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Rechtswissenschaft (Subject) / Römische Rechtsgeschichte (Lesson)

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  • Wie unterscheiden sich die Rechtsschichten?  a) ius civile - ius gentium Unterscheidung nach dem personalen Geltungsbereich. ius civile ist das Recht, nach dem die römischen Bürger leben, ius gentium ist das Völkergemeintrecht, das auch im Rechtsverkehr mit Fremden Geltung hat. ius civile stark formgebunden (mancipatio), ius gentium dagegen formfreies Verkehrsrecht (traditio). Dringt schließlich in ius civile ein. b) ius civile - ius honorarium Unterscheidung nach Entstehungsweise. ius civile ist das althergebrachte, ungeschriebene Recht. Nur vereinzelt geschrieben (XII-Tafelgesetz). ius honorarium dagegen das Amtsrecht, durch Edikte der Magistraten (praetor urbanus/peregrinus). ius honorarium dient Durchführung, Ergänzung, Korrektur, des ius civile.
  • Welche Rechtsquellen gibt es in der Republik? a) leges dictae - Gesetze geschaffen durch spezielle Beauftragung (Bsp. XII-Tafeln) b) leges rogatae - Gesetze auf Antrag der Magistrate c) plebiscita - Beschlossen druch Versammlung der plebs unter Führung der Volkstribunen. Binden zunächst nur plebs, nach lex Hortensia aber das Gesamtvolk. d) edicta - generella Regelungen der Magistrate (Prätoren, Bsp. Edikt der kurulischen Ädilen) e) responsa - Rechtsgutachten. Meinung angesehener Juristen sind als Rechtsquelle anerkannt. 
  • Welche Rolle kommt einem senatus consultum in der Republik, welche im Prinzipat zu? Senat ist oberstes Gremium der Staatsführung in Republik. Seine Beschlüsse aber keine Gesetze im formellen Sinn, bloß Empfehlungen an Magistrate. In Kaiserzeit (Prinzipat) verliert Senat politischen Einfluss an principes. Erhält zwar Gesetzgebungsrecht, aber handelt aufgrund Beantragung des Kaisers (principes). Senat verkommt vom Gesetzgebungsorgan zum Umsetzungsorgan kaiserlicher Beschlüsse. 
  • Welche Bedeutung kommt dem Edikt des Prätors für die römische Rechtsentwicklung zu? Sind die privatrechtlichen Anspruchsgrundlagen (Klagen/actiones, Einreden/exceptiones).  Rechtsfortbildung durch jährlich wechselnden Prätor (praetor urbanes/praetor peregrinus) Edikt relativ konstant, meistens von Vorgänger übernommen Endredaktion unter Kaiser Hadrian 130 n. Chr., edictum perpetuum = ewiges Edikt
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