12
Einführung Wiwi (Subject) / BWL12 (Lesson)
Advertisement
- Personal- und Sachsicherheiten personal: Kreditgeber erhält schuldrechtlichen Anspruch gegen den Abnehmer sachlich: Befriedigung durch Vermögensgegenstand vom Abnehmer
- Akzessorische- und fiduziarische Sicherheiten akzessorisch: sind in ihrem Bestand, Umfang und ihrer Dauer völlig unabhängig von dem Bestand, Umfang und der Dauer der gesicherten Forderung fiduziarisch: Sicherungsrecht ist nicht an eine Forderung und ihr Bestehen gebunden
- Bürgschaft Der Bürge verpflichtet sich dem Gläubiger eines Dritten ggüb., für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen
- Garantie Nicht gesetzliche Sicherheit, bei der der Garant jedoch künftigen Schaden zu tragen hat
- Wechselsicherung Kreditnehmer hinterlegt einen Wechsel (z.B. Wertpapiere) in Höhe des Kredits, um bei möglicher Zahlungsverzögerung dem Geber das Eintreiben der Forderung zu beschleunigen
- Verpfändung Kreditgeber wird Besitzer von Gegenstand des Nehmers, solange der Kredit abgeschlossen ist
- Sicherungsübereignung Nehmer übergibt Eigentum bis zur Rückzahlung an Geber
- Sicherungsabtretung Nehmer kann Rechte oder Forderungen abtreten
- Grundpfandrechte Zur Kreditsicherung werden Grundstücke o.ä. verpfändet
- Anleihen -langfristige Kreditfinanzierungen -Stadt versucht über den anonymen Kapitalmarkt langfristige große Kredite auszunehmen
- Advertisement
- Industrieobligation begebenen Anleihen von emissionsfähigen privaten Großunternehmen
- Sonderformen der Industrieobligation Wandelschuldverschreibungen: Eintausch von, nach Ablauf einer vereinbarten Sperrfrist, die Obligation zu genau festgelegten Konditionen innerhalb einer bestimmten Frist in Aktien der ermittierenden Gesellschaft Optionsschuldverschreibungen: gewähren dem Inhaber das Recht, Aktien, zu bereits am Emissionsstichtag festgelegten Bedingungen, zu beziehen Gewinnschuldverschreibungen: Zustehender fester Zinsanspruch wird entweder durch einen zusätzlichen an der Dividende orientierten Gewinnanspruch ergänzt, oder aber durch eine nach oben begrenzte Gewinnbeteiligung ersetzt