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Verkehrsrecht (Subject) / Verkehrsrecht (Lesson)

§ Tatbestandvoraussetzungen

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  • öffentlich-rechtlicher Verkehrsraum Alle Straßen, Wege und Plätze die im Sinne des Wegerechts des Bundes und der Länder gewidmet sind.
  • Straße Umfasst alle für den fließenden und ruhenden Verkehr bestimmten Verkehrsflächen einschließlich der Plätze.
  • Fahrbahn Der Teil der Straße, der durch die Art seiner Befestigung für den Fahrzeugverkehr geeignet und für diesen freigegeben ist
  • Fahrstreifen Ist der Teil der Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt (§ 7 Abs. 1, S. 2 StVO)
  • Verkehrsteilnehmer Jeder der sich im Straßenverkehr mit Beteiligungsabsicht verkehrserheblich verhält
  • Fahrzeugführer Ein Fahrzeug führt, wer es unter bestimmungsgemäßem Gebrauch seiner Lenk- und Antriebskräfte unter Allein- oder Mitverantwortung in Bewegung setzt
  • Kraftfahrzeug Unter einem Kraftfahrzeug versteht man gem. § 1 Abs. 2 StVG Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.
  • Vorfahrtfall Ein Vorfahrtfall liegt immer dann vor, wenn sich an einer Straßenkreuzung oder Einmündung die Fahrlinien mindestens zweier Fahrzeuge, die aus verschiedenen Straßen kommen, schneiden, berühren oder gefährlich nahe kommen
  • Kreuzung ist ein Knotenpunkt aus zwei oder mehreren Straßen, die aus verschiedenen Richtungen kommend sich in der Weise schneiden, dass jede Straße über den Schnittpunkt hinaus fortgesetzt wird
  • Fahrrad Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, welches mit Muskelkraft angetrieben wird
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  • Überholen Es überholt, wer von hinten an einem auf derselben Fahrbahn in derselben Richtung sich bewegenden oder mit Rücksicht auf die Verkehrslage wartenden Verkehrsteilnehmer vorbeifährt
  • Hoheitsträger Jeder der eine hoheitliche Aufgabe erfüllt und auch zu dieser bestimmt ist
  • hoheitliche Aufgabe Hoheitlich ist eine Tätigkeit, wenn sie aus der Staatsgewalt abgeleitet ist und staatlichen Zwecken dient
  • dringend geboten ist ein Abweichen von den Vorschriften der StVO nur, wenn die hoheitliche Aufgabe bei Beachtung der Verkehrsregeln nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht schnell genug, wie zum allgemeinen Wohl erforderlich, ausgeführt werden könnte
  • Abbiegen Jede Richtungsänderung, bei der die bisher benutzte Fahrbahn verlassen und aus dem gleichgerichteten Verkehr heraus gefahren wird
  • Behinderung Behinderung ist jede Beeinträchtigung der normalerweise üblichenVerkehrsteilnahme
  • Belästigung Belästigung ist jede Verursachung körperlichen Unbehagens
  • Gefährdung Eine konkrete Gefahr liegt vor, wenn nach allgemeiner Lebenserfahrung die im Einzelfall zu beurteilende Gefahr so nahe liegt, dass sie unmittelbar auf einen Unfall hindeutet, wenn keine plötzliche Wendung eintritt
  • Schädigung Körperschaden oder jeder wirtschaftlich messbare Vermögensnachteil eines Fremden.
  • Vermeidbarkeit Vermeidbarkeit einer Belästigung oder Behinderung ist gegeben, wenn siedurch Nichtbeachtung eine Ge- oder Verbots verursacht wird