AVO (Subject) / 18- Betäubungsmittel und ausgenommene Zubereitungen (Lesson)

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Betäubungsmittel und ausgenommene Zubereitungen

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  • Definition Betäubungsmittel §1 BtmG: Suchtstoffe, die zu Abhängigkeit und Missbrauch führen können nicht gleichzusetzen mit Narkotika/Anästhetika -nicht alle betäubende Wirkung (Amphetamin)
  • Anlagen des BtMG §1 BtMG: Anlage I , II und III: zur Einteilung und Verkehrsfähigkeit von Betäubungsmitteln Anlage I: - nicht verkehrsfähige BtMs Anlage II: -verkehrsfähig, aber nicht verschreibungsfähig --> Ausgangssubstanzen zur Synthese von Stoffen aus III --> zur Herstellung ausgenommener Zubereitungen --> für Forschungszwecke Anlage III: NUR DIESE FÜR TIERARZT RELEVANT!!! -verkehrs-und verschreibungsfähig --> starke Analgetika vom Morphintyp (außer Butorphanol) --> morphinähnliche Antitussiva --> Opium und Zubereitungen --> Cocaine --> Weckamine --> Hypnotika mit Suchtpotenzial (inklusive Pentobarbital) --> Benzodiazepine
  • Ausgenommene Zubereitungen §2 BtMG Zubereitungen aus Anlage I-III des BtMG teilweise oder vollständig von den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften ausgenommen!! -Verschreibung über Normalrezept -kein BtM-Rezept!!! Ausnahmen für bestimmte Konzentrationen pro Präparat, oder Maximalgehalte pro Packung oder abgeteilte Form BsP: 1 Codein: zubereitung mit max 2,5% bzw 100mg 2. Diazepam: Zubereitung mit max 100 mg pro abgeteilte Form 3. Phenobarbital: Zubereitungen mit max 300 mg pro abgeteilte Form
  • Welches starke Analgetikum vom Morphintyp kein BtM nach Anlage III des BtMG Butorphanol