachenrecht - Beziehung Person -> Sache, absolute Rechte, Typenzwang 4. Familienrecht - mit den für Ehe, Verwandschaft und Familie maßgeblichen Vorschriften 5. Erbrecht - Vorschriften über die vermögensrechtlichen Folgen beim Tod einer Person
  • In welchem Buch des BGB sind vorwiegend dispositive Vorschriften? Im schuldrechtlichen Sachenrecht -> 2. Buch des BGB Dort gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Vertragsfreiheit umfasst auch die Inhalts- und Gestaltungsfreiheit
  • Wie unterscheiden sich §433 I 1 und § 929 1 von ihren Rechtsfolgen her? §433 I: Schuldrechtliches Verpflichtungsgeschäft: Man erlangt den Anspruch zum Eigentum der Sache, aber nicht das Eigentum an sich §929 I: Sachenrechtliches Erfüllungsgeschäft: Erst durch §929 1 wird man Eigentümer an der Sache
  • Erklären Sie das Abstraktionsprinzip! Das Abstraktionsprinzip trennt das Schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft mit dem Sachenrechtlichen Verfügungsgeschäft.Damit hat die Wirksamkeit des schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des sachenrechtliche Verfügungsgeschäft. Rechtssicherheiten und Rechtsklarheiten werden geschaffen!
  • Fallfrage bei der Lösung privatrechtlicher Fälle! Wer (Anspruchssteller) will was (Anspruch) von wem (Anspruchsgegner) woraus (Anspruch, Norm)?
  • Subsumtion Unterordnung eines Sachverhaltes unter eine gesetzliche Norm
  • Welche Grundsatz sind bei der Fallbearbeitung zu beachten 1. Lesen und nicht verändern 2. grafische darstellung hilft meistens 3. kurzgliederung 4. subsumtion 5. Rechtsnorm genau zitieren
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  • welche Rechtssubjekte sind nach dem BGB zu unterscheiden? natürliche (Rechtsfähigkeit beginnt mit der Vollendung der Geburt) und juristische Personen (Eintragung in das entsprechnede Register)
  • Welche Arten von juristischen Personen werden im BGB sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht unterschieden? BGB = Verein §21, Stiftung §80 Handelsrecht = AG, GmbH, KGaA
  • Wodurch unterscheiden sich Rechtsobjekte und Rechtssubjekte? Rechtssubjekte besitzen Rechtsfähigkeit (Träger von Rechten und Pflichten)             Rechtsobjekte (un- und bewegliche Sachen  +  Rechte) hingegen nicht
  • Sachen im sinne des BGB Körperliche Gegenstände §90 -> räumliche Ausdehnung
  • in welche Begriffspaare lassen sich sachen einteilen? 1.       Beweglich – unbeweglich 2.       Vertretbar – nicht vertretbar 3.       Verbrauchbar – nicht verbrauchbar 4.       Einfache und wesentliche Bestandteile §§93,94 5.       Früchte §99 und sonstige Gebrauchsvorteile
  • Was kennzeichnet „nicht vertretbare“ Sachen? Nennen Sie hierfür einige typische Beispiele. Nicht vertretbare Sachen = original Gemälde, Maßanzug -> nicht austauschbar, nur einmal vorhanden -> Stückschuld Vertretbare Sachen = Austauschbar -> Gattungsschuld §243
  • Wie definiert das Gesetz den Begriff des wesentlichen Bestandteils? Sachen, die nicht voneinander getrennt werden können, ohne dass die eine oder andere zerstört wird oder in seinem Wesen verändert wird. §93 z.B. Haus eines Grundstücks