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Einführung Wiwi (Subject) / BWL12 (Lesson)

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  • Personal- und Sachsicherheiten personal: Kreditgeber erhält schuldrechtlichen Anspruch gegen den Abnehmer sachlich: Befriedigung durch Vermögensgegenstand vom Abnehmer
  • Akzessorische- und fiduziarische Sicherheiten akzessorisch: sind in ihrem Bestand, Umfang und ihrer Dauer völlig unabhängig von dem Bestand, Umfang und der Dauer der gesicherten Forderung fiduziarisch: Sicherungsrecht ist nicht an eine Forderung und ihr Bestehen gebunden
  • Bürgschaft Der Bürge verpflichtet sich dem Gläubiger eines Dritten ggüb., für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen
  • Garantie Nicht gesetzliche Sicherheit, bei der der Garant jedoch künftigen Schaden zu tragen hat
  • Wechselsicherung Kreditnehmer hinterlegt einen Wechsel (z.B. Wertpapiere) in Höhe des Kredits, um bei möglicher Zahlungsverzögerung dem Geber das Eintreiben der Forderung zu beschleunigen
  • Verpfändung Kreditgeber wird Besitzer von Gegenstand des Nehmers, solange der Kredit abgeschlossen ist
  • Sicherungsübereignung Nehmer übergibt Eigentum bis zur Rückzahlung an Geber
  • Sicherungsabtretung Nehmer kann Rechte oder Forderungen abtreten
  • Grundpfandrechte Zur Kreditsicherung werden Grundstücke o.ä. verpfändet
  • Anleihen -langfristige Kreditfinanzierungen -Stadt versucht über den anonymen Kapitalmarkt langfristige große Kredite auszunehmen
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  • Industrieobligation begebenen Anleihen von emissionsfähigen privaten Großunternehmen
  • Sonderformen der Industrieobligation Wandelschuldverschreibungen: Eintausch von, nach Ablauf einer vereinbarten Sperrfrist, die Obligation zu genau festgelegten Konditionen innerhalb einer bestimmten Frist in Aktien der ermittierenden Gesellschaft Optionsschuldverschreibungen: gewähren dem Inhaber das Recht, Aktien, zu bereits am Emissionsstichtag festgelegten Bedingungen, zu beziehen Gewinnschuldverschreibungen: Zustehender fester Zinsanspruch wird entweder durch einen zusätzlichen an der Dividende orientierten Gewinnanspruch ergänzt, oder aber durch eine nach oben begrenzte Gewinnbeteiligung ersetzt